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Ö Vorlagen - Nr. 173 19/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Radverkehrsnetz Bezirk 3; Einzelmaßnahmen
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Planung der nachfolgend genannten
Einzelmaßnahmen in T abelle 1 und stimmt den Planungen der Tabelle 2
(Beschlusszuständigkeit: OVA) zur Umsetzung der ersten Stufe des Radverkehrsnetzes
im Stadtbezirk 3 zu.
Tabelle 1 (Beschluss BV3)
Nr. Straße Abschnitt Maßnahme Plan Nr.
3.1 Tal-/
Adersstraße
Kreuzung Aufpflasterung Talstraße, Übergang
Radweg auf Fahrbahnführung
S 1013/103
3.2 Luisenstraße Scheuren-/ bis
Jahnstr
Öffnung der Einbahnstraße,
punktuelle Markierungen und
Roteinfärbungen
S 2327/104
3.5 Moorenstraße/
Moorenplatz
Himmelgeister-/
bis
Strümpelstraße
Radweg im Seitenraum, Sicherung
der Querung Witzelstraße, Anschluss
Strümpelstraße
S 2413/102
u. 103
Tabelle 2 (Zustimmung BV3, Beschluss OVA)
Nr. Straße Abschnitt Maßnahme Plan Nr.
3.20 Ernst-Reuter-
Platz
Platzbereich Führung des Radverkehrs auf Achse
Luisenstr. über komplexen Knoten
S 1599/101
3.21 Talstraße/
Fürstenwall
Kreuzung Neue Signalanlage zur
Querungssicherung
K 15/34/102
3.22 Karolinger-
platz
Kreuzung Punktuelle Markierungsergänzungen
zur Radverkehrsführung
S 2118/102
1.31 Pionier-/
Charlotten-/
Bahnstraße
Querung Graf-
Adolf-Straße
Netzverknüpfungsmaßnahme im
Kreuzungsbereich
S 1781/109
Sachdarstellung:
In der Sitzung am 27.11.2003 hat der Ordnungs-und Verkehrsausschuss ein Ziel- und
Handlungskonzept zur Förderung des Fahrradverkehrs beschlossen. Die im Handlungskonzept
enthaltenen Einzelmaßnahmen basieren auf dem Radverkehrsnetzgutachten für den Bezirk 3 und
der anschließenden Abstimmung in der Bezirksvertretung. Die Maßnahmen dienen der Schaffung
eines Grundnetzes, das in der Anlage dargestellt ist. Die vorliegenden Planungen konkretisieren
diese Grundsatzbeschlüsse. Ein Teil der Planungen betrifft Straßen mit überbezirklicher
Bedeutung. Diese Planungen werden zur Beschlussfassung dem Ordnungs- und
Verkehrsausschuss vorgelegt (Tabelle 2). Die Bezirksvertretung erhält sie vorab zur Kenntnis und
Zustimmung. Tabelle 1 enthält Maßnahmen, für deren Beschlüsse die Bezirksvertretung
zuständig ist.
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Die zu den Bezirksnetzmaßnahmen gehörende Fährstraße ist bereits beschlossen und wird
kurzfristig umgesetzt.
Erläuterung der Einzelmaßnahmen
(Nummer und Lage siehe Übersichtsplan und Tabelle)
1. Einzelmaßnahmen ohne überbezirkliche Bedeutung (Beschluss BV 3)
Tal-/Adersstraße (Nr.3.1 im Übersichtsplan):
Da der Radweg auf der Talstraße für Zweirichtungsverkehr zu schmal ist, wurde die Führung
Richtung Süden auf die Fahrbahn verlegt. Der Übergang befindet sich heute hinter der
Luisenstraße. Die örtlichen Rahmenbedigungen sind hier problematisch und führen u.a. dazu,
dass diese Route nicht angenommen wird. Die Planung sieht daher vor, den Wechsel der
Fahrbahnseite eine Kreuzung vorzuverlegen, in den Bereich Adersstraße. Die Maßnahmen sind
in der Planung erkennbar. Für die anderen Verkehrsarten ändert sich nichts.
Luisenstraße (Nr.3.2 im Übersichtsplan):
Die Einbahnstraße wird durch Zusatzbeschilderung nach StVO für den Fahrradverkehr geöffnet.
In den Einmündungsbereichen und an den Fahrbahnversätzen werden punktuelle Markierungen
und Roteinfärbungen aufgebracht, um auf den entgegenkommenden Radverkehr aufmerksam zu
machen. Diese Maßnahme hängt zusammen mit der Umgestaltung im Bereich Ernst-Reuter-Platz
(Planung mit OVA- Zuständigkeit). Für die anderen Verkehrsarten ändert sich nichts.
Moorenstraße/ Moorenplatz (Nr.3.5 im Übersichtsplan):
Im Radverkehrsbezirksnetzgutachten wurde für die Moorenstraße die Markierung eines
Schutzstreifens vorgeschlagen. In der Beratung der BV 3 und mit Beschluss des OVA wurde die
Verwaltung beauftragt, als Alternative die Einrichtung eines Radweges im heutigen Seitenstreifen
auf der Klinikseite zu prüfen.
