Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 50/ 15/2005

Grüne Anfrage Vergünstigungen Düsselpass ARGE

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Flurstraße 47 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 10. Februar 2005veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr.50/ 15/2005 Düsseldorf, den 11. Februar 2005 Bündnis 90/DIE GRÜNEN ° Marktplatz 3 ° 40213 Düsseldorf E-Mail: [email protected] Seite 1 von 2 An Herr Wolfgang Janetzki Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit und Soziales Anfrage Anfrage der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.02.2005 hier: Veränderungen bei der Gewährung von Vergünstigungen für Arbeitslose im Rahmen von Hartz IV - wie weiter mit dem Düsselpass? Sehr geehrter Herr Janetzki, nach unseren Recherchen kommt der sogenannte Düsselpass seit dem 1. Januar diesen Jahres nur noch Menschen zugute, die Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit erhalten. Bis zur Umgestaltung wurde dieser Ermäßigungsausweis allen SozialhilfeempfängerInnen automatisch zugestellt, da ihnen über die Gewährung des Existenzminimums hinaus eine Beteiligung an Bildungs-, Kultur- und Sportangeboten sowie finanzielle Erleichterungen ermöglicht werden sollten Auch bei städtischen Einrichtungen soll die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und So-zialhilfe zum Arbeitslosengeld II zu Einschränkungen bei den Ermäßigungen für die Be-troffenen geführt haben. Zu diesem Themenkomplex bittet die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen Sie, auf die Tagesordnung der oben genannten Sitzung folgende Anfrage zu nehmen: 1. Wie sehen die Überlegungen der Verwaltung aus, dem Personenkreis der ALG II- EmpfängerInnen/-Beziehenden den bisherigen Düsselpass oder vergleichbare Vergünstigungen zukommen zu lassen? 2. Trifft es zu, dass nicht nur der Düsselpass der Stadtverwaltung seit dem 1. Januar nicht mehr ausgestellt wird, sondern dass es auch in städtischen Einrichtungen, z.B. Schwimmbädern, keine Ermäßigung mehr für Arbeitslose gibt? Falls ja, welche Ermäßigungen sind wo weggefallen? 3. Wann ist mit der Vorlage eines Beschlussempfehlung für den Ausschuss für Gesundheit und Soziales zu rechnen, der Vorschläge für die Neugestaltung des Düsselpasses bzw. der bisherigen Vergünstigungen und des Empfängerkreises macht? Begründung: Die BezieherInnen der neuen Leistung „Grundsicherung für Arbeitsuchende" (ALG II) erhalten Leistungen zur Existenzsicherung auf dem Niveau der bisherigen Sozialhilfe, so RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr.50/ 15/2005 Düsseldorf, den 11. Februar 2005 Bündnis 90/DIE GRÜNEN ° Marktplatz 3 ° 40213 Düsseldorf E-Mail: [email protected] Seite 2 von 2 dass die bislang für den Düssel-Pass formulierte Begründung auch für den neuen Personenkreis der ALG II-Beziehenden ihre Berechtigung behält. Damals - bei der Wiederein-führung des Düssel-Passes - wie heute liegt es im Interesse der Stadt Düsseldorf, einem nicht unerheblichen Teil ihrer BürgerInnen trotz Arbeitslosigkeit die Teilhabe an Bildungs-, Kultur- und Sportangeboten sowie finanzielle Erleichterungen zu ermöglichen. Insofern ist es ungünstig, dass verwaltungsseitig der Düsselpass außer Kraft gesetzt wur- de, ohne dass die Politik in die Überlegungen einbezogen wurde. Es muss so schnell wie möglich eine Regelung gefunden werden, deshalb möchten wir dieses Thema anhand vor-stehender Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten AGS-Sitzung zur Diskussion stellen. Mit freundlichen Grüßen Antonia Frey RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 50/ 15/2005