Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 175 2/2004

Angermund - Maßnahmen zum Hochwasserschutz

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Curt-Beckmann-Straße 16 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 14. Januar 2004veröffentlicht

Themen

Aus der amtlichen Vorlage

Angermund - Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zur Begrenzung des Grund- wasseranstiegs (Interfraktioneller Antrag vom 06.01.2004) Rat und Verwaltung werden aufgefordert, die in nachstehend genannter Reihenfolge notwendigen Maßnahmen, die Lösungsmöglichkeiten und Handlungsbedarf zum Hoch- wasserschutz und zur Begrenzung des Grundwasseranstiegs im Raum Angermund auf- zeigen, zu ergreifen bzw. zu einzelnen Punkten Stellung zu nehmen: 1. Ausbau der Anger Vor dem Hintergrund des Beschlusses der Bezirksvertretung 5 vom 29.01.2002 - die hydraulische Leistungsfähigkeit der Anger in der Ortslage von Anger- mund für die schadlose Ableitung kleinerer Hochwässer zu erhöhen und - für größere Hochwässer, die von der Anger in den Schwarzbach abgeschla- gen werden, das dafür geplante und 1985 planfestgestellte Hochwasser- rückhaltebecken (HRB) Kalkum schnellstmöglich voll auszubauen wird der Angerausbau begrüßt.

