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Ö Vorlagen - Nr. 170 34/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Trödelmärkte auf dem Park & Ride Park platz am Einkaufszentrum Hellerhof,
Carlo-Schmidt-Straße 2, im 2. Halbjahr 2005
- Vorlage des Ordnungsamtes -
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 10 beschließt die Festsetzung von 6 Trödelmärkten im 2. Halbjahr 2005
auf dem Park & Ride Parkplatz am Einkaufszentrum Hellerhof als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs.
2 der Gewerbeordnung zu folgenden Terminen:
Sonntag: 17.07.05 18.09.05 13.11.05
21.08.05 16.10.05 11.12.05
Öffnungszeit: 11.00 bis 18.00 Uhr
Am Sonntag, dem 13.11.05 (Volkstrauertag), von 13.00 bis 18.00 Uhr
Sachdarstellung:
Der Marktveranstalter beantragt die Festsetzung von sechs Trödelmärkten im 2. Halbjahr
2005. Bei der Kontrolle des Marktes am 16.01.2005 wurden ungeordnete Parkverhältnisse
sowie die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Rettungswegbreite festgestellt. Nachdem der
Veranstalter auf die Missstände aufmerksam gemacht wurde, wurden diese sofort abgestellt.
Auch bei der Kontrolle der folgenden Veranstaltung am 20.02.2005 wurden keine weiteren
Mängel festgestellt. Im November findet der Trödelmarkt am Volkstrauertag statt. Gegen die
Festsetzung eines Marktes am Volkstrauertag ab 13.00 Uhr bestehen rechtlich keine Bedenken.
Terminüberschneidungen mit den Märkten in Garath Zentrum Ost und Frankfurter Straße finden
nicht statt. Es bestehen gegen die Genehmigung von sechs Terminen für das 2. Halbjahr 2005
keine Bedenken.
Es wird empfohlen, dem Antrag unter folgenden Auflagen zu entsprechen:
1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner
Umgebung verantwortlich.
2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite freizuhalten.
3. Der Veranstalter sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten Parkverkehr,
indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert wird. Händler und
Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen.
4. Den Besuchern des Marktes ist eine Toilette zur Verfügung zu stellen.
5. Die Toilette muss stets hygienisch einwandfrei sein.
6. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt wer den. Anschriften von
Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99410, Herr Saffer.
7. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden.
8. Es darf lediglich die südliche Hälfte des Parkplatzes beansprucht werden
Beratungsfolge:
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 170 34/2005
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Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 10 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt