Umbau der Bergischen Landstraße
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Aus der amtlichen Vorlage
Im genannten Abschnitt der Bergischen Landstraße wurde mit Zustimmung der BV 7 am 22.07.2003 und Beschluss des OVA am 29.07.2003, eine Maßnahme zur Sicherung des Fußgänger- und Fahrradverkehrs umgesetzt. Dabei erfolgte u.a. die Veränderung der Parkstandsanordnung und der Einbau von Mittelinseln. Insbesondere die Neueinrichtung des sogenannten „halbhüftigen Parkens" führte zu Kritik und Anregungen der Anwohner. Bemängelt wurde vorrangig die Sichtbehinderung durch parkende Fahrzeuge beim Ausfahren aus dem Grundstück, die Gefährdung beim Aussteigen aus dem PKW auf der Fahrbahnseite und die Gefährdung durch die Inseln am Fahrbahnrand. S Die Inseln am Fahrbahnrand dienen dem Schutz der parkenden Fahrzeuge und sind in Fahrtrichtung vor den Parkstreifen unverzichtbar. Da sie durch gut sichtbare Baken gesichert sind, besteht keine über das normale Maß hinausgehende Gefahr diese Inseln zu übersehen. S Für das halbhüftige Parken gibt es keine Alternative, wo der vorhandene Seitenraum nicht mindestens 4,50m breit ist. Das ist der Regelfall. S Beim Aussteigen aus einem geparkten PKW muss man selbstverständlich auf den fließenden Verkehr achten. Diese Problematik gibt es bei nahezu allen Hauptverkehrsstraßen. S Die Sichtbeziehung zum fließenden Verkehr beim Ausfahren aus einer Grundstückszufahrt hat sich durch die neue Parkstandsanordnung verschlechtert. Wegen der begrenzten Platzverhältnisse war dies allerdings die einzige Lösung, gleichzeitig einen ordnungsgemäßen Rad-Gehweg und Parkmöglichkeiten anzubieten. Auch diese Problematik ist bei fast allen Hauptverkehrsstraßen üblich und erfordert die entsprechende angepasste Fahrweise. S Es gab keine Unfälle im umgestalteten Bereich der Bergischen Landstraße.
Auszug aus „Sachdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument
Beratungsweg
Bezirksvertretung 7
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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 177 49/2004