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Ö Vorlagen - Nr. 177 159/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Schellbergweg
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 7 beschließt, den Schellbergweg zwischen Kißbergweg und
Hülsmeyerstraße als Fuß- und Radweg auszuweisen und zur Sicherung den Weg
dauerhaft gegen ein Befahren zu sperren.
Sachdarstellung:
Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 28.3.2004 folgenden Beschluss:
"Nachdem die Poller am Schellbergweg mehrfach entfernt und wieder eingesetzt werden
mussten, bittet die Bezirksvertretung 7 die Verwaltung, andere geeignete
Sperreinrichtungen zu prüfen und der Bezirksvertretung vorzustellen, die sowohl den
Schleichverkehr zwischen B 7 und der Hülsmeyerstraße unterbinden, andererseits aber
auch den berechtigten Interessen des betroffenen Landwirts entgegenkommen."
Nach entsprechender Prüfung kommt die Verwaltung zu folgendem Ergebnis:
Der nördliche - "verlängerte"- Abschnitt des Schellbergweges zwischen Kißbergweg und
Hülsmeyerstraße (ca. 100 m lang und ca. 3.50 m breit) verläuft zwischen Häusern bzw.
Gärten und ist öffentlich zugänglich. Er ist mit dem Zeichen 250 Straßenverkehrs-
Ordnung(StVO) - Verbot für Fahrzeuge aller Art - und dem Zusatz " Radfahrer und
landwirtschaftliche Fahrzeuge frei" beschildert sowie zusätzlich ab Kißbergweg mit zwei
herausnehmbaren Steckpfosten gesperrt. Der Weg wurde in der Vergangenheit als Fuß-
und Radweg und zur Erschließung eines Feldes genutzt.
Zwischenzeitlich wird der Bereich in erhöhtem Maße (nach Bebau ung der
Hülsmeyerstraße) durch Fußgänger, Radfahrer, Kinder und Eltern mit Kinderwagen
benutzt. Der Weg dient zudem als Schulweg, um von den Wohngebieten zur
Bushaltestelle an der Bergischen Landstraße/ Ecke Schellbergweg zu gelangen. Durch
die Mitbenutzung des Weges von landwirtschaftlichen Fahrzeugen entsteht zunehmend
eine erhöhte Gefährdung für den vorgenannten Personenkreis. Die landwirtschaftlichen
Geräte (z.B. Erntemaschinen) sind heutzutage so breit, dass bei Nutzung des Weges
keinerlei Restbreite mehr für Fußgänger besteht und bereits Konfliktsituationen
entstanden. Darüber hinaus ist vermehrt festzustellen, dass die angrenzenden
Privatgrundstücke bzw. deren Einzäunung beschädigt werden. Insofern ist der Weg nicht
mehr für eine Nutzung mit landwirtschaftliche Fahrzeuge geeignet.
Die zur Sicherung des Weges seit Jahren vorhandenen herausnehmbaren Absperrpfosten
werden immer wieder entfernt und nicht wieder gesetzt. So wird der Weg auch von
Autofahrern und Mopeds aus Fahrtrichtung Schellbergweg in Richtung Hülsmeyerstraße
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und in Richtung In der Flieth (Ortsteil Knittkuhl) genutzt. Vom Verkehrssicherungsdienst
kann wegen der ständig herausgenommen, meist nicht mehr auffindbaren Pfosten und der
damit verbundenen, nicht mehr vertretbaren Kosten, die Sperrung des Weges zukünftig
nicht sichergestellt werden.
Aufgrund der v.g. Entwicklung des heutigen "Wohnweges" soll die Nutzung zukünftig
geändert und durch eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung ausschließlich auf eine
Fuß -und Radwegnutzung eingeschränkt werden.
Bisher wurde das betroffene Feld mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen von der Straße Am
Bongard, über den Schellbergweg und dessen Verlängerung, angefahren (insg. ca. 400
m Fahrstrecke).
Das Feld kann aber auch über alternative Möglichkeiten erreicht werden.
Die günstigste Erschließung führt von der Straße Am Bongard, über die Bergische
Landstraße und um die Wohnbebauung Poßbergweg herum (insg. ca. 700 m
Fahrstrecke). Bei Nutzung dieser Strecke - die nachweislich für landwirtschaftliche
Fahrzeuge geeignet ist und bereits heute von anderen Landwirten genutzt wird - ergibt
sich eine Mehrfahrt von 300 m, um das Feld zu erreichen (s. beigefügte Planskizze).
Diese Umfahrung zum Erreichen des Feldes ermöglicht weiterhin uneingeschränkt die
landwirtschaftlichen Tätigkeiten und ist zumutbar.
Von den Miteigentümern des Weges entlang des Poßbergweg bestehen keine Bedenken,
dass der Weg durch weitere Landwirte genutzt wird.
Die Verwaltung schlägt daher vor, im Rahmen der Verkehrssicherung, den verlängerten
Schellbergweg als Fuß- und Radweg auszuweisen und für den Fahrverkehr mit einer
festen Vorrichtung zu schließen.
Als Feuerwehrzufahrt ist dieser Weg nicht erforderlich; sämtliche anliegende Wohnhäuser
sind über andere Zuwege bzw. Straßen erschlossen.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 7 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Nieß-Mache
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