Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 51/ 31/2005

Umwandlung Verträge + zus. Finazierung Planstellen

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kaiserswerther Straße 209 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 7. April 2005veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Übertragung von weiteren Aufgaben a) der Amtsvormundschaft und Amtspflegschaft an die Träger SKFM und Diakonie in Düsseldorf mit jeweils einer finanzierten Planstelle sowie b) der Übertragung von weiteren Aufgaben der "Jugendgerichtshilfe" in Form von zwei finanzierten Planstellen an den DPWV zu. Die Bezuschussung liegt für jede Stelle bei 69.990 € und wird für die Laufzeit der Rahmen- und Einzelverträge über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag bis 31.12.2007 abgesichert.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 51/ 31/2005 JHA am 12.04.2005 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Betrifft: Umwidmung von Verträgen und zusätzliche Finanzierung von Planstellen freier Träger Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Übertragung von weiteren Aufgaben a) der Amtsvormundschaft und Amtspflegschaft an die Träger SKFM und Diakonie in Düsseldorf mit jeweils einer finanzierten Planstelle sowie b) der Übertragung von weiteren Aufgaben der "Jugendgerichtshilfe" in Form von zwei finanzierten Planstellen an den DPWV zu. Die Bezuschussung liegt für jede Stelle bei 69.990 € und wird für die Laufzeit der Rahmen- und Einzelverträge über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag bis 31.12.2007 abgesichert. Sachdarstellung: Die Verwaltung beabsichtigt, ab 01.09.2005 insgesamt 170 Erwachsenenbetreuungen, die derzeitig durch Mitarbeiter/innen der Betreuungsvereine bearbeitet werden, durch Berufsbetreuer/innen durchführen zu lassen. Dies führt zu finanziellen Entlastungen des städtischen Etats, da die Betreuungskosten durch die Gerichtskasse übernommen werden. Die geplante Haushaltsabsenkung in der mittelfristigen Finanzplanung 2006 ff wäre damit realisiert. Andererseits bestehen in den Arbeitsfeldern der Jugendgerichtshilfe und der Vormundschaften für Minderjährige deutliche Aufgabenzuwächse, die ohne zusätzliche Personalstellen nicht bearbeitet werden können. Überlastungsanzeigen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern liegen hier bereits vor. Vormundschaften Aufgrund der aktuellen Fallbelastungen im Verhältnis Vormund und Mündel, sollte es zu einer deutlichen Fallreduzierung kommen, um die erforderliche fachliche Qualität leisten zu können. So geht die "Dresdner Erklärung " in ihrer Qualitätsbeschreibung von einer Fallbearbeitung von 1:50 aus. Im Rahmen der Aufgabenstellung des Hochrisikokinder- Programms sind stärkere und qualitativ bessere Verzahnungen zwischen Vormundschaft und Bezirkssozialdienst zusätzlich zwingend, um auch hier zu guten Ergebnissen zu gelangen. Die bisherige Fallquote liegt bei einer Vorgabe von 1:75 (eine Fachkraft bearbeitet 75 Fälle). Die durchschnittliche Fallquote liegt derzeitig real bei 1:82. Um die Aufgabe der Vormundschaft/Pflegschaft inhaltlich vollständig ausfüllen zu können, ist eine Fallquote von 1:70 in Düsseldorf anzustreben und umzusetzen. Diese Quote ist auch in anderen Großstädten realisiert. Hierfür werden jedoch 2 Planstellen benötigt. Diese können bei der Diakonie und dem SKFM mit jeweils einer Planstelle eingerichtet werden, da durch die Reduzierung im Arbeitsfeld Erwachsenenbetreuung entsprechend fachliche Mitarbeiter/innen zur Verfügung stehen. Da das Aufgabenspektrum artverwandt ist, ist auch mit einer kurzen Einarbeitungszeit zu rechnen. Die Träger wären mit einer solchen Beauftragung einverstanden und würden den Personalwechsel bei einer entsprechenden Finanzierung der Stadt Düsseldorf vornehmen. Im Aufgabenfeld Vormundschaft handelt RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 51/ 31/2005 JHA am 12.04.2005 Seite 2 von 3 es sich um ein Arbeitsgebiet, dem ein öffentlich-rechtlicher Übertragungsvertrag