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Ö Vorlagen - Nr. 171 59/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bücherbummel auf der Königsallee im Jahre 2004
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung des "19. Bücherbummels" auf der Königsallee
als Spezialmarkt gemäß § 68 Abs. 1 der Gewerbeordnung zu folgenden Zeiten:
Aufbau: 07. bis 12. Juni 2004
Abbau: 14. Juni 2004
Laufzeit: 10. bis 13. Juni 2004
Öffnungszeit: werktags von 09.30 Uhr bis 20.00 Uhr,
am Sonntag, dem 13.06.2004, von 11.00 bis 20.00 Uhr
Sachdarstellung:
Die Marktveranstalterin beantragt die Festsetzung des Bücherbummels auf der Königsallee im
Jahre 2004. Es handelt sich um eine seit Jahren bestehende Veranstaltung, die stets ohne
nennenswerte Probleme verlief. Die Veranstaltung wurde in den Anfangsjahren ohne
Marktfestsetzung durchgeführt, da überwiegend nichtkommerzielle - unter anderem auch
städtische Händler (Kulturamt und Stadtarchiv) - vorhanden waren. Inzwischen hat die
Veranstaltung überwiegend gewerblichen Charakter, so dass eine Marktfestsetzung unerlässlich
ist, um den Sonntagsverkauf auf rechtlich haltbare Standbeine zu stellen. Die Genehmigungen für
die erforderlichen Straßenabsperrungen und Straßennutzungen werden, wie auch in den
Vorjahren, vom Amt für Verkehrsmanagement erteilt. Es bestehen gegen die Festsetzung des
Bücherbummels im Jahre 2004 keine Bedenken. Am Sonntag kann die Festsetzung nach dem
Sonn- und Feiertaggesetz NW erst ab 11.00 Uhr erfolgen.
Es wird empfohlen, dem Antrag unter den nachfolgenden Auflagen zu entsprechen.
Auflagen:
1. Die Veranstalterin ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner
Umgebung verantwortlich.
2. Es ist ein Rettungsweg von 4,5 m lichter Breite stets freizuhalten. Dieses Maß darf auch
durch Vordächer, Bühnen, Stände und parkende Fahrzeuge nicht eingeschränkt werden.
Auch die Feuerwehrzufahrten der anliegenden Häuser sowie die Straßeneinfahrten und
Kreuzungen sind in ihrer ganzen Breite freizuhalten.
3. Hydranten sind im Umkreis von mindestens 1 m freizuhalten und dürfen auch nicht von
künstlichem Grasbelag o.ä. verdeckt werden.
4. Bei Gebäuden mit mehr als 3 Geschossen muss der 2. Rettungsweg aus den oberen
Geschossen mit Hubrettungsfahrzeugen der Feuerwehr gewährleistet werden. Hieraus
ergeben sich die Anforderungen der Nr. 5 Verwaltungsvorschrift zur BauO NRW. Das
bedeutet eine Befahrbarkeit mit einem maximalem Abstand zum Gebäude von nicht mehr
als 6 m bzw. 9 m. Erläuterungen hierzu kann die Feuerwehr, Herr Reichardt, Tel: 0211/89-
20621, geben.
5. An Grillständen und Ständen mit offenem Feuer sind Feuerlöscher bereitzuhalten.
4. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung aufzustellen.
6. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein.
7. Die Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden.
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8. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass keine kriegsverherrlichenden oder
pornographischen Schriften, NS-Büsten, o.ä. verkauft werden.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 1 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt
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