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Title: Vorlage 66/ 34/2017
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00290267.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 22:40:14 GMT
Number of Pages: 40
Markdown Content:
Vorlage 66/ 34/2017
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Beschlussvorlage
zur Herbeiführung eines Bedarfsbeschlusses
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für das Projekt
Umgestaltung Schadowstraße
die Planung im Sinne des Siegerentwurfes aus dem Gutachterverfahren zur Gestaltung der östlichen Schadowstraße (Sept. 2016) durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen und stimmt der außerplanmäßigen Bereitstellung von finanziellen Mitteln in Höhe von 120.000 EUR sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 535.000 EUR in 2017 durch die Kämmerin zu.
Sachdarstellung:
Vorläufige Gesamtkosten (brutto) 9.313.000,- Euro
Bedarfslage
Mit Beschluss des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung vom 13.04.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Gutachterverfahren zur Gestaltung der östlichen Schadowstraße durchzuführen. Grundlagen hierzu waren der Beschluss des Rates des Landeshauptstadt Düsseldorf vom 06.06.2013 zur Verkehrsführung und die Erkenntnisse aus dem Beteiligungs verfahren „Workshop Gestaltung Schadowstraße“ vom Herbst 2015.
Das Gutachterverfahren wurde von Juni bis September 2016 durchgeführt und umfasste den Abschnitt von der Bleichstraße bis zur Kreuzung Tonhallenstraße/Jacobistraße mit dem Teilbereich der Str aße „Am Wehrhahn“ bis zu
den U-Bahnaufgängen. Der westlich angrenzende Straßenabschnitt der
Schadowstraße von der sogenannten „Tucht -Insel“ bis zur Bleichstraße gehört zum
Wettbewerbsgebiet des Projektes Kö-Bogen II aus dem Jahr 2009 (Sieger: Molestina / Fenner) . Dieser Bereich, sowie die östliche Fortsetzung „Am Wehrhahn“ bis zur Oststraße sollten in die Ideenfindung einbezogen und mit der Gestaltung harmonisiert werden.
Ergänzt wird das Projekt mit der Anpassung verkehrlicher Belange im Anschlussbereich „Am Wehrhahn“ und an der Goltsteinstraße, sowie dem
barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestelle Tonhallenstraße (Anlage 1). Vorlage 66/ 34/2017
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Das Ergebnis des Gutachterverfahrens ist als Dokumentation beigefügt. (Anlage 3)
Das von der Empfehlungskommission ausgewählte Gestaltungskonzept wird hier zur Umsetzung vorgeschlagen.
Geplante Maßnahmen
Die Aufgabenstellung zur Gestaltung der Schadowstraße beinhaltete die Verknüpfung der bestehenden freiraumplanerischen, städtebaulichen und verkehrsplanerischen Anforderungen zu einem tragfähigen Gesamtkonzept. Im Fokus standen dabei die Attraktivierung der Geschäftsstraße mit Qualifizierung der öffentlichen Begegnungs-, Verweil- und Bewegungsräume mit logischer Zonierung und verträglicher Abwicklung der unterschiedlichen Verkehre.
Zur weiteren Bearbeitung wurde von der Empfehlungskommission am 09.09.2016 mit 9:1 Stimmen der Entwurf der Planungsgemeinschaft Bruun & Möllers Landschaftsarchitekten mit topp.plan, Verkehrsplaner, Peter Andres, Lichtplaner und dem Bildhauer Klaus Duschat ausgewählt (Anlage 2).
Details hierzu sowie die Begründungen zu den einzelnen Beiträgen sind in der Dokumentation (Anlage 3) beigefügt.
Der Siegerentwurf beinhaltet folgende Punkte:
- Anbindung an die Gestaltung des Kö-Bogens durch Einsatz des gleichen Oberflächenmaterials.
- Zonierung der verschiedenen Nutzungsarten – Gehen, Verweilen, Fahren – durch kontrastreiche Flächen. Neben dem Kö-Bogenpflaster soll hochwertiger Terrazzoasphalt eingesetzt werden.
- Bremsen der Fußgängerströme und leichtes Queren durch Unterbrechung der linearen Zonierung und Vermeidung eines Alleecharakters durch einzelne Baumgruppen. Dadurch wird zusätzlich die Standortfindung für die Bäume erleichtert. Weißeschen und Gleditsien erzeugen mit ihrem feingliedrigen Laub trotz großer Kronen einen angenehm lichten Schatten. Die Herbstfärbung ist leuchtend Rot und Gelb.