zugrunde liegt. Die Finanzierung ist über den Kostenersatz zu regeln. Dies wäre mit der pauschalen Finanzierung von 69.990 € gegeben. Hierin enthalten sind alle Sachkosten, Overheadkosten und IT-Kosten. Jugendgerichtshilfe Die Arbeit mit Intensivtätern und delinquenten strafunmündigen Kindern wird zukünftig durch den hoheitlichen Träger stärker und zentraler (Schwerpunkt Sachbearbeiter/innen in der Jugendgerichtshilfe) wahrgenommen. Hier finden in kontinuierlichen Arbeitsprozessen zwischen Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendgerichtshilfe konzeptionelle Abstimmungen statt. Das Konzept für delinquente strafunmündige Kinder ist bereits fertiggestellt und das Konzept für die jugendlichen Intensivtäter wird bis Mitte 2005 erarbeitet. Diese Aufgabe bindet 2 Fachkräfte; die laufende Fallbearbeitung ist durch zusätzliche Stellen zu kompensieren. Die Fallzahlen 2003 und 2004 zeigen, dass eine Fallbearbeitung von über 200 Akten je Fachkraft nicht mehr leistbar sind. Eine Absenkung auf 170 Fälle ist für eine qualitative und fachlich orientierte Aufgabenwahrnehmung die Obergrenze. Zur Fallbemessung werden zukünftig die Neufälle (aufgetreten im jeweiligen Berichtsjahr) zugrunde gelegt. Zukünftig wird für die Bearbeitungsmenge pro Fachkraft eine Quote von 1:85 Neufälle und eine Quote von 1:85 laufende Fälle auf das Jahr bezogen angesetzt. Diese Zahl dient auch zur Ermittlung eines Entgeltes bei Fallspitzen. Bei höherem Fallaufkommen würde die Verwaltung in den nächsten beiden Jahren nicht in Stellen investieren (Stellenplan oder dauerhafter Zuschuss), sondern die Mehrleistungen über Fallpauschalen abwickeln. Hier ist ein Korridor von 100 Fällen zunächst vorgesehen. Auch im Bereich der Jugendgerichtshilfe ist es möglich, durch Abbau von 2 Stellen beim DPWV im Bereich der Erwachsenenbetreuung diese Umschichtung vorzunehmen. Der Träger ist damit einverstanden. Auch hier wäre ein öffentlich-rechtlicher Vertrag erforderlich. Hierdurch ist auch ein Kostenersatz für die Aufgabe zu leisten. Die Kosten betragen 69.990 € je Stelle und enthalten alle Sach-, Overhead- und IT-Kosten. Finanzierung Bei einem anzusetzenden Betrag pro Stelle in Höhe von 69.990 Euro (dies entspricht der Summe, die die Verwaltung im Rahmen der ambulanten Fachleistungsstunden zur Berechnung anführt) würde ein Mehrbedarf für 4 Stellen von jeweils 69.990 € = 279.960 € jährlich (für die Zeit 01.09. - 31.12.2005 = 93.320 €) entstehen. Die Verwaltung beabsichtigt, bei Zustimmung des Jugendhilfeausschusses ab 01.09.2005 die zwingend erforderlichen Personaleinsätze zu realisieren. Als Gegenrechnung können für 2005 eingesparte Finanzmittel in Höhe von 93.500 € aus dem Bereich Erwachsenenbetreuung zur Deckung herangezogen werden. Für die 4 Fachkräfte werden für das laufende Jahr 2005 zusätzliche Finanzmittel in dieser Höhe benötigt. Für die Folgejahre wären die Stellen 2006 bis 2007 in den Haushalt einzustellen. Eine Deckung kann innerhalb der Rahmen- und Einzelverträge z. Zt. nicht genau beziffert werden. Aufgrund der Änderungen der Finanzierungsstruktur durch die Neuregelung des Betreuungsgesetzes ist eine stärkere Refinanzierung durch die Gerichtskasse möglich. Dies wird eine Etatentlastung von rd. 300.000 € für 2006 ff bei der Haushaltsstelle 4070 71808 (Rahmenvertrag Betr euungen) bedeuten, die zur Fi nanzierung der Ö Vorlagen - Nr. 51/ 31/2005 JHA am 12.04.2005 Seite 3 von 3 Mehraufwendungen 2006 ff bei den Haushaltsstellen 4550 71844 (Rahmenvertrag Erzieherische Hilfen/Jugendgerichtshilfe) sowie 4570 71808 (Rahmenvertrag Erzieherische Hilfen / Vormundschaften) eingesetzt werden kann. Die Verhandlungen zur Neuregelung der Betreuungsverträge mit den freien Trägern sind eingeleitet. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Jugendhilfeausschuss 12.04.2005 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Jugendamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Hintzsche RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 51/ 31/2005