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Ö Vorlagen - Nr. 51/ 31/2005
JHA am 12.04.2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Umwidmung von Verträgen und zusätzliche Finanzierung von Planstellen freier Träger
Beschlussdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Übertragung von weiteren Aufgaben
a) der Amtsvormundschaft und Amtspflegschaft an die Träger SKFM und Diakonie in
Düsseldorf mit jeweils einer finanzierten Planstelle sowie
b) der Übertragung von weiteren Aufgaben der "Jugendgerichtshilfe" in Form von zwei
finanzierten Planstellen an den DPWV
zu. Die Bezuschussung liegt für jede Stelle bei 69.990 € und wird für die Laufzeit der
Rahmen- und Einzelverträge über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag bis 31.12.2007
abgesichert.
Sachdarstellung:
Die Verwaltung beabsichtigt, ab 01.09.2005 insgesamt 170 Erwachsenenbetreuungen, die
derzeitig durch Mitarbeiter/innen der Betreuungsvereine bearbeitet werden, durch
Berufsbetreuer/innen durchführen zu lassen. Dies führt zu finanziellen Entlastungen des
städtischen Etats, da die Betreuungskosten durch die Gerichtskasse übernommen
werden. Die geplante Haushaltsabsenkung in der mittelfristigen Finanzplanung 2006 ff
wäre damit realisiert.
Andererseits bestehen in den Arbeitsfeldern der Jugendgerichtshilfe und der
Vormundschaften für Minderjährige deutliche Aufgabenzuwächse, die ohne zusätzliche
Personalstellen nicht bearbeitet werden können. Überlastungsanzeigen von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern liegen hier bereits vor.
Vormundschaften
Aufgrund der aktuellen Fallbelastungen im Verhältnis Vormund und Mündel, sollte es zu
einer deutlichen Fallreduzierung kommen, um die erforderliche fachliche Qualität leisten
zu können. So geht die "Dresdner Erklärung " in ihrer Qualitätsbeschreibung von einer
Fallbearbeitung von 1:50 aus. Im Rahmen der Aufgabenstellung des Hochrisikokinder-
Programms sind stärkere und qualitativ bessere Verzahnungen zwischen Vormundschaft
und Bezirkssozialdienst zusätzlich zwingend, um auch hier zu guten Ergebnissen zu
gelangen. Die bisherige Fallquote liegt bei einer Vorgabe von 1:75 (eine Fachkraft
bearbeitet 75 Fälle). Die durchschnittliche Fallquote liegt derzeitig real bei 1:82. Um die
Aufgabe der Vormundschaft/Pflegschaft inhaltlich vollständig ausfüllen zu können, ist eine
Fallquote von 1:70 in Düsseldorf anzustreben und umzusetzen. Diese Quote ist auch in
anderen Großstädten realisiert. Hierfür werden jedoch 2 Planstellen benötigt. Diese
können bei der Diakonie und dem SKFM mit jeweils einer Planstelle eingerichtet werden,
da durch die Reduzierung im Arbeitsfeld Erwachsenenbetreuung entsprechend fachliche
Mitarbeiter/innen zur Verfügung stehen. Da das Aufgabenspektrum artverwandt ist, ist
auch mit einer kurzen Einarbeitungszeit zu rechnen. Die Träger wären mit einer solchen
Beauftragung einverstanden und würden den Personalwechsel bei einer entsprechenden
Finanzierung der Stadt Düsseldorf vornehmen. Im Aufgabenfeld Vormundschaft handelt
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es sich um ein Arbeitsgebiet, dem ein öffentlich-rechtlicher Übertragungsvertrag zugrunde
liegt. Die Finanzierung ist über den Kostenersatz zu regeln. Dies wäre mit der pauschalen
Finanzierung von 69.990 € gegeben. Hierin enthalten sind alle Sachkosten,
Overheadkosten und IT-Kosten.
