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Title: Vorlage 19/ 42/2019
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00341108.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 14:58:27 GMT
Number of Pages: 2
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Vorlage 19/ 42/2019
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X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, den 17.04.2019
An
Ratsherrn Philipp Tacer
Vorsitzender des Ausschusses für Umweltschutz
Anfrage der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Defekte städtische Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen - schlummerndes Potenzial zur CO 2-Einsparung?
Sehr geehrter Herr Tacer,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umweltschutz am 02.05.2019 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:
1) Wie viele städtische Kraftwärmekopplungsanlagen sind seit wann nicht in vollem Umfang funktionsfähig und welche finanziellen Auswirkungen hat dies für die Stadt?
2) Welche Verträge und Zeitpläne gibt es für diese Blockheizkraftwerke für Betrieb, Wartung, Instandsetzung und Reparatur?
3) Gibt es Blockheizkraftwerke, die nicht mehr repariert werden können, werden diese dann ersetzt, und wenn nein, warum nicht?
Sachdarstellung:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf betreibt Blockheizkraftwerke (BHKW) u.a. in mehreren Schulen. Nach aktuellen Informationen scheint es so zu sein, dass mehrere dieser BHKW im "Störmodus" bzw. aus technischen Gründen nicht im Betrieb oder nur eingeschränkt funktionsfähig sind. Die Verantwortlichkeiten zwischen städtischen Ämtern, Hausmeistern und Fremdfirmen scheinen ungeklärt zu sein und haben zu der jetzigen Situation geführt.
Im Klimaschutzkonzept – Handlungsprogramm 2025 und Masterplan 2050 wird die Kraft-Wärme-Kopplung als wichtige umweltfreundliche Energieerzeugung hervorgehoben und der Ausbau der KWK als gute Möglichkeit beschrieben, CO 2-Emissionen in Düsseldorf signifikant zu senken.
Um das CO 2-Minderungsziel zu erreichen, ist es laut Klimaschutzkonzept, so wörtlich, "von großer Bedeutung, dass auf emissionsarme Energieversorgung umgestellt wird. Dazu gehören die Fernwärme, KWK als auch Photovoltaik." Vorlage 19/ 42/2019
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Um die Eigenversorgung mit Strom und Wärme aus emissionsarmen Energieträgern und
–Techniken im eigenen Gebäudebestand weiter zu forcieren, soll laut Klimaschutzkonzept ein Schwerpunkt auf die folgenden drei Energie-Erzeugungsarten gelegt werden: 1. Solarstromerzeugung auf städtischen Liegenschaften, 2. Ausbau von Fernwärme- und 3. KWK-Nutzung in den eigenen Liegenschaften. Es wird empfohlen, den KWK-Strom-Anteil bis 2020 auf 25 % zu erhöhen.
Umso unverständlicher ist der Umgang mit den bereits vorhandenen Anlagen. Dabei hat sich die Landeshauptstadt Düsseldorf selbst die Verpflichtung gegeben, öffentlichkeitswirksam eine Vorreiterrolle einzunehmen. Sie sollte daher nicht in den Verdacht geraten, ihre eigenen Ansprüche nicht ernst zu nehmen oder gar in Frage zu stellen.
Abgesehen von diesen energiepolitischen Verwerfungen ist zu befürchten, dass der eingeschränkte Betrieb der Anlagen auch deutlich höhere Energiekosten für die Stadt nach sich zieht.
Iris Bellstedt Günther Bunte-Esders Renate Böhm
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Title: 00345218.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00345218.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 19:08:37 GMT
Number of Pages: 2
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Vorlagen-Nr.: 19/ 42 /2019
Beigeordnete Stulgies
Anfrage der Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN für die Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 06.06.2019
Hier: „Defekte städtische Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen –
schlummerndes Potenzial zur CO 2-Einsparung “
Die o.g. Anfrage wird vom Amt für Gebäudemanagement wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Wie viele städtische Kraftwärmekopplungsanlagen sind seit wann nicht in vollem Umfang funktionsfähig und welche finanziellen Auswirkungen hat dies für die Stadt?
