Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 52/ 8/2017

Zuschuss an den Golf-Club Hubbelrath

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Bergische Landstraße 700 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 2. Januar 2017veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der Sportausschuss beschließt die Gewährung des nachfolgend aufgeführten Zu-schusses: Verein Golf Club Hubbelrath – Land und Golf Club Düs-seldorf e.V.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Title: Vorlage 52/ 8/2017 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00283133.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 10:03:53 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content: Vorlage 52/ 8/2017 > Seite 1 von 3 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich ## Beschlussvorlage Betrifft: Zuschuss an den Golf-Club Hubbelrath - Land und Golf Club Düsseldorf e.V. Beschlussdarstellung: Der Sportausschuss beschließt die Gewährung des nachfolgend aufgeführten Zu-schusses: Verein Golf Club Hubbelrath – Land und Golf Club Düs-seldorf e.V. Maßnahme Anschaffung eines Großflächenmähers zur Pflege der Golfsportanlage Bergische Landstraße 700 Profitcenter/Konto/Maßnahme 42 424 04/78170100/790000278 Bezeichnung Auszahlung für Investitionen Zuschuss bis zu 25.000,00 EUR Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Beendigung der vorläufigen Haus-haltsführung. Sachdarstellung : Mitgliederstatisitk: Gesamt 1.861 männlich 1.024 weiblich 837 Jugendliche 281 männlich 154 weiblich 127 Anteil der aktiven Jugendlichen: rd. 15% Der Golf Club Hubbelrath – Land und Golf Club Düsseldorf e.V. (GC Hubbelrath) ist auf der Golfsportanlage Bergische Landstraße 700 in Düsseldorf-Hubbelrath ansäs-sig. Die Anlage besteht aus zwei Bahnen mit jeweils 18 Löchern sowie einer Driving Range. Die einzelnen Spielflächen bestehen aus verschiedenartigen Grasbereichen mit unterschiedlichen Grashöhen. Insgesamt beträgt die Grundstücksfläche der An-lage rd. 110 ha. Die großen Grünflächen und die besonderen Anforderungen an die Qualität des Golfrasens bedeuten für die Nutzung der Sportplatzpflegegeräte große Belastungen. Die unterschiedlichen Flächen müssen in der Wachstumsperiode meh r- fach geschnitten werden, um den Anforderungen und dem Regelwerk zu entsp re- chen. Aus diesem Grund wird mit mehreren Großrasenmähern gleichzeitig, haup t- sächlich in der Zeit von April bis Oktober g eschnitten. Das anzuschaffende Gerät soll für die Pflege der sogenannten Semiroug hflächen (Schnitthöhe 30 – 35mm) genutzt werden. Pro Woche werden damit rd. 140.000 m² Rasenfläche bearbeitet. Dadurch ist der Rasenmäher in der Wachstum sphase mit einem hohen zeitlichen Aufwand ausgelastet. Durch den laufenden Betrieb auf der Golfa nlage (7 Tage die Woche, Mo bis So einschl.) sind die zur Ve rfügung stehenden Mä hzeiten stark eingeschränkt. Vorlage 52/ 8/2017 > Seite 2 von 3 > RSD Vorlage Darum müssen auch alle Flächen gleichzeitig gemäht werden. Da die einzelnen Fl ä- chen unterschiedliche Schnitthöhen aufweisen und ein gleichzeitiges Mähen der ei n- zelnen Flächen erforderlich ist, muss es mehrer e Mähmaschinen mit unter schiedl i- chen Schnitthöhen geben. Die Großflächenrasenmäher sind in ihrer Schnitthöhe nur durch eine aufwendige Demontage des Mähwerkes einstellbar. Eine automatische hydra ulische Höhenverstellung gibt es nicht. Ein großer Maschinenp ark ist für die Pflege der Flächen unumgänglich. Der bisher eingesetzte Großflächenmäher weist daher auch eine hohe Betriebsstun-denzahl und in der Folge eine entsprechend hohe Reparaturanfälligkeit auf. Ein wirt-schaftlicher Betrieb des Gerätes ist somit nicht mehr gegeben. Bedingt durch die schwierigen Topographie, die unterschiedlichen Schnitthöhen, und die sehr eingeschränkten Mähzeiten ist der Bedarf für die Anschaffung des Groß-pflegeräts gegeben. Der Verein hat sich für die Anschaffung eines „Toro Gm 4300D Cross Tax“ Allrad -Sichelmähers entschieden. Die zuschussfähigen Gesamtkosten belaufen sich auf 58.991,87 EUR. Die dem Sportausschuss zur Beschlussfassung vorliegenden neuen Sportförderricht-linien sehen für Großpflegegeräte folgende Fördermöglichkeiten vor: Besondere Sportplatzpflegegeräte (z.B. Großpflegegeräte Aufsitzrasenmäher etc.)  bis zu 50% der förderungswürdigen Kosten nach Anrechnung von Drittleistun-gen, (z. B. durch Landessportbund oder Fachverband).  bis zu 75% der förderungswürdigen Kosten nach Anrechnung von Drittleistun-gen (z. B. durch Landessportbund oder Fachverband) bei einem Anteil von ak-tiven jugendlichen Vereinsmitgliedern ab 40%. Der Höchstzuschuss beträgt 25.000 EUR. Die neuen Richtlinien treten zum 01.07.2017 in Kraft. In den Sitzungen der Kleinen Kommission zum Thema „Sportförderung“ unter Beteiligung der Fraktionen des Sportausschusses, dem Stadtsportbund und der Sportverwaltung wurde Einigkeit darüber erzielt, für die vorliegenden Zuschussanträge für Großsportgeräte bereits jetzt die neuen Richtlinien anzuwenden. Es ergibt sich somit folgender Finanzierungsplan: Zuschussfähige Gesamtkosten 58.710,99 EUR ./. städtischer Zuschuss von bis zu 50%, höchstens jedoch 25.000,00 EUR Vereinsanteil 33.710,99 EUR Vorlage 52/ 8/2017 Seite 3 von 3 > RSD Vorlage Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Sportausschuss 03.05 .2017 -/-² 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: keine Amt / Institut: Sportamt Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Hintzsche

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 52/ 8/2017