Jugendgerichtshilfe
Die Arbeit mit Intensivtätern und delinquenten strafunmündigen Kindern wird zukünftig
durch den hoheitlichen Träger stärker und zentraler (Schwerpunkt Sachbearbeiter/innen
in der Jugendgerichtshilfe) wahrgenommen. Hier finden in kontinuierlichen
Arbeitsprozessen zwischen Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendgerichtshilfe
konzeptionelle Abstimmungen statt. Das Konzept für delinquente strafunmündige Kinder
ist bereits fertiggestellt und das Konzept für die jugendlichen Intensivtäter wird bis Mitte
2005 erarbeitet. Diese Aufgabe bindet 2 Fachkräfte; die laufende Fallbearbeitung ist
durch zusätzliche Stellen zu kompensieren.
Die Fallzahlen 2003 und 2004 zeigen, dass eine Fallbearbeitung von über 200 Akten je
Fachkraft nicht mehr leistbar sind. Eine Absenkung auf 170 Fälle ist für eine qualitative
und fachlich orientierte Aufgabenwahrnehmung die Obergrenze. Zur Fallbemessung
werden zukünftig die Neufälle (aufgetreten im jeweiligen Berichtsjahr) zugrunde gelegt.
Zukünftig wird für die Bearbeitungsmenge pro Fachkraft eine Quote von 1:85 Neufälle und
eine Quote von 1:85 laufende Fälle auf das Jahr bezogen angesetzt. Diese Zahl dient
auch zur Ermittlung eines Entgeltes bei Fallspitzen. Bei höherem Fallaufkommen würde
die Verwaltung in den nächsten beiden Jahren nicht in Stellen investieren (Stellenplan
oder dauerhafter Zuschuss), sondern die Mehrleistungen über Fallpauschalen abwickeln.
Hier ist ein Korridor von 100 Fällen zunächst vorgesehen.
Auch im Bereich der Jugendgerichtshilfe ist es möglich, durch Abbau von 2 Stellen beim
DPWV im Bereich der Erwachsenenbetreuung diese Umschichtung vorzunehmen. Der
Träger ist damit einverstanden. Auch hier wäre ein öffentlich-rechtlicher Vertrag
erforderlich. Hierdurch ist auch ein Kostenersatz für die Aufgabe zu leisten. Die Kosten
betragen 69.990 € je Stelle und enthalten alle Sach-, Overhead- und IT-Kosten.
Finanzierung
Bei einem anzusetzenden Betrag pro Stelle in Höhe von 69.990 Euro (dies entspricht der
Summe, die die Verwaltung im Rahmen der ambulanten Fachleistungsstunden zur
Berechnung anführt) würde ein Mehrbedarf für 4 Stellen von jeweils 69.990 € = 279.960
€ jährlich (für die Zeit 01.09. - 31.12.2005 = 93.320 €) entstehen.
Die Verwaltung beabsichtigt, bei Zustimmung des Jugendhilfeausschusses ab 01.09.2005
die zwingend erforderlichen Personaleinsätze zu realisieren. Als Gegenrechnung können
für 2005 eingesparte Finanzmittel in Höhe von 93.500 € aus dem Bereich
Erwachsenenbetreuung zur Deckung herangezogen werden. Für die 4 Fachkräfte werden
für das laufende Jahr 2005 zusätzliche Finanzmittel in dieser Höhe benötigt.
Für die Folgejahre wären die Stellen 2006 bis 2007 in den Haushalt einzustellen. Eine
Deckung kann innerhalb der Rahmen- und Einzelverträge z. Zt. nicht genau beziffert
werden. Aufgrund der Änderungen der Finanzierungsstruktur durch die Neuregelung des
Betreuungsgesetzes ist eine stärkere Refinanzierung durch die Gerichtskasse möglich.
Dies wird eine Etatentlastung von rd. 300.000 € für 2006 ff bei der Haushaltsstelle 4070
71808 (Rahmenvertrag Betr euungen) bedeuten, die zur Fi nanzierung der
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Mehraufwendungen 2006 ff bei den Haushaltsstellen 4550 71844 (Rahmenvertrag
Erzieherische Hilfen/Jugendgerichtshilfe) sowie 4570 71808 (Rahmenvertrag
Erzieherische Hilfen / Vormundschaften) eingesetzt werden kann. Die Verhandlungen zur
Neuregelung der Betreuungsverträge mit den freien Trägern sind eingeleitet.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Jugendhilfeausschuss 12.04.2005 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Jugendamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Hintzsche
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