Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 176/ 160/2015

Anfrage Daxenberger: Auswirkungen auf Bevölkerung im Stadtgebiet 6

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Bochumer Straße 7 · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 2Dokumente 12. August 2015veröffentlicht

Beschluss & Empfehlung

  • Nach deutschem Planungsrecht werden Infrastrukturvorhaben immer projektbezogen betrachtet. Im jeweiligen Planfeststellungsverfahren wird das Vorhaben ausgehend von der Bestandssituation überprüft und hinsichtlich der künftigen Entwicklung (Prognosefall) eingeschätzt. Eine Gesamtbetrachtung mit weiteren, zeitlich parallelen oder nachlaufenden Projekten ist nicht vorgesehen. Das Vorhaben, für das später Planungsrecht beantragt wird, muss den bereits früher genehmigten Status berücksichtigen.

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00255242.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 11:58:57 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Drucksache 176/ 160/2015 Antwort der Verwaltung zur Anfrage des Herrn Daxenberger (DIE LINKE) vom 12.08.2015 Auswirkungen der möglichen Ersatzflächen im westlichen Vorfeld, der möglichen Betriebserweiterung des Flughafens und des möglichen Baus der U 81 auf die Bevölkerung im Stadtgebiet 6 Grundsätzlicher Hinweis:

