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Wasserversorgungskonzept 2018 als Text anzeigen
Title: 2018_04_13_Wasserversorgungskonzept_29-06-2018-final-schwarz
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00322794.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:50:17 GMT
Number of Pages: 123
Markdown Content:
# Düsseldorf
# Nähe trifft Freiheit
# Wasserversorgungs-konzept 2018 1Mitwirkung: Stadtwerke Düsseldorf AG und der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH Verantwortlich: Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf Beteiligte: Gesundheitsamt, Stadtplanungsamt, Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz, Amt für Statistik und Wahlen sowie Rechtsamt Beschlossen vom Rat der Stadt Düsseldorf am ………2018
Präambel
Die Gemeinden haben für ihr Gemeindegebiet nach § 38 Absatz 3 LWG ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen. Das Konzept ist erstmalig zum 1. Januar, bzw. 30. Juni 2018 der zuständigen Bezirksregierung vorzulegen und alle sechs Jahre fortzuschreiben und erneut vorzulegen. Für eine zukunftsfähige Entwicklung der Stadt ist dauerhaft auch eine nachhaltige öffentliche Trinkwasserversorgung aus ortsnahen Gewinnungsgebieten unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung und des Klimawandels sicherzustellen. Da die Stadt Düsseldorf das Wasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung zwar innerhalb einer vernetzten Versorgungsinfrastruktur, jedoch zu einem großen Teil auf dem eigenen Stadtgebiet gewinnt, sind die Ziele der Stadtentwicklung und der öffentlichen Wasserversorgung nicht immer deckungsgleich. Hier bedarf es jeweils eines fairen Interessensausgleichs und einer sorgfältigen städtebaulichen Abwägung. Weiterhin sind die Anstrengungen im Bereich des vorsorgenden Gewässerschutzes sowie der Sanierung von Altlasten eine wesentliche Grundlage, um die Voraussetzungen für eine dauerhaft qualitativ hochwertige öffentliche Wasserversorgung und eine zukunftsfähige Stadtentwicklung zu erhalten. Des Weiteren ist langfristig ein ausgeglichener Wasserhaushalt sicherzustellen, wobei zu berücksichtigen ist, das Düsseldorf in einer wasserreichen Region liegt.
> Alle in diesem Dokument aufgeführten personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Sie werden von Frauen in der weiblichen und Männer in der männlichen Form ausgeführt
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## INHALTSVERZEICHNIS
1 Gemeindegebiet ................................................................................................... 4 2 Beschreibung des Wasserversorgungssystems 2.1 Übersicht ..................................................................................................... 12 2.2 Zentrale Trinkwasserversorgung ................................................................. 16 2.3 Eigenversorgung ......................................................................................... 19 2.4 Organisation der Wasserversorgung…… ……………………..………….…...22 2.5 Rechtliche/Vertragliche Rahmenbedingungen… …………………………...22 Qualifikationsnachweise/Zertifizierung …………………………………………23 2.6 2.7 Absicherung der Versorgung ....................................................................... 24 3 Aktuelle Wasserabgabe und zukünftiger Wasserbedarf 3.1 Historie der Wasserabgabe ......................................................................... 25 3.2 Prognose Wasserbedarf .............................................................................. 34 4 Wasserdargebot und Wasserbilanz 4.1 Wasserressourcenbeschreibung ................................................................. 41 genutzte Ressourcen (Quartär)................................................... 41 4.1.1 ungenutzte Ressourcen (Tertiär) ................................................ 43 4.1.2 4.1.3 Ressource Rheinuferfiltrat……………………………………….….43 Wasserbilanz…………….………………..………………………………………44 4.2 4.3 Mögliche Auswirkungen des Klimawandels ................................................. 44 5 Überwachung und Beschaffenheit Rohwasser / Trinkwasser 5.1 Allgemeines ................................................................................................ 46 5.2 Überwachung Trinkwasser .......................................................................... 