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CDU-Fraktion
SPD-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
FDP-Mitglied
der Bezirksvertretung 5
An den
Herrn Bezirksvorsteher
des Stadtbezirkes 5
Kaiserswerther Markt 23
40489 Düsseldorf 06. Januar 2004
Antrag
Angermund - Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zur Begrenzung des Grund-
wasseranstiegs
(Interfraktioneller Antrag vom 06.01.2004)
Rat und Verwaltung werden aufgefordert, die in nachstehend genannter Reihenfolge
notwendigen Maßnahmen, die Lösungsmöglichkeiten und Handlungsbedarf zum Hoch-
wasserschutz und zur Begrenzung des Grundwasseranstiegs im Raum Angermund auf-
zeigen, zu ergreifen bzw. zu einzelnen Punkten Stellung zu nehmen:
1. Ausbau der Anger
Vor dem Hintergrund des Beschlusses der Bezirksvertretung 5 vom 29.01.2002
- die hydraulische Leistungsfähigkeit der Anger in der Ortslage von Anger-
mund für die schadlose Ableitung kleinerer Hochwässer zu erhöhen und
- für größere Hochwässer, die von der Anger in den Schwarzbach abgeschla-
gen werden, das dafür geplante und 1985 planfestgestellte Hochwasser-
rückhaltebecken (HRB) Kalkum schnellstmöglich voll auszubauen
wird der Angerausbau begrüßt. Insbesondere im Hinblick darauf, dass der 1985
planfestgestellte Ausbau des HRB Kalkum bis zum heutigen Zeitpunkt nicht umge-
setzt worden ist und wegen der unzureichenden Planfeststellungsunterlagen be-
steht folgender
- Unter Berücksichtigung der erheblichen fachlichen Bedenken des Staat-
lichen Umweltamtes und der Interessengemeinschaft Grundwasserschäden
Hochwasserschutz in Angermund (IGHA) sind die Planunterlagen vom
Bergisch-Rheinischen Wasserverband (BRW) zu überarbeiten, die schad-
lose Ableitung eines 100-jährlichen Hochwasserereignisses (Ist-Abfluss
21,7 m³/s) unter Berücksichtigung des HRB Kalkum nachzuweisen und die
hierfür erforderlichen Ausbaupläne in das Planfeststellungsverfahren für die
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Anger mit einzubeziehen.
- Wegen der beträchtlichen Versickerung von Angerwasser in das Grund-
wasser mit einer Aufhöhung von 0,5 bis 1,5 m, die sich nach dem Angeraus-
bau weiter erhöhen wird, ist eine Abdichtung der Angersohle im Ortsbereich
Angermund notwendig, die nach erster Abschätzung des Umweltamtes der
Landeshauptstadt Düsseldorf rd. 1 Mio. EURO Mehrkosten verursachen
wird. Zu der Finanzierung dieser Maßnahme besteht Klärungsbedarf.
2. Beibehaltung der heutigen Förderung der Wasserwerke Bockum und
Ratingen-West
Das Gutachten mit Hilfe eines grundwasserräumungsmodells (Ing.-Büro GEOBIT)
ergab, dass der Grundwasserspiegel in Angermund nach einer möglichen
Schließung
- des Wasserwerkes Bockum (Stadtwerke Duisburg) um rd. 1 m und
- des Wasserwerkes Ratingen-West (Stadtwerke Ratingen) um rd. 0,5 m
also insgesamt um rd. 1,5 m steigen würde. Ein derartiger Anstieg würde alle
bisher geplanten Maßnahmen zur Begrenzung des Grundwasseranstiegs zunichte
machen.
In einer Vereinbarung zwischen den Städten Düsseldorf, Duisburg und Ratingen
sollte erreicht werden, die bisherige Förderung der beiden Wasserwerke als Status
quo zu sichern.
3. Vertiefung des Rahmer Baches in Duisburg-Rahm und Düsseldorf-
Angermund
Zum Schutz der Bebauung östlich der Rahmer Straße und Alte Gasse vor zu
hohem Grundwasser wird die Vertiefung des Rahmer Baches für erforderlich
gehalten, der in Angermund nahezu ebenerdig mit Verwallungen gelegen das sehr
hoch anstehende Grundwasser nicht abführen kann. Bevor der BRW auf
Düsseldorfer Gebiet tätig werden kann, ist es notwendig, dass der Rahmer Bach
zunächst auf Duisburger Stadtgebiet grundgeräumt und Richtung Angermund
vertieft wird.
Die bisherigen erfolglosen Bemühungen des Umweltamtes der Landeshauptstadt
Düsseldorf, mit der Stadt Duisburg eine Vorgehensweise zum Ausbau des Rahmer
Baches zu vereinbaren, bedürfen einer wirksamen Unterstützung.
