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Beschlussvorlage
Betrifft:
Radverkehrsnetz Stadtbezirk 1; Einzelmaßnahmen
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Planung der nachfolgend genannten Einzelmaßnahmen
in Tabelle 1 und stimmt den Planungen der Tabelle 2 (Beschlusszuständigkeit: OVA) zur
Umsetzung der ersten Stufe des Radverkehrsnetzes im Stadtbezirk 1 zu.
Tabelle 1 (Beschluss BV1)
Nr. Straße Abschnitt Maßnahme Plan Nr.
1.1 Saarbrücker
Straße
Ulmen-/bis
Roßstraße
Einfahrtshilfen an allen Kreuzungen
S 2721/102
1.2 Goeben-/
Park-/
Gneisenaustr.
Gneisenau-/ bis
Nordstraße
Öffnung der Einbahnstraßen mit
Einfahrtshilfen an der Nord-/ und
Gneisenaustraße
S 1762/101
1.3 Annastraße Jülicher-/ bis
Moltkestraße
Beschilderung nach StVO, Markierung
einer Einfahrtshilfe an der Moltkestraße
S 2410/114
(Moltkestr.)
1.4 Ludwig
Wolker
Straße
Prinz Georg-/
bis
Moltkestraße
Einfahrtshilfen an der Moltke-/ und Prinz-
Georg Str.
S 2410/114
(Moltkestr.)
1.6 Bagelstraße Prinz Georg-/
bis Franklinstr.
Markierung von Schutzstreifen in den
Kreuzungsbereichen
u.103
1.8 Feldstraße Jägerhof-/ bis
Kapellstraße
Einfahrtshilfen an allen Kreuzungen,
Umgestaltung Anschluss Jägerhofstraße
mit neuer LZA-Querung
S1627/103
und104
1.9 Gartenstr. Feld-/ bis
Kaiserstraße
Beschilderung nach StVO und
Hinweisbeschilderung Einmündung
Taubenstraße
ohne
1.10 Liesegang-
/Wagnerstr.
Einmündungs-
bereich
Abbiegehilfe, Netzverknüpfung S 2277/104
1.12 Steinstraße Kreuzung
Bismarckstr.
Netzverknüpfung S 2875/106
1.14 Bahnstraße Graf-Adolf
Str./Oststr.
Beschilderung nach StVO, markierte
Einfahrtshilfen und Aufstellbereiche im
Bereich Oststraße
S 1240/102
1.15 Marktstraße Mühlenstraße
bis Flingerstr.
Beschilderung nach StVO
ohne
RSD AllVorlg.WPT
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1.16 Poststraße Benrather-/ bis
Haroldstraße
Beschilderung nach StVO, Maßnahmen
Bereich Maxplatz
S 2594/105
Tabelle 2 (Zustimmung BV1, Beschluss OVA)
Nr. Straße Abschnitt Maßnahme Plan Nr.
1.23 Jülicher Straße Eulerstr. bis Brücke Radfahrstreifen/ Radweg S 2067/104
u. 105
1.24 Homberger-
Lützowstraße
Kreuzung bis
Schwerinstraße
Netzschlussmaßnahmen,
Furtmarkierung,
Einbahnstraßenöffnung
S 2325/101
1.26 Moltkestraße Euler-/ bis
Tußmannstraße
Radweg S 2410/114
u. 115
1.27 Kaiser-/Kapellstr. Querung der
Kaiserstraße
Punktuelle Maßnahmen S 2881/105
1.28 Adlerstraße Pempelforter
Straße bis Am
Wehrhahn
Radfahrstreifen S 1016/ 103
u. 104
1.29 Am Wehrhahn Radwegende
Brücke bis
Adlerstraße
Schutzstreifen S 1162/109
1.30 Prinz Georg Str. Moltke-/ bis
Bagelstr.
