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Ö Vorlagen - Nr. 178 156/2004
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Informationsvorlage
Sauberkeit im Stadtbezirk 8
Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 06.11.2003 folgenden einstimmigen
Beschluss gefasst:
Bezirksvertretung 8 bitte die Verwaltung,
1. auf dem Eckgrundstück Eller Kamp / Am Hack enbruch den dort
abgelagerten Sperrmüll zu entfernen,
2. auf dem bewaldeten Grundstück Eller Kamp - gegenüber der Rheinbahn -
Wendeschleife - den dort abgelagerten Müll einschließlich Farbeimer zu
entfernen,
3. die AWISTA aufzufordern, endlich ihrer laut Verwaltung übertragenen
Aufgabe nachzukommen und die Böschung an der Vennhauser Allee - Höhe
Minigolfplatz - und die in gleicher Höhe liegende Grünfläche zwischen den
Fahrbahnen (der Bereich, der eingeplankt ist) in regelmäßigen Abständen
zu reinigen,
4. und beide Treppenabgänge vom Eller Kamp / Am Kleinforst zur Vennhauser
Allee hin regelmäßig reinigen zu lassen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, mitzuteilen, wie häufig die einzelnen
Bereiche in der Vergangenheit gereinigt worden sind.
Zu diesem Beschluss teilt die Verwaltung mit:
zu 1: Während des Jahres 2003 haben auf dem Parkplatz auf dem Eckgrundstück Eller
Kamp / Am Hackenbruch durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt regelmäßige
Kontrollen stattgefunden, wobei immer wieder abgelagerter Müll entfernt worden
ist. Aufgrund dessen wird er seit November 2003 regelmäßig montags gereinigt.
Das Umweltamt hat zahlreiche Ortskontrollen durchgeführt, die letzte am
14.06.2004 (Stand 02.07.2004). Lediglich am 14.04.2004 waren vier blaue
Müllsäcke vorgefunden worden, die umgehend entsorgt wurden. Ansonsten gab es
keine Beanstandungen. Seitens des Ordnungs- und Servicedienstes ist der
Parkplatz im Juni 2004 ebenfalls verstärkt kontrolliert worden, weil sich dort des
öfteren Jugendliche versammeln und hauptsächlich Lärm verursachen. Der hierbei
vereinzelt vorgefundene (Sperr-) Müll wurde gemeldet und beseitigt. Um auch in
Zukunft wasser- und abfallrechtliche Missstände zu vermeiden, werden seitens des
Umweltamtes weiterhin unregelmäßige Kontrollen durchgeführt.
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 178 156/2004
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zu 2: Im Rahmen einer Ortskontrolle durch das Umweltamt wurden am 27.11.2003 im
Bereich der Wendeschleife ca. 1m³ Grünabfälle festgestellt, die von der AWISTA
GmbH unverzüglich beseitigt wurden. Eine Kontrolle am 01.03.2004 ergab
vereinzelte Verunreinigungen, die ebenfalls von der AWISTA GmbH beseitigt
worden sind. Weitere Kontrollen ergaben keine Beanstandungen. Die Straße Eller
Kamp ist in die Reinigungsstufe C1 eingestuft und wird somit einmal wöchentlich
gereinigt.
zu 3: Das Umweltamt hatte im Rahmen einer Ortsbesichtigung am 26.11.1003 keine
abfallrechtlichen Missstände an der Böschung Vennhauser Allee - Höhe
Minigolfplatz festgestellt. Lediglich am 01.03.2004 wurden vereinzelte
Verunreinigungen festgestellt. Weitere Kontrollen ergaben keine Beanstandungen.
Die Böschung wird einmal im Jahr vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt
beschnitten. Meldungen über Verunreinigungen werden dort innerhalb von zwei
Tagen bearbeitet.
zu 4: Nachdem eine erste Kontrolle im November 2003 ergeben hatte, dass die
Treppenabgänge vom Eller Kamp zur Vennhauser Allee nur unzureichend von der
AWISTA GmbH gereinigt worden waren, ergaben mehrere Ortskontrollen durch
das Umweltamt keine weiteren Beanstandungen. Die Treppenabgänge werden
nunmehr zwei mal die Woche gereinigt, gemäß Reinigungsklasse C2.
Eine Auswertung des Service-Telefons des Umweltamtes (89-25050) zu den oben
genannten Bereichen hat ergeben, dass im Zeitraum vom 01.11.2003 bis zum 24.06.2004
insgesamt lediglich 8 Meldungen eingegangen sind, drei von Herrn Ossenbühl. Alle
Meldungen wurden innerhalb von maximal drei Tagen erledigt. Ein Anruf vom 30.09.2003
ist dort nicht registriert. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt hatte das Eckgrundstück
Eller Kamp / Am Hackenbruch jedoch bereits am 08.10.2003 gereinigt.
Das Service - Telefon ist montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr
eingerichtet. Außerhalb dieser Zeit ist ein Anrufbeantworter eingeschaltet, so dass die
jeweiligen Anliegen kurzfristig geprüft und nach spätestens 4 Tagen erledigt sind.