Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 177 93/2004

Torfbruchstraße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Torfbruchstraße · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 13. April 2004veröffentlicht

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Torfbruchstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

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Ö Vorlagen - Nr. 177 93/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Torfbruchstraße 180 - 184 -- Neubau einer straßenbegleitenden Wohn- bebauung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 7 beschließt die Erteilung des Vorbescheides. Sachdarstellung: Das Grundstück Torfbruchstraße 180 - 184 liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt. Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. Auf dem Grundstück befinden sich zur Zeit III- bis IV-geschossige Wohngebäude mit teilweise ausgebautem Dachgeschoss. Die vorhandenen Gebäude sollen aufgrund der schlechten Bausubstanz und wegen des unzureichenden Standards der Wohnungen abgerissen werden und durch eine neue Wohnbebauung auf der Grundlage der Wohnraumförderungsbestimmungen ersetzt werden. Geplant ist ein durchgehender Baukörper mit vier Eingängen, von denen 8 bis 11 Wohneinheiten erschlossen werden sollen. Insgesamt sollen in den IV-geschossigen Neubauten mit Satteldach 38 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe(6-, 5-, 4- und 3- Raum-Wohnungen) entstehen. Im Dachgeschoss sind Abstellräume vorgesehen, da die Gebäude nicht unterkellert sind. Die Erdgeschosse sollen nicht nur barrierefrei sondern sogar rollstuhlgerecht errichtet werden. Die notwendigen Waschküchen und Fahrradabstellräume sind im Erdgeschoss im Anschluss an die Treppenräume angeordnet. Die Bruttogeschossfläche für die Neubauten beträgt ca. 5.815 qm, das Bauvolumen ca. 16.490 cbm. Besondere Anforderungen an die Neuplanung entstehen aus folgenden Gründen: 1. der erhebliche Verkehrslärm durch die stark befahrene Torfbruchstraße, 2. die Tatsache, dass sich die "Wohnseite" = Südwestausrichtung der Räume auf der der Torfbruchstraße zugewandten Seite befindet. Im Zuge des neuen Bebauungspl anes "Am Quellenbusch" ist ein Ausbau der Torfbruchstraße geplant mit einer Gehwegbreite von 3,28 m, Fahrradweg ca. 1,75 m, Distanzstreifen 0,75 m und Parkstreifen 2,00 m. Damit entsteht ein Abstand von 7,78 m zur Grundstücksgrenze. Zusätzlich wird die Neubebauung um 4,60 m bis 7,50 m von der Grundstücksgrenze zurückgesetzt und parallel zur Straße an der Grundstücksgrenze eine Baumbepflanzung vorgesehen. Im vorliegenden Schallgutachten werden zudem passive Schallschutzmaßnahmen für die entsprechenden Bauteile (Fenster, Fassaden) gefordert, die im Bauantragsverfahren nachgewiesen werden müssen. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 177 93/2004 Seite 2 von 2 Da es sich bei der Straßenfassade um die "Sonnenseite" handelt, ist die Gliederung des Wohnumfeldes vor der Haustür mit besonderer Sorgfalt geplant. Hinter der Baumreihe befinden sich die Eingangsbereiche, die als teilprivate Höfe als Treffpunkt der Nachbarn gedacht sind. Im Erdgeschoss ist den Wohnungen ein kleiner Vorgartenbereich, eingegrünt mit Hecken, zugeordnet, der von den Küchen barrierefrei zu erreichen ist. Das Bauvorhaben macht den Nachweis von 38 Stellplätzen erforderlich. Diese Stellplätze sollen hinter den den Ergeschosswohnungen zugeordneten Gärten im rückwärtigen Grundstücksbereich nachgewiesen werden. Sie sollen ca. 1,20 m in das Erdreich und in die vorhandene Böschung versenkt, überdacht und begrünt werden. Die Erschließung der Stellplätzen erfolgt durch eine Durchfahrt im Erdgeschoss des geplanten Neubaus. Der Abstand der Stellplätze zum Wald beträgt ca. 21,00 m, zur Wohnbebauung ca. 50,00 m. Schützenswerte Bäume werden durch das Bauvorhaben nicht berührt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Lageplan Bestand - Lageplan Planung - Wohnungsschlüssel - Schnitt - Ansicht Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 7 27.04.04 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 177 93/2004