Rad-/Gehweg an der Düssel
herrichten
S2597/ 113
und 114
1.31 Pionier-/
Charlotten-/
Bahnstraße
Querung Graf-Adolf
Straße
Netzverknüpfungsmaßnahme im
Kreuzungsbereich, Öffnung der
Einbahnstraße Charlottenstraße bis
Stresemannstr. mit Beschilderung
nach StVO
S 1781/109
Sachdarstellung:
Begründung:
In der Sitzung am 27.11.2003 hat der Ordnungs-und Verkehrsausschuss ein Ziel- und
Handlungskonzept zur Förderung des Fahrradverkehrs beschlossen. Die im Handlungskonzept
enthaltenen Einzelmaßnahmen basieren auf dem Radverkehrsnetzgutachten für den Bezirk 1 und
der anschließenden Abstimmung in der Bezirksvertretung. Die Maßnahmen dienen der Schaffung
eines Grundnetzes, das in der Anlage dargestellt ist. Die vorliegenden Planungen konkretisieren
diese Grundsatzbeschlüsse. Ein Teil der Planungen betrifft Straßen mit überbezirklicher
Bedeutung. Diese Planungen werden zur Beschlussfassung dem Or dnungs- und
Verkehrsausschuss vorgelegt (Tabelle 2). Die Bezirksvertretung erhält sie vorab zur Kenntnis und
Zustimmung. Tabelle 1 enthält Maßnahmen, für deren Beschlüsse die Bezirksvertretung
zuständig ist.
Erläuterung der Einzelmaßnahmen
(Nummer und Lage siehe Übersichtsplan und Tabelle)
1. Einzelmaßnahmen ohne überbezirkliche Bedeutung (Beschluss BV 1)
a. Einbahnstraßenöffnungen:
Die Öffnung von Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr stellt einen großen Anteil an den
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notwendigen Einzelmaßnahmen dar. Dies ist naheliegend, da das Ziel war, ein möglichst
geschlossenes Netz möglichst kurzfristig zu schaffen, und hierbei vorrangig Routen abseits der
Hauptverkehrsstraßen zu etablieren.
Für die Öffnung der Einbahnstraßen ist in einigen Fällen die Anbringung der Zusatzbeschilderung
nach StVO ausreichend. Zur Verdeutlichung der Situation. aber auch zur Hervorhebung der
Route, sind in vielen Fällen punktuelle bauliche Maßnahmen und Markierungen vorgesehen, die
in den Plänen ersichtlich sind. Die Übersicht bietet die obige Tabelle.
In Düsseldorf sind bereits 135 Einbahnstraßen geöffnet. Die Erfahrungen sind positiv.
b. Andere Maßnahmen:
Bagelstraße (Nr.1.6 im Übersichtsplan):
Auf der Bagelstraße wird zwischen Arndtstraße und Franklinbrücke beidseitig ein Schutzstreifen
für den Fahrradverkehr markiert. Im Kreuzungsbereich Derendorfer Straße sind aufgeweitete
Aufstellflächen mit Vorbeifahrstreifen. Außerdem wird der Anschluss der Schirmerstraße
ermöglicht. Der Einmündungsbereich Prinz Georg Straße ist bereits radfahrgerecht ausgebaut.
Im Kreuzungsbereich Moltke-/Bagel-/Tußmann-/Franklinstraße werden alle notwendigen
Fahrbeziehungen so radfahrgerecht wie möglich hergestellt. Einschränkungen für die
Leistungsfähigkeit des übrigen Verkehrs gibt es weder auf der Strecke noch in den
Knotenpunkten.
Liesegangstraße (Nr.1.10 im Übersichtsplan):
Der Einbahnstraßenabschnitt Wagnerstraße zwischen Liesegangstraße und Parkhauszufahrt wird
durch Beschilderung geöffnet und im Einmündungsbereich markiert. Auf der Liesegangstraße
wird eine Linksabbiegemöglichkeit für Radverkehr durch Markierung und Einbau einer Insel
geschaffen. Das ermöglicht und verdeutlicht die Routenführung, die im Übersichtsplan erkennbar
ist.
