Änderungen Geschwindigkeitsbegrenzungen in Angermund
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Title: antwort.top14.bv-sitzung.30-01-2018 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00310152.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:31:24 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: 175/ 172/2017 Anfrage Herr Schilling, CDU-Fraktion, am 02.10.2017 hier: Änderungen der Geschwindigkeitsbegrenzungen außerhalb der ge-schlossenen Ortschaft – Rahmer Straße und Angermunder Straße in Düsseldorf-Angermund Frage 1: Ist es möglich, auf der L139, Gerichtsschreiberweg/Angermunder Straße, die Tempobeschränkung in Fahrtrichtung Angermund von 70 km/h auf 50 km/h zu reduzieren? Antwort: Entsprechend der Straßenverkehrsordnung dürfen Geschwindigkeitsbeschrän-kungen zur stufenweisen Anpassung an die innerorts zulässige Geschwindigkeit, hier 50 km/h, nur angeordnet werden, wenn die Ortstafel nicht rechtzeitig, im Regelfall auf eine Entfernung von mindestens 100 m, erkennbar ist. Da die Ortstafel Düsseldorf Angermund frühzeitig erkennbar und kein querender Fußgänger- oder Radverkehr zu verzeichnen ist, kann eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h außerhalb der geschlossenen Ortschaft nicht angeordnet werden.
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Beratungsweg
Bezirksvertretung 5
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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175/ 172/2017