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Informationsvorlage
Betrifft:
Schuldnerberatung in Düsseldorf
hier: Antrag der Ratsfraktionen von CDU und FDP vom 22.03.2005, Ö Vorlage 50/27/2005
In der Sitzung am 05.04.2005 stimmte der Ausschuss für Gesundheit und Soziales dem
geänderten Antrag der Ratsfraktionen von CDU und FDP vom 22.03.2005 (Ö Vorlagen-
Nr. 50/27/2005) zu. Der Beschluss sieht einen Sachstandsbericht zu fünf konkret
benannten Punkten zur Schuldnerberatung in Düsseldorf vor:
1. Anzahl der von Hartz IV betroffenen Haushalte, in denen eine
Schuldensituation als Vermittlungshemmnis zur Arbeitsaufnahme vorliegt
Der Vertrag zur ARGE Düsseldorf beinhaltet u.a., dass die Schuldnerberatung als
flankierende Leistung im Sinne des § 16 Abs. 2 Nr. 2 Sozialgesetzbuch II (SGB II) von der
Kommune zur Verfügung gestellt wird. Der Zugang zu dieser Leistung erfolgt über das
Hilfeplanverfahren im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung zwischen der ARGE
Düsseldorf und der Leistungsbezieherin bzw. dem Leistungsbezieher nach SGB II, sofern
die Schuldenproblematik ein Vermittlungshemmnis für eine sofortige Arbeitsaufnahme ist.
Aktuell befindet sich dieses Hilfeplanverfahren bei der ARGE in der Aufbauphase. Die
Verwaltung wird über die weitere Entwicklung zeitnah berichten.
2. Aufschlüsselung der Anzahl der betroffenen Personen nach
a) Frauen / Männern
b) Kindern
c) Alleinerziehenden
Wie bereits unter Punkt 1 ausgeführt, befindet sich die ARGE Düsseldorf bei der
Steuerung über das Hilfeplanverfahren in der Aufbauphase. Die gewünschte
Aufschlüsselung wird bei der Datenerfassung berücksichtigt.
3. Darstellung der Maßnahmen, mit denen konkret die Eingliederung von
Arbeitslosen in das Erwerbsleben durch die Schuldnerberatung unterstützt
wird
Aktuell wird im Rahmen der Schuldnerberatung in Düsseldorf das bisherige breite
Leistungsspektrum vorgehalten, das sich auch bei der Zielgruppe der Arbeitslosen
bewährt hat. Es sieht neben einer Eingangs- bzw. Basisberatung, die Existenzsicherung,
Forderungsüberprüfung, psychosoziale Beratung und Betreuung, Regulierung und
Entschuldung sowie präventive Maßnahmen vor. Diese positiven Erfahrungen werden in
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das von der ARGE zu entwickelnde Hilfeplanverfahren einfließen, so dass auch zukünftig
die zur Zeit vorliegende Ergebnisqualität beibehalten werden kann.
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4. Erfahrungen zur Wirksamkeit der erfolgten Beratungen
Empirischen Untersuchungen und Erfahrungen in Düsseldorf zeigen, dass sich die
Schuldnerberatung in ökonomischer und psychosozialer Hinsicht bewährt hat. So ist eine
Zunahme des Anteils der Erwerbstätigkeit bei vorheriger Erwerbslosigkeit, eine Abnahme
der Schulden, sowie erhebliche Einspareffekte für die öffentlichen Haushalte
nachgewiesen. Wie unter Punkt 1 ausgeführt, werden gegenwärtig die statistischen
Grundlagen zur Erfassung der Gruppe der Leistungsbezieherinnen und -bezieher nach
dem SGB II, bei denen eine Schuldensituation ein Vermittlungshemmnis zur
Arbeitsaufnahme ist, aufgebaut.
5. Weitergehende Erfordernisse aus Sicht der Verwaltung, Hemmnisse zur
Wiedereingliederung nachhaltig abzubauen
Im Arbeitsfeld Schuldnerberatung werden die erforderlichen Maßnahmen zur nachhaltigen
Wiedereingliederung gemeinsam mit der ARGE Düsseldorf prozesshaft entwickelt. Hierbei
werden auch die anderen Anbieter, mit denen Einzelverträge auf der Grundlage des
Rahmenvertrages zur Sicherung von sozialen Diensten in Düsseldorf bestehen, mit Blick
auf den Haushaltsbegleitantrag partnerschaftlich einbezogen. In einer hierzu am 14. April
statt gefundenen Auftaktveranstalt ung wurde gemeinsam vereinbart
,anspruchsberechtigte Personenkreise, Leistungsinhalte, Qualitätsstandards und
Verfahrensabläufe künftig einheitlich zu regeln. Durch die gesetzlich festgelegte
kommunale Finanz- und Organisationsverantwortung ist beabsichtigt, dass der
städtischen Schuldnerberatung künftig eine zentrale , fallsteuerende Funktion (
insbesondere was Statistikdaten und Größenordnungen betrifft ) zukommt und die sich
hieraus ergebende weitere Zusammenarbeit mit den bereits tätigen Trägern durch
Leistungsvereinbarungen geregelt wird. Eine weitere Veranstaltung ist für den 23. 5. 05
terminiert.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Gesundheit und Soziales -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Amt:
Sozialamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Hintzsche
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