Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 177 93/2004
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Torfbruchstraße 180 - 184 -- Neubau einer straßenbegleitenden Wohn-
bebauung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 7 beschließt die Erteilung des Vorbescheides.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Torfbruchstraße 180 - 184 liegt innerhalb eines im Zusammenhang
bebauten Ortsteiles, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34
Baugesetzbuch erfolgt. Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet.
Auf dem Grundstück befinden sich zur Zeit III- bis IV-geschossige Wohngebäude mit
teilweise ausgebautem Dachgeschoss. Die vorhandenen Gebäude sollen aufgrund der
schlechten Bausubstanz und wegen des unzureichenden Standards der Wohnungen
abgerissen werden und durch eine neue Wohnbebauung auf der Grundlage der
Wohnraumförderungsbestimmungen ersetzt werden.
Geplant ist ein durchgehender Baukörper mit vier Eingängen, von denen 8 bis 11
Wohneinheiten erschlossen werden sollen. Insgesamt sollen in den IV-geschossigen
Neubauten mit Satteldach 38 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe(6-, 5-, 4- und 3-
Raum-Wohnungen) entstehen. Im Dachgeschoss sind Abstellräume vorgesehen, da die
Gebäude nicht unterkellert sind. Die Erdgeschosse sollen nicht nur barrierefrei sondern
sogar rollstuhlgerecht errichtet werden. Die notwendigen Waschküchen und
Fahrradabstellräume sind im Erdgeschoss im Anschluss an die Treppenräume
angeordnet. Die Bruttogeschossfläche für die Neubauten beträgt ca. 5.815 qm, das
Bauvolumen ca. 16.490 cbm.
Besondere Anforderungen an die Neuplanung entstehen aus folgenden Gründen:
1. der erhebliche Verkehrslärm durch die stark befahrene Torfbruchstraße,
2. die Tatsache, dass sich die "Wohnseite" = Südwestausrichtung der Räume auf der
der Torfbruchstraße zugewandten Seite befindet.
Im Zuge des neuen Bebauungspl anes "Am Quellenbusch" ist ein Ausbau der
Torfbruchstraße geplant mit einer Gehwegbreite von 3,28 m, Fahrradweg ca. 1,75 m,
Distanzstreifen 0,75 m und Parkstreifen 2,00 m. Damit entsteht ein Abstand von 7,78 m
zur Grundstücksgrenze. Zusätzlich wird die Neubebauung um 4,60 m bis 7,50 m von der
Grundstücksgrenze zurückgesetzt und parallel zur Straße an der Grundstücksgrenze eine
Baumbepflanzung vorgesehen. Im vorliegenden Schallgutachten werden zudem passive
Schallschutzmaßnahmen für die entsprechenden Bauteile (Fenster, Fassaden) gefordert,
die im Bauantragsverfahren nachgewiesen werden müssen.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 177 93/2004
Seite 2 von 2
Da es sich bei der Straßenfassade um die "Sonnenseite" handelt, ist die Gliederung des
Wohnumfeldes vor der Haustür mit besonderer Sorgfalt geplant. Hinter der Baumreihe
befinden sich die Eingangsbereiche, die als teilprivate Höfe als Treffpunkt der Nachbarn
gedacht sind. Im Erdgeschoss ist den Wohnungen ein kleiner Vorgartenbereich,
eingegrünt mit Hecken, zugeordnet, der von den Küchen barrierefrei zu erreichen ist.
Das Bauvorhaben macht den Nachweis von 38 Stellplätzen erforderlich. Diese Stellplätze
sollen hinter den den Ergeschosswohnungen zugeordneten Gärten im rückwärtigen
Grundstücksbereich nachgewiesen werden. Sie sollen ca. 1,20 m in das Erdreich und in
die vorhandene Böschung versenkt, überdacht und begrünt werden. Die Erschließung der
Stellplätzen erfolgt durch eine Durchfahrt im Erdgeschoss des geplanten Neubaus.
Der Abstand der Stellplätze zum Wald beträgt ca. 21,00 m, zur Wohnbebauung ca. 50,00
m.
Schützenswerte Bäume werden durch das Bauvorhaben nicht berührt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche
Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- Lageplan Bestand
- Lageplan Planung
- Wohnungsschlüssel
- Schnitt
- Ansicht
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 7 27.04.04 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative: Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT