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Title: Vorlage 06/ 16/2019
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00339097.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 14:41:04 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 06/ 16/2019
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> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 05.03.2019
An
Frau
Katharina Kabata
Vorsitzende des Integrationsrates
Anfrage
Anfrage Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Warum kein herkunftssprachlicher Unterricht in kurdisch?
Sehr geehrte Frau Kabata,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ausschusssitzung am 03.04.2019 zu nehmen. Die Beantwortung soll in der Sitzung am 15.05.2019 erfolgen:
1. Ist der Verwaltung bekannt, dass viele Eltern sich kurdisch als herkunftssprachlichen Unterricht für ihre Kinder wünschen?
2. Aus welchen Gründen wurde kurdisch bisher nicht als herkunftssprachlicher Unterricht angeboten?
3. Gibt es Lehrpersonal, das geeignet ist diesen Unterricht zu erteilen und an welcher Düsseldorfer Schule könnte z.B. ein Pilotprojekt starten?
Sachdarstellung:
In der Vergangenheit wurde im Integrationsrat schon häufiger das Thema herkunftssprachlicher Unterricht thematisiert - zuletzt im Oktober 2018 durch eine Anfrage der FDP Ratsfraktion (Drs.Nr.06/55/2018) und eine weitere der Grüne internationale offene Liste (Drs.Nr.06/52/2018). In der Aufzählung der Sprachen, in denen herkunftssprachlicher Unterricht erteilt wird, fehlt die kurdische Sprache. Dies, obwohl die türkische Community innerhalb der Einwohner*innen Düsseldorfs mit Migrationshintergrund nach wie vor die größte ist. Außerdem ist es der Wunsch vieler Eltern, dass ihre Kinder kurdisch als Zweitsprache beibehalten können, dies wurde immer wieder an die Grüne Ratsfraktion herangetragen.
In zahlreichen anderen Städten im Regierungsbezirk Düsseldorf (sowie in allen anderen vier Regierungsbezirken in NRW) wird kurdisch als herkunftssprachlicher Unterricht erteilt, z.B. in Duisburg an vier Schulen, in Wesel an drei Schulen und in Essen und Wuppertal jeweils an zwei Schulen. Vorlage 06/ 16/2019
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Die Beantwortung der Anfrage der Grüne internationale Liste „Fremdsprachenangebote und Bilingualität im Unterricht“ (Drs.Nr.:06/10/2019) aus der Sitzung des Integrationsrates vom
20.02.2019 wurde auf die Mai Sitzung des Gremiums verschoben, weil die notwendigen Daten nicht so schnell ausgewertet werden konnten. Im Zusammenhang mit der Beantwortung dieser Anfrage im Mai möchten wir auch oben genannte Fragen beantwortet haben.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Hebeler
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: Antwort Amt 40
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00343469.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 19:06:13 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
# 1
# 06/ 16/2019 Stadtdirektor Hintzsche
Anfrage der Ratsfraktion BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN: Warum kein herkunftssprachlicher Unterricht in kurdisch?
Bei den gestellten Fragen handelt es sich um innerschulische Angelegenheiten. Die folgende Beantwortung wurde daher vom Schulamt der Landeshauptstadt Düsseldorf verfasst.
Frage 1:
Ist der Verwaltung bekannt, dass viele Eltern sich Kurdisch als herkunftssprachlichen Unterricht für ihre Kinder wünschen?
Antwort:
In der jüngeren Vergangenheit haben die Schulaufsicht und der verwaltungsfachliche Teil des Schulamtes von einer schriftlichen Anmeldung (Antrag vom 11.03.2019) und einigen unverbindlichen, telefonischen Anfragen Kenntnis bekommen, Kurdisch in den Angebotskanon des herkunftssprachlichen Unterrichts aufzunehmen.
Frage 2:
Aus welchen Gründen wurde Kurdisch bisher nicht als herkunftssprachlicher Unterricht angeboten?
Antwort:
Herkunftssprachlicher Unterricht in einer bestimmten Sprache wird dann angeboten, wenn eine Lerngruppe eingerichtet werden kann, die in der Primarstufe dauerhaft 15 Schülerinnen und Schüler und in der Sekundarstufe I dauerhaft 18 Schülerinnen und Schüler umfasst (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 28.06.2016 (ABl. NRW. 07-08/16 S. 69 – BASS 13-61 Nr. 2). Um die Vorgaben des Erlasses zu erfüllen, müssen der Schulaufsicht entsprechend viele Anmeldungen vorliegen. Dies war in der Vergangenheit zu keinem Zeitpunkt der Fall.
Frage 3:
Gibt es Lehrpersonal, das geeignet ist diesen Unterricht zu erteilen und an welcher Düsseldorfer Schule könnte z.B. ein Pilotprojekt starten?
Antwort:
Sobald die erforderliche Anzahl an Anmeldungen für eine bestimmte Sprache vorliegt, beginnt das Genehmigungsverfahren und anschließend wird eine Stelle oder werden Stellenanteile durch die Bezirksregierung Düsseldorf zur Ausschreibung gebracht, mit dem Ziel, für die jeweilige Sprache eine geeignete Lehrperson zu finden. Welche Eignung diese Lehrkräfte haben müssen, ist ebenfalls im oben erwähnten Erlass geregelt.