Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 177 49/2004

Umbau der Bergischen Landstraße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gräulinger Straße 7 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 9. Februar 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Im genannten Abschnitt der Bergischen Landstraße wurde mit Zustimmung der BV 7 am 22.07.2003 und Beschluss des OVA am 29.07.2003, eine Maßnahme zur Sicherung des Fußgänger- und Fahrradverkehrs umgesetzt. Dabei erfolgte u.a. die Veränderung der Parkstandsanordnung und der Einbau von Mittelinseln. Insbesondere die Neueinrichtung des sogenannten „halbhüftigen Parkens" führte zu Kritik und Anregungen der Anwohner. Bemängelt wurde vorrangig die Sichtbehinderung durch parkende Fahrzeuge beim Ausfahren aus dem Grundstück, die Gefährdung beim Aussteigen aus dem PKW auf der Fahrbahnseite und die Gefährdung durch die Inseln am Fahrbahnrand. S Die Inseln am Fahrbahnrand dienen dem Schutz der parkenden Fahrzeuge und sind in Fahrtrichtung vor den Parkstreifen unverzichtbar. Da sie durch gut sichtbare Baken gesichert sind, besteht keine über das normale Maß hinausgehende Gefahr diese Inseln zu übersehen. S Für das halbhüftige Parken gibt es keine Alternative, wo der vorhandene Seitenraum nicht mindestens 4,50m breit ist. Das ist der Regelfall. S Beim Aussteigen aus einem geparkten PKW muss man selbstverständlich auf den fließenden Verkehr achten. Diese Problematik gibt es bei nahezu allen Hauptverkehrsstraßen. S Die Sichtbeziehung zum fließenden Verkehr beim Ausfahren aus einer Grundstückszufahrt hat sich durch die neue Parkstandsanordnung verschlechtert. Wegen der begrenzten Platzverhältnisse war dies allerdings die einzige Lösung, gleichzeitig einen ordnungsgemäßen Rad-Gehweg und Parkmöglichkeiten anzubieten. Auch diese Problematik ist bei fast allen Hauptverkehrsstraßen üblich und erfordert die entsprechende angepasste Fahrweise. S Es gab keine Unfälle im umgestalteten Bereich der Bergischen Landstraße.

Auszug aus „Sachdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 177 49/2004 Seite 1 von 2 Informationsvorlage Betrifft: Umbau der Bergischen Landstraße Sachdarstellung: Im genannten Abschnitt der Bergischen Landstraße wurde mit Zustimmung der BV 7 am 22.07.2003 und Beschluss des OVA am 29.07.2003, eine Maßnahme zur Sicherung des Fußgänger- und Fahrradverkehrs umgesetzt. Dabei erfolgte u.a. die Veränderung der Parkstandsanordnung und der Einbau von Mittelinseln. Insbesondere die Neueinrichtung des sogenannten „halbhüftigen Parkens" führte zu Kritik und Anregungen der Anwohner. Bemängelt wurde vorrangig die Sichtbehinderung durch parkende Fahrzeuge beim Ausfahren aus dem Grundstück, die Gefährdung beim Aussteigen aus dem PKW auf der Fahrbahnseite und die Gefährdung durch die Inseln am Fahrbahnrand. S Die Inseln am Fahrbahnrand dienen dem Schutz der parkenden Fahrzeuge und sind in Fahrtrichtung vor den Parkstreifen unverzichtbar. Da sie durch gut sichtbare Baken gesichert sind, besteht keine über das normale Maß hinausgehende Gefahr diese Inseln zu übersehen. S Für das halbhüftige Parken gibt es keine Alternative, wo der vorhandene Seitenraum nicht mindestens 4,50m breit ist. Das ist der Regelfall. S Beim Aussteigen aus einem geparkten PKW muss man selbstverständlich auf den fließenden Verkehr achten. Diese Problematik gibt es bei nahezu allen Hauptverkehrsstraßen. S Die Sichtbeziehung zum fließenden Verkehr beim Ausfahren aus einer Grundstückszufahrt hat sich durch die neue Parkstandsanordnung verschlechtert. Wegen der begrenzten Platzverhältnisse war dies allerdings die einzige Lösung, gleichzeitig einen ordnungsgemäßen Rad-Gehweg und Parkmöglichkeiten anzubieten. Auch diese Problematik ist bei fast allen Hauptverkehrsstraßen üblich und erfordert die entsprechende angepasste Fahrweise. S Es gab keine Unfälle im umgestalteten Bereich der Bergischen Landstraße. Weiteres Vorgehen: Folgende ergänzende Maß nahmen zur Berücksichtigung der geäußerten Anwohnerinteressen sind vorgesehen: Der Parkstreifen im Bereich der Kurve hinter der Ampel wird verkürzt. Die bei den Bauarbeiten beschädigte Insel, die den Beginn des Parkstreifens markiert, wird aus der Kurve in die Gerade, in den Bereich Haus Nr 271, verschoben (Anlage 1). Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse im Bereich der Geraden (ca. Haus Nr. 271 - 309) wird die Markierung verändert. Es ist vorgesehen neben jeder Grundstückszufahrt einen breiten Abstand bis zur nächsten Parkmöglichkeit vorzusehen, damit an jeder Einfahrt breite Lücken in dem Parkstreifen entstehen. Dadurch verbessern sich die Einfahrtsmöglichkeiten und vor allem die Sichtverhältnisse (Anlage 2). Außerdem ist vorgesehen, den Parkstreifen für das halbhüftige Parken stadtauswärts zu verkürzen und ab Haus Nr. 311 das Parken RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 177 49/2004 Seite 2 von 2 auf dem Gehweg zuzulassen (Anlage 3). Das ist in diesem Bereich möglich, weil dort der Seitenraum fast 5,0m breit ist. Im Bereich Haus Nr. 276 werden zusätzliche Pfosten im Seitenraum gesetzt um zur Sicherheit des Fußgänger- und des Fahrradverkehrs, das Parken auf dem zu schmalen Gehweg zu verhindern. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 7 24.02.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Amt: Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 177 49/2004