Anfrage Aktenzeichen BV9/148/2025

Anfrage zum Beschluss barrierefreie Niederflur-Haltestellen BV9/153/2024 und zur Antwort auf die Anfrage BV9/019/2025 - Anfrage von Herrn Kürten; Bündnis 90/ Die Grünen

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Ickerswarder Straße 7 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 16. Juni 2025veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus „Begründung“

In der Antwort auf meine Anfrage wird zum Begegnen von Lkw und Straßenbahn eine Fahrbahnbreite von 3,18 m nach RASt 06 als erforderlich genannt. Zum besseren Verständnis habe ich die reale Situation auf der Benrather Schlossallee mit folgendem Bild im Detail noch einmal dargestellt.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Anfrage“

Ist die vorgeschlagene Lösung einer barrierefreien Niederflur-Haltestellen- Plattform unter Berücksichtigung der Empfehlungen der RASt 06 und eines sicherlich vorhandenen Ermessensspielraums nicht doch als pragmatische, verkehrssichere, kostengünstige und relativ schnell umzusetzende Maßnahme zu bewerten, die uns dem Ziel eines 100% barrierefreien ÖPNV's ein gutes Stück näher bringen könnte?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. Juni 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Dokumenttexte

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BV9/148/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 16.06.2025 Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in der Bezirksvertretung 9 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes 9 Herrn Dr. Graf Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 27.06.2025 Betrifft: Anfrage zum Beschluss barrierefreie Niederflur-Haltestellen BV9/153/2024 und zur Antwort auf die Anfrage BV9/019/2025 - Anfrage von Herrn Kürten; Bündnis 90/ Die Grünen Begründung: In der Antwort auf meine Anfrage wird zum Begegnen von Lkw und Straßenbahn eine Fahrbahnbreite von 3,18 m nach RASt 06 als erforderlich genannt. Zum besseren Verständnis habe ich die reale Situation auf der Benrather Schlossallee mit folgendem Bild im Detail noch einmal dargestellt. Auf der Strecke von Holthausen nach Benrath sind nur Niederflurfahrzeuge mit einer Breite von 2,40 m im Einsatz. Diese fahren in der Regel nur mit dem rechten Außenspiegel, der linke ist eingeklappt, so dass dieser nicht in die Fahrbahn hineinragt. Der Gleisabstand beträgt 3,10 m, von der Gleismitte bis zur Straßenmitte sind es 1,55 m, minus 1,20 m für die halbe Bahn sind 0,35 m. Dazu kommen 1,55 m und wieder die 1,20 m für die halbe Bahn und ein Restspalt von 0,08 m bis zum barrierefreien Haltestellenelement (gelb), womit in Summe genau die geforderten 3,18 m zur Verfügung stehen. Seite 2 Dass der Begegnungsverkehr hier gut möglich ist, wird schon aus dem Bild allein deutlich, ein Ausweichen auf die Gegenfahrbahn ist für LKW nicht erforderlich. Bei den Fahrbahnbreiten der RASt 06 handelt es sich im Übrigen um Empfehlungen, die bei Hauptverkehrsstraßen bis auf 5,50 m heruntergehen. Das sieht im Vergleich deutlich knapper aus als im oberen Bild: Anfrage: Ist die vorgeschlagene Lösung einer barrierefreien Niederflur-Haltestellen- Plattform unter Berücksichtigung der Empfehlungen der RASt 06 und eines sicherlich vorhandenen Ermessensspielraums nicht doch als pragmatische, verkehrssichere, kostengünstige und relativ schnell umzusetzende Maßnahme zu bewerten, die uns dem Ziel eines 100% barrierefreien ÖPNV's ein gutes Stück näher bringen könnte?
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TOP 5.5 BV9/148/2025 Sitzung der BV 9 am 26.09.2025 Anfrage von Herrn Kürten; Bündnis 90/Die Grünen Anfrage zum Beschluss barrierefreie Niederflur -Haltestellen BV9/153/2024 und zur Antwort auf die Anfrage BV9/019/2025 Frage 1: Ist die vorgeschlagene Lösung einer barrierefreien Niederflur-Haltestellen-Plattform unter Berücksichtigung der Empfehlungen der RASt 06 und eines sicherlich vorhandenen Ermessensspielraums nicht doch als pragmatische, ve rkehrssichere, kostengünstige und relativ schnell umzusetzende Maßnahme zu bewerten, die uns dem Ziel eines 100% barrierefreien ÖPNV's ein gutes Stück näher bringen könnte? Antwort zur Frage 1: Bei der Berechnung der zuletzt genannten 3,18m Fahrstreifenbreite sind 0,08m Rest, 1,20m halbe Fahrzeugbreite, 1,55m halber Achsabstand und zusätzlich 0,35m , die sich bereits auf dem Gegenfahrstreifen befindet. Ein Einbeziehen der Gegenfahrbahn ist seitens der Verwaltung und der Rheinbahn nicht denkbar. Zudem wird im Antrag davon ausgegangen, dass lediglich Niederflurfahrzeuge mit einer Breite von 2,40m eingesetzt werden. Gemäß Rheinbahn ist die Strecke jedoch auch für 2,65m breite Fahrzeuge zugelassen, die in Ausnahmefällen auch heute zum Betriebshof in Benrath fahren. Es wird hier noch auf die erforderlichen Fahrbahnbreiten der RASt 06 eingegangen. Die 5,50m, die genannt werden, sind lediglich bei verminderter Geschwindigkeit und geringer Begegnungshäufigkeit von Lkw-Verkehr zulässig. Auf der Bonner Straße, als Hauptverkehrsstraße mit regelmäßigem Lkw -Verkehr und eng getaktetem Bahnverkehr kann dieses Maß nicht als ausreichend betrachtet werden. Unabhängig von der zentimetergenauen Berechnung der Breiten unter Einbezug des Straßenbahnverkehrs muss die Bonner Straße regulär für den Busverkehr befahrbar sein. Hier befinden wir uns laut RASt 06 bei einer Fahrbahnbreite von 6,50m, die aus Sicht der Verwaltung und der Rheinbahn auch zwingend einzuhalten ist. Es wird daher weiterhin Abstand von der vorgeschlagenen Lösung genommen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/148/2025