4. Beseitigung des zentralen Regenwasser-Versickerungsbeckens Brockerhof
Gemäß GEOBIT-Gutachten würde nach der Aufgabe der beiden Versickerungs-
anlagen Bilkrath und Brockerhof der Grundwasserstand im nördlichen Angermund
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um 0,2 - 0,5 m sinken. Nachdem der Stadtentwässerungsbetrieb der Landeshaupt-
stadt Düsseldorf plant, das Versickerungsbecken Bilkrath in eine Regenrückhalte-
becken mit Ableitung in die Anger umzubauen, verbleibt folgender
- Auch das Versickerungsbecken Brockerhof soll vom Stadtentwässerungs-
betrieb der Landeshauptstadt Düsseldorf in ein Regenrückhaltebecken
umgebaut werden.
- Der seit Jahrzehnten nicht unterhaltene zum Teil verlandete und zuge-
wachsene Brockerhofgraben als Vorflut für die Ableitung des Niederschlag-
wassers ist - wie vom Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf seit
längerem gefordert - vom BRW grundzuräumen.
5. Überleitung vom östlichen zum westlichen Baggersee
Zwischen dem östlichen und dem westlichen Baggersee besteht eine
Wasserspiegeldifferenz von 3 m, die gemäß Gerdes-Gutachten mittels einer
Überleitung im freien Gefälle für eine Grundwasserabsenkung im südlichen
Bereich Angermund genutzt werden soll (im Süden 1 m, im Norden 0,25 m). Die
Überprüfung der Maßnahme durch das Ing.-Büro GEOBIT wird im Januar 2004
abgeschlossen.
Die vom Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf vorgesehene Umwelt-
verträglichkeitsuntersuchung zu der Überleitung soll kurzfristig in Auftrag gegeben
werden.
6. Umplanung der Brunnen für die Begrenzung des Grundw asseranstiegs unter
Berücksichtigung der unterirdischen Enteisenung des geförderten Grund-
wassers
Die von Oktober 2002 bis April 2003 auf Vorschlag der IGHA im Auftrag der
Landeshauptstadt Düsseldorf getestete unterirdische Enteisenung des geförderten
Grundwassers ergab, dass diese neue Technik gut funktioniert.
Im Hinblick darauf, dass ein Durchbruch bei der Lösung der Grundwasserprobleme
durch andere Maßnahmen nach wie vor auf sich warten lässt und sogar eine
Verschlechterung der Situation durch Fremdeinflüsse, z.B. Schließung von
Wasserwerken nicht ausgeschlossen wird, ist die Option, gemäß Gerdes-
Gutachten das Problem mit 3 - 4 Brunnen zu lösen, weiterhin zu erhalten und
voranzutreiben. Um die hierfür erforderlichen Kosten nach der technisch möglichen
unterirdischen Enteisung des Grundwassers ermitteln zu können, ist zuerst eine
Umplanung des vorliegenden Bauentwurfs für die Brunnen erforderlich. Kosten-
bedarf ca. 10.000,00 EURO.
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7. Beratung der Betroffenen
Die vom Grundwasser Betroffenen erhalten, wenn sie ihre Häuser sanieren oder
neu bauen wollen, oftmals nur unzureichende Informationen über die höchsten
natürlichen Bemessungsgrundwasserstände (ohne Absenkung durch Wasser-
werke) und - da es hierfür keine DIN-Vorschriften gibt - zu der Möglichkeit der bau-
technischen Sanierung.
- Auf der Basis des GEOBIT-Gutachtens ist vom Umweltamt der Landes-
hauptstadt Düsseldorf eine Karte mit den höchsten natürlichen Bemes-
sungsgrundwasserständen als Grundwassergleichenkarte erstellen zu
lassen.
- Die Landeshauptstadt Düsseldorf soll ihren Bürgerinnen und Bürgern
entweder selbst eine Beratungsstelle für die Grundwasserbetroffenheit und
die bautechnische Sanierung von Gebäuden einrichten oder sich der
Beratungsdienste anderer z.B. des Verbandes wassergeschädigter Haus-
und Grundeigentümer in Neuss bedienen.
Sachdarstellung:
Seit einigen Jahren verursachen Oberflächenhochwasser und Grundhochwasser in
Angermund erhebliche Sachschäden an Gebäuden. Die Ursachen hierfür sind bekannt
und wurden nicht nur von der Fachverwaltung, sondern auch von unabhängigen Gut-
achtern erkannt und bestätigt. Erfolgversprechende Lösungsmöglichkeiten wurden aufge-
zeigt. Bisher sind keine Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zur Begrenzung des
Grundwasseranstiegs umgesetzt worden. Aus diesem Grund werden Rat und Verwaltung
aufgefordert, die vorhandenen Beschlüsse der Bezirksvertretung 5 umzusetzen.
gez. Karl-Heinz Bräuer gez. Barbara Theiler
gez. Jürgen Gocht gez. Monika Van Volxem
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 27.01.2004 Ja (einstimmig)
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