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Title: Vorlage 66/ 78/2018
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00319370.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 19:36:38 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 66/ 78/2018
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> RSD Vorlage
X öffen tlich nicht öffen tlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Zulässige Höchstgeschwindigkeit Südring
Beschlussdarstellung:
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt die dauerhafte zulässige Höchst-geschwindigkeit auf dem Südring zwischen Völklinger Straße und Münchener Straße auf 50km/h.
Sachdarstellung :
Im März 2017 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Südring zwischen Völklinger Straße und Münchener Straße versuchsweise von 60km/h auf 50km/h re-duziert.
Ein Zwischenbericht zur Wirkung auf die realen Fahrgeschwindigkeiten, die Ver-kehrsstärke, die Wirkungen auf Lärmemissionen und den Verkehrsfluss wurde dem Ordnungs- und Verkehrsausschuss in der Sitzung am 10.01.2018 vorgelegt (Öffentli-che Vorlage 66/14/2018).
Mittlerweile liegen repräsentative Aussagen über ein Jahr zum Einfluss auf die Ver-kehrssicherheit vor. Hiernach haben sich die Unfallzahlen an den Knotenpunkten Aachener Straße, Fleher Straße und Volmerswerther Straße nach Anzahl und be-rechneten volkswirtschaftlichen Unfallkosten entsprechend dem Rechenmodell der Bundesanstalt für Straßenwesen von 114 (01.03.16-28.02.17) auf 91 (01.03.17-
28.02.18) bzw. die Unfallkosten von ca. 1.000.000€/a auf ca. 850.000€/a verringert.
Dies betrifft sowohl die Unfallursachen Geschwindigkeit (von 6 auf 2) wie auch Ab-stand (von 54 auf 36) und Fahrstreifenwechsel (von 28 auf 19). Die Anzahl der bei Verkehrsunfällen Getöteten bzw. Verletzten liegt unverändert bei 1 Schwer- und 12 Leichtverletzten /Jahr.
Mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50km/h stellt diese die Regelge-schwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften entsprechend §3 (3) Straßenver-kehrsordnung dar. Die Kreuzung Südring/Völklinger Straße ist ohne Anpassung der Gelbzeiten und Koordinierungng aufgrund der Komplexität der Kreuzung ausge-nommen worden von dem Verkehrsversuch der Temporeduzierung. Für diesen Ab-schnitt des Südrings wird die Temporeduzierung auf 50 km/h erst erfolgen, wenn in 2019 die Koordinierung der Signalanlagen des Südrings erfolgt. Für den Südring wird dann Tempo 50 ab bzw. bis zum Ortseingangsschild gelten.
Die Signalschaltungen werden, was die Gelbzeiten angeht, kurzfristig an die zulässi-
ge Höchstgeschwindigkeit angepasst. Die Kosten hierfür betragen etwa 36.000 €. Eine Anpassung der „Grünen Welle“ erfordert einen Kostenaufwand von etwa 240.000€. Der Betrag wird für den Haushalt 2019 im Rahmen des Veränderungsve r-zeichnisses angemeldet. Eine Anpassung würde dann im Jahr 2019 erfolgen.
Bis auf weiteres werden, da keine Unfallhäufungsstellen vorliegen, Geschwindig-keits- und Rotlichtverstöße durch die Polizei mobil überwacht. Vorlage 66/ 78/2018
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Alternative:
keine
Amt:
Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin:
Beigeordnete Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungs-datum
Ergebnis mit
Abstimmungs-verhalten
Wortlaut bei
abweichenden
Beschlüssen
Ordnungs - und Ve r-
kehrsausschuss
20.06.2018 vertagt
Ordnungs - und Ve r-
kehrsausschuss
29.08.2018 Mehrheitlich
beschlossen