Steinstraße (Nr.1.12 im Übersichtsplan):
Mit dieser punktuellen Maßnahme wird ein Netzschluss zwischen der Radachse Bismarck-
/Steinstraße und der Kreuzstraße Richtung Norden geschaffen. Auf der Kreuzstraße wird hierzu
ein aufgeweiteter Aufstellstreifen markiert. Richtung Bismarckstraße wird ein Stück Radweg
gebaut und eine neue Furt über die Steinstraße angelegt.
Poststraße (Nr.1.16 im Übersichtsplan):
Der größte Teil der Poststraße ist unproblematisch für Fahrradverkehr in Gegenrichtung
befahrbar. Problematisch ist der Abschnitt im Platzbereich Maxplatz/Orangeriestraße, da dort die
Fahrbahn schmal ist und eine Kopfsteinpflasterdecke hat.
Es ist dort deshalb vorgesehen, für die Fahrtrichtung gegen die Einbahnstraße auf der Platzseite
der Poststraße einen Radweg anzulegen, den Gehweg zu verschieben und den angrenzenden
Grünstreifen geringfügig zu reduzieren. Am Südende des Platzbereiches wird der Radweg mit
einer deutlichen Markierung auf die Fahrbahn geführt. Im Bereich Maxplatz wird der Radweg ab
der Schulstraße auf der vorhandenen Fläche zwischen Fahrbahn und Pfostenreihe geführt.
2. Einzelmaßnahmen mit überbezirklicher Bedeutung (Beschluss OVA)
Jülicher Straße (Nr.1.23 im Übersichtsplan):
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Mit diesem Radwegabschnitt wird die Verbindung von der Bahnbrücke Richtung Westen bis zur
Eulerstraße geschaffen. Eine Weiterführung bis zur Münsterstraße wäre erstrebenswert. Kurz- bis
mittelfristige Lösungen werden hierfür aber nicht gesehen. Ein Netzschluss wird aber bereits mit
dem vorliegenden Abschnitt geschaffen.
Die Planung sieht vor, die vorhandenen Radfahrstreifen auf der Brücke zu verlängern. In
Teilabschnitten ist dazu ein Eingriff in den begrünten Mittelstreifen erforderlich. Die
Leistungsfähigkeit der Straße kann dadurch unverändert aufrecht erhalten werden.
In Teilbereichen, wo ausreichend Platz im Seitenraum zu Verfügung steht, ist hierzu auch die
Herstellung eines baulichen Radweges erforderlich. Der Straßenraum bleibt dort (LZA vor der
Eulerstraße und in Gegenrichtung vor der Schlossstraße) dann unverändert. Eine Roteinfärbung
des Radstreifens erfolgt nur in kritischen Einmündungsbereichen, um auf diese
sicherheitsrelevanten Bereiche besonders aufmerksam zu machen.
Zur Kenntlichmachung und Sicherung der Achse über die Tußmann-/Yorckstraße ist im
Kreuzungsbereich Jülicher Straße die Markierung aufgeweiteter Aufstellbereiche vorgesehen.
Homberger-Lützowstraße (Nr.1.24 im Übersichtsplan):
Mit der vorliegenden Planung werden zum einen die fehlenden Radverkehrsverbindungen im
Kreuzungsbereich Homberger-/Kaiserswertherstr./Kennedydamm geschaffen. Zum anderen wird
die Lützowstraße an diese Kreuzung angeschlossen. Durch die Öffnung der Einbahnstraße wird
ein Netzschluss zur Achse über die Schwerinstraße und ein Anschluss zum angrenzenden
Wohngebiet geschaffen. Die Einfahrtsbereiche der Einbahnstraße werden durch punktuelle Bau-
und Markierungsmaßnahmen gesichert. Die Querung der Ausfahrt Lützowstraße/Kennedydamm
wird durch eine Rotmarkierung gesichert.
