Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Vorlage als Text anzeigen
Seite 1 von 4
Informationsvorlage
Betrifft:
Organisatorische Änderungen im Jugendamt
Sachstand:
Im Rahmen der Produktorientierung im Sinne des Neuen Steuerungsmodells wird das
Jugendamt seine Leistungsbereiche neu organisieren. Die letzte größere
Organisationsänderung wurde dem Juge ndhilfeausschuss in seiner Sitzung am
28.04.1998 (DS 51/30/1998) mitgeteilt.
Die Vorlage informierte über die produktorientierte Zusammenführung der Fachbereiche
Wirtschaftliche Erziehungshilfe, Beratungsstellen, Besonderer Sozialdienst und
Allgemeiner Sozialdienst in die neue Abteilung Soziale Dienste (51/5). Dies war ein erster
Teilschritt einer umfassenden Neuregelung des Bereiches "erzieherische Bedarfe im
Einzelfall für Kinder und Jugendliche bzw. deren Eltern". Zum 15.02.2004 wurde nun der
nächste Organisationsschritt vollzogen. Die bisherige Abteilung Beistandschaften,
Vormundschaften, Unterhaltsvorschuss und Betreuungsbehörde (51/4) mit insgesamt 52
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist mit den Fachbereichen Beistandschaften,
Vormundschaften und Unterhaltsvorschuss der Abteilung Soziale Dienste zugeordnet. Die
Betreuungsbehörde verl agert ihre organisatorische Anbindung in die
Verwaltungsabteilung des Jugendamtes (51/1), in der auch schon das Amt für
Ausbildungsförderung (BaföG) angegliedert ist.
Ziele:
Die erzieherischen Bedarfe im Einzelfall für Kinder und Jugendliche bzw. deren Eltern
sollen in einer Organisationseinheit zusammengeführt werden. Dabei ist die Umsetzung
der Hilfen als Dienstleistung innerhalb des Jugendamtes (Anbieterfunktion) strikt von der
Funktion der Steuerung zu trennen. Damit ist das heutige Kinderhilfezentrum (51/8) nicht
in die organisatorische Veränderung einzubeziehen. Die Rollentrennung von
Leistungsgewährung und -erbringung ist zu sichern. Die enge Verknüpfung der
Unterhaltsvorschusskasse und der Beistandschaft bzw. Vormundschaft ist auch weiterhin
zu unterstützen, damit für die Bürgerinnen und Bürger die gleichzeitig 2 oder 3 Leistungen
aus diesem Bereichen erhalten, eine bürgerorientierte und klientenorientierte
Zusammenarbeit garantiert ist. Die Zusammenarbeit ist durch die Einführung des
Verfahrens Logo DATA unterstützt. Mit der Wahrnehmung der Aufgabe in der Abteilung
Soziale Dienste (51/5) werden die Arbeitsprozesse mit dem Bezirkssozialdienst
ganzheitlich und wirkungsorientiert aufeinander abgestimmt.
Die Führung von Einzelvormundschaften und Pflegschaften durch befähigte Personen ist
in den nächsten 2 Jahren aufzubauen, um die Qualitätsziele der Dresdner Erklärung zu
erreichen. (Die Dresdner Erklärung ist ein inzwischen bundesweit veröffentlichtes und
anerkanntes Grundlagenpapier, dass anlässlich einer Fachtagung zum Thema
Vormundschaften in Dresden von Fachteilnehmerinnen und Fachteilnehmern erarbeitet
wurde.) Dies ist über den Einsatz von qualifizierten Einzelvormündern umzusetzen. Die
Unterstützung der Wahrnehmung der Aufgabe durch freie Träger ist weiter zu fördern.
RSD AllVorlg.WPT
Seite 2 von 4
Das Jugendamt ist jedoch der gesetzliche Partner des Gerichtes (Öffentliche Aufgabe).
Die freien Träger nehmen die Aufgabe im Auftrag des Jugendamtes wahr und erhalten
hierfür einen Kostenersatz. Die Aufgabe ist übertragen, die Verantwortung verbleibt beim
Jugendamt. Eine Zusammenführung der Vormundschaften und Beistandschaften im
Bezirkssozialdienst ist wegen der möglichen Interessenskollisionen und der Sicherung
der Fachlichkeit nicht anzustreben und rechtlich durch eine Fachkraft nicht möglich (s.
Kommentierungen zu § 55 SGB VIII).
Aufgrund der zukünftigen gleichen IT-Verfahren ist die Zusammenarbeit zwischen der
Wirtschaftlichen Erziehungshilfe und der Unterhaltsvorschusskasse neu zu konzipieren.
Wegen der fachlichen Spezialisierung im Bereich der Unterhaltsvorschusskasse ist eine
Zusammenführung der beiden Verwaltungseinheiten zunächst nicht angestrebt. Hier ist
der gesamtstädt. Prozess zur Unterhaltsheranziehung abzuwarten.
Neue Organisation des Jugendamtes
51/0 Amtsleitung Herr Horn
51/1 Allgemeine Verwaltung Herr Feldmann
(
neu durch Umsetzung von Abteilungsleitung 51/4)
51/2 Tageseinrichtungen für
Kinder
Herr Kaselofsky
51/290 Förderungszentrum Frau Holländer
51/3 Jugendförderung Herr Korte
(stellv. Abt.-leiter, z.Z. kommissarische Abt.-leitung)
51/5 Soziale Dienste Herr Lukasczyk
51/8 Kinderhilfezentrum Frau Pach
Neue Organisation der Abteilung Soziale Dienste (51/5)
51/5 Soziale Dienste Herr Lukasczyk
51/5.1 Verwaltung
einschließlich:
Wirtschaftliche Erziehungshilfe,
UnterhaltsvorschusskasseHerr Rottmann
51/5.2 Bezirkssozialdienste 11 Leiterinnen und Leiter
51/5.3 Jugendgerichtshilfe Herr Brüggemann
51/5.4 Pflegekinderdienst Herr Sahnen
51/5.5 Erziehungsberatungsstelle Frau Buch
51/5.6 Beistandschaft Frau Günther
51/5.7 Jugendsozialarbeit/-berufshilfe Herr Röper
51/5.8 Amtsvormundschaft Herr Volkenborn
Seite 3 von 4
Seite 4 von 4
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Jugendhilfeausschuss 03.03.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Amt:
Jugendamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Hintzsche
RSD AllVorlg.WPT