Antwort:
Zum jetzigen Zeitpunkt verfügt die Stadt insgesamt über 31 Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Hiervon sind 5 Anlagen - überwiegend seit 2015/16 - dauerhaft nicht in Betrieb und werden im Rahmen von Gesamtbaumaßnahmen an den Standorten ganzheitlich betrachtet. Weitere 5 Anlagen sind aktuell von Störungen betroffen, wobei in 3 Fällen bereits die Instandsetzung beauftragt ist und die Störung schnellstmöglich behoben wird. Bei den beiden anderen Anlagen erfolgt zurzeit noch eine technisch/wirtschaftlichen Prüfung (Hydraulische Instandsetzung notwendig) des Schadens.
Die finanziellen Auswirkungen durch den Ausfall von Anlagen sind aufgrund des schwankenden Anteils des Eigenverbrauchs nicht konkret bezifferbar. Da die In-standsetzungen (mit Ausnahme der 5 dauerhaften Ausfälle) aber überwiegend in ei-nem Rahmen von ca. 4 Wochen erfolgen, ziehen die Ausfälle in der Gesamtbetrach-tung keine größeren Defizite bei der Einspeisung nach sich. Dass Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Normalbetrieb auch Ausfällen unterliegen und daher nicht ste-tig zu 100% einspeisen können, ist aufgrund der sensiblen Technik nicht zu verhin-dern.
Frage 2:
Welche Verträge und Zeitpläne gibt es für diese Blockheizkraftwerke für Betrieb, Wartung, Instandsetzung und Reparatur?
Antwort:
Für alle Anlagen werden aus Gewährleistungsgründen und für den späteren Betrieb Wartungsverträge mit lizensierten Fachfirmen abgeschlossen. Aufgrund der hochtechnischen Anlagen ist eine Betreuung des Betriebs durch die Hausmeister oder das Fachamt nicht möglich.
In der Regel schalten sich die Anlagen mit Erreichen der vom Hersteller vorgegebenen Zeitintervalle (Anzahl der Betriebsstunden) selbsttätig ab. Aufgrund der witterungsbedingten Betriebszeit, ist dieser Zeitpunkt unterschiedlich. Die Hausmeister sind mit Errichtung der Blockheizkraftwerke durch das Amt für Gebäudemanagement informiert worden, wie mit den Anlagen umzugehen ist. Einmal am Tag findet ein Kontrollgang durch die Hausmeister statt. Bei Störungen können diese am Schaltschrank quittiert werden. Andere Möglichkeiten zum Eingreifen an den Blockheizkraftwerken bestehen nicht. Kann die Störung durch 2
Quittieren nicht beseitigt werden, sind diese Störungen zu melden und werden im Auftrag des Fachamtes durch die Fachfirma beseitigt.
Die regenerativ erzeugte Energie von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in Form von Blockheizkraftwerken wird bereits seit Beginn des Jahres 2000 in städtischen Gebäuden genutzt und sukzessive weiter ausgebaut.
Um die aktuellen 'Betriebszustände' zu monitoren und damit die Reaktionszeiten verkürzen zu können, werden vom Amt für Gebäudemanagement die Betriebstechnischen Anlagen online 'aufgeschaltet'. Bisher wurde an 20 Standorten die Gebäudeautomation entsprechend modernisiert.
Frage 3:
Gibt es Blockheizkraftwerke, die nicht mehr repariert werden können, werden diese dann ersetzt, und wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Blockheizkraftwerke und Kesselanlagen müssen aus technischen Gründen aufeinander abgestimmt sein. Daher ist es wirtschaftlich sinnvoll, einen Austausch zusammen mit einer Erneuerung der Heizanlage vorzunehmen. Bei 3 der dauerhaft nicht in Betrieb befindlichen Anlagen ist daher eine entsprechende Vorgehensweise beabsichtigt.
Eine Herausforderung besteht an 2 Anlagen, da dort eine spezielle Technik der Kraft-Wärme-Erzeugung (Gasturbine) verbaut ist. Hierzu finden entsprechende Untersuchungen unter Hinzuziehung von spezialisierten Ingenieurbüros statt.
Beigeordnete Stulgies