47 Untersuchungsprogramm Werksüberwachung Trinkwasser ....... .48 5.2.1 ntersuchungsprogramm Routineuntersuchung Trinkwasser .... .48 5.2.2 U Untersuchungsprogramm Netzstellenüberwachung .................... 49 5.2.3 5.3 Überwachung Rohwasser ........................................................................... 49 5.4 Überwachung Grundwasser ........................................................................ 53 5.5 Grundwasserstandsmonitoring .................................................................... 63 5.6 Überwachung Rhein .................................................................................... 63 5.7 Trinkwasserqualität...................................................................................... 64 3
5.8 Rohwasserqualität ....................................................................................... 64 Rohwasseranalysen 2015-2017 (Durchschnittsanalysen) ........... 64 5.8.1 Auffällige / besondere Parameter Rohwasser: ............................. 64 5.8.2 6 Wassertransport ..................................................................................................69 7 Wasserverteilung 7.1 Plan des Wasserverteilnetzes ..................................................................... 70 7.2 Beschreibung der Instandhaltungsstrategie ................................................ 71 7.3 Auslegung des Verteilnetzes ....................................................................... 71 7.4 Technische Ausstattung des Trinkwassernetzes ......................................... 77 7.5 Wasserbehälter, Druckerhöhungs- /Druckminderungsanlagen ................... 78 8 Gefährdungsanalyse 8.1 Identifizierung möglicher Gefährdungen ...................................................... 80 lächendeckender Stromausfall................................................... 80 8.1.1 F Vertrag zur Notversorgung mit den Wuppertalern Stadtwerken ... 81 8.1.2 8.1.3 Trinkwassernotbrunnen………………..…………………………... ..81 Fehlende Schutzzonenregelung für die Gewinnung Neuss-8.1.4 Rheinbogen und Lörick…………………………………………………...…84 Auswirkungen des Klimawandels ................................. 84 8.1.5 Mögliche Löschwasserbereitstellung ........................................................... 85 8.1.6 Netzverluste ................................................................................. 86 8.1.7 8.2 Entwicklungsprognose Gefährdungen ........................................................ 87 9 Schlussfolgerung und erforderliche Maßnahmen zur langfristigen
Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung 9.1 Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung……………….……………….88 9.1.2 Anpassung des Vertrags mit den Wuppertaler Stadtwerken zur Notwasserbelieferung .......................................................................... 89 9.1.3 Trinkwassernotversorgung………………………….......................89 9.1.4 Ausweisung einer Schutzzone für die Gewinnung Neuss – Rheinbogen und Lörick……………………….……………………….……89 9.1.5 Mögliche Auswirkungen des Klimawandels……………………….89 9.1.6 Löschwasserbereitstellung…………………………....…………….89 9.1.7 Netzverluste…………………………………….…………………….90 10 Anlagen ...............................................................................................................91 4
## 1 Gemeindegebiet
In den nachfolgenden Grafiken werden das Gemeindegebiet sowie die für die Stadt relevanten Planungen dargestellt. Die Möglichkeit der Gewinnung von Wasser in ausreichender Menge und Qualität zur Trinkwasserversorgung ist im Zuge der wasserrechtlichen Genehmigungen für die aktuellen Gewinnungsgebiete festgestellt worden. 5
Abbildung 1: Topografische Karte mit Hydrologie und Gemeindegrenzen 6
Abbildung 2: Flächennutzungsplan Gemeindegebiet Düsseldorf 7
Abbildung 2.1: Legende zum Flächennutzungsplan 8
Abbildung 3: Realnutzungsplan Gemeindegebiet Düsseldorf 9
Abbildung 3.1: Legende zur Realnutzungskarte 10 Die nachfolgende Tabelle zeigt die Flächenanteile der Realnutzung. Im Düsseldorfer Stadtgebiet werden rund 45 % der Fläche für den Verkehr und bauliche Anlagen genutzt. Der Anteil der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen beträgt rund 35 % der Stadtfläche, etwa 10% stellen Grünflächen, Parks, Friedhöfe dar. Die restlichen rund 10 % der Fläche verteilen sich auf Wasserflächen, Flächen für den Gemeinbedarf sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen.
