Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 175 33/2005

"Weinblütenfest" in Kaiserswerth im Jahre 2005

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Duisburger Landstraße 31 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 12. April 2005veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 5 beschließt - vorbehaltlich der noch zu erteilenden Sondernutzungserlaubnis - die Festsetzung des „Weinblütenfestes" als Jahrmarkt gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung auf der Fläche Kaiserswerther Markt und am Rheinufer (Herbert-Eulenberg-Weg) am Sonntag, dem 12.06.2005, von 11.00 bis 22.00 Uhr.

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Ö Vorlagen - Nr. 175 33/2005 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Weinblütenfest in Düsseldorf-Kaiserswerth auf dem Kaiserswerther Markt und am Rheinufer (Herbert-Eulenberg-Weg) im Jahre 2005 Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 5 beschließt - vorbehaltlich der noch zu erteilenden Sondernutzungserlaubnis - die Festsetzung des „Weinblütenfestes" als Jahrmarkt gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung auf der Fläche Kaiserswerther Markt und am Rheinufer (Herbert-Eulenberg-Weg) am Sonntag, dem 12.06.2005, von 11.00 bis 22.00 Uhr. Sachdarstellung: Die Marktveranstalterin beantragt die Festsetzung des „Weinblütenfestes" auf der Fläche Kaiserswerther Markt und am Rheinufer (Herbert-Eulenberg-Weg) am Sonntag, dem 12.06.2005, in der Zeit von 09.00 bis 22.00 Uhr. Eine Festsetzung vor 11.00 Uhr würde dem Sonn- und Feiertaggesetz NW widersprechen, wonach Märkte erst nach der Hauptzeit des Gottesdienstes (11.00 Uhr) beginnen dürfen. Gegen die Festsetzung ab 11.00 Uhr bestehen keine Bedenken, da die Veranstaltung in den zurückliegenden Jahren ohne nennenswerte Probleme verlief. Es wird empfohlen, dem Antrag unter den nachfolgend aufgeführten Auflagen zuzustimmen. Die Anregungen und Empfehlungen der Fachdienststellen sind in die Auflagen mit eingeflossen. Auflagen: 1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner Umgebung verantwortlich. 2. Der Veranstalter sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten Parkverkehr, indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert wird. Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen. 3. Zur Sicherstellung des 2. Flucht- und Rettungsweges für Anlieger ist eine Durchfahrtsbreite von 4,5 m erforderlich. Dieses Maß darf durch Vordächer, Bühnen, Stände und parkende Fahrzeuge nicht eingeschränkt werden. 4. Die Feuerwehrzufahrt zum Krankenhaus ist jederzeit freizuhalten. 5. Vorhandene Hydranten sind im Umkreis von mindestens 1 m freizuhalten. 6. Für die Wasserversorgung der Aussteller benutzte Hydranten müssen auch für die Feuerwehr jederzeit nutzbar bleiben. 7. An Grillständen und Ständen mit offenem Feuer sind Feuerlöscher bereitzuhalten. 8. Die Auflagen der Sondernutzungserlaubnis des Amtes für Verkehrsmanagement sind als Auflage Bestandteil dieser Marktfestsetzung. 9. Hauseingänge bzw. Zugänge müssen jederzeit in voller Breite nutzbar sein. 10. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung aufzustellen. 11. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein. 12. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99410, Herr Saffer. 13. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 5 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 175 33/2005 Seite 2 von 2 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175 33/2005