Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 175/ 11/2016

Änderung BPlan Dichterviertel (Nr. 5181/05)

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Graf-Engelbert-Straße 2 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 14. Januar 2016veröffentlicht

Beschluss & Empfehlung

  • In der Sitzung der BV 5 am 21.10.2014 wurde mit den Stimmen von CDU, Bü 90/ Grüne und FDP beschlossen, die Verwaltung zu bitten, den Bebauungsplan Nr. 5181/05 (Dichterviertel) sinngemäß dahin zu ändern, dass die vorhandene Bungalow-Bebauung erhalten bleibt, also insbesondere die derzeit eingeschossigen
  • und Herrn Dr. Florian Hartmann (alle CDU) vertreten. Auch der Ratsherr, Andreas-Paul Stieber (CDU), war zugegen.
  • Gremium Sitzungsdatum Ergebnis

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00257833.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 13:32:35 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 175/ 11/2016 > Seite 1 von 2 > RSD Vorl age X öffentlich nicht öffentlich CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 5

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Title: Vorlage 175/ 11/2016 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00257833.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 13:32:35 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 175/ 11/2016 > Seite 1 von 2 > RSD Vorl age X öffentlich nicht öffentlich CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 5 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 13.01.2016 ## Antrag Änderung BPlan Dichterviertel (Nr. 5181/05) (Antrag CDU-Fraktion vom 13.01.2016) Die BV 5 bittet die Verwaltung und den APS, die Fachverwaltung kurzfristig so auszustatten, ggf. durch Bereitstellung externer Ressourcen, dass sie die Änderung des Bebauungsplans Dichterviertel (Nr. 5181/05) kurzfristig vornehmen kann. Sachdarstellung : In der Sitzung der BV 5 am 21.10.2014 wurde mit den Stimmen von CDU, Bü 90/ Grüne und FDP beschlossen, die Verwaltung zu bitten, den Bebauungsplan Nr. 5181/05 (Dichterviertel) sinngemäß dahin zu ändern, dass die vorhandene Bungalow-Bebauung erhalten bleibt, also insbesondere die derzeit eingeschossigen Bungalows nicht mit Staffelgeschossen „ergänzt“ werden dürfen. In der Sitzung der BV 5 am 25.08.2015 wurde diesem Anliegen deutlicher Nachdruck verliehen, indem die BV 5 bei fünf Stimmenthaltungen (4 SPD, 1 Die Linke) einen Dringlichkeitsantrag beschloss, Verwaltung und APS zu bitten, einen Aufstellungs-beschluss inklusive Veränderungssperre zu fassen, um das oben genannte Anliegen sehr zeitnah umzusetzen. Der APS befasste sich in seiner Sitzung vom 21.10.2015 mit einer ablehnenden Stellungnahme der Verwaltung. Nach der Verlesung und Beurteilung meldete die CDU-Fraktion Beratungsbedarf an und bat die Bezirksvertretung um eine erneute Stellungnahme. Der BV 5 wurde die Angelegenheit in ihrer November-Sitzung vorgelegt. Diese konnte jedoch keine Stellungnahme abgeben, da ein hierfür zwingend notwendiger Ortstermin im Plangebiet erst Anfang Dezember 2015 zustande kommen konnte. Auf diesem Termin war die Verwaltung u.a. mit der Leiterin des Bauaufsichtsamtes und der Leiterin des Stadtplanungsamtes vertreten. Die BV 5 war mit dem Bezirksbürgermeister, dem seinerzeitigen Fraktionsvorsitzenden Bernhard v. Kries Vorlage 175/ 11/2016 > Seite 2 von 2 > RSD Vorl age und Herrn Dr. Florian Hartmann (alle CDU) vertreten. Auch der Ratsherr, Andreas-Paul Stieber (CDU), war zugegen. Im Laufe dieses sehr konstruktiven Termins konnte aus Sicht der anwesenden BV-Mitglieder und des Ratsherrn Folgendes herausgearbeitet werden: ##  Es ist juristisch grundsätzlich möglich, die oben dargestellte Bebauungs-planänderung rechtssicher und gerichtsfest vorzunehmen. ##  Die Bebauungsplanänderung fordert einen gewissen Aufwand, der insbe-sondere durch eine so genannte Bestandsaufnahme der vorhandenen Bebauung hervorgerufen wird. ##  Die Verwaltung ist der Auffassung, aufgrund der derzeit anstehenden vielfältigen Planungs- und Bauaufgaben zeitnah keine eigenen Ressourcen bereitstellen zu können, die Bebauungsplanänderung durchzuführen. Vor diesem Hintergrund bittet die BV 5 den APS, die Verwaltung kurzfristig so auszu-statten, ggf. durch Bereitstellung externer Ressourcen, dass sie die Bebauungsplan-änderung vornehmen kann. Anderweitig wird ein städtebaulich besonderes Gebiet mit nahezu vollständig erhaltener eingeschossiger Bungalowbebauung zerstört werden. Der Handlungsdruck ist auch deshalb so hoch, weil dem Vernehmen nach bereits (weitere) Bauanträge auf Errichtung von Staffelgeschossen vorliegen. Damit wären das Bebauungsplangebiet und seine besondere, bewahrenswerte Struktur „kaputt“. gez. Bernhard von Kries Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 5 26.01.2016 -/-¹

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175/ 11/2016