Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 176/ 209/2018

Anfrage SPD: Flüchtlingsunterkunft In der Nießdonk

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
In der Nießdonk · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 2Dokumente 2. Mai 2019veröffentlicht

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URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00330580.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 13:22:43 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Vorlage 176/ 209/2018 > Seite 1 von 1 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich SPD-Fraktion der Bezirksvertretung 6

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Title: Vorlage 176/ 209/2018 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00330580.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 13:22:43 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Vorlage 176/ 209/2018 > Seite 1 von 1 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich SPD-Fraktion der Bezirksvertretung 6 An Herrn Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 6 14.11.2018 # Anfrage Anfrage der SPD-Fraktion: Gelände der Flüchtlingsunterkunft "In der Nießdonk" Sachdarstellung: Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist auf dem Gelände der Flüchtlingsunterkunft “In der Nießdonk“ geplant, nach Schließung der Einrichtung, Wohnungen zu bauen? 2. Wird an einer Änderung des Bebauungsplanes bereits gearbeitet? Begründung: Auf dem städtischen Gelände, auf dem sich jetzt eine Flüchtlingsunterkunft befindet, war nie eine Wohnbebauung geplant, da es in einer Lärmschutzzone liegt. In Düsseldorf sind Grundstücke für Wohnungen bekanntlich knapp, darum bietet sich hier eine Möglichkeit Wohnraum zu schaffen. Mit modernen Techniken zum Lärmschutz, könnten an dieser Stelle Wohnungen, in einer ständig wachsenden Stadt, entstehen. Um Verzögerungen bei der Erstellung eines Bebauungsplanes zu vermeiden, könnte man bereits jetzt mit den Arbeiten beginnen. Uns ist sehr wohl bewusst, dass diese Anfrage bereits einmal gestellt wurde. Die Antwort erhielten wir vom Amt für Migration, das natürlich keine Bebauungspläne erstellt. Wir hätten deshalb gern eine Antwort des zuständigen Amtes. Durch den erweiterten Lärmschutz, nach dem Bau der RRX-Strecke, ist auf dem Gelände Wohnungsbau sicherlich möglich. gez. Monika Growe gez. Peter Rasp
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Title: TOP 23 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00345730.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:59:34 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Drucksache 176/ 209/2018 Antwort der Verwaltung zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 14.11.2018 Gelände der Flüchtlingsunterkunft „In der Nießdonk“ Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Frage 1: Ist auf dem Gelände der Flüchtlingsunterkunft „In der Nießdonk“ geplant, nach Schließung der Einrichtung, Wohnungen zu bauen? Frage 2: Wird an einer Änderung des Bebauungsplanes bereits gearbeitet? Antwort zu Frage 1 und 2: Für die Fläche besteht kein Bebauungsplan, das Gelände ist Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch. Für dauerhaftes Wohnen müsste neues Planungsrecht geschaffen, d.h. ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Entwicklung für dauerhaftes Wohnen über ein solches Verfahren hat hier wegen der erheblichen Lärmeinwirkungen vom Flughafen und der direkt benachbarten Bahntrasse problematische Belange. Diese wären in einem eventuell zukünftigen Bauleitplanverfahren zur Sicherung gesunder Wohnverhältnisse abzuarbeiten. Momentan sind andere Projekte insbesondere wegen höherer Wohneinheiten-Zahlen weiter vorne in der Bearbeitung.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 176/ 209/2018