Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 170 37/2004
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Betrifft:
Trödelmärkte in Garath auf dem Schützenplatz Frankfurter Str.229 im 2.Halbjahr 2004
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 10 beschließt die Festsetzung von sechs Trödelmärkten im 2. Halbjahr
2004 in Garath auf dem Schützenplatz Frankfurter Straße als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs. 2 der
Gewerbeordnung für folgende Termine:
Samstag/Sonntag: 03./04. 07.04 07./08.08.0404./05.09.04
02./03.10.04 06./ 07.11.04 04./05.12.04
Öffnungszeiten: samstags 08.00 bis 18.00 Uhr
sonntags 11.00 bis 18.00 Uhr
Sachdarstellung:
Es liegt ein Antrag des Marktveranstalters für die Festsetzung von einmal monatlich
durchzuführenden Trödelmärkten im Jahre 2004 vor. Bei den zurückliegenden Veranstaltungen
ist es zu keinen Problemen gekommen. Die Einhaltung der per Marktfestsetzung erteilten
Auflagen wurden vom Ordnungs- und Servicedienst zuletzt am 27.02.2004 kontrolliert. Hierbei
wurden keine Verstöße festgestellt. Es bestehen gegen die Festsetzung von 6 Terminen für das
2. Halbjahr 2004 keine Bedenken.
Überschneidungen mit den Trödelmärkten in Garath Zentrum
Ost und Hellerhof gibt es nicht.
Es wird empfohlen, die oben aufgeführten Termine mit folgenden Auflagen festzusetzen:
Auflagen:
1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner
Umgebung verantwortlich.
2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite stets freizuhalten.
3. Der Veranstalter sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten Parkverkehr,
indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert wird. Händler und
Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen.
4. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein.
5. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von
Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99258 Herr Giesen.
6. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden
.
7. Die Wohnstraße Am Kappler Feld, Dresdner Straße, Matthias-Erzberger-Straße und
Reinhold-Schneider-Straße sind durch Absperrgitter mit Verkehrszeichen 250 StVO und
Zusatz "Anlieger frei" für den Durchgangsverkehr zu sperren. Die Zufahrten müssen von
Ordnungskräften des Veranstalters betreut werden, wobei je nach Witterung und
Besucherandrang flexibel zu reagieren ist.
8. Es dürfen nur abgerundete Absperrpfähle benutzt werden.
Beratungsfolge:
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 170 37/2004
Seite 2 von 2
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 10 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt