Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 170 37/2004

Trödelmärkte 2.Halbjahr 2004

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Frankfurter Straße 229 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 6. April 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 10 beschließt die Festsetzung von sechs Trödelmärkten im 2. Halbjahr 2004 in Garath auf dem Schützenplatz Frankfurter Straße als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung für folgende Termine: Samstag/Sonntag: 03./04.

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Ö Vorlagen - Nr. 170 37/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Trödelmärkte in Garath auf dem Schützenplatz Frankfurter Str.229 im 2.Halbjahr 2004 Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 10 beschließt die Festsetzung von sechs Trödelmärkten im 2. Halbjahr 2004 in Garath auf dem Schützenplatz Frankfurter Straße als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung für folgende Termine: Samstag/Sonntag: 03./04. 07.04 07./08.08.0404./05.09.04 02./03.10.04 06./ 07.11.04 04./05.12.04 Öffnungszeiten: samstags 08.00 bis 18.00 Uhr sonntags 11.00 bis 18.00 Uhr Sachdarstellung: Es liegt ein Antrag des Marktveranstalters für die Festsetzung von einmal monatlich durchzuführenden Trödelmärkten im Jahre 2004 vor. Bei den zurückliegenden Veranstaltungen ist es zu keinen Problemen gekommen. Die Einhaltung der per Marktfestsetzung erteilten Auflagen wurden vom Ordnungs- und Servicedienst zuletzt am 27.02.2004 kontrolliert. Hierbei wurden keine Verstöße festgestellt. Es bestehen gegen die Festsetzung von 6 Terminen für das 2. Halbjahr 2004 keine Bedenken. Überschneidungen mit den Trödelmärkten in Garath Zentrum Ost und Hellerhof gibt es nicht. Es wird empfohlen, die oben aufgeführten Termine mit folgenden Auflagen festzusetzen: Auflagen: 1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner Umgebung verantwortlich. 2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite stets freizuhalten. 3. Der Veranstalter sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten Parkverkehr, indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert wird. Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen. 4. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein. 5. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99258 Herr Giesen. 6. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden . 7. Die Wohnstraße Am Kappler Feld, Dresdner Straße, Matthias-Erzberger-Straße und Reinhold-Schneider-Straße sind durch Absperrgitter mit Verkehrszeichen 250 StVO und Zusatz "Anlieger frei" für den Durchgangsverkehr zu sperren. Die Zufahrten müssen von Ordnungskräften des Veranstalters betreut werden, wobei je nach Witterung und Besucherandrang flexibel zu reagieren ist. 8. Es dürfen nur abgerundete Absperrpfähle benutzt werden. Beratungsfolge: RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 170 37/2004 Seite 2 von 2 Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 10 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 170 37/2004