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Title: Vorlage 176/ 154/2017
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00300176.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 23:06:57 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Vorlage 176/ 154/2017
> Seite 1 von 1
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
CDU-Fraktion
der Bezirksvertretung 6
An
Herrn Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 6
05.09.2017
# Anfrage
Anfrage der CDU-Fraktion:
Situation Mühlenbroich - Schausteller
Sachdarstellung:
Die Bezirksvertretung 6 bittet die Verwaltung um Beantwortung nachfolgender Fragen, die sich aus der unten aufgeführten Begründung ergeben:
1. Welche neuen Erkenntnisse und Maßnahmen haben sich hinsichtlich des Abrisses der illegal errichteten Halle Mühlenbroich ergeben?
2. Welche Absichten verfolgt die Stadt weiterhin hinsichtlich des Umgangs mit
der sog. „Künstler“ -Kommune?
Begründung:
Bereits vielfach ist das Thema in der Bezirksvertretung behandelt worden. Auch im Hinblick auf die Anfrage der CDU in einer der letzten Ratssitzungen und die Berichterstattung bzw. Kommentierung in der Presse ist es angezeigt, die neuesten Überlegungen und Lösungen der Verwaltung zu erfahren.
Weitere Erläuterung ggf. in der Sitzung.
gez. Gerhard Peters gez. Birgit Schentek gez. Karl-Heinz Kals
Antworten auf Anfragen zu 176/ 18/2017 + 176/ 154/2017 als Text anzeigen
Title: TOP 23
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00322106.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:29:13 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Drucksache 176/ 18/2017
Drucksache 176/ 154/2017
Antworten der Verwaltung
zu Anfragen der CDU-Fraktion
vom 18.01.2017 und 05.09.2017
Erschließung Oberhausener Straße / Situation Schausteller Mühlenbroich
Die Anfragen zu den Vorlagen 176/ 18/2017 und 176/ 154/2017 werden abstimmungsgemäß gemeinsam beantwortet.
Frage 1 (aus Vorlage 176/ 154/2017) :
Welche neuen Erkenntnisse und Maßnahmen haben sich hinsichtlich des Abrisses der illegal errichteten Halle Mühlenbroich ergeben?
Frage 2 (aus Vorlage 176/ 18/2017):
Wann erfolgt der Rückbau der Schwarzbauten auf der Gasleitung an der Oberhausener Straße?
Antwort:
Die Frage 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Halle überbaut und verletzt den Schutzstreifen von zwei unterirdisch verlegten Gasleitungen. Diese gehören zwei Leitungsinhabern. Im März 2018 wurde eine Ferngasleitung im Bereich Mühlenbroich bis Am Schüttenhof nach der Neubewertung der Versorgungsstränge durch den Leitungsinhaber stillgelegt. Die Gasversorgung im betreffenden Stadtteil bleibt danach weiterhin gesichert. Die zweite Gasleitung, die direkt unterhalb der Halle verläuft, ist weiterhin im Betrieb.
Für den Rückbau/Abriss der Halle besteht ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Düsseldorf. Die Stadt Düsseldorf hat den Gerichtsvollzieher beauftragt, die illegal errichtete Lagerhalle am Mühlenbroich freizuräumen. Danach ist der Rückbau der Halle durch die Stadt geplant. Die Halle wurde ohne Baugenehmigung errichtet. Den angrenzenden Nutzern war immer bekannt, dass der Schutzstreifen nicht überbaut werden darf. Dies ist auch vertraglich vereinbart worden. Für die Räumung und den Abbruch der Lagerhalle besteht ein Gerichtsurteil aus 2010. Der Nutzer ist bislang nicht bereit gewesen, die Aufbauten selbst zurückzubauen. Auch wenn einige Gespräche in der Vergangenheit hierzu geführt wurden und die Stadt intensiv, insbesondere nach Übernahme der bis Mitte 2016 von der Städtischen Wohnungsgesellschaft betreuten Pachtverträge, an einem einvernehmlichen Lösungsweg gearbeitet hat, konnte keine Einigung erzielt werden.
Die Stadt Düsseldorf hat nun veranlasst, dass der Rückbau im Wege der Ersatzvornahme in Zusammenarbeit mit dem Gerichtsvollzieher durchgeführt wird. Die Stadt und der Gerichtsvollzieher stehen im direkten Austausch. Ein Kostenvorschuss für die Räumung der Halle und des Arbeitsraumes für den Abbruch wurde seitens des Gerichtsvollziehers noch nicht mitgeteilt. Dieser wird derzeit von ihm noch ermittelt. Der Gerichtsvollzieher ist beauftragt, die Kosten für den Abbruch der Lagerhalle bei den im Urteil genannten Personen einzufordern. Wie hoch eine Vorleistung durch die Stadt ausfallen wird, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
Zur Betreibung der Zwangsvollstreckung aus dem Urteil wird u.a. eine temporäre Sicherstellungsfläche benötigt. Die Stadt Düsseldorf hat Kontakt zu einem Vermieter von Hallenflächen aufgenommen und dem Gerichtsvollzieher entsprechende Mietangebote / Exposés von Hallenflächen für eine temporäre Sicherstellung von Gegenständen, die sich bei Zwangsvollstreckung noch in der Halle befinden, vermittelt. Der Gerichtsvollzieher sagte zu, diese Flächen zeitnah zu prüfen. Darüber hinaus wurde eine Alternative auf dem städtischen Grundbesitz dem Gerichtsvollzieher vorgeschlagen.
Einen Zeitpunkt, wann der Rückbau tatsächlich erfolgen kann, konnte der zuständige Gerichtsvollzieher noch nicht mitteilen.
Frage 3 (aus Vorlage 176/ 18/2017):
Wann ist mit dem Ausbau der derzeitigen Stichstraße zur Erschließung der Oberhausener Straße zu rechnen?
Antwort:
Seitens der Verwaltung wird zunächst klargestellt, dass die Vollstreckung des Urteils nicht im direkten Zusammenhang mit der Schaffung einer Verkehrsöffnung zwischen der Straße Mühlenbroich und der Oberhausener Straße steht.
Für eine Verkehrsöffnung wäre ein vorgelagertes Flurstück erforderlich, das noch im Eigentum eines Dritten steht. Dieses müsste für eine Verkehrsöffnung angekauft werden. Darüber hinaus bestehen Pachtverhältnisse mit einer Festlaufzeit bis Mitte 2024 sowie eine Zaunanlage am Ende der beiden Straßen, die im Zuge der Bebauung des Areals durch die Stadt errichtet wurde.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, eine Verkehrsöffnung auf eine technische und rechtliche Umsetzbarkeit zu prüfen, sobald die Halle zurückgebaut wurde. Sollte die Prüfung ergeben, dass eine Verlängerung der Straße möglich ist, wäre die Finanzierung dieser Maßnahme noch zu klären.
Frage 4 (aus Vorlage 176/ 154/2017)
Welche Absichten verfolgt die Stadt weiterhin hinsichtlich des Umgangs mit der sog.
„Künstler“ -Kommune?
Antwort:
Seitens der Stadt Düsseldorf wird das Ziel verfolgt, alle Nutzer grundsätzlich gleich zu behandeln. Einzelfallbezogene Besonderheiten werden im notwendigen Maß gewürdigt. Gespräche mit einigen Nutzern der Kommune wurden bereits geführt.
Eine weitergehende Prüfung und Abstimmung zur Vorgehensweise werde sich nach Rückbau der Halle anschließen.