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Ö Vorlagen - Nr.50/ 15/2005
Düsseldorf, den 11. Februar 2005
Bündnis 90/DIE GRÜNEN ° Marktplatz 3 ° 40213 Düsseldorf
E-Mail: [email protected]
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An
Herr Wolfgang Janetzki
Vorsitzender des
Ausschusses für Gesundheit und Soziales
Anfrage
Anfrage der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.02.2005
hier: Veränderungen bei der Gewährung von Vergünstigungen für Arbeitslose im
Rahmen von Hartz IV - wie weiter mit dem Düsselpass?
Sehr geehrter Herr Janetzki,
nach unseren Recherchen kommt der sogenannte Düsselpass seit dem 1. Januar diesen
Jahres nur noch Menschen zugute, die Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe und
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit erhalten. Bis zur Umgestaltung
wurde dieser Ermäßigungsausweis allen SozialhilfeempfängerInnen automatisch
zugestellt, da ihnen über die Gewährung des Existenzminimums hinaus eine Beteiligung
an Bildungs-, Kultur- und Sportangeboten sowie finanzielle Erleichterungen ermöglicht
werden sollten Auch bei städtischen Einrichtungen soll die Zusammenlegung von
Arbeitslosen- und So-zialhilfe zum Arbeitslosengeld II zu Einschränkungen bei den
Ermäßigungen für die Be-troffenen geführt haben. Zu diesem Themenkomplex bittet die
Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen Sie, auf die Tagesordnung der oben genannten
Sitzung folgende Anfrage zu nehmen:
1. Wie sehen die Überlegungen der Verwaltung aus, dem Personenkreis der ALG II-
EmpfängerInnen/-Beziehenden den bisherigen Düsselpass oder vergleichbare
Vergünstigungen zukommen zu lassen?
2. Trifft es zu, dass nicht nur der Düsselpass der Stadtverwaltung seit dem 1. Januar
nicht mehr ausgestellt wird, sondern dass es auch in städtischen Einrichtungen, z.B.
Schwimmbädern, keine Ermäßigung mehr für Arbeitslose gibt? Falls ja, welche
Ermäßigungen sind wo weggefallen?
3. Wann ist mit der Vorlage eines Beschlussempfehlung für den Ausschuss für
Gesundheit und Soziales zu rechnen, der Vorschläge für die Neugestaltung des
Düsselpasses bzw. der bisherigen Vergünstigungen und des Empfängerkreises macht?
Begründung:
Die BezieherInnen der neuen Leistung „Grundsicherung für Arbeitsuchende" (ALG II)
erhalten Leistungen zur Existenzsicherung auf dem Niveau der bisherigen Sozialhilfe, so
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr.50/ 15/2005
Düsseldorf, den 11. Februar 2005
Bündnis 90/DIE GRÜNEN ° Marktplatz 3 ° 40213 Düsseldorf
E-Mail: [email protected]
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dass die bislang für den Düssel-Pass formulierte Begründung auch für den neuen
Personenkreis der ALG II-Beziehenden ihre Berechtigung behält. Damals - bei der
Wiederein-führung des Düssel-Passes - wie heute liegt es im Interesse der Stadt
Düsseldorf, einem nicht unerheblichen Teil ihrer BürgerInnen trotz Arbeitslosigkeit die
Teilhabe an Bildungs-, Kultur- und Sportangeboten sowie finanzielle Erleichterungen zu
ermöglichen.
Insofern ist es ungünstig, dass verwaltungsseitig der Düsselpass außer Kraft gesetzt wur-
de, ohne dass die Politik in die Überlegungen einbezogen wurde. Es muss so schnell wie
möglich eine Regelung gefunden werden, deshalb möchten wir dieses Thema anhand
vor-stehender Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten AGS-Sitzung zur Diskussion
stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Antonia Frey
RSD AllVorlg.WPT