Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 175 33/2005
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Betrifft:
Weinblütenfest in Düsseldorf-Kaiserswerth auf dem Kaiserswerther Markt und am
Rheinufer (Herbert-Eulenberg-Weg) im Jahre 2005
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 5 beschließt - vorbehaltlich der noch zu erteilenden Sondernutzungserlaubnis
- die Festsetzung des „Weinblütenfestes" als Jahrmarkt gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung
auf der Fläche Kaiserswerther Markt und am Rheinufer (Herbert-Eulenberg-Weg) am Sonntag, dem
12.06.2005, von 11.00 bis 22.00 Uhr.
Sachdarstellung:
Die Marktveranstalterin beantragt die Festsetzung des „Weinblütenfestes" auf der Fläche
Kaiserswerther Markt und am Rheinufer (Herbert-Eulenberg-Weg) am Sonntag, dem 12.06.2005, in
der Zeit von 09.00 bis 22.00 Uhr. Eine Festsetzung vor 11.00 Uhr würde dem Sonn- und
Feiertaggesetz NW widersprechen, wonach Märkte erst nach der Hauptzeit des Gottesdienstes
(11.00 Uhr) beginnen dürfen. Gegen die Festsetzung ab 11.00 Uhr bestehen keine Bedenken, da
die Veranstaltung in den zurückliegenden Jahren ohne nennenswerte Probleme verlief.
Es wird empfohlen, dem Antrag unter den nachfolgend aufgeführten Auflagen zuzustimmen. Die
Anregungen und Empfehlungen der Fachdienststellen sind in die Auflagen mit eingeflossen.
Auflagen:
1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner Umgebung
verantwortlich.
2. Der Veranstalter sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten Parkverkehr,
indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert wird. Händler und
Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen.
3. Zur Sicherstellung des 2. Flucht- und Rettungsweges für Anlieger ist eine Durchfahrtsbreite
von 4,5 m erforderlich. Dieses Maß darf durch Vordächer, Bühnen, Stände und parkende
Fahrzeuge nicht eingeschränkt werden.
4. Die Feuerwehrzufahrt zum Krankenhaus ist jederzeit freizuhalten.
5. Vorhandene Hydranten sind im Umkreis von mindestens 1 m freizuhalten.
6. Für die Wasserversorgung der Aussteller benutzte Hydranten müssen auch für die
Feuerwehr jederzeit nutzbar bleiben.
7. An Grillständen und Ständen mit offenem Feuer sind Feuerlöscher bereitzuhalten.
8. Die Auflagen der Sondernutzungserlaubnis des Amtes für Verkehrsmanagement sind als
Auflage Bestandteil dieser Marktfestsetzung.
9. Hauseingänge bzw. Zugänge müssen jederzeit in voller Breite nutzbar sein.
10. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung aufzustellen.
11. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein.
12. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von Fettverwertungsbetrieben
unter Tel. 830-99410, Herr Saffer.
13. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 175 33/2005
Seite 2 von 2
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt