Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 38/2018

Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Nr. 06/016

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Bachstelzenweg 1 · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 7Dokumente 7. März 2018veröffentlicht

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Vorhaben- und Erschließungsplan als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - Dokument1 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00312803.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:40:41 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Anlage 2: Vorhaben- und Erschließungsplan, Stand öffentliche Auslegung 2018
neue Ansichten als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - Dokument1 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00312805.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:40:42 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Anlage 4: Neue Ansichten 2018
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Title: Vorlage 61/ 38/2018 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00312811.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 22:00:30 GMT Number of Pages: 6 Markdown Content: Vorlage 61/ 38/2018 > Seite 1 von 6 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage ## Sitzung des APS am 07.03.2018 Vorlage-Nummer 61/ 38/2018 ## Vorhabenbezogener Weitere Vorgehensweise ## Bebauungsplan-Entwurf Nr. 06/016 ## - Theodorstraße / A 52 -Vorlage 61/ 38/2018 > Seite 2 von 6 > RSD Vorlage Vorlage-Nummer 61/ 38/2018 Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Nr. 06/016 - Theodorstraße / A 52 - - Beschluss der weiteren Vorgehensweise Beschlussentwurf:  BV Die Bezirksvertretung 6 nimmt Kenntnis von dem als Anlage 3beigefügten Gestaltungsplan und den zugehörigen Ansichten (Anlage 4) und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung die weitere Vorgehensweise.  APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem als Anlage 3 beigefügten neuen Gestaltungsplan 2018 und den zugehörigen Ansichten (Anlage 4) und beschließt durch Auswahl einer der in der folgenden Sachdarstellung genannten Optionen (1, 2 oder 3) die weitere Vorgehensweise. Vorlage 61/ 38/2018 > Seite 3 von 6 > RSD Vorlage Begründung Die Firma Krieger trat Anfang 2016 an die Stadt Düsseldorf heran mit dem Wunsch, an der Theodorstraße / Ecke BAB 52 drei Möbelfachmärkte als Gesamtensemble mit einer Verkaufsfläche (VK) von insgesamt 58.000 m 2 zu errichten. Nach einem politischen Grundsatzbeschluss (Vorlage 61/3/2016, APS-Sitzung am 13.04.2016) zugunsten des Projektes (dieser war erforderlich, da zeitgleich die Firma Schaffrath ebenfalls Möbeleinzelhandel an der Theodorstraße plante und zwei Standorte in der gewünschten Größenordnung als nicht verträglich angesehen wurden) startete die Stadt Düsseldorf die Planverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplans Nr. 06/016 und 184. Änderung des Flächennutzungsplans). Im Folgenden ein Überblick über die wesentlichen Verfahrensschritte und Planänderungen - Juni 2016, Wunsch Krieger: Erhöhung der VK auf 59.000 m 2 (Höffner 50.155 m 2, Sconto 5.875 m², kriegerhome im ehemaligen Autohaus: 2.970 m²) - 22.06.2016: Beschluss Auslobungstext Mehrfachbeauftragung (Vorlagen 61/87/2016 und 61/88/2016) - 24.6.-24.07.2016: frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB - 30.06.2016 (Auftakt) bis 23.08.2016: Mehrfachbeauftragung zur Qualifizierung der Freiräume und der Fassaden inkl. der Werbeanlagen - 31.08.2016: Kenntnisgabe, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (61/119/2016) (Anlage 1) - 09.09.