Verwaltungsvorlage
Aktenzeichen 175 9/2004
Weinblütenfest in Düsseldorf-Kaiserswerth
Termine abgeschlossen
Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Arnheimer Straße 109 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug
1Dokument
11. Februar 2004veröffentlicht
Aus der amtlichen Vorlage
Die Bezirksvertretung 5 beschließt - vorbehaltlich der vom Amt für Verkehrsmanagement noch zu erteilenden Sondernutzungserlaubnis - die Festsetzung des „Weinblütenfestes" als Jahrmarkt gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung auf der Fläche Kaiserswerther Markt und am Rheinufer (Herbert-Eulenberg-Weg) am Sonntag, dem 06.06.2004, von 11.00 bis 22.00 Uhr.
Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument
Verfahrensstand
Beratungsweg
24.02.2004
Endgültige Beratung
Bezirksvertretung 5
Originale durchsuchen
Ö Vorlagen - Nr. 175 9/2004
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Betrifft:
Weinblütenfest in Düsseldorf-Kaiserswerth
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 5 beschließt - vorbehaltlich der vom Amt für Verkehrsmanagement noch
zu erteilenden Sondernutzungserlaubnis - die Festsetzung des „Weinblütenfestes" als Jahrmarkt
gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung auf der Fläche Kaiserswerther Markt und am
Rheinufer (Herbert-Eulenberg-Weg) am Sonntag, dem 06.06.2004, von 11.00 bis 22.00 Uhr.
Sachdarstellung:
Die Marktveranstalterin beantragt die Festsetzung des „Weinblütenfestes" auf der Fläche
Kaiserswerther Markt und am Rheinufer (Herbert-Eulenberg-Weg) am Sonntag, dem
06.06.2003, in der Zeit von 09.00 bis 22.00 Uhr. Eine Festsetzung vor 11.00 Uhr würde dem
Sonn- und Feiertaggesetz NW widersprechen, wonach Märkte erst nach der Hauptzeit des
Gottesdienstes (11.00 Uhr) beginnen dürfen. Gegen die Festsetzung ab 11.00 Uhr bestehen
keine Bedenken, da die Veranstaltung im vergangen Jahr ohne nennenswerte Probleme verlief.
Es wird empfohlen, dem Antrag unter den nachfolgend aufgeführten Auflagen zuzustimmen. Die
Anregungen und Empfehlungen der Fachdienststellen sind in die Auflagen mit eingeflossen.
Auflagen:
1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner
Umgebung verantwortlich.
2. Der Veranstalter sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten
Parkverkehr, indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert
wird. Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten
hinzuweisen.
3. Zur Sicherstellung des 2. Flucht- und Rettungsweges für Anlieger ist eine
Durchfahrtsbreite von 4,5 m erforderlich. Dieses Maß darf durch Vordächer,
Bühnen, Stände und parkende Fahrzeuge nicht eingeschränkt werden.
4. Die Feuerwehrzufahrt zum Krankenhaus ist jederzeit freizuhalten.
5. Vorhandene Hydranten sind im Umkreis von mindestens 1 m freizuhalten.
6. Für die Wasserversorgung der Aussteller benutzte Hydranten müssen auch für
die Feuerwehr jederzeit nutzbar bleiben.
7. An Grillständen und Ständen mit offenem Feuer sind F euerlöscher
bereitzuhalten.
8. Die Auflagen der Sondernutzungserlaubnis des Amtes für Verkehrsmanagement
sind als Auflage Bestandteil dieser Marktfestsetzung.
9. Hauseingänge bzw. Zugänge müssen jederzeit in voller Breite nutzbar sein.
10. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung
aufzustellen.
11. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein.
12. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von
Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99258, Herr Giesen.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 175 9/2004
Seite 2 von 2
13. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt
RSD AllVorlg.WPT
Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175 9/2004