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Title: Vorlage 176/ 117/2018
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00321225.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 19:44:44 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Vorlage 176/ 117/2018
> Seite 1 von 1
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
SPD-Fraktion
der Bezirksvertretung 6
An
Herrn Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 6
27.06.2018
# Anfrage
Anfrage der SPD-Fraktion:
Ahrensplatz
Sachdarstellung:
Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1. Befindet sich die Brachfläche nördlich des Ahrensplatzes am Flughafenfernbahnhof im Besitz der Landeshauptstadt Düsseldorf oder einer städtischen Tochter?
2. Gibt es für dieses Gelände eine Planung zur Bebauung oder Entwicklung?
3. Kann dieses Gelände, bis zu einer möglichen Bebauung, so hergerichtet werden, dass es als Vorplatz des Bahnhofs dient und den Ankommenden nicht mehr das Gefühl vermittelt wird, auf freier Strecke ausgestiegen zu sein?
Begründung:
Die Brachfläche ist überwuchert mit Spontanvegetation und es ist zu befürchten, dass unter dem Müll sich allerhand vierbeiniges Ungeziefer befindet.
Der erste Eindruck prägt, sagt der Volksmund, und wenn die Ankunft am Flughafenbahnhof das Bild von Düsseldorf prägt, dann ist das sicherlich nicht im Sinne des Stadtmarketings.
Da auf dem oft überfüllten Ahrensplatz viele Buslinien, der Individualverkehr (Rad-und Autofahrer) und Fußgänger sich ins Gehege kommen, wäre eine Nutzung der Fläche, bis zu einer möglichen Bebauung, zu begrüßen.
gez. Monika Growe gez. Peter Rasp
Anfrage Antwort Ahrensplatz als Text anzeigen
Title: TOP 23
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00331607.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:49:15 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Drucksache 176/ 117/2018
Antwort der Verwaltung
zur Anfrage der SPD-Fraktion
vom 27.06.2018
Ahrensplatz
Frage 1:
Befindet sich die Brachfläche nördlich des Ahrensplatzes am Flughafenfernbahnhof
im Besitz der Landeshauptstadt Düsseldorf oder einer städtischen Tochter?
Antwort:
Die Fläche befindet sich im Eigentum der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Frage 2:
Gibt es für dieses Gelände eine Planung zur Bebauung oder Entwicklung?
Antwort:
Das Grundstück am Flughafen Fernbahnhof liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5584/03. Ausgewiesen sind Kerngebiete, ein Sondergebiet und Straßenverkehrsflächen (Busbahnhof). Aufgrund der früheren Planung eines World Trade Centers wurden der Busbahnhof und der Zugang zum Flughafenbahnhof an anderer Stelle realisiert als im B-Plan festgesetzt, zudem wurde eine zusätzliche Erschließungsstraße gebaut.
Die Stadt befindet sich in Erstgesprächen mit potenziellen Entwicklern. Für den Standort sind entsprechend der Festsetzungen vorwiegend gewerbliche Nutzungen, wie Bürogebäude oder Hotels angedacht. Wohnnutzungen sind aufgrund der Lärmbelastung nicht zulässig.
Frage 3:
Kann dieses Gelände, bis zu einer möglichen Bebauung, so hergerichtet werden, dass es als Vorplatz des Bahnhofs dient und den Ankommenden nicht mehr das Gefühl vermittelt wird, auf freier Strecke ausgestiegen zu sein?
Antwort:
Dem Liegenschaftsamt stehen keine finanziellen Mittel für temporäre optische Herrichtungen von Baugrundstücken zur Verfügung. Es bittet um Verständnis, dass aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel für den Grundstücksunterhalt beim Liegenschaftsamt Aufwendungen und Folgekosten abzuwägen sind und prioritär Aufgaben zur Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht beauftragt werden.