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Ö Vorlagen - Nr. 178 129/2004
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Informationsvorlage
Öffnung von Schulhöfen an Wochenenden und in den Ferien
Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 04.12.2003 folgende einstimmige
Beschlüsse gefasst:
Bezirksvertretung 8 bittet die Verwaltung, zu prüfen, ob jeweils ein Schulhof in
allen Stadtteilen des Stadtbezirks 8 zum Spielen auch an Wochenenden und in
den Ferien geöffnet werden kann. Die Maßnahmenliste (Vorlage Nr. 70/58/2003)
ist entsprechend zu ergänzen.
In Anlehnung an die Vorlagen Nr. 40/64/2003 und Nr. 70/58/2003 ist der Spiel-/
Schulhof der GGS Brorsstraße / Wichernschule ebenso wie die in diesen
Beschlussvorlagen genannten Schulen an Wochenenden und in den Ferienzeiten
zu öffnen. In Zusammenarbeit mit der Schule und dem Jugendamt ist nach einem
Jahr ein Erfahrungsbericht vorzulegen. Kosten, die für die Beseitigung von
Schäden im Zusammenhang mit der Öffnung des Schulhofes an Wochenenden
bzw. in den Ferienzeiten durch Vandalismus u.ä. entstehen, dürfen nicht zu Lasten
der Schule gehen, sondern sind vom zuständigen Fachamt zu tragen.
Zu diesen Beschlüssen teilt die Verwaltung mit, dass sie grundsätzlich daran interessiert
ist, Kindern und Jugendlichen möglichst viele Schulhöfe auch an Wochenenden und in
den Ferienzeiten zum Spielen zur Verfügung zu stellen, wenn dies mit den schulischen
Interessen, den Spiel- und Bewegungsbedürfnissen der Kinder und den Interessen der
Nachbarschaft zu vereinbaren ist. Wie in der Informationsvorlage 70/58/2003 - Sport- und
Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Düsseldorf - dargelegt, haben bisherige
Erfahrungen leider gezeigt, dass in den Fällen, in denen Schulhöfe in Zeiten genutzt
werden, in denen keine Aufsicht stattfindet, verstärkt Zerstörungen an Spielgeräten und
Gebäuden auftreten, die nur schwer geahndet werden können. Schon aus diesem Grund
sollte zunächst das Ergebnis der Pilotphase an den in der Vorlage genannten Schulen
abgewartet werden, da in diesem Zusammenhang auch die Frage der Aufsicht außerhalb
der Dienstzeiten der Hausmeisterinnen und Hausmeister geprüft wird. Letztlich ist auch zu
bedenken, dass man, wenn eine Schule Offene Ganztagsschule ist oder wird, eine
allgemeine Öffnung des Schulhofes in welcher Form auch immer, nicht erfolgen kann.
Zur Öffnung des Schulhofes der Wichernschule, GGS Brorsstraße, bestehen aus Sicht
der Schule aus den oben genannten Gründen erhebliche Bedenken. Schon heute kommt
es in den Zeiten, in denen der Schulhof offiziell zum Spielen freigegeben ist, immer wieder
zu Zerstörungen an den Spielgeräten, der Basketballkörbe und am Gebäude. Es muss mit
einer Zunahme des Vandalismus gerechnet werden, wenn sich insbesondere die
Jugendlichen nicht durch den Hausmeister kontrolliert fühlen. So hat am benachbarten
Standort der Carl-Sonnenschein-Schule, Gerresheimer Landstraße, der Vandalismus
zugenommen, seit er nicht mehr durch einen vor Ort wohnenden Hausmeister, sondern
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Ö Vorlagen - Nr. 178 129/2004
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durch den Hausmeister der Wichernschule mitbetreut wird. Die Schulverwaltung empfiehlt
daher, es zunächst wie an den anderen Schulstandorten im Stadtbezirk 8 bei der derzeit
gültigen offiziellen Regelung zu belassen, zumal der Schulhof der Wichernschule schon
heute über diese offiziellen Öffnungszeiten hinaus auch an Wochenenden und in den
Ferien insbesondere während der Dienstzeiten des Hausmeisters geöffnet ist und damit
den berechtigten Interessen der Kinder auf ortsnahe Spielmöglichkeiten weitgehend
nachgekommen wird.