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Title: Vorlage 176/ 53/2017
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00289142.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 22:37:03 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Vorlage 176/ 53/2017
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X öffentlich nicht öffentlich
FDP-Fraktion
der Bezirksvertretung 6
An
Herrn Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 6
14.03.2017
## Anfrage
Anfrage der FDP-Fraktion:
Entwicklung der Freiflächen Straße Mühlenbroich
Sachdarstellung:
Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1. Gibt es Pläne die Grün-/Freiflächen auf der Straße Mühlenbroich für den Wohnungsmarkt zu entwickeln?
2. Wenn nein, was spricht seitens der Verwaltung gegen eine Entwicklung der Freiflächen?
Begründung:
In der Straße Mühlenbroich gibt es unbebaute Freiflächen, die dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden könnten.
gez. Karsten Körner gez. Rolf Wieroszewsky
Antwort auf Anfrage 176/ 53/2017 Entwicklung Freiflächen Mühlenbroich als Text anzeigen
Title: 176-53-2017 Antwort Entwicklung Freiflächen Mühlenbroich FDP
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00290624.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:14:53 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Drucksache 176/ 53/2017
Antwort der Verwaltung
zur Anfrage der FDP-Fraktion
vom 14.03.2017
Entwicklung der Freiflächen Straße Mühlenbroich
Frage 1:
Gibt es Pläne die Grün-/Freiflächen auf der Straße Mühlenbroich für den Wohnungsmarkt zu entwickeln?
Frage 2:
Wenn nein, was spricht seitens der Verwaltung gegen eine Entwicklung der Freiflächen?
Antwort:
Der größte Teil der genannten Freiflächen liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5782/10, der an dieser Stelle ein Industriegebiet festsetzt. Eine Änderung des Bebauungsplanes (Umnutzung zu Wohnflächen) ist nicht zielführend, da in direkter Umgebung bereits Betriebe vorhanden sind, die durch heranrückende Wohnbebauung eingeschränkt werden könnten. Für den direkt westlich an die Straße Mühlenbroich angrenzenden Streifen außerhalb des Bebauungsplans gilt § 34 BauGB. Eine Wohnnutzung wäre ggf. denkbar. Hier steht aber zum Teil bereits Bestandsbebauung, zudem sind bei der Entwicklung der Fläche weitere Rahmenbedingungen (keine Beeinträchtigung der Bestandsbetriebe, ggf. Schallimmissionen etc.) zu berücksichtigen.