Öffnung von Schulsporthallen in den Ferien
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Schulausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Öffnung der städtischen Schulsporthallen und Schulsportanlagen für Sportvereine und andere Sportgruppen mit Schlüsselgewalt in den Schulferien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, sofern keine Baumaßnahmen durchgeführt werde n, eine Nutzung durch die offene Ganztagsschule stattfindet oder sonstige vordringliche Hinderungsgründe bestehen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Mit Antrag SCHUA/092/2021 aus der Sitzung des Schulausschusses vom 24.08.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Öffnung der städtischen Schulsporthallen und Schulsportanlagen für Sportvereine und andere Sportgruppen in den Ferienzeiten (möglichst auf Stadtteile verteilt) zu erarbeiten und die Kosten darzustellen. Mit der Vorlage SCHUA/024/2022 aus der Sitzung vom 15.03.2022 wurde der Ausschuss darüber informiert, dass ab den Osterferien 2022 für 80 Turn- und Sporthallen, für die Vereine die Schlüsselgewalt haben, die Nutzung der Sporthallen in den Schulferien angeboten wird, sofern keine Baumaßnahmen durchgefü hrt werden, eine Nutzung für die offene Ganztagsschule erfolgt oder sonstige Hinderungsgründe vorliegen. Grundsätzlich ist bei außerschulischen Nutzungen auf die Richtlinien zur Vergabe der städtischen Turn- und Sporthallen sowie sonstiger Sporträume zu verweisen. Die Erprobung wurde für den Zeitraum Ostern 2022 bis Herbst 2023 angesetzt. Die Verfügbarkeit der einzelnen Hallen wurde von der Verwaltung in Abstimmung mit dem Stadtsportbund Düsseldorf vor den jeweiligen Ferien geprüft und den Vereinen mitgeteilt. Die Turn- und Sporthallen waren in den Oster-, Sommer- und Herbstferien komplett und in den Weihnachtsferien ab dem ersten Werktag des neuen Jahres für die Sportvereine geöffnet. Für die Betreuung der Turn- und Sporthallen, an denen Schlüsselgewalt für die Vereine eingeführt wurde, fallen keine Überstunden für die Schulhausmeister*innen an. Die Hallen werden von den Vereinen selbständig und gemäß Vertrag eigenverantwortlich genutzt. Dies hat in der Erprobungsphase auch in den Schulferien reibungslos funktioniert. Insbesondere bestanden keine außergewöhnlichen Vorkommnisse wie Beschwerden oder Vandalismus. Durch zusätzliche Beheizung, verbrauchtes (Ab-)Wasser und Strom für die Hallenbeleuchtung wurden Kosten verursacht. Diese Betriebskosten sind nicht explizit über die Versorgungsdienstleister ausweisbar. In den Gesamtkostenabrechnungen lassen sich keine relevanten Schwankungen zu Vergleichszeiträumen messen. Die von den Sportvereinen in den Schulferien produzierten Betriebskosten lassen sich somit als marginal betiteln und können im Rahmen des laufenden Haushaltes abgebildet werden.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 3. Januar 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SCHUA/010/2024