Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 159/2004

DE60(1)S2: BPL6071/36-Nördl.Karl-Hohmann-Str

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gerhart-Hauptmann-Straße 16 · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 1Dokument 17. September 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Herr Oberbürgermeister Erwin und Ratsherr Utech beschließen gemäß X § 60 Abs.1 Satz 2 GO NW § 60 Abs.2 Satz 1 GO NW die anliegende Vorlage Nr. 61/ 152/2004. Düsseldorf, den 16.09.2004 Unterschrift Unterschrift Die Begründung der Beschlussdarstellung (Vordruck Lg 146) ist als Anlage beigefügt.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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01 ¶ Dezernat Datum Telefon-Nbst. 61-12 ¶ Amt/Institut/Dienststelle 16.09.2004 96918 Ë Bei Vorlagen mit finanzieller Auswirkung: Vorgeprüft durch Amt 20 Vorprüfung durch Amt 14 Prüfvermerk Amt 14 Datum Unterschrift An 01 nicht erforderlich Betrifft: Dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW: B-Plan Nr. 6071/36 - Nördlich Karl-Hohmann-Straße - Anregungen; Satzung In vorstehender Angelegenheit bitte ich, einen Beschluss gemäß § 60 GO NW* herbeizuführen. Dringlichkeitsentscheidung Die Angelegen- heit unterliegt der Beschluss- fassung des Rates. Sie ist von äußerster Dringlichkeit. Die recht- zeitige Einberufung des Rates, des Haupt- und Finanzausschusses bzw. Des Fachausschusses ist nicht möglich. Die entsprechende Vorlage (Vordruck LG 145) ist als Anlage beigefügt. X Unterschrift Anlagen * Gesetzestext: § 60 - Dringliche Entscheidungen (1) Der Hauptausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist. Ist auch die Einberufung des Hauptausschusses nicht rechtzeitig möglich und kann die Entscheidung nicht aufgeschoben werden, weil sonst erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können, kann der Bürgermeister mit einem Ratsmitglied entscheiden. Diese Entscheidungen sind im Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Er kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses entstanden sind. (2) Ist die Einberufung eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nicht rechtzeitig möglich, kann der Bürgermeister mit dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörendem Ratsmitglied entscheiden. Die Entscheidung ist dem Ausschuss in der n ä c h s t e n Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend. RSD Dringend.wpt analog LG 143 Ë Betrifft: Vorlagen-Nr. Dringlichkeitsentscheidung gemäß 61/ 159/2004 X § 60 Abs.1 Satz 2 GO NW § 60 Abs.2 Satz 1 GO NW hier: B-Plan Nr. 6071/36 - Nördlich Karl-Hohmann-Straße - Anregungen; Satzung Beschlussdarstellung: Herr Oberbürgermeister Erwin und Ratsherr Utech beschließen gemäß X § 60 Abs.1 Satz 2 GO NW § 60 Abs.2 Satz 1 GO NW die anliegende Vorlage Nr. 61/ 152/2004. Düsseldorf, den 16.09.2004 Unterschrift Unterschrift Die Begründung der Beschlussdarstellung (Vordruck Lg 146) ist als Anlage beigefügt. Amt/Institut/Dienststelle Stadtplanungsamt Dezernentin/Dezernent Oberbürgermeister Erwin RSD Dringend.wpt analog LG 144/145 Betrifft: Begründung zur Vorlagen-Nr. 61/ 159/2004 Ë Begründung der Dringlichkeit der Angelegenheit (in Fällen des § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW die möglichen erheblichen Nachteile oder Gefahren nennen) Das Konzept für die geplante Mehrzweckhalle sieht für die außerschulische Nutzung im Wesentlichen die Nutzung für Sportvereine vor. Die in der Bundesliga spielenden Düsseldorfer Vereine HSG (Handball) und Magics (Basketball) sind dabei von gesamtstädtischer Bedeutung und dringend auf die neue bundesligataugliche Halle angewiesen. Insbesondere die HSG benötigt zum Saisonbeginn September 2005 die neue Halle. Bei einer Bauzeit von mindestens 12 Monaten ist daher ein unmittelbarer Baubeginn erforderlich. Voraussetzung hierfür ist der Beschluss über die im Rahmen der Auslegung des B-Plan-Entwurfes eingegangenen Anregungen. Somit kann die Ratssitzung am 14.10.2004 nicht abgewartet werden. Erläuterung der anfallenden Kosten: Einmalige Kosten Jährlich wiederkehrende Kosten Folgekosten nach Vordruck 20/173 Euro Datum der Fälligkeit Euro Fälligkeit Euro Euro Datum der Fälligkeit 0 Erläuterung der vorgesehenen Finanzierung: Erläuterung des zur Beschlussfassung anstehenden Sachverhaltes siehe nächste Seite(n) RSD Dringend.wpt analog LG 146

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 159/2004