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Ö Vorlagen - Nr. 178 157/2004
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Informationsvorlage
Öffnung von Lehrerparkplätzen
Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 18.09.2003 folgenden einstimmigen
Beschluss gefasst:
Bezirksvertretung 8 bittet die Verwaltung, zu prüfen, ob die Lehrerparkplätze
folgender Schulen im Stadtbezirk 8 sinnvollerweise und ohne Behinderung des
Schulbetriebs in den Nachmittags- und Abendstunden sowie an Wochenenden,
Feiertagen und in den Schulferien ganztägig für öffentliches Parken freigegeben
und entsprechend beschildert werden können:
- Leuthenstraße - Riehl-K. Am Hackenbruch - Kempgensweg
- Bingener Weg - Fuldaer Straße - Deutzer Straße
- Arnstadter Weg - Vennhauser Allee (beide Schulen) - Kamper Weg
Zu diesem Beschluss teilt die Verwaltung mit, dass eine Freigabe von Lehrerparkplätzen
für öffentliches Parken in den Nachmittags- und Abendstunden sowie an Wochenenden,
Feiertagen und in den Schulferien grundsätzlich dann möglich ist, wenn die
Lehrerparkplätze vom Schulhof und dem Zugang zum Schulgelände baulich abgetrennt
sind, um zu verhindern, dass es zu Gefährdungen der Kinder kommt, die die zum Spielen
freigegebenen Schulhöfe nutzen. Auch muss berücksichtigt werden, dass es sich um
baurechtlich notwendige Stellplätze handelt, die auch in den Nachmittags- und
Abendstunden für Veranstaltungen der Schule, aber auch für außerschulische Nutzer wie
Sportvereine zur Verfügung gehalten werden müssen. Letztlich ist auch zu bedenken,
dass, wenn eine Schule Offene Ganztagsschule wird, und damit ist bei den genannten
Grundschulen und der Schule für Lernbehinderte an der Vennhauser Allee grundsätzlich
zu rechnen, diese Schulen künftig nicht nur in den Nachmittagsstunden, sondern auch in
den Ferien geöffnet sind. Die Schulleiterinnen und Schulleiter der im Beschluss
genannten Schulen wurden vom Schulverwaltungsamt gebeten, aus ihrer Sicht zu einer
öffentlichen Nutzung der Schulhöfe Stellung zu nehmen. Hierbei wurde auf die o.g.
Kriterien hingewiesen. Außerdem sprechen sie sich gegen eine derartige Nutzung aus,
weil sie eine Zunahme von Vandalismus befürchten, unter dem die Schulen schon heute
leiden. Die Erfahrungen am Standort Leuthenstraße, an dem der Lehrerparkplatz an
Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien bereits öffentlich genutzt werden kann,
bestätigen diese Einschätzungen. Darüber hinaus wird der Parkplatz zunehmend als
Mülldeponie genutzt. Insoweit beklagt wird, dass zum Beginn des Schulbetriebes
Fahrzeuge von schulfremden Personen noch nicht entfernt worden sind, könnten ggf.
künftig Parkplätze in den Zeiten, in denen sie nicht benötigt werden, an interessierte
Anwohner mit entsprechenden Auflagen vermietet werden, um sie dann bei nicht
vertragsgemäßer Nutzung kurzfristig kündigen zu können. Öffentlich nutzbar ist darüber
hinaus der Lehrerparkplatz der Franz-Boehm-Schule, Kamper Weg. Er grenzt unmittelbar
an den öffentlichen Straßenraum an, was sicherlich auch dazu beiträgt, dass hier die am
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Standort Leuthenstraße festgestellten negativen Begleiterscheinungen nicht zu
beobachten sind.