-11.10.2016: zweite Stufe der Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB - 28.09.2016: frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB - November 2016, Wunsch Krieger: Umverteilung der VK (Höffner 50.155 m 2, Sconto 6.845 m2, Kriegerhome 2.000 m 2) - Januar 2017, Wunsch Krieger: Abriss Autohaus, Verzicht auf kriegerhome, Umverteilung der VK (Höffner 52.155 m 2, Sconto 6.845 m 2) - Juli 2017, Wunsch Krieger: Beibehaltung Autohaus, zusätzliche VK (Höffner 52.155 m 2,Sconto 6.845 m 2, Autohaus 2.000 m 2): abgelehnt - August 2017, Änderung aufgrund Einzelhandelsgutachten: Reduzierung VK (Höffner 43.000 m 2, Sconto 6.845 m 2) - 16.10.2017: Abschluss Eckpunktevereinbarung - 14.12.2017: Ratsbeschluss Einleitung und öffentliche Auslegung (B-Plan, 61/151/2017) (Anlage 2) - 09.01.2018 - 14.02.2018: Öffentliche Auslegung Vorlage 61/ 38/2018 > Seite 4 von 6 > RSD Vorlage Jede Planänderung hatte Überarbeitungen aller Gutachten, neue Abstimmungen zwischen Fachämtern, Planungsbüros und Investor und Anpassung sämtlicher Planunterlagen zur Folge. Insbesondere betraf dies die Abwägung der zahlreichen Stellungnahmen hinsichtlich der Einzelhandelsbelange. Zur Steuerung der Gesamtentwicklung im Bereich Theodorstraße, u.a. hinsichtlich der Zulässigkeit großflächiger Einzelhandelsnutzungen, hat die Stadt Düsseldorf den Bebauungsplan Nr. 06/018 aufgestellt (siehe Vorlage 61/101/2017). Mit Ratsbeschluss vom 14.12.2017 wurden die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, das Eckpunktepapier und die öffentliche Auslegung des B-Plans (die Änderung des Flächennutzungsplans war bereits vorgezogenen worden) beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand statt vom 09.01.2018 bis 14.02.2018. Bis zum heutigen Tag sind noch nicht alle relevanten Stellungnahmen eingegangen. Gleichwohl ging noch während der öffentlichen Auslegung ein neuer Entwurf der Firma Krieger ein (aktueller Stand siehe Anlagen 3 und 4). Neues Konzept der Firma Krieger (Februar 2018) Das Möbelhaus Höffner soll auf 38.000 m2 verkleinert werden, der Sconto-Markt soll entfallen. Dies dürfte hinsichtlich der Einzelhandelsbelange, insbesondere aus Sicht der Nachbarkommunen, positiv gesehen werden. Zusätzlich ist im rückwärtigen Grundstücksbereich ein Hochregallager mit einer Höhe von 44 m geplant (zum Vergleich: das Höffner-Gebäude sollte 22 m hoch werden, der Sconto 14 m, der Werbepylon 28 m). Das Hochregallager soll als Logistikzentrum für NRW dienen. Das ehemalige Autohaus an der Theodorstraße, welches ursprünglich erhalten werden sollte, soll nun abgerissen werden und das Grundstück als Ausgleichsfläche dienen. Das Plangebiet soll ansonsten fast vollständig versiegelt werden (Lkw-Stellplätze). Der gesamte Wald entfällt damit. Da dieser im Verhältnis 1:1 ausgeglichen werden muss, sind damit zusätzliche externe Ausgleichsflächen erforderlich. Zu prüfen wäre im Zusammenhang mit dem zusätzlich geplanten Logistikzentrum (Hochregallager) die gesamte, damit verbundene Erschließung (die Abwicklung des Lkw-Verkehrs ist derzeit durch die Firma Krieger gemeinsam mit dem Kundenverkehr über die Theodorstraße angedacht, mit Nebenzufahrt von der Straße Am Hülserhof). Hier ist sowohl die Leistungsfähigkeit als auch die Verträglichkeit durch die Firma Krieger gutachterlich nachzuweisen. Die Leistungsfähigkeit aller Verkehrsknotenpunkte muss erhalten bleiben, dies insbesondere auch mit Blick auf den gesamten Entwicklungsbereich Theodorstraße und alle bestehenden und geplanten dortigen Vorhaben. Vorlage 61/ 38/2018 > Seite 5 von 6 > RSD Vorlage Zu klären ist darüber hinaus auch die Entwässerung des Gesamtgrundstücks, die