Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 19/ 36/2018

Anfrage der SPD-Ratsfraktion: Hochwasserschutzgesetz II

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Neusser Straße · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 2Dokumente 4. Mai 2018veröffentlicht

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Beschluss & Empfehlung

  • Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
  • > 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00316781.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 19:24:34 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 19/ 36/2018 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich > Düsseldorf, den 04.05.2018 An

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Title: Vorlage 19/ 36/2018 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00316781.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 19:24:34 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 19/ 36/2018 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich > Düsseldorf, den 04.05.2018 An den Vorsitzenden des Ausschusses für Umweltschutz Ratsherr Philipp Tacer Anfrage Anfrage der SPD-Ratsfraktion: Hochwasserschutzgesetz II Sehr geehrter Herr Tacer, seit dem 05.01.2018 ist das Hochwasserschutzgesetz II (BGBl. I 2017, S. 2193 ff.) vollständig in Kraft getreten. Durch das Hochwasserschutzgesetz II wurde das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie das Baugesetzbuch (BauGB) geändert. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 16 lit. d BauGB können nunmehr in einem Bebauungsplan Festsetzungen getroffen werden, dass auf zukünftigen Baugrundstücken Flächen für die natürliche Versickerung von Wasser aus Niederschlägen festgesetzt werden können, um insbesondere Hochwasserschäden, einschließlich Schäden durch Starkregen, vorzubeugen. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie im Namen der SPD-Ratsfraktion, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 17. Mai 2018 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen: 1. Inwieweit wird bereits heute im Rahmen der Beratung von Grundstückseigentümern (z.B. im Umweltamt, der Bauaufsicht, u.a.) darauf hingewirkt, dass auf Grundstücken Flächen für die natürliche Versickerung von Niederschlagswasser, insbesondere bei Starkregenereignissen, im Sinne des Eigen- und Objektschutzes herzustellen und oder vorzuhalten sind? 2. Inwieweit wird bei zukünftigen Bebauungsplanverfahren darauf geachtet, dass Flächen für die natürliche Versickerung von Niederschlägen im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 16d der Novellierung des BauGB festgesetzt und vorgehalten werden können? 3. Welche städtebaulichen Lösungen und technischen Systeme zur natürlichen Versickerung von Niederschlägen werden auf Grundlage der in den Bebauungsplänen der Landeshauptstadt Düsseldorf getroffenen Festsetzungen momentan und zukünftig gebaut bzw. hergestellt werden? Vorlage 19/ 36/2018 Seite 2 von 2 > RSD Vorlage Mit freundlichen Grüßen Ursi Holtmann-Schnieder Dr. Peter Queitsch F.d.R. Eda Akcan-Grah Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Umweltschutz -/-¹ -/-² > 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. > 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: beigefügt X nicht vorhanden Nr. Anlage
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Title: SDLD08-Burg18062017380 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00320937.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:43:47 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content:

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 19/ 36/2018