Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 178 157/2004

Öffnung von Lehrerparkplätzen

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gerresheimer Landstraße 91 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 6. Juli 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 178 157/2004 Seite 1 von 2 Informationsvorlage Öffnung von Lehrerparkplätzen Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 18.09.2003 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst: Bezirksvertretung 8 bittet die Verwaltung, zu prüfen, ob die Lehrerparkplätze folgender Schulen im Stadtbezirk 8 sinnvollerweise und ohne Behinderung des Schulbetriebs in den Nachmittags- und Abendstunden sowie an Wochenenden, Feiertagen und in den Schulferien ganztägig für öffentliches Parken freigegeben und entsprechend beschildert werden können: - Leuthenstraße - Riehl-K. Am Hackenbruch - Kempgensweg - Bingener Weg - Fuldaer Straße - Deutzer Straße - Arnstadter Weg - Vennhauser Allee (beide Schulen) - Kamper Weg Zu diesem Beschluss teilt die Verwaltung mit, dass eine Freigabe von Lehrerparkplätzen für öffentliches Parken in den Nachmittags- und Abendstunden sowie an Wochenenden, Feiertagen und in den Schulferien grundsätzlich dann möglich ist, wenn die Lehrerparkplätze vom Schulhof und dem Zugang zum Schulgelände baulich abgetrennt sind, um zu verhindern, dass es zu Gefährdungen der Kinder kommt, die die zum Spielen freigegebenen Schulhöfe nutzen. Auch muss berücksichtigt werden, dass es sich um baurechtlich notwendige Stellplätze handelt, die auch in den Nachmittags- und Abendstunden für Veranstaltungen der Schule, aber auch für außerschulische Nutzer wie Sportvereine zur Verfügung gehalten werden müssen. Letztlich ist auch zu bedenken, dass, wenn eine Schule Offene Ganztagsschule wird, und damit ist bei den genannten Grundschulen und der Schule für Lernbehinderte an der Vennhauser Allee grundsätzlich zu rechnen, diese Schulen künftig nicht nur in den Nachmittagsstunden, sondern auch in den Ferien geöffnet sind. Die Schulleiterinnen und Schulleiter der im Beschluss genannten Schulen wurden vom Schulverwaltungsamt gebeten, aus ihrer Sicht zu einer öffentlichen Nutzung der Schulhöfe Stellung zu nehmen. Hierbei wurde auf die o.g. Kriterien hingewiesen. Außerdem sprechen sie sich gegen eine derartige Nutzung aus, weil sie eine Zunahme von Vandalismus befürchten, unter dem die Schulen schon heute leiden. Die Erfahrungen am Standort Leuthenstraße, an dem der Lehrerparkplatz an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien bereits öffentlich genutzt werden kann, bestätigen diese Einschätzungen. Darüber hinaus wird der Parkplatz zunehmend als Mülldeponie genutzt. Insoweit beklagt wird, dass zum Beginn des Schulbetriebes Fahrzeuge von schulfremden Personen noch nicht entfernt worden sind, könnten ggf. künftig Parkplätze in den Zeiten, in denen sie nicht benötigt werden, an interessierte Anwohner mit entsprechenden Auflagen vermietet werden, um sie dann bei nicht vertragsgemäßer Nutzung kurzfristig kündigen zu können. Öffentlich nutzbar ist darüber hinaus der Lehrerparkplatz der Franz-Boehm-Schule, Kamper Weg. Er grenzt unmittelbar an den öffentlichen Straßenraum an, was sicherlich auch dazu beiträgt, dass hier die am RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 178 157/2004 Seite 2 von 2 Standort Leuthenstraße festgestellten negativen Begleiterscheinungen nicht zu beobachten sind.

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 157/2004