Gestaltung der städtebaulichen und architektonischen Gesamtentwicklung u.a.. Entscheidungsbedarf Es muss nun entschieden werden, ob und wie der bisherige Planungsauftrag modifiziert wird im Sinne der nachfolgenden Optionen. Das von der Firma Krieger neu vorgestellte Konzept ist mit dem derzeit im Aufstellungsverfahren befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan unvereinbar. Die Firma Krieger muss sich noch schriftlich äußern, welche konkrete Option nun ein einem oder zwei Verfahren neu zu bearbeiten ist. Theoretische und rechtliche Optionen / Vorgehensweise: 1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 06/016 wird in der Fassung der Offenlage zur Rechtskraft geführt. Da dies nicht dem derzeitigen Wunsch der Firma Krieger entspricht, würde allerdings der Vertragspartner für den Durchführungsvertrag fehlen. Es würde ein Planungsstillstand eintreten. 2. Es wird ein neuer Angebots- bzw. Steuerungsbebauungsplan für ein Gewerbegebiet aufgestellt (siehe Vorplanungen in der Vergangenheit wie „Ten“ des Büros Ingenhoven oder der Büropark der Fa. Goodman), falls die Firma Krieger insgesamt Abstand von einer Beplanung nimmt (Verkauf der Fläche). Großflächiger Einzelhandel würde dann ausgeschlossen. Hier würde es mangels Zustimmung des Investors allerdings nach derzeitigem Stand voraussichtlich zu einem Planungsstillstand kommen. 3. Das Plangebiet wird aufgeteilt: Zunächst wird in einem neuen Verfahren für einen wiederum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das geplante, nach dem aktuell vorgeschlagenen Konzept der Firma Krieger verkleinerte Möbelhaus Höffner Planungsrecht geschaffen. Parallel zu diesem Verfahren, aber zeitversetzt, wird geprüft, ob und wie die Entwicklung eines Hochregallagers als Logistikzentrum für NRW denkbar ist. Die Firma Krieger ist zu diesem Verfahrensvorschlag parallel um schriftliche Aussage gebeten worden. Sollte die Neuplanung eines Logistikstandortes mit allen vorher zu erfassenden verkehrlichen Auswirkungen (Lkw-Verkehr) und Beeinträchtigungen der Umweltbelange (Versiegelungsgrad, Entfall der Waldflächen) am Ortseingang der Stadt im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung als positiv bewertet werden, werden die Auswirkungen dezidiert gutachterlich geprüft und in einer frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB abgefragt. Das Ergebnis wird den Gremien vorgelegt und ggf. ein Verfahren durchgeführt. Vorlage 61/ 38/2018 Seite 6 von 6 > RSD Vorlage Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschu ss für Planung und Stadtentwicklung 07.03.2018 -/-¹ Die Ratsfraktion Bü90/Grüne bringt einen Änderungsantrag ein. Dieser wird mit 13 Nein Stimmen (7 CDU, 6 SPD) , 4 Ja -Stimmen (3 BÜ90/Grüne) und 2 Enthaltungen abgelehnt. Die Vorlage wird mit 13 JA -Stimmen (7CDU, 6 SPD), 4 Nein -Stimmen (3 BÜ90/Grüne) und 2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen. Bezirksvertretung 6 Bezirksvertretung 6 14.03.2018 16.04.2018 kein Beschluss – vertagt Dringlichkeits - beschluss > 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. > 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: x separat beigefügt nicht vorhanden Nr. Anlage 1 Gestaltungsplan 2 Vorhaben - und Erschließungsplan 3 neuer Gestaltungsplan 4 neue Ansichten 5 Luftbild Alternative: keine Amt / Institut: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Zuschke
Dringlichkeitsbeschluss Bezirksvertretung 6 als Text anzeigen
Title: SKM_C45818041708330 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00315489.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:40:45 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 38/2018