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Informationsvorlage
Betrifft:
Wohnungsbauprogramm des Landes NRW im Programmjahr 2004
Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Verknappung von Wohnungen für
einkommensschwache Mieter gewinnt die Förderung von Sozialwohnungen im Land NRW
immer mehr an Bedeutung. In den Ballungskernen NRW geht das Angebot an
bezahlbarem Wohnraum drastisch zurück. Alleine in Düsseldorf werden in den nächsten
8 Jahren ca. 13.000 Wohnungen aus dem Bestand öffentlich geförderter Wohneinheiten
von rund 36.000 durch die sogenannte "Nachwirkungsfrist" aus der "Bindung fallen".
Demgegenüber stehen rd. 5.000 registrierte wohnungssuchende Haushalte.
Aufgrund der demographischen Entwicklung wird auch der Bedarf an bezahlbaren
Wohnungen für ältere, pflegebedürftige oder behinderte Menschen zunehmen.
Das Land NRW will mit seinen Förderangeboten diesen Entwicklungen durch eine
Verstetigung der Förderungen auf hohem Niveau entgegenwirken und durch
zusätzliche Förderangebote Wohnungen neuen Typs für ältere, pflegebedürftige oder
behinderte Menschen schaffen.
Das Wohnraumförderungsprogramm 2004 (WoFP 2004) des Landes weist damit
folgerichtig die gleichen Mittel zur Förderung von Mietwohnungen und
Eigentumsmaßnahmen wie im Jahre 2003 aus, und zwar 240 Mio Euro für
Mietwohnungen und 510 Mio Euro für Eigentumsmaßnahmen.
Für Düsseldorf wird im Mietwohnungsbau in etwa eine Zuteilung wie im Jahre 2003
erwartet. Je nach Fördergemenge (Einkommensgruppe A / Einkommensgruppe B) ist
von einem Fördervolumen von ca.300 Wohnungen auszugehen.
Für alle Eigentumsmaßnahmen gilt, dass die vorliegenden Anträge ab sofort bewilligt
werden können.
Neue Förderangebote will das Land für ältere Mieter auf den Weg bringen. Diese
Förderangebote für Wohnungen neuen Typs manifestieren sich in der neu gefassten
Nr. 3 der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB). Ziel ist es, bis zu acht älteren,
pflegebedürftigen oder behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Wohnen in
Wohngemeinschaften zu ermöglichen. Für Menschen, die der Pflege bedürfen, für die
aber die übliche Versorgung der ambulanten Dienste nicht mehr ausreicht, können
"Pflegeinseln" im Zusammenhang mit Mietwohnungen gefördert werden.
Näheres über die Förderarten für "Gruppenwohnungen" und "Pflegewohnplätze" ergibt
sich aus der beigefügten Übersicht.
RSD AllVorlg.WPT
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Weitere wichtige Änderungen ergeben sich aus der nachfolgenden Synopse:
Eigentumsförderung
Begrenzung auf 4 Geschosse Gefördert werden Eigentumswohnungen
in Gebäuden mit nicht mehr als vier
Vollgeschossen.
Nachweis einer ausreichenden
Instandhaltung
Bei der Förderung des Erwerbs von
Eigentumswohnungen ist darauf zu
achten, dass die
Wohnungseigentumsanlage
a) ordnungsgemäß instandgehalten
oder modernisiert wurde oder
b) eine ausreichende
Instandhaltungsrücklage gebildet
wurde oder gebildet wird.
Anpassung der Eigenheimzulage Durch Art. 6 des Haushaltsbegleit-
gesetzes vom 29.12.2003 beträgt die
Eigenheimzulage für alle Objekte
einheitlich 8.000 Euro.
Bisher galt für Neubauten eine
Eigenheimzulage von 16.000 Euro.
Anhebung des Mindestrückbehaltes Die Belastung muss für die
Förderempfängerin / den Förder-
empfänger auf Dauer tragbar sein. Zum
Lebensunterhalt mussten bisher einem
Einpersonenhaushalt 640 Euro und
einem Zweipersonenhaushalt 820 Euro
monatlich verbleiben
(Mindestrückbehalt). Diese Beträge
wurden um 10 bzw. 30 Euro angehoben.
Der Zuschlag von 205 Euro für jede
weitere Person ist unverändert
geblieben.
Förderung Mietwohnungsbau
Umbau bestehender Wohnungen Der Umbau bestehender Wohnungen
wird nicht mehr nach WFB gefördert.
Eine Fördermöglichkeit ist wie bisher
nach den ModR möglich.
Bestehende Nichtwohngebäude Wohnungen, die erstmalig im Wege der
Änderung, Nutzungsänderung oder
Erweiterung von Gebäuden (auch
Dachgeschossausbau) geschaffen
werden, müssen den Neubaustandard
erfüllen und werden dementsprechend
gefördert.