Moltkestraße (Nr.1.26 im Übersichtsplan):
Die Moltkestraße ist die Verbindung von der Franklinbrücke Richtung Nordosten. Die Planung
sieht durchgängig den Bau eines Radweges im vorhandenen Seitenraum vor. Die verbleibenden
Gehwegbreiten sind i.d. Regel ausreichend breit. Es gibt einige punktuelle Engstellen, aber an
keiner Stelle ist der Gehweg schmaler als 1,50m.
Im Teilabschnitt zwischen Liebigstraße und Eulerstraße ist grundsätzlich auch die
kostengünstigere Markierung von Radfahrstreifen auf der Fahrbahn möglich. Mit der vorliegenden
Planung wird nach Abwägung aber durchgehend der bauliche Radweg vorgeschlagen, weil das
Freihalten von Fahrzeugen, die in zweiter Reihe parken oder Halten, sehr problematisch sein
wird, und der Seitenraum die eher seltene Möglichkeit bietet, hier den Radweg anzulegen. Der
Radweg ist vorgesehen mit einer Breite von 1,25m und einem Sicherheitsabstand zum
Parkstreifen von 0,75m. Die einmündenden Straßen werden geeignet angeschlossen. Im
Kreuzungsbereich Eulerstraße erfolgt auch ein radfahrgerechter Anschluss der Gneisenaustraße.
Hier entfällt ein Parkstand.
Kaiser-/Kapellstraße (Nr.1.27 im Übersichtsplan):
Die Querung der Kaiserstraße ist problematisch. Im Radverkehrsbezirksnetz ist als optimale
Verbindung die Rosenstraße dargestellt. Signaltechnisch ist eine Querung an dieser Stelle aber
nur mit unakzeptablen Nachteilen für den Kfz- und den Straßenbahnverkehr möglich. Der
langfristig angelegte Vorschlag in Höhe der Rosenstraße einen Straßentunnel unter der
Kaiserstraße zu bauen, wurde von der Bezirksvertretung abgelehnt. Es wurden deshalb die
anderen Querungsmöglichkeiten geprüft. Als Ergebnis wird die Maßnahme des vorliegenden
Planes vorgeschlagen.
Die Querung in Höhe Arnold-/Kapellstraße wird bereits heute vom Radverkehr genutzt, weil dort
radfahrgeeignete Straßen anschließen. Die Planung sieht vor, die für eine regelgerechte Radfurt
fehlende Breite der vorhandenen Mittelinsel durch Länge zu ersetzen. Eine durchgehende
Querung ist wegen der damit verbundenen Nachteile auch an dieser Stelle nicht möglich.(s.o.)
Der Radverkehr fährt auf die Insel und stellt sich dort schräg zwischen den Gleisen auf. Die
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bauliche Gestaltung und eine schräg angeordnete Absperrung weisen auf diese Aufstellung hin.
Die Einmündungen der Arnold- und der Kapellstraße werden aufgepflastert. Diese
Querverbindung schafft eine Verbindung zwischen den Nord-/Süd Achsen Freiligrathstr. und
Feldstraße, beide parallel zur Kaiserstraße. Mit diesem Netz wird zwar kein Ersatz, aber ein
Angebot von Alternativen zur Straßenverbindung Kaiserstraße geschaffen. Dort werden derzeit
keine Möglichkeiten gesehen, Anlagen für den Fahrradverkehr zu schaffen.
Adlerstraße (Nr.1.28 im Übersichtsplan):
Die Adlerstraße als Radachse beruht auf einem Vorschlag aus der Bezirksvertretung 1. Sie
schafft die Verbindung zwischen der Wehrhahnbrücke und der Innenstadt und stellt eine
Alternativroute über Am Wehrhahn dar. Dort ist kurz- bis mittelfristig eine Anlage von Radwegen
nicht absehbar.
