Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 64/ 1/2004

Wohnungsbauprogramm des Landes NRW im Programmjahr

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk) · 40225örtlicher Bezug 1Dokument 1. März 2004veröffentlicht

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Seite 1 von 7 Informationsvorlage Betrifft: Wohnungsbauprogramm des Landes NRW im Programmjahr 2004 Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Verknappung von Wohnungen für einkommensschwache Mieter gewinnt die Förderung von Sozialwohnungen im Land NRW immer mehr an Bedeutung. In den Ballungskernen NRW geht das Angebot an bezahlbarem Wohnraum drastisch zurück. Alleine in Düsseldorf werden in den nächsten 8 Jahren ca. 13.000 Wohnungen aus dem Bestand öffentlich geförderter Wohneinheiten von rund 36.000 durch die sogenannte "Nachwirkungsfrist" aus der "Bindung fallen". Demgegenüber stehen rd. 5.000 registrierte wohnungssuchende Haushalte. Aufgrund der demographischen Entwicklung wird auch der Bedarf an bezahlbaren Wohnungen für ältere, pflegebedürftige oder behinderte Menschen zunehmen. Das Land NRW will mit seinen Förderangeboten diesen Entwicklungen durch eine Verstetigung der Förderungen auf hohem Niveau entgegenwirken und durch zusätzliche Förderangebote Wohnungen neuen Typs für ältere, pflegebedürftige oder behinderte Menschen schaffen. Das Wohnraumförderungsprogramm 2004 (WoFP 2004) des Landes weist damit folgerichtig die gleichen Mittel zur Förderung von Mietwohnungen und Eigentumsmaßnahmen wie im Jahre 2003 aus, und zwar 240 Mio Euro für Mietwohnungen und 510 Mio Euro für Eigentumsmaßnahmen. Für Düsseldorf wird im Mietwohnungsbau in etwa eine Zuteilung wie im Jahre 2003 erwartet. Je nach Fördergemenge (Einkommensgruppe A / Einkommensgruppe B) ist von einem Fördervolumen von ca.300 Wohnungen auszugehen. Für alle Eigentumsmaßnahmen gilt, dass die vorliegenden Anträge ab sofort bewilligt werden können. Neue Förderangebote will das Land für ältere Mieter auf den Weg bringen. Diese Förderangebote für Wohnungen neuen Typs manifestieren sich in der neu gefassten Nr. 3 der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB). Ziel ist es, bis zu acht älteren, pflegebedürftigen oder behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Wohnen in Wohngemeinschaften zu ermöglichen. Für Menschen, die der Pflege bedürfen, für die aber die übliche Versorgung der ambulanten Dienste nicht mehr ausreicht, können "Pflegeinseln" im Zusammenhang mit Mietwohnungen gefördert werden. Näheres über die Förderarten für "Gruppenwohnungen" und "Pflegewohnplätze" ergibt sich aus der beigefügten Übersicht. RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 7 Weitere wichtige Änderungen ergeben sich aus der nachfolgenden Synopse: Eigentumsförderung Begrenzung auf 4 Geschosse Gefördert werden Eigentumswohnungen in Gebäuden mit nicht mehr als vier Vollgeschossen. Nachweis einer ausreichenden Instandhaltung Bei der Förderung des Erwerbs von Eigentumswohnungen ist darauf zu achten, dass die Wohnungseigentumsanlage a) ordnungsgemäß instandgehalten oder modernisiert wurde oder b) eine ausreichende Instandhaltungsrücklage gebildet wurde oder gebildet wird. Anpassung der Eigenheimzulage Durch Art. 6 des Haushaltsbegleit- gesetzes vom 29.12.2003 beträgt die Eigenheimzulage für alle Objekte einheitlich 8.000 Euro. Bisher galt für Neubauten eine Eigenheimzulage von 16.000 Euro. Anhebung des Mindestrückbehaltes Die Belastung muss für die Förderempfängerin / den Förder- empfänger auf Dauer tragbar sein. Zum Lebensunterhalt mussten bisher einem Einpersonenhaushalt 640 Euro und einem Zweipersonenhaushalt 820 Euro monatlich verbleiben (Mindestrückbehalt). Diese Beträge wurden um 10 bzw. 30 Euro angehoben. Der Zuschlag von 205 Euro für jede weitere Person ist unverändert geblieben. Förderung Mietwohnungsbau Umbau bestehender Wohnungen Der Umbau bestehender Wohnungen wird