Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 173 19/2005

Radverkehrsnetz Bezirk 3; Einzelmaßnahmen

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Christophstraße 27 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 31. Januar 2005veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Planung der nachfolgend genannten Einzelmaßnahmen in T abelle 1 und stimmt den Planungen der Tabelle 2 (Beschlusszuständigkeit: OVA) zur Umsetzung der ersten Stufe des Radverkehrsnetzes im Stadtbezirk 3 zu. Tabelle 1 (Beschluss BV3) Nr. Straße Abschnitt Maßnahme Plan Nr. 3.1 Tal-/ Adersstraße Kreuzung Aufpflasterung Talstraße, Übergang Radweg auf Fahrbahnführung S 1013/103 3.2 Luisenstraße Scheuren-/ bis Jahnstr Öffnung der Einbahnstraße, punktuelle Markierungen und Roteinfärbungen S 2327/104 3.5 Moorenstraße/ Moorenplatz Himmelgeister-/ bis Strümpelstraße Radweg im Seitenraum, Sicherung der Querung Witzelstraße, Anschluss Strümpelstraße S 2413/102 u. 103 Tabelle 2 (Zustimmung BV3, Beschluss OVA) Nr. Straße Abschnitt Maßnahme Plan Nr. 3.20 Ernst-Reuter- Platz Platzbereich Führung des Radverkehrs auf Achse Luisenstr.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 173 19/2005 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Betrifft: Radverkehrsnetz Bezirk 3; Einzelmaßnahmen Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Planung der nachfolgend genannten Einzelmaßnahmen in T abelle 1 und stimmt den Planungen der Tabelle 2 (Beschlusszuständigkeit: OVA) zur Umsetzung der ersten Stufe des Radverkehrsnetzes im Stadtbezirk 3 zu. Tabelle 1 (Beschluss BV3) Nr. Straße Abschnitt Maßnahme Plan Nr. 3.1 Tal-/ Adersstraße Kreuzung Aufpflasterung Talstraße, Übergang Radweg auf Fahrbahnführung S 1013/103 3.2 Luisenstraße Scheuren-/ bis Jahnstr Öffnung der Einbahnstraße, punktuelle Markierungen und Roteinfärbungen S 2327/104 3.5 Moorenstraße/ Moorenplatz Himmelgeister-/ bis Strümpelstraße Radweg im Seitenraum, Sicherung der Querung Witzelstraße, Anschluss Strümpelstraße S 2413/102 u. 103 Tabelle 2 (Zustimmung BV3, Beschluss OVA) Nr. Straße Abschnitt Maßnahme Plan Nr. 3.20 Ernst-Reuter- Platz Platzbereich Führung des Radverkehrs auf Achse Luisenstr. über komplexen Knoten S 1599/101 3.21 Talstraße/ Fürstenwall Kreuzung Neue Signalanlage zur Querungssicherung K 15/34/102 3.22 Karolinger- platz Kreuzung Punktuelle Markierungsergänzungen zur Radverkehrsführung S 2118/102 1.31 Pionier-/ Charlotten-/ Bahnstraße Querung Graf- Adolf-Straße Netzverknüpfungsmaßnahme im Kreuzungsbereich S 1781/109 Sachdarstellung: In der Sitzung am 27.11.2003 hat der Ordnungs-und Verkehrsausschuss ein Ziel- und Handlungskonzept zur Förderung des Fahrradverkehrs beschlossen. Die im Handlungskonzept enthaltenen Einzelmaßnahmen basieren auf dem Radverkehrsnetzgutachten für den Bezirk 3 und der anschließenden Abstimmung in der Bezirksvertretung. Die Maßnahmen dienen der Schaffung eines Grundnetzes, das in der Anlage dargestellt ist. Die vorliegenden Planungen konkretisieren diese Grundsatzbeschlüsse. Ein Teil der Planungen betrifft Straßen mit überbezirklicher Bedeutung. Diese Planungen werden zur Beschlussfassung dem Ordnungs- und Verkehrsausschuss vorgelegt (Tabelle 2). Die Bezirksvertretung erhält sie vorab zur Kenntnis und Zustimmung. Tabelle 1 enthält Maßnahmen, für deren Beschlüsse die Bezirksvertretung zuständig ist. