Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 171 59/2004

Königsallee Bücherbummel

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Königsallee · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 21. April 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung des "19. Bücherbummels" auf der Königsallee als Spezialmarkt gemäß § 68 Abs. 1 der Gewerbeordnung zu folgenden Zeiten: Aufbau: 07. bis 12. Juni 2004 Abbau: 14. Juni 2004 Laufzeit: 10. bis 13.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 171 59/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bücherbummel auf der Königsallee im Jahre 2004 Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung des "19. Bücherbummels" auf der Königsallee als Spezialmarkt gemäß § 68 Abs. 1 der Gewerbeordnung zu folgenden Zeiten: Aufbau: 07. bis 12. Juni 2004 Abbau: 14. Juni 2004 Laufzeit: 10. bis 13. Juni 2004 Öffnungszeit: werktags von 09.30 Uhr bis 20.00 Uhr, am Sonntag, dem 13.06.2004, von 11.00 bis 20.00 Uhr Sachdarstellung: Die Marktveranstalterin beantragt die Festsetzung des Bücherbummels auf der Königsallee im Jahre 2004. Es handelt sich um eine seit Jahren bestehende Veranstaltung, die stets ohne nennenswerte Probleme verlief. Die Veranstaltung wurde in den Anfangsjahren ohne Marktfestsetzung durchgeführt, da überwiegend nichtkommerzielle - unter anderem auch städtische Händler (Kulturamt und Stadtarchiv) - vorhanden waren. Inzwischen hat die Veranstaltung überwiegend gewerblichen Charakter, so dass eine Marktfestsetzung unerlässlich ist, um den Sonntagsverkauf auf rechtlich haltbare Standbeine zu stellen. Die Genehmigungen für die erforderlichen Straßenabsperrungen und Straßennutzungen werden, wie auch in den Vorjahren, vom Amt für Verkehrsmanagement erteilt. Es bestehen gegen die Festsetzung des Bücherbummels im Jahre 2004 keine Bedenken. Am Sonntag kann die Festsetzung nach dem Sonn- und Feiertaggesetz NW erst ab 11.00 Uhr erfolgen. Es wird empfohlen, dem Antrag unter den nachfolgenden Auflagen zu entsprechen. Auflagen: 1. Die Veranstalterin ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner Umgebung verantwortlich. 2. Es ist ein Rettungsweg von 4,5 m lichter Breite stets freizuhalten. Dieses Maß darf auch durch Vordächer, Bühnen, Stände und parkende Fahrzeuge nicht eingeschränkt werden. Auch die Feuerwehrzufahrten der anliegenden Häuser sowie die Straßeneinfahrten und Kreuzungen sind in ihrer ganzen Breite freizuhalten. 3. Hydranten sind im Umkreis von mindestens 1 m freizuhalten und dürfen auch nicht von künstlichem Grasbelag o.ä. verdeckt werden. 4. Bei Gebäuden mit mehr als 3 Geschossen muss der 2. Rettungsweg aus den oberen Geschossen mit Hubrettungsfahrzeugen der Feuerwehr gewährleistet werden. Hieraus ergeben sich die Anforderungen der Nr. 5 Verwaltungsvorschrift zur BauO NRW. Das bedeutet eine Befahrbarkeit mit einem maximalem Abstand zum Gebäude von nicht mehr als 6 m bzw. 9 m. Erläuterungen hierzu kann die Feuerwehr, Herr Reichardt, Tel: 0211/89- 20621, geben. 5. An Grillständen und Ständen mit offenem Feuer sind Feuerlöscher bereitzuhalten. 4. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung aufzustellen. 6. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein. 7. Die Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 171 59/2004 Seite 2 von 2 8. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass keine kriegsverherrlichenden oder pornographischen Schriften, NS-Büsten, o.ä. verkauft werden. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 1 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 171 59/2004