Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Vorlage als Text anzeigen
Title: Vorlage 176/ 209/2018
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00330580.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 13:22:43 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Vorlage 176/ 209/2018
> Seite 1 von 1
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
SPD-Fraktion
der Bezirksvertretung 6
An
Herrn Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 6
14.11.2018
# Anfrage
Anfrage der SPD-Fraktion:
Gelände der Flüchtlingsunterkunft "In der Nießdonk"
Sachdarstellung:
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist auf dem Gelände der Flüchtlingsunterkunft “In der Nießdonk“ geplant, nach
Schließung der Einrichtung, Wohnungen zu bauen?
2. Wird an einer Änderung des Bebauungsplanes bereits gearbeitet?
Begründung:
Auf dem städtischen Gelände, auf dem sich jetzt eine Flüchtlingsunterkunft befindet, war nie eine Wohnbebauung geplant, da es in einer Lärmschutzzone liegt.
In Düsseldorf sind Grundstücke für Wohnungen bekanntlich knapp, darum bietet sich hier eine Möglichkeit Wohnraum zu schaffen.
Mit modernen Techniken zum Lärmschutz, könnten an dieser Stelle Wohnungen, in einer ständig wachsenden Stadt, entstehen.
Um Verzögerungen bei der Erstellung eines Bebauungsplanes zu vermeiden, könnte man bereits jetzt mit den Arbeiten beginnen.
Uns ist sehr wohl bewusst, dass diese Anfrage bereits einmal gestellt wurde. Die Antwort erhielten wir vom Amt für Migration, das natürlich keine Bebauungspläne erstellt. Wir hätten deshalb gern eine Antwort des zuständigen Amtes. Durch den erweiterten Lärmschutz, nach dem Bau der RRX-Strecke, ist auf dem Gelände Wohnungsbau sicherlich möglich.
gez. Monika Growe gez. Peter Rasp
Antwort auf Anfrage als Text anzeigen
Title: TOP 23
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00345730.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:59:34 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Drucksache 176/ 209/2018
Antwort der Verwaltung
zur Anfrage der SPD-Fraktion
vom 14.11.2018
Gelände der Flüchtlingsunterkunft „In der Nießdonk“
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Frage 1:
Ist auf dem Gelände der Flüchtlingsunterkunft „In der Nießdonk“ geplant, nach
Schließung der Einrichtung, Wohnungen zu bauen?
Frage 2:
Wird an einer Änderung des Bebauungsplanes bereits gearbeitet?
Antwort zu Frage 1 und 2:
Für die Fläche besteht kein Bebauungsplan, das Gelände ist Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch. Für dauerhaftes Wohnen müsste neues Planungsrecht geschaffen, d.h. ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Die Entwicklung für dauerhaftes Wohnen über ein solches Verfahren hat hier wegen der erheblichen Lärmeinwirkungen vom Flughafen und der direkt benachbarten Bahntrasse problematische Belange. Diese wären in einem eventuell zukünftigen Bauleitplanverfahren zur Sicherung gesunder Wohnverhältnisse abzuarbeiten. Momentan sind andere Projekte insbesondere wegen höherer Wohneinheiten-Zahlen weiter vorne in der Bearbeitung.