Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 51/ 10/2004

Organisatorische Änderungen im Jugendamt

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Heinrich-Könn-Straße 5 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 25. Februar 2004veröffentlicht

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Seite 1 von 4 Informationsvorlage Betrifft: Organisatorische Änderungen im Jugendamt Sachstand: Im Rahmen der Produktorientierung im Sinne des Neuen Steuerungsmodells wird das Jugendamt seine Leistungsbereiche neu organisieren. Die letzte größere Organisationsänderung wurde dem Juge ndhilfeausschuss in seiner Sitzung am 28.04.1998 (DS 51/30/1998) mitgeteilt. Die Vorlage informierte über die produktorientierte Zusammenführung der Fachbereiche Wirtschaftliche Erziehungshilfe, Beratungsstellen, Besonderer Sozialdienst und Allgemeiner Sozialdienst in die neue Abteilung Soziale Dienste (51/5). Dies war ein erster Teilschritt einer umfassenden Neuregelung des Bereiches "erzieherische Bedarfe im Einzelfall für Kinder und Jugendliche bzw. deren Eltern". Zum 15.02.2004 wurde nun der nächste Organisationsschritt vollzogen. Die bisherige Abteilung Beistandschaften, Vormundschaften, Unterhaltsvorschuss und Betreuungsbehörde (51/4) mit insgesamt 52 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist mit den Fachbereichen Beistandschaften, Vormundschaften und Unterhaltsvorschuss der Abteilung Soziale Dienste zugeordnet. Die Betreuungsbehörde verl agert ihre organisatorische Anbindung in die Verwaltungsabteilung des Jugendamtes (51/1), in der auch schon das Amt für Ausbildungsförderung (BaföG) angegliedert ist. Ziele: Die erzieherischen Bedarfe im Einzelfall für Kinder und Jugendliche bzw. deren Eltern sollen in einer Organisationseinheit zusammengeführt werden. Dabei ist die Umsetzung der Hilfen als Dienstleistung innerhalb des Jugendamtes (Anbieterfunktion) strikt von der Funktion der Steuerung zu trennen. Damit ist das heutige Kinderhilfezentrum (51/8) nicht in die organisatorische Veränderung einzubeziehen. Die Rollentrennung von Leistungsgewährung und -erbringung ist zu sichern. Die enge Verknüpfung der Unterhaltsvorschusskasse und der Beistandschaft bzw. Vormundschaft ist auch weiterhin zu unterstützen, damit für die Bürgerinnen und Bürger die gleichzeitig 2 oder 3 Leistungen aus diesem Bereichen erhalten, eine bürgerorientierte und klientenorientierte Zusammenarbeit garantiert ist. Die Zusammenarbeit ist durch die Einführung des Verfahrens Logo DATA unterstützt. Mit der Wahrnehmung der Aufgabe in der Abteilung Soziale Dienste (51/5) werden die Arbeitsprozesse mit dem Bezirkssozialdienst ganzheitlich und wirkungsorientiert aufeinander abgestimmt. Die Führung von Einzelvormundschaften und Pflegschaften durch befähigte Personen ist in den nächsten 2 Jahren aufzubauen, um die Qualitätsziele der Dresdner Erklärung zu erreichen. (Die Dresdner Erklärung ist ein inzwischen bundesweit veröffentlichtes und anerkanntes Grundlagenpapier, dass anlässlich einer Fachtagung zum Thema Vormundschaften in Dresden von Fachteilnehmerinnen und Fachteilnehmern erarbeitet wurde.) Dies ist über den Einsatz von qualifizierten Einzelvormündern umzusetzen. Die Unterstützung der Wahrnehmung der Aufgabe durch freie Träger ist weiter zu fördern. RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 4 Das Jugendamt ist jedoch der gesetzliche Partner des Gerichtes (Öffentliche Aufgabe). Die freien Träger nehmen die Aufgabe im Auftrag des Jugendamtes wahr und erhalten hierfür einen Kostenersatz. Die Aufgabe ist übertragen, die Verantwortung verbleibt beim Jugendamt. Eine Zusammenführung der Vormundschaften und Beistandschaften im Bezirkssozialdienst ist wegen der möglichen Interessenskollisionen und der Sicherung der Fachlichkeit nicht anzustreben und rechtlich durch eine Fachkraft nicht möglich (s. Kommentierungen zu § 55 SGB VIII). Aufgrund der zukünftigen gleichen IT-Verfahren ist die Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaftlichen Erziehungshilfe und der Unterhaltsvorschusskasse neu zu konzipieren. Wegen der fachlichen Spezialisierung im Bereich der Unterhaltsvorschusskasse ist eine Zusammenführung der beiden Verwaltungseinheiten zunächst nicht angestrebt. Hier ist der gesamtstädt. Prozess zur Unterhaltsheranziehung abzuwarten. Neue Organisation des Jugendamtes 51/0 Amtsleitung Herr Horn 51/1 Allgemeine Verwaltung Herr Feldmann ( neu durch Umsetzung von Abteilungsleitung 51/4) 51/2 Tageseinrichtungen für Kinder Herr Kaselofsky 51/290 Förderungszentrum Frau Holländer 51/3 Jugendförderung Herr Korte (stellv. Abt.-leiter, z.Z. kommissarische Abt.-leitung) 51/5 Soziale Dienste Herr Lukasczyk 51/8 Kinderhilfezentrum Frau Pach Neue Organisation der Abteilung Soziale Dienste (51/5) 51/5 Soziale Dienste Herr Lukasczyk 51/5.1 Verwaltung einschließlich: Wirtschaftliche Erziehungshilfe, UnterhaltsvorschusskasseHerr Rottmann 51/5.2 Bezirkssozialdienste 11 Leiterinnen und Leiter 51/5.3 Jugendgerichtshilfe Herr Brüggemann 51/5.4 Pflegekinderdienst Herr Sahnen 51/5.5 Erziehungsberatungsstelle Frau Buch 51/5.6 Beistandschaft Frau Günther 51/5.7 Jugendsozialarbeit/-berufshilfe Herr Röper 51/5.8 Amtsvormundschaft Herr Volkenborn Seite 3 von 4 Seite 4 von 4 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Jugendhilfeausschuss 03.03.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Amt: Jugendamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Hintzsche RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 51/ 10/2004