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 173 19/2005 Seite 2 von 3 Die zu den Bezirksnetzmaßnahmen gehörende Fährstraße ist bereits beschlossen und wird kurzfristig umgesetzt. Erläuterung der Einzelmaßnahmen (Nummer und Lage siehe Übersichtsplan und Tabelle) 1. Einzelmaßnahmen ohne überbezirkliche Bedeutung (Beschluss BV 3) Tal-/Adersstraße (Nr.3.1 im Übersichtsplan): Da der Radweg auf der Talstraße für Zweirichtungsverkehr zu schmal ist, wurde die Führung Richtung Süden auf die Fahrbahn verlegt. Der Übergang befindet sich heute hinter der Luisenstraße. Die örtlichen Rahmenbedigungen sind hier problematisch und führen u.a. dazu, dass diese Route nicht angenommen wird. Die Planung sieht daher vor, den Wechsel der Fahrbahnseite eine Kreuzung vorzuverlegen, in den Bereich Adersstraße. Die Maßnahmen sind in der Planung erkennbar. Für die anderen Verkehrsarten ändert sich nichts. Luisenstraße (Nr.3.2 im Übersichtsplan): Die Einbahnstraße wird durch Zusatzbeschilderung nach StVO für den Fahrradverkehr geöffnet. In den Einmündungsbereichen und an den Fahrbahnversätzen werden punktuelle Markierungen und Roteinfärbungen aufgebracht, um auf den entgegenkommenden Radverkehr aufmerksam zu machen. Diese Maßnahme hängt zusammen mit der Umgestaltung im Bereich Ernst-Reuter-Platz (Planung mit OVA- Zuständigkeit). Für die anderen Verkehrsarten ändert sich nichts. Moorenstraße/ Moorenplatz (Nr.3.5 im Übersichtsplan): Im Radverkehrsbezirksnetzgutachten wurde für die Moorenstraße die Markierung eines Schutzstreifens vorgeschlagen. In der Beratung der BV 3 und mit Beschluss des OVA wurde die Verwaltung beauftragt, als Alternative die Einrichtung eines Radweges im heutigen Seitenstreifen auf der Klinikseite zu prüfen. Die vorliegende Planung basiert auf diesem Auftrag. Sie sieht auf dem Seitenstreifen für beide Richtungen die Einrichtung eines Gehweges /Radfahrer frei vor. Da nur wenige Fußgänger diese Fläche benutzen, ist diese Beschilderung auch für den Radverkehr akzeptabel. Die Beschilderung ausschließlich als Radweg könnte erfahrungsgemäß die Nutzung durch Fußgänger auch nicht gänzlich verhindern, würde den Radfahrer aber zwingen, auf diesem Seitenstreifen zu fahren. Mit der in der Planung vorgeschlagenen Beschilderung werden die unterschiedlichen Radfahrcharaktere berücksichtigt. Da üblicherweise nur die schnellen Radfahrer die Fahrbahn benutzen, ist auch keine Beeinträchtigung des Kfz-Verkehrs zu befürchten. Im Übergangsbereich zur Schlossmannstraße ist die von der BV3 vorgeschlagene Radwegtrasse günstig, da die Werstener Str. ohnehin nur auf einer Seite gequert werden kann und so keine weitere, notwendige Querung der Moorenstraße mehr nötig ist. Im Bereich des stark von Fußgängern frequentierten Klinikeingangs ist eine Pflasterung geplant, die auf diese Besonderheit aufmerksam macht. Die Fläche wird hell gepflastert. Vor dieser Fläche werden quer zur Fahrtrichtung des Radverkehrs auf beiden Seiten 4 Natursteinbänder im Abstand von 2,50m eingelegt. Im Bereich Schlossman-/ Strümpelstraße ist die Markierung eines Minikreisels als Übergang zu dem einseitig gelegenen Zweirichtungsradweg vorgesehen. Am anderen Ende der Planung erfolgt der Anschluss des Radweges an den vorhandenen Kreisverkehr Himmelgeister Straße. Da der Radverkehr im Seitenraum geführt wird, hat die Planung keinen Einfluss auf den fließenden Verkehr. 