Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 175/ 172/2017

Änderungen Geschwindigkeitsbegrenzungen in Angermund

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Friedrich-von-Spee-Straße 30 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 2. Oktober 2017veröffentlicht

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Title: antwort.top14.bv-sitzung.30-01-2018 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00310152.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:31:24 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: 175/ 172/2017 Anfrage Herr Schilling, CDU-Fraktion, am 02.10.2017 hier: Änderungen der Geschwindigkeitsbegrenzungen außerhalb der ge-schlossenen Ortschaft – Rahmer Straße und Angermunder Straße in Düsseldorf-Angermund Frage 1: Ist es möglich, auf der L139, Gerichtsschreiberweg/Angermunder Straße, die Tempobeschränkung in Fahrtrichtung Angermund von 70 km/h auf 50 km/h zu reduzieren? Antwort: Entsprechend der Straßenverkehrsordnung dürfen Geschwindigkeitsbeschrän-kungen zur stufenweisen Anpassung an die innerorts zulässige Geschwindigkeit, hier 50 km/h, nur angeordnet werden, wenn die Ortstafel nicht rechtzeitig, im Regelfall auf eine Entfernung von mindestens 100 m, erkennbar ist. Da die Ortstafel Düsseldorf Angermund frühzeitig erkennbar und kein querender Fußgänger- oder Radverkehr zu verzeichnen ist, kann eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h außerhalb der geschlossenen Ortschaft nicht angeordnet werden.

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Title: Vorlage 175/ 172/2017 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00302265.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 23:13:07 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Vorlage 175/ 172/2017 Seite 1 von 1 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 5 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 02.10.2017 Anfrage Änderungen der Geschwindigkeitsbegrenzungen außerhalb der geschlossenen Ortschaft - Rahmer Straße und Angermunder Straße in Düsseldorf-Angermund (Anfrage Herr Schilling, CDU-Fraktion, vom 02.10.2017) Die Verwaltung wird gebeten, bei Straßen NRW nachzufragen, ob es möglich ist, in folgenden Bereichen die Höchstgeschwindigkeits-Beschränkungen zu ändern: 1. Ist es möglich, auf der L139, Gerichtsschreiberweg/Angermunder Straße die Tempobeschränkung in Fahrtrichtung Angermund von 70 km/h auf 50 km/h zu reduzieren? 2. Besteht die gleiche Möglichkeit, auf der L60 auf Höhe der Rahmer Straße 101 bis Ortseingang Angermund sowie in umgekehrter Fahrtrichtung die Höchst-geschwindigkeit ebenfalls von 70 km/h auf 50 km/h zu reduzieren? gez. Martin Schilling Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 5 17.10.2017 -/-¹
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Title: antwort.top14.bv-sitzung.30-01-2018 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00310152.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:31:24 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: 175/ 172/2017 Anfrage Herr Schilling, CDU-Fraktion, am 02.10.2017 hier: Änderungen der Geschwindigkeitsbegrenzungen außerhalb der ge-schlossenen Ortschaft – Rahmer Straße und Angermunder Straße in Düsseldorf-Angermund Frage 1: Ist es möglich, auf der L139, Gerichtsschreiberweg/Angermunder Straße, die Tempobeschränkung in Fahrtrichtung Angermund von 70 km/h auf 50 km/h zu reduzieren? Antwort: Entsprechend der Straßenverkehrsordnung dürfen Geschwindigkeitsbeschrän-kungen zur stufenweisen Anpassung an die innerorts zulässige Geschwindigkeit, hier 50 km/h, nur angeordnet werden, wenn die Ortstafel nicht rechtzeitig, im Regelfall auf eine Entfernung von mindestens 100 m, erkennbar ist. Da die Ortstafel Düsseldorf Angermund frühzeitig erkennbar und kein querender Fußgänger- oder Radverkehr zu verzeichnen ist, kann eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h außerhalb der geschlossenen Ortschaft nicht angeordnet werden. Frage 2: Besteht die gleiche Möglichkeit, auf der L60 auf Höhe Rahmer Straße 101 bis Ortseingang Angermund sowie in umgekehrter Richtung die Höchstgeschwindigkeit ebenfalls von 70 km/h auf 50 km/h zu reduzieren? Antwort: Da auch hier die Ortstafel Düsseldorf Angermund frühzeitig erkennbar und weitgehend kein querender Fußgänger- oder Radverkehr zu verzeichnen ist, kann eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h außerhalb der geschlossenen Ortschaft nicht angeordnet werden. Die Anordnung eines Verkehrszeichens Vz133 „Fußgänger“ im Bereich Einmündung Rahmer Straße 101 wird geprüft.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175/ 172/2017