> Tabelle 1: Flächenanteile der einzelnen Nutzungsgruppen der Realnutzungskartierung
Nutzungsgruppe Fläche ha in %
gemischte Bauflächen 633,47 2,92 Wohnbauflächen 3.934,14 18,16 Gewerbliche Bauflächen 1.361,37 6,28 Sonderbauflächen 338,78 1,56 Gemeinbedarfsflächen 632,21 2,92 Wasserflächen 1.569,45 7,24 Ver- und Entsorgung 198,97 0,92 Verkehrsflächen 3.386,77 15,63 Grünflächen (inkl. Nebengebäude/ Friedhöfe) 2.042,24 9,41 Landwirtschaftliche Flächen 4.492,18 20,73 Forstwirtschaftliche Flächen 3.078,73 14,21 Gesamtfläche Düsseldorf 21.668,31 100,00 11
Abbildung 4: Wasserschutzzonen im Stadtgebiet der Stadt Düsseldorf Wasserschutzgebiete der Stadtwerke Düsseldorf AG sowie der Wasserversorger der Städte Duisburg, Ratingen und Monheim-Baumberg 12
## 2 Beschreibung des Wasserversorgungssystems
Übersicht 2.1
Das Grundprinzip der Wasserversorgung ist der historischen Darstellung in Abbildung 5 zu entnehmen. Das aus den rheinnahen Brunnen entnommene Wasser wird aufbereitet in das Versorgungsnetz eingespeist. Zum Ausgleich der täglichen Bedarfsschwankungen steht die Hochbehältergruppe auf der Hardt zur Verfügung. Der Hochbehälter dient nicht nur als Gegenbehälter für das Düsseldorfer Stadtgebiet und zur Löschwasserbevorratung, sondern auch als Vorlagebehälter für die Druckerhöhung in geografisch höher gelegene Versorgungsgebiete.
> Abbildung 5: Historische Darstellung der Wasserversorgung
Das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Düsseldorf AG, dargestellt in dem Strukturplan (Abbildung 6), umfasst die Städte Düsseldorf und Mettmann sowie anteilig auch die Städte Neuss, Wuppertal und Erkrath. Die Wassergewinnung zur Erzeugung der notwendigen Trinkwassermengen erfolgt aus Anlagen der Stadtwerke Düsseldorf AG und wird ergänzt durch den Bezug von Rohwasser der Niederrheinisch-Bergisches Gemeinschaftswasserwerk GmbH und der Stadtwerke Neuss GmbH. Überwiegend handelt es sich hierbei um Rheinuferfiltrat mit einem räumlich und zeitlich variierenden Anteil an landseitigem Grundwasser. 13 Die Rohwasseraufbereitung zu Trinkwasser erfolgt in den Wasserwerken
• Holthausen (WWH)
• Flehe (WWF)
• Am Staad (WWS) einheitlich nach dem „Düsseldorfer Verfahren“ . Mit dem Wasserwerk Lörick steht ein Notwasserwerk zur Verfügung, welches die Versorgungssicherheit in Ausnahmesituationen zeitlich begrenzt gewährleistet (z.B. Außerbetriebnahme des Wasserwerks Holthausen zwecks Revision). 14
Abbildung 6: Übersichtsplan Wasserversorgungssystem mit Angabe der durchschnittlichen jährlichen Abgaben in Mio. m³. 15 Zur Versorgung der geografisch höher gelegenen Stadtteile bzw. Städte werden die Druckerhöhungsanlagen
• Rathelbeckstraße
• Morperstraße
• Ludenberg
• Gerresheim
• Sandberg betrieben. Ergänzt wird das Versorgungssystem durch die Hochbehälter auf der Hardt, am Sandberg sowie Hochscheid. Für den Hochbehälter Hochscheid liegt die Betreiberverantwortung bei der Stadtwerke Erkrath GmbH, die von hieraus die Stadtgebiete von Erkrath und Düsseldorf-Unterbach versorgt. Das Trinkwassernetz wird im Kapitel 7 beschrieben. Zu allen Nachbargemeinden bestehen Notverbünde (Tabelle 2), welche in der jüngeren Vergangenheit im Zuge von Netzarbeiten und lokalen Sperrungen genutzt wurden, um dann in bestimmten Stadtteilen weiterhin einen ausreichenden Versorgungsdruck gewährleisten zu können. Falls Notverbundstellen aktuell nicht oder nur bedingt betriebsbereit sind, werden von der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH (NGD) Maßnahmen priorisiert und initiiert, um eine permanente Betriebsbereitschaft zu erlangen.