nicht mehr nach WFB gefördert. Eine Fördermöglichkeit ist wie bisher nach den ModR möglich. Bestehende Nichtwohngebäude Wohnungen, die erstmalig im Wege der Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden (auch Dachgeschossausbau) geschaffen werden, müssen den Neubaustandard erfüllen und werden dementsprechend gefördert. Seite 3 von 7 Förderung der Modernisierung Modellvorhaben In Wohn- und Pflegeheimen können zur Erprobung neuer Wohnformen bauliche Maßnahmen gefördert werden. Über die Förderung entscheidet das Land. Wohnraumförderungsprogramm 2004Das "Wohnungsbauprogramm 2003" (WoBauP 2003) wurde namentlich in "Wohnraumförderungsprogramm 2004" (WoFG 2004) geändert. Aussicht Aufgrund des Doppelhaushaltes des Landes NRW ist mit einer kontinuierlichen Förderung auch im Jahre 2005 zu rechnen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Gruppenwohnungen 2 beigefügt Pflegewohnplätze Amt: Amt für Wohnungswesen Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Hintzsche RSD AllVorlg.WPT Seite 4 von 7 Gruppenwohnungen 3.1 WFB SSelbstbestimmtes Wohnen mit ambulanter Pflege SIntegriert in Mietwohngebäuden Smaximal 8 Personen je Wohngruppe Smaximal 24 Personen der Zielgruppe in einem Gebäude (möglichst kleine Gruppen - MSWKS kann Ausnahmen zulassen) SWohnflächenobergrenze 50 qm pro Person einschließlich anteiliger Gemeinschaftsflächen SRaum für mindestens 2 Rollstuhlfahrer/innen - DIN 18025 Teil 1 SRaumprogramm variabel - spezieller Zuschnitt für Gruppen (Koordination im MSWKS - Nutzungskonzept erforderlich) SFörderung in den Einkommensgruppen A und B (wie Neubau) _ Belegungs- und Zweckbindung 15 oder 20 Jahre Seite 5 von 7 Fördervarianten Variante 1 Appartements (Wohnschlafraum, Küchenbereich und Bad mit WC) Förderpauschale je qm Wohnfläche (einschl. der anteiligen Gemeinschaftsflächen) - 1.100,00 EUR in der Einkommensgruppe A - 585,00 EUR in der Einkommensgruppe B zusätzlich je Appartement bis 62 qm - 5.000,00 EUR in der Einkommensgruppe A - 2.000,00 EUR in der Einkommensgruppe B Variante 2 - Wohnschlafräume Förderpauschale je qm Wohnfläche (einschl. der anteiligen Gemeinschaftsflächen) - 1.100,00 EUR in der Einkommensgruppe A - 585,00 EUR in der Einkommensgruppe B zusätzlich ab dem 5. Bad mit WC je 3.000,00 EUR Seite 6 von 7 Mietpreis- und Belegungsbindung Variante 1 Förderung in den Einkommensgruppen A und B Miete (einschl. Nutzungsentgelt* für anteilige Gemeinschaftsflächen) entsprechend 2.6 WFB !4,80 bzw. 5,90 EUR/qm/Wfl./mtl.) Mietvertrag je WE WBS je Wohnung Variante 2 Förderung in den Einkommengruppen A oder B Miete (einschl. Nutzungsentgelt* für anteilige Gemeinschaftsflächen) entsprechend 2.6 WFB !4,80 bzw. 5,90 EUR/qm/Wfl./mtl.) Gruppenwohnung einschließlich Gemeinschaftsflächen gilt als eine Wohnung SKooperationsvertrag zwischen Kommune und Verfügungsberechtigten auf der Grundlage der §§ 14, 15 und 30 f. WoFG erforderlich (3.13 WFB)** Mietvertrag je Person Nur Einkommensnachweis. Kein WBS * unter Berücksichtigung der maximalen Belegung ** Die Wohngruppe ist kein Haushalt im Sinne des WoFG. Durch den Kooperationsvertrag darf vom Haushaltsbegriff abgewichen werden. Seite 7 von 7 Pflegewohnplätze 3.2 WFB SMitförderung von stationären Einrichtungen der Pflege in Form von Wohn- und Gemeinschaftsräumen A neben der Förderung von Mietwohnungen in einem Gebäude SJe Wohngruppe 8 bis 12 Personen SAnteil der Pflegewohnplätze nicht mehr als 25 % (das MSWKS kann Ausnahmen zulassen) SDas Baudarlehen beträgt 40.000,00 EUR je Pflegewohnplatz SDarlehenskonditionen wie beim Mietwohnungsbau A Ausnahme 4 % Tilgung SBelegungsbindung 15 oder 20 Jahre SWohnkostenentlastung durch Weitergabe der sich aus der Förderung ergebenen Ersparnisse Sdie Projekte werden auf der Grundlage eines Nutzungskonzeptes dem MSWKS vorgestellt SÜberschreitung der Einkommensgrenze bis zu 40 % möglich

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 64/ 1/2004