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Title: Vorlage 176/ 160/2015 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00245868.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 18:29:40 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 176/ 160/2015 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich Herr Daxenberger (DIE LINKE) der Bezirksvertretung 6 An Herrn Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 6 12.08.2015 # Anfrage Anfrage des Herrn Daxenberger (DIE LINKE): Auswirkungen der möglichen Ersatzflächen im westlichen Vorfeld, der möglichen Betriebserweiterung des Flughafens und des möglichen Baus der U 81 auf die Bevölkerung im Stadtgebiet 6 Sachdarstellung: Die Verwaltung wird daher um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wurde bei dem o. g. Bodenlärmgutachten für den Bereich westliches Vorfeld berücksichtigt, dass möglicherweise durch den Bau der U 81 zusätzlicher Lärm entsteht und welche Auswirkungen dieser auf die Bevölkerung hat? 2. Wurde bei dem o. g. Bodenlärmgutachten für den Bereich westliches Vorfeld berücksichtigt, dass bei einer Genehmigung auf eine Betriebserweiterung des Flughafens möglicherweise zusätzlicher Lärm entsteht und welche Auswirkungen dieser auf die Bevölkerung hat? 3. Sollten bei dem Bodenlärmgutachten für den Bereich westliches Vorfeld die beiden weiteren Lärmfaktoren Betriebserweiterung des Flughafens und U 81 nicht berücksichtigt worden sein, werden oder wurden diese Gutachten in Auftrag gegeben? Begründung: Für die gesamten Baumaßnahmen des Flughafens (Bauabschnitt 1,2,3) für den Bereich westliches Vorfeld hat der Flughafen zum Beispiel ein Bodenlärmgutachten Vorlage 176/ 160/2015 > Seite 2 von 2 > RSD Vorlage vorgelegt. Darin wurde geprüft, wie sich die geplanten Veränderungen auf die Umwelt und die in der Nachbarschaft lebenden Menschen auswirken. Das Ergebnis war, dass die Veränderungen des Bodenlärms so gering sind, dass für die umliegende Wohnbebauung in Lohausen, Stockum und Unterrath keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Dabei wurden auch Erkenntnisse über eine Änderung der Geruchsbelastung gewonnen. Auch hier haben die Berechnungen ergeben, dass es durch die Nutzung der Ersatzfläche Vorfeld West zu keiner spürbaren Geruchsbelästigung kommen wird. Vor dem Hintergrund, dass insbesondere sowohl die Kinder als auch die älteren Menschen in der Umgebung des Flughafens schon seit Jahren hohen Lärmwerten, ausgehend vom Flughafen, ausgesetzt sind, erscheint eine Untersuchung der Auswirkungen der geplanten Erweiterungsmaßnahmen auf die Bevölkerung unabdingbar. In versch. Studien sind die Folgen des Lärms, hier die HYENA-Studie, und deren Auswirkungen klar beschrieben: Hierzu gehören u. a. eine Erhöhung des Blutdruckes, Schlaf – und Leistungsstörungen, Gefäßveränderungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Schlaganfall. gez. Lothar Daxenberger
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Title: TOP 23 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00255242.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 11:58:57 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Drucksache 176/ 160/2015 Antwort der Verwaltung zur Anfrage des Herrn Daxenberger (DIE LINKE) vom 12.08.2015 Auswirkungen der möglichen Ersatzflächen im westlichen Vorfeld, der möglichen Betriebserweiterung des Flughafens und des möglichen Baus der U 81 auf die Bevölkerung im Stadtgebiet 6 Grundsätzlicher Hinweis: Nach deutschem Planungsrecht werden Infrastrukturvorhaben immer projektbezogen betrachtet. Im jeweiligen Planfeststellungsverfahren wird das Vorhaben ausgehend von der Bestandssituation überprüft und hinsichtlich der künftigen Entwicklung (Prognosefall) eingeschätzt. Eine Gesamtbetrachtung mit weiteren, zeitlich parallelen oder nachlaufenden Projekten ist nicht vorgesehen. Das Vorhaben, für das später Planungsrecht beantragt wird, muss den bereits früher genehmigten Status berücksichtigen. Frage 1: Wurde bei dem o.g. Bodenlärmgutachten für den Bereich westliches Vorfeld berücksichtigt, dass möglicherweise durch den Bau der U 81 zusätzlicher Lärm entsteht und welche Auswirkungen dieser auf die Bevölkerung hat? Antwort: Wie aus dem o.a. Hinweis hervorgeht, ist im Rahmen des Verfahrens zur Errichtung von Vorfeldflächen auf dem westlichen Betriebsgelände des Flughafens Düsseldorf die Planung der U 81 nicht betrachtet worden. Das in Arbeit befindliche Schallgutachten zur U 81 wird sich im Rahmen der Umfeldbetrachtung mit den Lärmbelastungen ausgehend vom Flughafen Düsseldorf befassen. Nach bisherigen Erkenntnissen ist die Wohnbevölkerung im Stadtbezirk 6 von den immissionsseitigen Auswirkungen des Baus der U 81 nicht betroffen. Frage 2: Wurde bei dem o.g. Bodenlärmgutachten für den Bereich westliches Vorfeld berücksichtigt, dass bei einer Genehmigung auf eine Betriebserweiterung des Flughafens möglicherweise zusätzlicher Lärm entsteht und welche Auswirkungen dieser auf die Bevölkerung hat? Antwort: Im Rahmen des Verfahrens zur Errichtung von Vorfeldflächen auf dem westlichen Betriebsgelände des Flughafens Düsseldorf ist eine Prognosebetrachtung auf zu erwartende Flugbewegungen im Jahr 2017 und dem daraus resultierenden Bodenlärm eingestellt worden. Das Verfahren selbst begründet keine Änderung der Flugbewegungszahlen. Somit ist z.B. die derzeit in der Diskussion befindliche Kapazitätserweiterung der Bewegungszahlen auf den Start-/Landebahnen dabei nicht betrachtet worden. Frage 3: Sollten bei dem Bodengutachten für den Bereich westliches Vorfeld die beiden weiteren Lärmfaktoren Betriebserweiterung des Flughafens und U 81 nicht berücksichtigt worden sein, werden oder wurden diese Gutachten in Auftrag gegeben? Antwort: Wie aus dem o.a. Hinweis ersichtlich, ist über das jeweils zeitlich nachfolgende Verfahren sicherzustellen, dass keine unzulässigen Belastungen für die Bevölkerung und die Umwelt entstehen. Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Begutachtung des Bodenlärms für das Verfahren Kapazitätserweiterung des Flughafens eine Bodenlärmprognose unter Einschluss aller flughafenbezogener Faktoren vorgelegt wird.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 176/ 160/2015