Anfrage Bündnis 90/ Die Grünen Batterieverordnung
Aus der amtlichen Vorlage
Eine diesjährige Untersuchung der Verbraucherzentrale NRW hat gezeigt, dass der Handel, insbesondere Handygeschäfte und Kaffeeröster, ihrer Verpflichtung zur Rücknahme von Batterien nur unzureichend nachkommen. Demnach weigerte sich jede siebte Verkaufsstelle, Batterien zurück zu nehmen, nur jeder zweite Laden verfügte über zugängliche Sammelboxen, in mehr als einem Drittel der Geschäfte musste ausdrücklich um die Rücknahme der Batterien gebeten werden und 4/5 der Verkaufsstellen verfügten über keine Informationen zum Thema Altbatterien. Die Handelsketten Plus, Kaiser´s und dm-Markt zeigen, dass es auch anders geht und erfüllen die Verpflichtungen der Batterieverordnung zufriedenstellend. Nach der Batterienverordnung sind alle Verbraucherinnen und Verbraucher verpflichtet, die genutzten Akkus und Batterien zurück zu geben. Handelsgeschäfte müssen mindestens die Akkus und Batterien aus ihrem Sortiment zurück nehmen und ausdrücklich auf die Rückgabepflicht hinweisen. Angesichts der Umwelt- und Gesundheitsschädlichkeit von Cadmium und Quecksilber ist dies auch dringend notwendig. Diese beiden Stoffe sind weiterhin in erheblichen Maße im Umlauf und werden nur unzureichend einer Wiederverwertung zugeführt. Beispielsweise gelangen in Deutschland jährlich 400 Tonnen des krebserregenden Schwermetalls Cadmium unkontrolliert in die Umwelt, weil nur 30 Prozent der Nickel-Cadmium-Akkus zurück gegeben, wie sie in Akku-Schraubern oder Musikabspielgeräten verwendet werden.
Auszug aus „Begründung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument
Beratungsweg
Ausschuss für öffentliche Einrichtungen
Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 70/ 94/2004