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Förderung der Modernisierung
Modellvorhaben In Wohn- und Pflegeheimen können zur
Erprobung neuer Wohnformen bauliche
Maßnahmen gefördert werden. Über die
Förderung entscheidet das Land.
Wohnraumförderungsprogramm 2004Das "Wohnungsbauprogramm 2003"
(WoBauP 2003) wurde namentlich in
"Wohnraumförderungsprogramm 2004"
(WoFG 2004) geändert.
Aussicht Aufgrund des Doppelhaushaltes des
Landes NRW ist mit einer
kontinuierlichen Förderung auch im Jahre
2005 zu rechnen.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Gruppenwohnungen
2 beigefügt Pflegewohnplätze
Amt:
Amt für Wohnungswesen
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Hintzsche
RSD AllVorlg.WPT
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Gruppenwohnungen 3.1 WFB
SSelbstbestimmtes Wohnen mit ambulanter Pflege
SIntegriert in Mietwohngebäuden
Smaximal 8 Personen je Wohngruppe
Smaximal 24 Personen der Zielgruppe in einem Gebäude (möglichst kleine Gruppen - MSWKS kann
Ausnahmen zulassen)
SWohnflächenobergrenze 50 qm pro Person
einschließlich anteiliger Gemeinschaftsflächen
SRaum für mindestens 2 Rollstuhlfahrer/innen - DIN 18025 Teil 1
SRaumprogramm variabel - spezieller Zuschnitt für Gruppen (Koordination im MSWKS -
Nutzungskonzept erforderlich)
SFörderung in den Einkommensgruppen A und B (wie Neubau)
_ Belegungs- und Zweckbindung 15 oder 20 Jahre
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Fördervarianten
Variante 1
Appartements (Wohnschlafraum, Küchenbereich
und Bad mit WC)
Förderpauschale je qm Wohnfläche (einschl. der
anteiligen Gemeinschaftsflächen)
- 1.100,00 EUR in der Einkommensgruppe A
- 585,00 EUR in der Einkommensgruppe B
zusätzlich je Appartement bis 62 qm
- 5.000,00 EUR in der Einkommensgruppe A
- 2.000,00 EUR in der Einkommensgruppe B
Variante 2
- Wohnschlafräume
Förderpauschale je qm Wohnfläche (einschl. der
anteiligen Gemeinschaftsflächen)
- 1.100,00 EUR in der Einkommensgruppe A
- 585,00 EUR in der Einkommensgruppe B
zusätzlich ab dem 5. Bad mit WC
je 3.000,00 EUR
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Mietpreis- und Belegungsbindung
Variante 1
Förderung in den Einkommensgruppen A und B
Miete (einschl. Nutzungsentgelt* für anteilige
Gemeinschaftsflächen) entsprechend 2.6 WFB
!4,80 bzw. 5,90 EUR/qm/Wfl./mtl.)
Mietvertrag je WE
WBS je Wohnung
Variante 2
Förderung in den Einkommengruppen A oder
B
Miete (einschl. Nutzungsentgelt* für anteilige
Gemeinschaftsflächen) entsprechend 2.6 WFB
!4,80 bzw. 5,90 EUR/qm/Wfl./mtl.)
Gruppenwohnung einschließlich
Gemeinschaftsflächen gilt als eine Wohnung
SKooperationsvertrag zwischen Kommune und
Verfügungsberechtigten auf der Grundlage der
§§ 14, 15 und 30 f. WoFG erforderlich (3.13
WFB)**
Mietvertrag je Person
Nur Einkommensnachweis. Kein WBS
* unter Berücksichtigung der maximalen Belegung
**
Die Wohngruppe ist kein Haushalt im Sinne des WoFG. Durch
den Kooperationsvertrag darf vom Haushaltsbegriff abgewichen
werden.
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Pflegewohnplätze 3.2 WFB
SMitförderung von stationären Einrichtungen der Pflege in Form von Wohn- und
Gemeinschaftsräumen A neben der Förderung von Mietwohnungen in einem Gebäude
SJe Wohngruppe 8 bis 12 Personen
SAnteil der Pflegewohnplätze nicht mehr als 25 % (das MSWKS kann Ausnahmen zulassen)
SDas Baudarlehen beträgt 40.000,00 EUR je Pflegewohnplatz
SDarlehenskonditionen wie beim Mietwohnungsbau A Ausnahme 4 % Tilgung
SBelegungsbindung 15 oder 20 Jahre
SWohnkostenentlastung durch Weitergabe der sich aus der Förderung ergebenen Ersparnisse
Sdie Projekte werden auf der Grundlage eines Nutzungskonzeptes dem MSWKS vorgestellt
SÜberschreitung der Einkommensgrenze bis zu 40 % möglich