- Identität durch die Inszenierung illuminierter Sitzskulpturen und Textelemente sowie eines Wasserspiels und eines bespielbaren Freiraumes für Kunstveranstaltungen am erweiterten Ostende der Schadowstraße.
- Neben der im Entwurf berücksichtigten verkehrlichen Vorgabe das Parkhaus Bleichstraße über die nördliche Liesegangstraße zu erschließen, wird optional die Schließung und Bebauung dieses Straßenabschnittes vorgeschlagen. Diese im Entwurf dargestellte Option ist aus verkehrstechnischer Sicht nicht umsetzbar und soll daher nicht weiter berücksichtigt werden.
Die Empfehlungskommission hat für die Weiterbearbeitung des Entwurfs folgende Vorgaben gegeben:
- Der Entwurf soll Varianten des Terrazzo-Bodenbelags prüfen. Dabei ist sowohl eine Veränderung in der Farbigkeit, als auch in der Musterung des Materials denkbar. Vorlage 66/ 34/2017
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- Zunächst soll keine Festlegung auf fest installierte Pavillons erfolgen. Vielmehr soll durch mobile Stände, wie z.B. Food-Trucks die bestmöglichen Positionen ausgelotet werden.
- Der Teilaspekt „Wortkunst“ sollte aufgrund seiner technische Umsetzbarkeit und
Wirtschaftlichkeit auf den Prüfstand gestellt werden. Das Schriftband wird nicht als ausschlaggebendes künstlerisches Element des Gesamtentwurfes angesehen.
- Das vorgeschlagene durchgehend einheitliche Format des Betonsteinpflasters in der Größe 90 x 30 cm ist im Zuge der zu erstellenden straßenbautechnischen Planung hinsichtlich der Abmessungen und technischen Anforderungen zu überprüfen.
- Das Möblierungskonzept soll um barrierefreie Sitzmöbel ergänzt werden.“
Der Goldfingerbrunnen ist in diesem Konzept nicht berücksichtigt. Die Möglichkeit einer Einbeziehung der Brunnenskulptur kann im weiteren Verfahren erfolgen.
Der Bereich westlich der Bleichstraße soll im weiteren Verfahren ein
Übergangsbereich bilden, der zwischen der Gestaltung „Kö -Bogen“ und der
Gestaltung Schadowstraße vermittelt und dabei die Verkehrsbeziehungen, insbesondere die Anbindung des Fahrradweges berücksichtigt. Hierzu ist die Planung Kö-Bogen anzupassen.
Verkehrskonzept
Basierend auf dem erweiterten Ratsbeschluss vom 06.06.2013 wird der Bereich zwischen der Berliner Allee und der Jacobistraße mit einem 4,75m breiten Fahrstreifen ausgebildet. Dieser stellt als Zweirichtungsradweg eine wichtige Verbindung zwischen der Grafenberger Allee und dem Nord-Süd-Radweg entlang der Hofgartenpromenade des Kö-Bogens dar und kann zudem in West-Ost Richtung verlaufend, außerhalb des Zeitraumes von 10:30-18:30 Uhr, durch den MIV mitgenutzt werden. Im Bereich zwischen der Liesegangstraße und dem Knotenpunkt zur Jacobi-/Tonhallenstraße wird dieser auf 6,00m aufgeweitet und kann somit aus Osten kommend zur Erschließung des Parkhauses Bleichstraße auch durch den MIV ganztägig befahren werden.
Der Abschnitt "Am Wehrhahn" zwischen den Knotenpunkten Jacobistraße und Oststraße wird im Trennungsprinzip ausgeführt. Die Fahrbahnbreite beträgt durchschnittlich 8,5 m, von denen jeweils 1,5 m als Schutzstreifen für den Radverkehr abmarkiert werden. ln den ca. 10,0 m breiten Seitenräumen werden zur Fahrbahn hin Flächen für den Lieferverkehr sowie Taxen vorgesehen.
Die Straßenquerschnitte der Tonhallenstraße und der Jacobistraße werden im Zuge des Umbaus durch den Bau mobilitätsgerechter Haltestellen vermindert. Aufgrund des Geschäftsbesatzes im Bereich Jacobistraße wird die Straßenbahnhaltestelle der Linie 707 südlich des Knotenpunktes verlegt. Die Bushaltestelle in Fahrtrichtung Norden wird mit der Straßenbahnhaltestelle zusammengelegt. Insbesondere im Bereich der Jacobistraße ergeben sich dadurch mind. 6,0 m breite Seitenräume. Im Bereich der Haltestellen sind nicht benutzungspflichtige Radwege vorgesehen.