NV-Nr.: Verbindung Versorgung Bezug (m³/h) Abgabe (m³/h)
27 Duisburg/
Düsseldorf Wittlaer Richtung Düsseldorf 100 0
33 Duisburg/ Düsseldorf Wittlaer gegenseitig 400 400
35 Duisburg/
Düsseldorf Angermund Richtung Düsseldorf 100 016
41 Duisburg/ Düsseldorf Wittlaer Richtung Düsseldorf 50 0
37 Haan / Mettmann Süd gegenseitig 50 50
4 Meerbusch Büderich /Düsseldorf Lörick Richtung Meerbusch 0 300
40 Meerbusch Büderich /
Düsseldorf Heerdt Richtung Meerbusch 0 120
29 Neuss / Düsseldorf Heerdt gegenseitig 70 70
30 Neuss / Düsseldorf
Heerdt
gegenseitig
300 300
32 Ratingen / Mettmann Niederschwarzbach Richtung Mettmann
34 Ratingen / Düsseldorf
Lichtenbroich Richtung Ratingen 400 0
28 Wuppertal / Düsseldorf Benrath gegenseitig 5000 5000
31 Wuppertal /
Düsseldorf Benrath Richtung Düsseldorf 5000 0
> Tabelle 2: Notverbünde der Stadt Düsseldorf und des Kreises Mettmann
Für die Notverbünde Nr. 28 und 31 besteht ein Vertag zur gegenseitigen Versorgung im Notfall von insgesamt 5000 m³/h. Diese Menge liegt deutlich über dem Bedarf für Düsseldorf, welcher in einem Notfall notwendig werden würde. Auch sind Kapazitäten auf Seiten der Wasserwerke der Stadtwerke Düsseldorf und Wuppertal nicht verfügbar um diese Mengen bereitzustellen. Daher ist der Vertrag an den Bedarf und die verfügbaren Kapazitäten anzupassen (Kap. 8.1.2).
Zentrale Trinkwasserversorgung 2.2
Die Lage der Wassergewinnungs- und Aufbereitungsanlagen ist in Abbildung 7 dargestellt. 17 Die zentrale Trinkwasserversorgung basiert auf Gewinnungsanlagen, die durch erteilte Wasserrechte abgesichert sind. Das Risiko einer Beeinträchtigung der Rohwasserqualität ist bedingt durch ausgewiesene Schutzzonen minimiert (Kap. 2.5).
> Abbildung 7: Lageplan der Wassergewinnungs- und aufbereitungsanlagen sowie der Wasserverteilung
Eine Ausnahme stellt der Bezug von Rohwasser von der Neuss-Wahlscheid GmbH dar, da die zugehörige Gewinnungsanlage der Stadtwerke Neuss GmbH wasserrechtlich nicht abgesichert und keine Schutzzone ausgewiesen ist. Allerdings werden hier mit maximal 3,6 Mio m³/a nur geringe Mengen Rohwasser gefördert und zur Aufbereitung zum Wasserwerk Flehe geleitet. Maximal werden von der Stadtwerken Düsseldorf AG 3,8 Mio m³/a Trinkwasser über die Neuss-Wahlscheid-GmbH an die Stadtwerke Neuss GmbH zurückgeliefert. Es erfolgt jedoch keine Trennung der verschiedenen Rohwässer im Wasserwerk Flehe. 18 Diese Situation wird in Kap.8.1.4 bewertet. Die Trinkwasseraufbereitung nach dem Düsseldorfer Verfahren (Abbildung 8) berücksichtigt die Rohwasserqualität des oberflächenwasserbeeinflussten Uferfiltrats sowie des landseitigen Grundwassers aus urbanen und landwirtschaftlich beeinflussten Einzugsgebieten. Die wesentlichen Aufbereitungsziele sind:
• Spurenstoffelimination (Aktivkohle, Ozon)
• Desinfektion (Ozon)
• Stabilisierung (Entsäuerung)
• Trübstoffen
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
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Title: Vorlage 19/ 59/2018
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00322795.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 19:55:11 GMT
Number of Pages: 3
Markdown Content:
Vorlage 19/ 59/2018
> Seite 1 von 3
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffen tlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Wasserversorgungskonzept der Landeshauptstadt Düsseldorf
Beschlussdarstellung:
> Der Rat nimmt das Wasserversorgungskonzept zustimmend zur Kenntnis und beschließt dessen Umsetzung.
