Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Vorlage als Text anzeigen
Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\70_ 52_2004_19438.wpd
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00073378.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:13:32 GMT
Number of Pages: 5
Markdown Content:
Ö Vorlagen - Nr. 70/ 52/2004
Seite 1 von 5
Beschlussvorlage Betrifft:
Sport- und Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Düsseldorf (Neufassung von Vorlage 70/ 58/2003)
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt, die Sport- und Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche auf Grundlage des Berichts der Verwaltung zu sichern und zu entwickeln.
Sachdarstellung:
Die Vorlage geht auf folgenden Ratsbeschluss vom 31.01.2002 zurück:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den Bedarf an Sport- und Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Düsseldorf zu ermitteln. Dabei sollte in jedem Stadtbezirk eine öffentlich zugängliche Sportanlage zur Verfügung stehen. Diese Punkte sind, falls erforderlich, planungsrechtlich abzusichern, ggf. auch im Rahmen vereinfachter Veränderung der bestehenden Bebauungspläne nach § 13 BauGB. Zusätzlich zu der Untersuchung des Jugendamtes “Kinderfreundlichkeit in Düsseldorf” aus 2001, nach der interkommunal in einem fachlichen Zirkel Qualitätsstandards für Prüfverfahren für Kinder- und Familienfreundlichkeit in der Bauleitplanung und die Möglichkeiten der Umsetzung in der Ausbauplanung erarbeitet werden, wird die Verwaltung aufgefordert, zur Absicherung von Bewegungsmöglichkeiten bzw. Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche im Düsseldorfer Stadtgebiet für eine v e r n e t zt e Vo r g e h e n s we ise d e s Pla n u n g s - , G r ü n f lä c h e n - , J u g e n d - u n d Schulverwaltungsamtes Sorge zu tragen.
Die Verwaltung hat dem Ausschuss für öffentliche Einrichtungen im September 2003 einen Bericht zur Versorgung und zum Bedarf an Spiel- und Sportmöglichkeiten für ältere Kinder und Jugendliche vorgelegt sowie ein Handlungsprogramm für die 15 Stadtteile mit dem höchsten Bedarf aufgestellt. Im November / Dezember 2003 wurde die Vorlage den 10 Bezirksvertretungen zur Kenntnis gegeben und dort beraten. Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Ergänzungen kommt die Untersuchung abschließend zu folgenden Ergebnissen:
C Angebote an Spiel- und Sportmöglichkeiten für ältere Kinder und Jugendliche
finden sich auf Spielplätzen, Schulspielhöfen, Sportanlagen und im öffentlichen Raum / auf Stadtplätzen. Dieser dezentrale Ansatz soll grundsätzlich weiter verfolgt werden, da nur so den spezifischen Bedürfnissen ausreichend Rechnung getragen werden kann.
C Eine planungsrechtliche Absicherung ist auf - baurechtlich ausgewiesenen -Spielplätzen dann gegeben, wenn der Einzugsbereich auf das unmittelbare Wohnumfeld beschränkt ist; geht er darüber hinaus, ist eine explizite Ausweisung z.B. als “öffentliche Grünfläche - Kinderspielplatz mit Streetball” oder “Bolzplatz” RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 70/ 52/2004
Seite 2 von 5 erforderlich. Während die baurechtliche Ausweisung von Sportanlagen auch die Nutzung durch spielende Kinder abdeckt, ist dies bei der Nutzung der Schulspielhöfe außerhalb der Schulzeiten nicht gewährleistet, so dass hier aus juristischer Sicht die Duldung durch die Nachbarschaft erforderlich ist.
C In der bedarfsgerechten Versorgung der einzelnen Stadtteile gibt es aufgrund gewachsener städtebaulicher Strukturen deutliche Unterschiede.
C Ein Handlungsprogramm wird zunächst für die 15 Stadtteile am unteren Ende der Skala entwickelt; neben den Spielplätzen kommt hier den ergänzenden Potenzialen auf Schulspielhöfen und Sportanlagen besondere Bedeutung zu (siehe Anlage 1).
C Ein Masterplan Kinderspielplätze wird aufgestellt, um die Entwicklung der Spielplätze alters- und bedarfsgerecht zu forcieren; zuständig ist das Garten-, Friedhofs- und Forstamt.
C Die Ergänzung durch Schul-Spielhöfe wird gefördert, indem zunächst in einer Pilotphase 9 Schulhöfe für 1 Jahr wie Kinderspielplätze uneingeschränkt geöffnet werden. Vorraussetzung ist - neben der grundsätzlich bei Schulspielhöfen zu gewährleistenden Verträglichkeit mit dem Schulbetrieb - jeweils die Sicherstellung einer Aufsicht außerhalb der Arbeitszeiten der Hausmeister; zuständig für den Beschluss der erweiterten Öffnung ist die jeweilige Bezirksvertretung. In Abhängigkeit von den Erfahrungen soll das Programm anschließend ggf. erweitert werden. Der an 75 Düsseldorfer Grundschulen geplante Ganztagsbetrieb steht dem im Grundsatz nicht entgegen; zuständig ist das Schulverwaltungsamt.
C Alle Bezirkssportanlagen sind zu festgelegten Zeiten grundsätzlich für die Öffentlichkeit nutzbar; Einschränkungen gibt es teilweise durch Schulbetrieb am Vormittag sowie Trainingszeiten der Vereine am Nachmittag. Zuständig für die Koordination mit den Vereinen ist das Sportamt.
C Die Erkenntnisse aus der Bedarfs- und Versorgungsanalyse werden zur Weiterentwicklung des Prüfverfahrens “kinderfreundliche Stadt” herangezogen. Die Spielplatzkommission hat in ihrer Sitzung am 13.05.04 den Bericht zu den Beratungen i n den Bezirksvertret u n g e n s o wi e d e m Sa c h s t a n d d e r Ums e t z u n g d e s Handlungsprogramms (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis genommen.
Beratungsfolge:
> Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 30.06.04 -/-2Haupt- und Finanzausschuss -/-1-/-2Rat -/-1-/-2Jugendhilfeausschuss 30.06.04 -/-2Sportausschuss -/-1-/-2Schulausschuss -/-1-/-2RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 70/ 52/2004
Seite 3 von 5 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Spiel-/Sportmöglichkeiten ältere Kinder/Jugendlich
Alternative:
Keine
Amt:
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Nieß-Mache Ö Vorlagen - Nr. 70/ 52/2004