Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 51/ 53/2004

Übernahme Trägeranteil Kita Tiefenbroicher Weg 4

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Tiefenbroicher Weg 4 · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 1Dokument 21. Juni 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Der Jugendhilfeausschuß beschließt, den Trägeranteil an den Betriebskosten einer Gruppe der Kindertageseinrichtung Tiefenbroicher Weg 4 der katholischen Kirchengemeinde St. Maria Königin durch die Stadt Düsseldorf voraussichtlich ab dem 01.09.2004 zu übernehmen. Die Förder ung erfolgt analog des Jugendhilfeausschußbeschlusses vom 21.04.2004 zur Aufrechterhaltung des Platzangebotes kirchlicher Träger.

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Ö Vorlagen - Nr. 51/ 53/2004 JHA am 30.06.2004 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Betrifft: Übernahme des Trägeranteils an den Betriebskosten für eine Gruppe der katholischen Kindertageseinrichtung Tiefenbroicher Weg 4 Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuß beschließt, den Trägeranteil an den Betriebskosten einer Gruppe der Kindertageseinrichtung Tiefenbroicher Weg 4 der katholischen Kirchengemeinde St. Maria Königin durch die Stadt Düsseldorf voraussichtlich ab dem 01.09.2004 zu übernehmen. Die Förder ung erfolgt analog des Jugendhilfeausschußbeschlusses vom 21.04.2004 zur Aufrechterhaltung des Platzangebotes kirchlicher Träger. Sachdarstellung: Bei der Kindertageseinrichtung Tiefenbroicher Weg 4 handelt es sich um eine viergruppige Einrichtung (zwei Kindergartengruppen, eine Tagesstättengruppe und eine große altersgemischte Gruppe) mit insgesamt 90 Plätzen im Stadtteil Düsseldorf- Lichtenbroich. Die Einrichtung wird von der katholischen Kirchengemeinde St. Maria Königin betrieben. Die katholische Kirchengemeinde sieht sich aktuell nicht in der Lage, den Trägeranteil für eine der Gruppe weiterhin aufzubringen und den Betrieb dieser Gruppe in der Kindertageseinrichtung Tiefenbroicher Weg 4 unter den bisherigen Bedingungen aufrechtzuerhalten. Die katholische Kirchengemeinde bietet an, den Betrieb der obigen Gruppe ohne Einschränkung weiterzuführen. Grundlage hierfür ist eine Zusage der Stadt Düsseldorf zur Übernahme des Trägeranteils für diese Gruppe gemäß den Regelungen des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder in NRW (GTK). Die Kindertagesstättenbedarfsplanung für den Stadtteil Lichtenbroich geht zur Zeit von einer Bedarfsdeckungsquote von lediglich 80,8 % für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt aus, für den gesamten Stadtbezirk 6 ergibt sich eine Bedarfsdeckung von 83,6 %. Nach Auswertung der vorhandenen Informationen des Jugendamtes zur Bedarfsplanung für den Stadtteil Lichtenbroich ist mittelfristig von einer unveränderten Nachfrage nach Einrichtungsplätzen auszugehen. Die Platzzahl wird durch die Inbetriebnahme der neuen Einrichtung Cloppenburger Weg im Spätherbst dieses Jahres deutlich erhöht. Dem Jugendamt liegen aber gleichzeitig Hinweise auf geplante Gruppenschließungen freier Träger im Umfang von 120 Plätzen für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren vor. Aus Sicht der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen ist der zwingende Erhalt des bestehenden Platzangebotes der Kindertageseinrichtung erforderlich, um den Nachfrageüberhang nach Plätzen sowohl für den Stadtbezirk als auch stadtbezirksübergreifend weitgehend abzudecken. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 51/ 53/2004 JHA am 30.06.2004 Seite 2 von 3 Eine detaillierte Darstellung der voraussichtlich entstehenden Kosten befindet sich in der Anlage. Durch die Übernahme des Trägeranteils entstehen Mehrkosten in Höhe von voraussichtlich 5.565,61 Euro im Jahr 2004 und 17.033,41 Euro im Jahr 2005. Die Übernahme des Trägeranteils für eine Gruppe der Kindertageseinrichtung Tiefenbroicher Weg 4 soll analog des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 21.04.2004 aus den laufenden Ansatzmitteln bei Haushaltsstelle 4640 71815 erfolgen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Jugendhilfeausschuss 30.06.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Kostendarstellung Alternative: Keine Amt: Jugendamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Hintzsche RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 51/ 53/2004 JHA am 30.06.2004 Seite 3 von 3 Anlage Kostendarstellung unter Einbeziehung der derzeit verfügbaren Informationen (Grundlage ist der voraussichtliche Aufwand für das Jahr 2004) Zeitraum 01.09.-31.12.2004 2005 Personalkosten Sachkosten 5.389,51 16.168,54 Gesamtkosten 27.828,06 85.167,07 Trägeranteil (20 %) 5.565,61 17.033,41 Einnahmen durch Elternbeiträge (13 % der Betriebskosten) 3.617,65 11.071,72 Landesanteils nach GTK (33,5 %) 9.322,40 28.530,97 Städtischer Anteil nach GTK (33,5 %) 9.322,40 28.530,97 Mehrkosten durch Übernahme des Trägeranteils (20 %) 5.565,61 17.033,41 Gesamtkosten städtischer Anteil 14.888,01 45.564,38 Die Einnahmen durch Elternbeiträge werden kalkulatorisch mit ca. 13 % der Gesamtkosten veranschlagt. Die Kürzungen des Landesanteils an der Sachkostenpauschale in Höhe von 1.916,00 Euro im Jahr 2004 und 2.838,00 Euro im Jahr 2005 sind nicht mit in die obige Kostendarstellung einbezogen, da sie keinen Einfluß auf den zu übernehmenden Trägeranteil ausüben. Die Personalkostensteigerung wird mit 2,5 % per anno angenommen.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 51/ 53/2004