Sachdarstellung :
Mit der Änderung des Landeswassergesetzes (LWG NRW) 2016 wurde in § 38 Abs. 3 erstmalig die Verpflichtung der Kommunen aufgenommen, zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung ein Wasserversorgungskonzept zu erstellen, in dem ebenfalls erstmalig auch eine angemessene Löschwasserversorgung zu berücksich-tigen ist. Das Wasserversorgungskonzept ist zukünftig alle 6 Jahre fortzuschreiben.
Die Aufnahme eines Wasserversorgungskonzeptes in das Landeswassergesetz er-folgte in Ausführung des § 50 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), in dem geregelt ist, dass es sich bei der der Allgemeinheit dienenden Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) um eine Aufgabe der Daseinsvorsorge der Gemeinde handelt.
Die Pflicht der Gemeinde zur Erstellung und Vorlage des Wasserversorgungs-konzeptes besteht auch dann, wenn die Wasserversorgung auf einen Dritten über-tragen wurde.
In Düsseldorf ist die Wasserversorgung mit dem am 21.05.2014 unterzeichneten Konzessionsvertrag der Stadtwerke Düsseldorf AG übertragen worden.
Das Wasserversorgungskonzept beinhaltet die wesentlichen Fakten der öffentlichen Wasserversorgung von der Gewinnung über die Aufbereitung bis zur Verteilung. Es enthält weiterhin Angaben zum Schutz der zur Trinkwassergewinnung genutzten Gewässer, zur Berücksichtigung der sich verändernden Randbedingungen, wie der Bevölkerungsentwicklung und des zukünftigen Wasserbedarfs sowie des Klimawan-dels. Darüber hinaus wurde der Handlungsbedarf zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung in der Zukunft ermittelt und ebenfalls im Wasserversorgungskon-zept dargestellt.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass eine qualitativ hochwertige öffentliche Trinkwas-serversorgung durch die Stadtwerke Düsseldorf AG auf der Basis des Konzessions-vertrages besteht, die auch in Zukunft durch vorsorgende Maßnahmen sichergestellt werden kann.
Neben den regelmäßigen Überwachungs-, Wartungs-, Instandhaltungs-, Erneue-rungs- und Optimierungsmaßnahmen der technischen Infrastrukturanlagen und –
einrichtungen sind dazu insbesondere weitere Anstrengungen im Bereich des vor-sorgenden Gewässerschutzes und der Sanierung von Altlasten erforderlich. Vorlage 19/ 59/2018
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> RSD Vorlage
Mit der Erstellung des Wasserversorgungskonzeptes wurde die Stadtwerke Düssel-dorf AG auf Grundlage des Konzessionsvertrages beauftragt. Es wurde inhaltlich mit den beteiligten Ämtern abgestimmt.
Das Wasserversorgungskonzept ist als Anlage beigefügt.
Anlagen:
Nr. Anlage
1 Wasserversorgungskonzept 2018
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Umweltamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Stulgies Vorlage 19/ 59/2018
> Seite 3 von 3
> RSD Vorlage
Wasserversorgungskonzept der Landeshauptstadt Düsseldorf
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungs-datum
Ergebnis mit
Abstimmungs-verhalten
Wortlaut bei
abweichenden
Beschlüssen
Ausschuss für Umwel t-
schutz
> (*Einbringung)
30.08.2018 *
28.09.20 18 Empfehlung ei n-
stimmig beschlo s-
sen
Haupt - und Finanzau s-
schuss
01 .10 .2018 Empfehlung ei n-
stimmig beschlo s-
sen
Rat 11 .10 .2018