Die vorliegende Planung basiert auf diesem Auftrag. Sie sieht auf dem Seitenstreifen für beide
Richtungen die Einrichtung eines Gehweges /Radfahrer frei vor. Da nur wenige Fußgänger diese
Fläche benutzen, ist diese Beschilderung auch für den Radverkehr akzeptabel. Die Beschilderung
ausschließlich als Radweg könnte erfahrungsgemäß die Nutzung durch Fußgänger auch nicht
gänzlich verhindern, würde den Radfahrer aber zwingen, auf diesem Seitenstreifen zu fahren. Mit
der in der Planung vorgeschlagenen Beschilderung werden die unterschiedlichen
Radfahrcharaktere berücksichtigt. Da üblicherweise nur die schnellen Radfahrer die Fahrbahn
benutzen, ist auch keine Beeinträchtigung des Kfz-Verkehrs zu befürchten. Im Übergangsbereich
zur Schlossmannstraße ist die von der BV3 vorgeschlagene Radwegtrasse günstig, da die
Werstener Str. ohnehin nur auf einer Seite gequert werden kann und so keine weitere,
notwendige Querung der Moorenstraße mehr nötig ist. Im Bereich des stark von Fußgängern
frequentierten Klinikeingangs ist eine Pflasterung geplant, die auf diese Besonderheit
aufmerksam macht. Die Fläche wird hell gepflastert. Vor dieser Fläche werden quer zur
Fahrtrichtung des Radverkehrs auf beiden Seiten 4 Natursteinbänder im Abstand von 2,50m
eingelegt.
Im Bereich Schlossman-/ Strümpelstraße ist die Markierung eines Minikreisels als Übergang zu
dem einseitig gelegenen Zweirichtungsradweg vorgesehen. Am anderen Ende der Planung
erfolgt der Anschluss des Radweges an den vorhandenen Kreisverkehr Himmelgeister Straße.
Da der Radverkehr im Seitenraum geführt wird, hat die Planung keinen Einfluss auf den
fließenden Verkehr.
2. Einzelmaßnahmen mit überbezirklicher Bedeutung (Beschluss OVA)
Ernst-Reuter-Platz (Nr. 3.20 im Übersichtsplan):
Die Luisenstraße ist eine Anliegerstraße in einer Tempo 30 Zone. Mit Markierungsmaßnahmen an
den Einmündungen und den Fahrbahnversätzen ist eine Öffnung dieser Einbahnstraße für den
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Radverkehr möglich. Nahezu unüberwindbar ist derzeit allerdings der Kreuzungsbereich Ernst-
Reuter-Platz. Die vorliegende Planung sieht für den Radverkehr eindeutige Führungen über die
vorhandenen Signalanlagen vor. Hierfür entfällt nur die Rechtsabbiegespur auf der Hüttenstraße
in Richtung Karl-Rudolf-Straße. Alle anderen Verkehrsflächen bleiben unverändert. Alle Anderen
Verkehrsflächen bleiben unverändert. Die notwendige Leistungsfähigkeit der Kreuzung wird nicht
eingeschränkt.
Talstraße/ Fürstenwall (Nr.3.21 im Übersichtsplan):
Die Talstraße ist die fahrradtaugliche Paralleltrasse zur Corneliusstraße und als Achse gut
angenommen. Mit dem Fürstenwall muss eine verkehrswichtige Straße ungesichert gequert
werden. Zeitweise war dieser Kreuzungspunkt ein Unfallschwerpunkt (aktuell ist das nicht der
Fall). Die vorliegende Planung sieht die Einrichtung einer neuen Signalanlage vor. Dies schützt
auch Fußgänger und insbesondere Schulwege in diesem Bereich. Die Leistungsfähigkeit des
Fürstenwall bleibt unverändert.
Karolingerplatz (Nr.3.22 im Übersichtsplan):
Im Bereich Korolingerplatz sind teilweise bereits aufgeweitete Aufstellflächen und
Furtmarkierungen für Radverkehr markiert. Die vorliegende Planung sieht eine Vervollständigung
dieser einfachen aber sehr hilfreichen Elemente in diesem Bereich vor.
Für die anderen Verkehrsarten ändert sich nichts.
Pionier-/ Charlotten-/ Bahnstraße - Querung Graf-Adolf-Straße (Nr. 1.31 im
Übersichtsplan):
Dies ist eine Maßnahme an der Grenze der Stadtbezirke 1 und 3. Numerisch ist sie dem
Stadtbezirk 1 zugeordnet.
Die Pionierstraße südlich der Graf-Adolf-Straße ist bereits für den Fahrradverkehr geöffnet. Sie
ist Teil des Radnetzes im Stadtbezirk 3. Richtung Norden schließen im Stadtbezirk 1 die
Charlottenstraße und die Bahnstraße als Radachsen an. Mit der vorliegenden Planung wird eine
Querungsmöglichkeit der Graf-Adolf-Straße, und damit ein Netzschluss geschaffen. Es sind
Inseln auf beiden Seiten der Gleisanlage vorgesehen, die den Aufenthalt der querenden
Fußgänger und Radfahrer sichern. Die Querung der Gleise wird durch Blinklichter gesichert. Um
Gefährdungen weiter zu reduzieren, wird durch geeignete Absperrungen ein ungebremstes
Queren des Gleisbereiches verhindert. Der Verkehr auf der Graf-Adolf-Straße wird zweispurig an
den Inseln vorbeigeführt. Durch die dafür notwendige Aufweitung entfallen ca. 4
Parkmöglichkeiten.
Die Leistungsfähigkeit der Graf-Adolf-Straße bleibt unverändert.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 3 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt
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