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Title: Vorlage 52/ 5/2017
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00282971.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 10:02:18 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 52/ 5/2017
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X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Zuschuss an den Düsseldorfer Sport-Club 1899 e.V.
Beschlussdarstellung:
Der Sportausschuss beschließt die Gewährung des nachfolgend aufgeführten Zu-schusses:
Verein Düsseldorfer Sport-Club 1899 e.V.
Maßnahme Anschaffung eines Kompaktschleppers mit Kunst-rasenreinigungsgerät zur Pflege der Bezirkssport-anlage Windscheidstraße
Profitcenter/Konto/Maßnahme 42 424 04/78170100/790000278
Bezeichnung Auszahlung für Investitionen
Zuschuss bis zu 25.000 EUR
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Beendigung der vorläufigen Haus-haltsführung.
Sachdarstellung :
Mitgliederstatisitk:
Gesamt 2.050
männlich 1.279
weiblich 771
Jugendliche 1.003
männlich 676
weiblich 327
Anteil der aktiven Jugendlichen: rd. 49%
Der Düsseldorfer Sport-Club 1899 e.V. (DSC 99) nutzt die Vereinssportanlage Die-penstraße 99 sowie die Bezirkssportanlage (BSA) Düsseltal – Windscheidstraße 18. Die BSA wurde per Miet- und Pflegevertrag an den Verein übertragen und wird im Wesentlichen für Fußball genutzt.
Um die Pflege der BSA zu optimieren und auf Dauer zu gewährleisten, ist die An-schaffung eines Traktors mit Zwischenmähwerk sowie eines Kunstrasenreinigungs-geräts notwendig. Die auf der Anlage befindlichen Geräte für Rasen- und Kunstra-senpflege sind mittlerweile deutlich über 20 Jahre alt. Infolge des hohen Alters kam es bereits zu Ausfällen, so dass eine ordnungsgemäße Pflege der Anlage nicht ge-währleistet werden kann. Aufgrund des hohen Alters der Geräte ist zudem mit erheb-lichen Wartungs- und Reparaturkosten zu rechnen. Für das Jahr 2017 rechnet der Verein mit Kosten von mehreren tausend EURO, so dass ein weiterer Betrieb der vorhandenen Geräte in keiner Weise mehr wirtschaftlich ist. In Absprache mit dem Sportamt hat sich der Verein für eine Kombination aus ISEKI Kompaktschlepper und Hörger Kunstrasenreinigungsgerät entschieden. Die zuschussfähigen Gesamtkosten Vorlage 52/ 5/2017
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belaufen sich auf insgesamt 35.717,85 EUR. Davon entfallen 20.765,50 EUR auf den Kompaktschlepper und 14.952,35 EUR auf das Kunstrasenreinigungsgerät.
Die dem Sportausschuss zur Beschlussfassung vorliegenden neuen Sportförderricht-linien sehen für Großpflegegeräte folgende Fördermöglichkeiten vor:
Besondere Sportplatzpflegegeräte (z.B. Großpflegegeräte, Aufsitzrasenmäher, etc.)
bis zu 50% der förderungswürdigen Kosten nach Anrechnung von Drittleistun-gen (z. B. durch Landessportbund oder Fachverband).
bis zu 75% der förderungswürdigen Kosten nach Anrechnung von Drittleistun-gen (z. B. durch Landessportbund oder Fachverband) bei einem Anteil von ak-tiven jugendlichen Vereinsmitgliedern ab 40%.
Der Höchstzuschuss beträgt 25.000 EUR.
Die neuen Richtlinien treten zum 01.07.2017 in Kraft. In den Sitzungen der Kleinen
Kommission zum Thema „Sportförderung“ unte r Beteiligung der Fraktionen des Sportausschusses, dem Stadtsportbund und der Sportverwaltung wurde Einigkeit darüber erzielt, für die vorliegenden Zuschussanträge für Großsportgeräte bereits jetzt die neuen Richtlinien anzuwenden.
Es ergibt sich somit folgender Finanzierungsplan:
Zuschussfähige Gesamtkosten 35.717,85 EUR
./. städtischer Zuschuss von bis zu 75%, höchstens jedoch
25.000,00 EUR
Vereinsanteil 10.717,85 EUR
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Sportausschuss 03.05 .2017 -/-²
> 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
> 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Sportamt
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Hintzsche