2. Einzelmaßnahmen mit überbezirklicher Bedeutung (Beschluss OVA) Ernst-Reuter-Platz (Nr. 3.20 im Übersichtsplan): Die Luisenstraße ist eine Anliegerstraße in einer Tempo 30 Zone. Mit Markierungsmaßnahmen an den Einmündungen und den Fahrbahnversätzen ist eine Öffnung dieser Einbahnstraße für den Ö Vorlagen - Nr. 173 19/2005 Seite 3 von 3 Radverkehr möglich. Nahezu unüberwindbar ist derzeit allerdings der Kreuzungsbereich Ernst- Reuter-Platz. Die vorliegende Planung sieht für den Radverkehr eindeutige Führungen über die vorhandenen Signalanlagen vor. Hierfür entfällt nur die Rechtsabbiegespur auf der Hüttenstraße in Richtung Karl-Rudolf-Straße. Alle anderen Verkehrsflächen bleiben unverändert. Alle Anderen Verkehrsflächen bleiben unverändert. Die notwendige Leistungsfähigkeit der Kreuzung wird nicht eingeschränkt. Talstraße/ Fürstenwall (Nr.3.21 im Übersichtsplan): Die Talstraße ist die fahrradtaugliche Paralleltrasse zur Corneliusstraße und als Achse gut angenommen. Mit dem Fürstenwall muss eine verkehrswichtige Straße ungesichert gequert werden. Zeitweise war dieser Kreuzungspunkt ein Unfallschwerpunkt (aktuell ist das nicht der Fall). Die vorliegende Planung sieht die Einrichtung einer neuen Signalanlage vor. Dies schützt auch Fußgänger und insbesondere Schulwege in diesem Bereich. Die Leistungsfähigkeit des Fürstenwall bleibt unverändert. Karolingerplatz (Nr.3.22 im Übersichtsplan): Im Bereich Korolingerplatz sind teilweise bereits aufgeweitete Aufstellflächen und Furtmarkierungen für Radverkehr markiert. Die vorliegende Planung sieht eine Vervollständigung dieser einfachen aber sehr hilfreichen Elemente in diesem Bereich vor. Für die anderen Verkehrsarten ändert sich nichts. Pionier-/ Charlotten-/ Bahnstraße - Querung Graf-Adolf-Straße (Nr. 1.31 im Übersichtsplan): Dies ist eine Maßnahme an der Grenze der Stadtbezirke 1 und 3. Numerisch ist sie dem Stadtbezirk 1 zugeordnet. Die Pionierstraße südlich der Graf-Adolf-Straße ist bereits für den Fahrradverkehr geöffnet. Sie ist Teil des Radnetzes im Stadtbezirk 3. Richtung Norden schließen im Stadtbezirk 1 die Charlottenstraße und die Bahnstraße als Radachsen an. Mit der vorliegenden Planung wird eine Querungsmöglichkeit der Graf-Adolf-Straße, und damit ein Netzschluss geschaffen. Es sind Inseln auf beiden Seiten der Gleisanlage vorgesehen, die den Aufenthalt der querenden Fußgänger und Radfahrer sichern. Die Querung der Gleise wird durch Blinklichter gesichert. Um Gefährdungen weiter zu reduzieren, wird durch geeignete Absperrungen ein ungebremstes Queren des Gleisbereiches verhindert. Der Verkehr auf der Graf-Adolf-Straße wird zweispurig an den Inseln vorbeigeführt. Durch die dafür notwendige Aufweitung entfallen ca. 4 Parkmöglichkeiten. Die Leistungsfähigkeit der Graf-Adolf-Straße bleibt unverändert. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 3 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 173 19/2005