Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 177 174/2004

Weihnachtsmarkt auf dem Gerricusplatz

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gerricusplatz · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 13. Oktober 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 7 beschließt die Festsetzung des Weihnachtsmarktes auf dem Gerricusplatz vom 25.11.2004 bis 28.11.2004 als Jahrmarkt gemäß § 68 Abs.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Gerricusplatz – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Ö Vorlagen - Nr. 177 174/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Weihnachtsmarkt auf dem Gerricusplatz Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 7 beschließt die Festsetzung des Weihnachtsmarktes auf dem Gerricusplatz vom 25.11.2004 bis 28.11.2004 als Jahrmarkt gemäß § 68 Abs. 2 Gewerbeordnung zu folgenden Zeiten: Donnerstag 25.11.2004, 16.00 - 21.00 Uhr Freitag 26.11.2004, 15.00 - 21.00 Uhr Samstag 27.11.2004, 12.00 - 21.00 Uhr Sonntag 28.11.2004, 11.00 - 21.00 Uhr Sachdarstellung: Die Marktveranstalterin beantragt die Festsetzung für den diesjährigen Weihnachtsmarkt auf dem Gerricusplatz in der Zeit vom 25.11.2004 bis 28.11.2004. Es bestehen gegen die Festsetzung keine Bedenken, da es sich um eine schon häufiger durchgeführte Veranstaltung handelt, die jeweils ohne Beschwerden verlief. Auch wurden in der Vergangenheit sämtliche Auflagen der Marktfestsetzung von der Veranstalterin erfüllt. Es wird empfohlen, dem Antrag unter folgenden Auflagen zu entsprechen: 1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner Umgebung verantwortlich. 2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite stets freizuhalten. 3. Der Veranstalter sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten Parkverkehr. Das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen ist zu verhindern. Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen. 4. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung aufzustellen. 5. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein. 6. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830- 9258, Herr Giesen. 7. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden. 8. Während des Gottesdienstes darf keine Musik gespielt werden. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 7 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 177 174/2004 Seite 2 von 2 Keine Amt: Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 177 174/2004