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Title: Vorlage 52/ 20/2019
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00338280.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 14:33:41 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 52/ 20/2019
> Seite 1 von 2
> RSD Vorlage
> Xöffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
> Betrifft:
> Zuschuss an DJK Sparta Bilk e.V.
> Beschlussdarstellung:
Der Sportausschuss beschließt die Gewährung des nachfolgend aufgeführten Zuschusses:
Verein DJK Sportverein Sparta Bilk e.V. Düsseldorf
Maßnahme Investitionsmaßnahmen an der Vereinssportanlage Fährstraße 51 -Mehrkosten
Profitcenter/Konto/Maßnahme 42 424 04/78170100/790000278
Bezeichnung Auszahlung für Investitionen
Zuschuss bis zu 26.166 EUR
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung.
> Sachdarstellung:
Mitgliederstatistik:
Gesamt 433
Männlich 385
Weiblich 48
Jugendanteil 171
Männlich 152
Weiblich 19
Der Sportverein DJK SV Sparta Bilk e.V. 13/19 (Sparta Bilk) ist per langfristigem Gebrauchsüberlassungsvertrag auf der Vereinssportanlage Fährstraße 51 in Düsseldorf-Hamm ansässig. Die Hauptsportart ist Fußball. Daneben wird auch Tischtennis, Faustball und Gymnastik angeboten.
Durch die Planungen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Bau eines Behördenzentrums im Bereich Völklinger Straße, die schlussendlich nicht umgesetzt wurden, ist auf der Sportanlage ein rd. 10jähriger Investitionsrückstand eingestellt. Daher wurde Sparta Bilk mit Beschluss vom 18.04.2018 für Investitionsmaßnahmen an der Vereinssportanlage Fährstraße 51 ein städtischer Sonderzuschuss in Höhe von bis zu 180.868 EUR gewährt. Berechnungsgrundlage waren seinerzeit zuschussfähige Gesamtkosten von 245.078 EUR bei einem wirtschaftlich geprüften Vorlage 52/ 20/2019
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> RSD Vorlage
Vereinsanteil von 64.210 EUR. Das entspricht einem Förderanteil von rd. 74%.
Der größte Kostenanteil entfiel seinerzeit auf Dachreparaturen und Neueindeckungen an den Vereinsgebäuden. Zugleich stellt dies auch die wichtigste und notwendigste Teilmaßnahme dar.
Bei Ausführung der Arbeiten wurde festgestellt, dass die Dachfläche eines Nebengebäudes bei der ursprünglichen Angebotserstellung nicht berücksichtigt wurde. Um hier mögliche Schäden vom gesamten Gebäudekomplex abwenden zu können, ist eine Ausweitung der Dacharbeiten auf diese Bereiche notwendig. Eine übergangslose Weiterführung der Arbeiten war wirtschaftlich sinnvoll und gewährleistungstechnisch notwendig, so dass von der Sportverwaltung eine Genehmigung zur zuschussunschädlichen Weiterführung der Maßnahme erteilt wurde.
Wären die jetzt angefallenen Mehrarbeiten auch im Rahmen der ursprünglichen Antragstellung bereits bekannt gewesen, hätte man diese in den zuschussfähigen Gesamtkosten berücksichtigt.
Dementsprechend ist auch hier ein Förderanteil von 74% vertretbar und angemessen. Die Mehrkosten belaufen sich auf 35.360,55 EUR
Es ergibt sich für den Mehraufwand folgender Finanzierungsplan:
Zuschussfähige Kosten 35.360 EUR
./. städtischer Sonderzuschuss von bis zu 74%
26.166 EUR
Vereinsanteil 9.194 EUR
Der städtische Zuschuss für die komplette Sanierungsmaßnahme beträgt somit insgesamt 207.034 EUR.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Sportausschuss 08.05.2019 -/-²
> 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
> 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Sportamt
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Hintzsche