Zur Abwicklung der Verkehre aus dem Parkhaus Bleichstraße wird zudem die Goltsteinstraße - im Zulauf zur Jacobistraße - auf drei Fahrstreifen aufgeweitet. Vorlage 66/ 34/2017
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Signalgeregelt ist dort dann künftig ein Einbiegen auf die Jacobistraße auch in Richtung Norden möglich.
Kosten, Finanzierung
Die voraussichtlichen Gesamtkosten werden auf rd. 9.313.000,- Euro geschätzt.
Darin enthalten sind ca. 655.000,- Euro für Planungsleistungen.
Davon werden bereits 120.000,- Euro in 2017 benötigt und sind mit gesamtstädtischer Deckung durch die Kämmerin bereit zu stellen. Die weiteren Planungsmittel werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018 angemeldet. Da die Auftragsvergaben für die weitere Planung fast vollständig in 2017 erfolgt, werden Verpflichtungsermächtigungen mit Kassenwirksamkeit in 2018 und 2019 benötigt.
Eventuelle Leitungsverlegungen und Verkehrsprovisorien sind in den Gesamtkosten nicht enthalten, da deren Notwendigkeit erst im weiteren Verlauf der Planung ermittelt werden kann.
Die im Entwurf vorgesehenen Pavillons sind in den Gesamtkosten nicht enthalten. Zunächst sind Standorte mit Energieanschlüssen vorgesehen. Eine Finanzierung sollte im Rahmen eines tragfähigen Gastronomiekonzeptes erfolgen.
Die geplante barrierefreie Zusammenlegung der Haltestellen in der Jacobi-/Tonhallenstraße ist dem Grunde nach förderfähig nach GVFG-ÖV mit einem Anteil von 70%. Die dazu erforderlichen Anträge sind im Rahmen der weiteren Planungen zu stellen.
Die genannten Gesamtkosten basieren auf einer Kostenschätzung. Aufgrund der
Kostenqualität „Kostenschätzung“ können sich bis zur Kostenfeststellung
Abweichungen von bis zu 30 % ergeben.
Da in der Schadowstraße keine grundhafte Erneuerung im Sinne des §8 KAG (Kommunalabgabengesetz) erfolgt, kommt die Erhebung von Anliegerbeiträgen hier nicht in Frage.
Terminplan
2017-2018: Planung, Genehmigung und Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss
2019: In Abhängigkeit der Fertigstellung des Bauvorhabens am Gustaf-Gründgens-Platz wird mit vorbereitenden Arbeiten zum Umbau der Schadowstraße begonnen. Vorlage 66/ 34/2017
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 1 07.04.2017 -/-²
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung
03.05.2017 -/-²
Ordnungs - und Verkehrsausschuss 14 .0 6.2017 -/-²
Kulturausschuss 04.05.2017 -/-²
Haupt - und Finanzausschuss 03.0 7.201 7 -/-²
Rat 13.0 7.2017 -/-²
> 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen: x beigefügt nicht vorhanden
Nr. Anlage
1 Lageplan + Querschnitte, Vorentwurf
2 Gestaltungskonzept Bruun & Möllers, Lageplan, Ansichten, Details
3 Dokumentation Gutachterverfahren
Alternative:
keine
Amt:
Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin:
Beigeordnete Zuschke Vorlage 66/ 34/2017
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Anlage 1 Vorlage 66/ 34/2017
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Anlage 2
Anlage 2 Vorlage 66/ 34/2017
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Anlage 3 Vorlage 66/ 34/2017
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ordnungs - und Verkehrsausschuss -/-¹ -/-²
Bezirksvertretung 1 07.04.2017 -/-¹ -/-²
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung
-/-¹ -/-²
Kulturausschuss -/-¹ -/-²
Haupt - un d Finanzausschuss -/-¹ -/-²
Rat -/-¹ -/-²
> 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
> 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen: beigefügt nicht vorhanden
Nr. Anlage
1 Lageplan + Querschnitte, Vorentwurf
2 Gestaltungskonzept Bruun & Möller, Lageplan, Ansichten, Detail
3 BeschreibungBruun&Möllers
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Stulgies Vorlage 66/ 34/2017
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