Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 178 129/2004

Öffnung von Schulhöfen

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gerresheimer Landstraße 91 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 24. Juni 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 178 129/2004 Seite 1 von 2 Informationsvorlage Öffnung von Schulhöfen an Wochenenden und in den Ferien Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 04.12.2003 folgende einstimmige Beschlüsse gefasst: Bezirksvertretung 8 bittet die Verwaltung, zu prüfen, ob jeweils ein Schulhof in allen Stadtteilen des Stadtbezirks 8 zum Spielen auch an Wochenenden und in den Ferien geöffnet werden kann. Die Maßnahmenliste (Vorlage Nr. 70/58/2003) ist entsprechend zu ergänzen. In Anlehnung an die Vorlagen Nr. 40/64/2003 und Nr. 70/58/2003 ist der Spiel-/ Schulhof der GGS Brorsstraße / Wichernschule ebenso wie die in diesen Beschlussvorlagen genannten Schulen an Wochenenden und in den Ferienzeiten zu öffnen. In Zusammenarbeit mit der Schule und dem Jugendamt ist nach einem Jahr ein Erfahrungsbericht vorzulegen. Kosten, die für die Beseitigung von Schäden im Zusammenhang mit der Öffnung des Schulhofes an Wochenenden bzw. in den Ferienzeiten durch Vandalismus u.ä. entstehen, dürfen nicht zu Lasten der Schule gehen, sondern sind vom zuständigen Fachamt zu tragen. Zu diesen Beschlüssen teilt die Verwaltung mit, dass sie grundsätzlich daran interessiert ist, Kindern und Jugendlichen möglichst viele Schulhöfe auch an Wochenenden und in den Ferienzeiten zum Spielen zur Verfügung zu stellen, wenn dies mit den schulischen Interessen, den Spiel- und Bewegungsbedürfnissen der Kinder und den Interessen der Nachbarschaft zu vereinbaren ist. Wie in der Informationsvorlage 70/58/2003 - Sport- und Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Düsseldorf - dargelegt, haben bisherige Erfahrungen leider gezeigt, dass in den Fällen, in denen Schulhöfe in Zeiten genutzt werden, in denen keine Aufsicht stattfindet, verstärkt Zerstörungen an Spielgeräten und Gebäuden auftreten, die nur schwer geahndet werden können. Schon aus diesem Grund sollte zunächst das Ergebnis der Pilotphase an den in der Vorlage genannten Schulen abgewartet werden, da in diesem Zusammenhang auch die Frage der Aufsicht außerhalb der Dienstzeiten der Hausmeisterinnen und Hausmeister geprüft wird. Letztlich ist auch zu bedenken, dass man, wenn eine Schule Offene Ganztagsschule ist oder wird, eine allgemeine Öffnung des Schulhofes in welcher Form auch immer, nicht erfolgen kann. Zur Öffnung des Schulhofes der Wichernschule, GGS Brorsstraße, bestehen aus Sicht der Schule aus den oben genannten Gründen erhebliche Bedenken. Schon heute kommt es in den Zeiten, in denen der Schulhof offiziell zum Spielen freigegeben ist, immer wieder zu Zerstörungen an den Spielgeräten, der Basketballkörbe und am Gebäude. Es muss mit einer Zunahme des Vandalismus gerechnet werden, wenn sich insbesondere die Jugendlichen nicht durch den Hausmeister kontrolliert fühlen. So hat am benachbarten Standort der Carl-Sonnenschein-Schule, Gerresheimer Landstraße, der Vandalismus zugenommen, seit er nicht mehr durch einen vor Ort wohnenden Hausmeister, sondern RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 178 129/2004 Seite 2 von 2 durch den Hausmeister der Wichernschule mitbetreut wird. Die Schulverwaltung empfiehlt daher, es zunächst wie an den anderen Schulstandorten im Stadtbezirk 8 bei der derzeit gültigen offiziellen Regelung zu belassen, zumal der Schulhof der Wichernschule schon heute über diese offiziellen Öffnungszeiten hinaus auch an Wochenenden und in den Ferien insbesondere während der Dienstzeiten des Hausmeisters geöffnet ist und damit den berechtigten Interessen der Kinder auf ortsnahe Spielmöglichkeiten weitgehend nachgekommen wird.

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 129/2004