Die Planung sieht die durchgängige Anlage von Radfahrstreifen auf der überdimensionierten
Fahrbahn vor. Es verbleibt eine 3-spurige Fahrbahn, die vor den Signalanlagen auf 4 Spuren
aufgeweitet wird. Dadurch gibt es nahezu keinen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit. Im
Anschlussbereich Vagedes-/Derendorfer Straße erfolgt ein radfahrgerechter Anschluss für alle
Fahrtrichtungen. Insbesondere wird die Straße Alt Pempelfort angebunden, über die der
Anschluss an den Hofgarten, Richtung Innenstadt / Kö geschaffen wird.
Am Wehrhahn (Nr.1.29 im Übersichtsplan):
Die vorliegenden Planung stellt in Verbindung mir der oben beschriebenen Maßnahme auf der
Adlerstraße den Netzschluss zwischen dem langen, vorhandenen Radweg auf der Grafenberger
Alle und der Innenstadt dar. Die Planung sieht vor, im Anschluss an den vorhandenen, baulichen
Radweg im Bereich der Brücke einen Schutzstreifen auf die Fahrbahn zu markieren. Die zwei
Geradeausfahrspuren werden auf das Gesamtmaß von mindestens 5,25m reduziert. Da die
Zweispurigkeit prinzipiell erhalten bleibt, ändert sich nichts an der Leistungsfähigkeit der Straße.
Prinz Georg Str. (Nr.1.30 im Übersichtsplan):
Eine Planung sah vor auf der Prinz Georg Straße einen Radfahrstreifen pro Richtung auf der
vorhandenen Fahrbahn zu markieren. Diese Pl anung fand keine Mehrheit in der
Bezirksvertretung 1 und dem OVA.
Es wurde deshalb eine Alternativplanung entwickelt, die hier zur Beschlussfassung vorgelegt
wird. Demnach ist ein Ausbau des vorhandenen Radweges entlang der Düssel vorgesehen.
Der Weg entlang der Düssel wird neu befestigt, die Parkmöglichkeiten werden an den rechten
Fahrbahnrand verlegt.
Die Planung sieht eine nutzbare Breite des Radweges von mindestens 2,50m entsprechenden
den Mindestwerten der StVO vor. Zwischen den Bäumen ist eine befestigte Breite von 3,0m
geplant. Die Länge der Baumscheiben kann im Rahmen der Bauarbeiten den Bedürfnissen
(Wurzeln) angepasst werden.
Die Parkmöglichkeiten auf dem westlichen Mittelstreifen werden komplett an den rechten
Fahrbahnrand verlegt. Es verbleibt eine zweispurige Fahrbahn ( heute bereits so markiert, da die
Markierung den ursprünglich geplanten Radfahrstreifen berücksichtigt).
Zum Schutz der Baumwurzeln sind in Teilbereichen Wurzelbrücken notwendig. In einem kurzen
Teilabschnitt muss in die Uferböschung eingegriffen werden.
Der Streifen zwischen dem Radweg und der Fahrbahn wird begrünt (mit befestigten
Querungsmöglichkeiten) und durch Bügelgeländer gegen Falschparker gesichert.
Die Straßenquerungen in Höhe Benedikt-Schmittmann Straße und Parkstraße werden
aufgepflastert, um die Sicherheit des Rad-/und Fußgängerverkehrs insbesondere bei
abbiegenden Kfz zu verbessern.
Es ist eine Beschilderung als Gehweg, Radfahrer frei vorgesehen. Dies kommt den Wünschen
der „schnellen" Radfahrer entgegen, die dann weiter auf der Fahrbahn fahren dürfen (allerdings
neben parkenden Fahrzeugen). Nachteil ist, dass auf diesem schmalen Weg dann auch
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Fußverkehr zugelassen ist, dem der Radverkehr sich unterordnen muss. Erfahrungsgemäß
ändert sich der Fußverkehrsanteil durch die Art der Beschilderung allerdings kaum.
Parkraumbilanz zwischen Moltke- und Benedikt-Schmittmann Straße (nur stadteinwärts):
Bestand:
Heute vorhandene Parkmöglichkeiten (abends ausgelastet)auf dem Mittelst
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.