Auszug aus „Antrag“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Seite 1 von 4 CDU-Fraktion SPD-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen FDP-Mitglied der Bezirksvertretung 5 An den Herrn Bezirksvorsteher des Stadtbezirkes 5 Kaiserswerther Markt 23 40489 Düsseldorf 06. Januar 2004 Antrag Angermund - Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zur Begrenzung des Grund- wasseranstiegs (Interfraktioneller Antrag vom 06.01.2004) Rat und Verwaltung werden aufgefordert, die in nachstehend genannter Reihenfolge notwendigen Maßnahmen, die Lösungsmöglichkeiten und Handlungsbedarf zum Hoch- wasserschutz und zur Begrenzung des Grundwasseranstiegs im Raum Angermund auf- zeigen, zu ergreifen bzw. zu einzelnen Punkten Stellung zu nehmen: 1. Ausbau der Anger Vor dem Hintergrund des Beschlusses der Bezirksvertretung 5 vom 29.01.2002 - die hydraulische Leistungsfähigkeit der Anger in der Ortslage von Anger- mund für die schadlose Ableitung kleinerer Hochwässer zu erhöhen und - für größere Hochwässer, die von der Anger in den Schwarzbach abgeschla- gen werden, das dafür geplante und 1985 planfestgestellte Hochwasser- rückhaltebecken (HRB) Kalkum schnellstmöglich voll auszubauen wird der Angerausbau begrüßt. Insbesondere im Hinblick darauf, dass der 1985 planfestgestellte Ausbau des HRB Kalkum bis zum heutigen Zeitpunkt nicht umge- setzt worden ist und wegen der unzureichenden Planfeststellungsunterlagen be- steht folgender - Unter Berücksichtigung der erheblichen fachlichen Bedenken des Staat- lichen Umweltamtes und der Interessengemeinschaft Grundwasserschäden Hochwasserschutz in Angermund (IGHA) sind die Planunterlagen vom Bergisch-Rheinischen Wasserverband (BRW) zu überarbeiten, die schad- lose Ableitung eines 100-jährlichen Hochwasserereignisses (Ist-Abfluss 21,7 m³/s) unter Berücksichtigung des HRB Kalkum nachzuweisen und die hierfür erforderlichen Ausbaupläne in das Planfeststellungsverfahren für die RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 4 Anger mit einzubeziehen. - Wegen der beträchtlichen Versickerung von Angerwasser in das Grund- wasser mit einer Aufhöhung von 0,5 bis 1,5 m, die sich nach dem Angeraus- bau weiter erhöhen wird, ist eine Abdichtung der Angersohle im Ortsbereich Angermund notwendig, die nach erster Abschätzung des Umweltamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf rd. 1 Mio. EURO Mehrkosten verursachen wird. Zu der Finanzierung dieser Maßnahme besteht Klärungsbedarf. 2. Beibehaltung der heutigen Förderung der Wasserwerke Bockum und Ratingen-West Das Gutachten mit Hilfe eines grundwasserräumungsmodells (Ing.-Büro GEOBIT) ergab, dass der Grundwasserspiegel in Angermund nach einer möglichen Schließung - des Wasserwerkes Bockum (Stadtwerke Duisburg) um rd. 1 m und - des Wasserwerkes Ratingen-West (Stadtwerke Ratingen) um rd. 0,5 m also insgesamt um rd. 1,5 m steigen würde. Ein derartiger Anstieg würde alle bisher geplanten Maßnahmen zur Begrenzung des Grundwasseranstiegs zunichte machen. In einer Vereinbarung zwischen den Städten Düsseldorf, Duisburg und Ratingen sollte erreicht werden, die bisherige Förderung der beiden Wasserwerke als Status quo zu sichern. 3. Vertiefung des Rahmer Baches in Duisburg-Rahm und Düsseldorf- Angermund Zum Schutz der Bebauung östlich der Rahmer Straße und Alte Gasse vor zu hohem Grundwasser wird die Vertiefung des Rahmer Baches für erforderlich gehalten, der in Angermund nahezu ebenerdig mit Verwallungen gelegen das sehr hoch anstehende Grundwasser nicht abführen kann. Bevor der BRW auf Düsseldorfer Gebiet tätig werden kann, ist es notwendig, dass der Rahmer Bach zunächst auf Duisburger Stadtgebiet grundgeräumt und Richtung Angermund vertieft wird. Die bisherigen erfolglosen Bemühungen des Umweltamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf, mit der Stadt Duisburg eine Vorgehensweise zum Ausbau des Rahmer Baches zu vereinbaren, bedürfen einer wirksamen Unterstützung. 4. Beseitigung des zentralen Regenwasser-Versickerungsbeckens Brockerhof Gemäß GEOBIT-Gutachten würde nach der Aufgabe der beiden Versickerungs- anlagen Bilkrath und Brockerhof der Grundwasserstand im nördlichen Angermund Seite 3 von 4 um 0,2 - 0,5 m sinken. Nachdem der Stadtentwässerungsbetrieb der Landeshaupt- stadt Düsseldorf plant, das Versickerungsbecken Bilkrath in eine Regenrückhalte- becken mit Ableitung in die Anger umzubauen, verbleibt folgender - Auch das Versickerungsbecken Brockerhof soll vom Stadtentwässerungs- betrieb der Landeshauptstadt Düsseldorf in ein Regenrückhaltebecken umgebaut werden. - Der seit Jahrzehnten nicht unterhaltene zum Teil verlandete und zuge- wachsene Brockerhofgraben als Vorflut für die Ableitung des Niederschlag- wassers ist - wie vom Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf seit längerem gefordert - vom BRW grundzuräumen. 5. Überleitung vom östlichen zum westlichen Baggersee Zwischen dem östlichen und dem westlichen Baggersee besteht eine Wasserspiegeldifferenz von 3 m, die gemäß Gerdes-Gutachten mittels einer Überleitung im freien Gefälle für eine Grundwasserabsenkung im südlichen Bereich Angermund genutzt werden soll (im Süden 1 m, im Norden 0,25 m). Die Überprüfung der Maßnahme durch das Ing.-Büro GEOBIT wird im Januar 2004 abgeschlossen. Die vom Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf vorgesehene Umwelt- verträglichkeitsuntersuchung zu der Überleitung soll kurzfristig in Auftrag gegeben werden. 6. Umplanung der Brunnen für die Begrenzung des Grundw asseranstiegs unter Berücksichtigung der unterirdischen Enteisenung des geförderten Grund- wassers Die von Oktober 2002 bis April 2003 auf Vorschlag der IGHA im Auftrag der Landeshauptstadt Düsseldorf getestete unterirdische Enteisenung des geförderten Grundwassers ergab, dass diese neue Technik gut funktioniert. Im Hinblick darauf, dass ein Durchbruch bei der Lösung der Grundwasserprobleme durch andere Maßnahmen nach wie vor auf sich warten lässt und sogar eine Verschlechterung der Situation durch Fremdeinflüsse, z.B. Schließung von Wasserwerken nicht ausgeschlossen wird, ist die Option, gemäß Gerdes- Gutachten das Problem mit 3 - 4 Brunnen zu lösen, weiterhin zu erhalten und voranzutreiben. Um die hierfür erforderlichen Kosten nach der technisch möglichen unterirdischen Enteisung des Grundwassers ermitteln zu können, ist zuerst eine Umplanung des vorliegenden Bauentwurfs für die Brunnen erforderlich. Kosten- bedarf ca. 10.000,00 EURO. Seite 4 von 4 7. Beratung der Betroffenen Die vom Grundwasser Betroffenen erhalten, wenn sie ihre Häuser sanieren oder neu bauen wollen, oftmals nur unzureichende Informationen über die höchsten natürlichen Bemessungsgrundwasserstände (ohne Absenkung durch Wasser- werke) und - da es hierfür keine DIN-Vorschriften gibt - zu der Möglichkeit der bau- technischen Sanierung. - Auf der Basis des GEOBIT-Gutachtens ist vom Umweltamt der Landes- hauptstadt Düsseldorf eine Karte mit den höchsten natürlichen Bemes- sungsgrundwasserständen als Grundwassergleichenkarte erstellen zu lassen. - Die Landeshauptstadt Düsseldorf soll ihren Bürgerinnen und Bürgern entweder selbst eine Beratungsstelle für die Grundwasserbetroffenheit und die bautechnische Sanierung von Gebäuden einrichten oder sich der Beratungsdienste anderer z.B. des Verbandes wassergeschädigter Haus- und Grundeigentümer in Neuss bedienen. Sachdarstellung: Seit einigen Jahren verursachen Oberflächenhochwasser und Grundhochwasser in Angermund erhebliche Sachschäden an Gebäuden. Die Ursachen hierfür sind bekannt und wurden nicht nur von der Fachverwaltung, sondern auch von unabhängigen Gut- achtern erkannt und bestätigt. Erfolgversprechende Lösungsmöglichkeiten wurden aufge- zeigt. Bisher sind keine Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zur Begrenzung des Grundwasseranstiegs umgesetzt worden. Aus diesem Grund werden Rat und Verwaltung aufgefordert, die vorhandenen Beschlüsse der Bezirksvertretung 5 umzusetzen. gez. Karl-Heinz Bräuer gez. Barbara Theiler gez. Jürgen Gocht gez. Monika Van Volxem Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 5 27.01.2004 Ja (einstimmig) RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175 2/2004