Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 50/ 47/2005

S-Bericht Schuldnerberatung ARGE

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Münsterstraße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 2. Mai 2005veröffentlicht

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Seite 1 von 4 Informationsvorlage Betrifft: Schuldnerberatung in Düsseldorf hier: Antrag der Ratsfraktionen von CDU und FDP vom 22.03.2005, Ö Vorlage 50/27/2005 In der Sitzung am 05.04.2005 stimmte der Ausschuss für Gesundheit und Soziales dem geänderten Antrag der Ratsfraktionen von CDU und FDP vom 22.03.2005 (Ö Vorlagen- Nr. 50/27/2005) zu. Der Beschluss sieht einen Sachstandsbericht zu fünf konkret benannten Punkten zur Schuldnerberatung in Düsseldorf vor: 1. Anzahl der von Hartz IV betroffenen Haushalte, in denen eine Schuldensituation als Vermittlungshemmnis zur Arbeitsaufnahme vorliegt Der Vertrag zur ARGE Düsseldorf beinhaltet u.a., dass die Schuldnerberatung als flankierende Leistung im Sinne des § 16 Abs. 2 Nr. 2 Sozialgesetzbuch II (SGB II) von der Kommune zur Verfügung gestellt wird. Der Zugang zu dieser Leistung erfolgt über das Hilfeplanverfahren im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung zwischen der ARGE Düsseldorf und der Leistungsbezieherin bzw. dem Leistungsbezieher nach SGB II, sofern die Schuldenproblematik ein Vermittlungshemmnis für eine sofortige Arbeitsaufnahme ist. Aktuell befindet sich dieses Hilfeplanverfahren bei der ARGE in der Aufbauphase. Die Verwaltung wird über die weitere Entwicklung zeitnah berichten. 2. Aufschlüsselung der Anzahl der betroffenen Personen nach a) Frauen / Männern b) Kindern c) Alleinerziehenden Wie bereits unter Punkt 1 ausgeführt, befindet sich die ARGE Düsseldorf bei der Steuerung über das Hilfeplanverfahren in der Aufbauphase. Die gewünschte Aufschlüsselung wird bei der Datenerfassung berücksichtigt. 3. Darstellung der Maßnahmen, mit denen konkret die Eingliederung von Arbeitslosen in das Erwerbsleben durch die Schuldnerberatung unterstützt wird Aktuell wird im Rahmen der Schuldnerberatung in Düsseldorf das bisherige breite Leistungsspektrum vorgehalten, das sich auch bei der Zielgruppe der Arbeitslosen bewährt hat. Es sieht neben einer Eingangs- bzw. Basisberatung, die Existenzsicherung, Forderungsüberprüfung, psychosoziale Beratung und Betreuung, Regulierung und Entschuldung sowie präventive Maßnahmen vor. Diese positiven Erfahrungen werden in RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 4 das von der ARGE zu entwickelnde Hilfeplanverfahren einfließen, so dass auch zukünftig die zur Zeit vorliegende Ergebnisqualität beibehalten werden kann. Seite 3 von 4 4. Erfahrungen zur Wirksamkeit der erfolgten Beratungen Empirischen Untersuchungen und Erfahrungen in Düsseldorf zeigen, dass sich die Schuldnerberatung in ökonomischer und psychosozialer Hinsicht bewährt hat. So ist eine Zunahme des Anteils der Erwerbstätigkeit bei vorheriger Erwerbslosigkeit, eine Abnahme der Schulden, sowie erhebliche Einspareffekte für die öffentlichen Haushalte nachgewiesen. Wie unter Punkt 1 ausgeführt, werden gegenwärtig die statistischen Grundlagen zur Erfassung der Gruppe der Leistungsbezieherinnen und -bezieher nach dem SGB II, bei denen eine Schuldensituation ein Vermittlungshemmnis zur Arbeitsaufnahme ist, aufgebaut. 5. Weitergehende Erfordernisse aus Sicht der Verwaltung, Hemmnisse zur Wiedereingliederung nachhaltig abzubauen Im Arbeitsfeld Schuldnerberatung werden die erforderlichen Maßnahmen zur nachhaltigen Wiedereingliederung gemeinsam mit der ARGE Düsseldorf prozesshaft entwickelt. Hierbei werden auch die anderen Anbieter, mit denen Einzelverträge auf der Grundlage des Rahmenvertrages zur Sicherung von sozialen Diensten in Düsseldorf bestehen, mit Blick auf den Haushaltsbegleitantrag partnerschaftlich einbezogen. In einer hierzu am 14. April statt gefundenen Auftaktveranstalt ung wurde gemeinsam vereinbart ,anspruchsberechtigte Personenkreise, Leistungsinhalte, Qualitätsstandards und Verfahrensabläufe künftig einheitlich zu regeln. Durch die gesetzlich festgelegte kommunale Finanz- und Organisationsverantwortung ist beabsichtigt, dass der städtischen Schuldnerberatung künftig eine zentrale , fallsteuerende Funktion ( insbesondere was Statistikdaten und Größenordnungen betrifft ) zukommt und die sich hieraus ergebende weitere Zusammenarbeit mit den bereits tätigen Trägern durch Leistungsvereinbarungen geregelt wird. Eine weitere Veranstaltung ist für den 23. 5. 05 terminiert. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Gesundheit und Soziales -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Amt: Sozialamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Hintzsche RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Seite 4 von 4

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 50/ 47/2005