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Informationsvorlage
Betrifft:
Hochwasserschutz und hohe Grundwasserstände in Angermund
Mit interfraktionellem Beschluss des Umweltausschusses vom 20. April 2004 wurde die
Verwaltung beauftragt:
Szu den nachfolgenden Punkten, bei denen der Bergisch-Rheinische
Wasserverband (BRW) zuständig ist, eine für die Stadt Dü sseldorf
kostenneutrale Lösung mit dem BRW auszuhandeln.
Sbei den übrigen Punkten, die evtl. realisiert werden, die Kosten zu ermitteln,
die die Stadt zu tragen hätte und umgehend dem Ausschuss vorzulegen.
Die Verwaltung nimmt zu den aufgeführten Punkten entsprechend des Antrags wie folgt
Stellung:
1. Ausbau des Angerbaches
Aufgrund der Einwendungen der Naturschutzverbände und der
Interessengemeinschaft Grundwasserschäden Hochwasserschutz in Angermund im
laufenden Planfeststellungsverfahren für den Ausbauabschnitt II am Angerbach ist
es erforderlich, für den gesamten geplanten Ausbau des Angerbachs von der
Stadtgrenze Ratingen bis zur Stadtgrenze Duisburg eine
Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) und eine FFH-Verträglichkeitsprüfung
durchzuführen. Daher fand im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens am
08.11.2004 ein Scopingtermin für das Gesamtkonzept des geplanten Ausbaus in drei
Teilabschnitten (Stadtgrenze Duisburg bis Bahnlinie, Ortslage Angermund, südlich
Kellnerei bis Stadtgrenze Ratingen) statt.
Die UVU wird unterschiedliche Auswirkungen auf die drei Teilabschnitte des
Vorhabens haben:
S Die UVU wird parallel zur Planung im Ausbauabschnitt I (Stadtgrenze
Duisburg bis Bahnlinie) erstellt, so dass die Ergebnisse vor der
Planfeststellung der Maßnahme vorliegen und berücksichtigt werden
können.
S Die Ergebnisse der UVU sind Voraussetzung für die Detailplanung im
Ausbauabschnitt III (südlich Kellnerei bis Stadtgrenze Ratingen),
insbesondere wegen der Nähe zum FFH-Gebiet Überangermark.
S Der Ausbauabschnitt II (Ortslage Angermund) soll bereits im Frühjahr 2005
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planfestgestellt werden. Für diesen Abschnitt werden weder eine Null-
Variante noch weitere Alternativen gesehen. Die Notwendigkeit und
Dringlichkeit sowie der Umfang des geplanten Ausbaus in der Ortslage zur
Verbesserung des Hochwasserschutzes sind unstrittig.
Beim Scopingtermin wurde der Gegenstand, der Umfang und die Methoden zur
Erstellung der UVU festgelegt.
Im laufenden Planfeststellungsverfahren für den Ausbauabschnitt II in der Ortslage
von Angermund haben im November 2004 die Erörterungstermine stattgefunden. Die
Erörterungsprotokolle werden derzeit versandt.
Der Bergisch-Rheinische Wasserverband (BRW) hat inzwischen zugesagt, mit dem
Ausbau des Angerbachs in der Ortslage in 2005 zu beginnen, wenn der
Planfeststellungsbeschluss des Umweltamtes bis März 2005 vorliegt und
bestandskräftig wird.
Der BRW hat in Aussicht gestellt, Teilbereiche der Angerbachsohle im Zuge des
Ausbaus abzudichten. Die Stadtwerke Duisburg AG haben bisher gegen eine
abschnittsweise Abdichtung keine Bedenken erhoben, sofern bei der Maßnahme die
Grundwasserneubildung insgesamt auf derzeitigem Niveau erhalten bleibt.
Um den Umfang der Sohlabdichtungen in der Ortslage von Angermund sowie deren
Kompensation für die Wasserbilanz der Umgebung festzulegen, wird Mitte Januar
2005 ein Expertengespräch im Umweltamt unter Beteiligung der Stadtwerke
Duisburg AG und des BRW stattfinden. Zusätzlich soll der erforderliche Umfang der
Sohlabdichtung anhand des Grundwassermodells nochmals geprüft werden. Auf der
Grundlage dieser Ergebnisse werden die Auflagen zur Sohlabdichtung im
Planfeststellungsbeschluss formuliert.
2. Beibehaltung der heutigen Förderung der Wasserwerke Bockum u.a. und
Ratingen-West
Wie in der Informationsvorlage 19/25/2004 dargelegt, sieht die Verwaltung keine
Möglichkeit, die Wasserwerksbetreiber zur Beibehaltung der derzeitigen
Wasserförderung vertraglich zu verpflichten. Dennoch ist die Verwaltung weiterhin
bestrebt, allen Beteiligten die Bedeutung der bestehenden Wasserrechte und
Wasserschutzzonenverordnungen zu verdeutlichen, um die Grundwassernutzung
und den Grundwasserschutz nachhaltig sicherzustellen.
3. Vertiefung des Rahmer Bachs in Duisburg-Rahm und Düsseldorf-Angermund
Der Rahmer Bach wird nordöstlich von Angermund mittels eines
Überleitungsgrabens zusätzlich mit Wasser aus dem Dickelsbach gespeist.
Hierfür war der Stadt Duisburg am 08.11.1973 eine wasserrechtliche Erlaubnis
erteilt worden, die mittlerweile abgelaufen ist.
Im Rahmen des Neuantrags der wasserrechtlichen Erlaubnis wurde die Stadt
Duisburg aufgefordert, Messeinrichtungen am Überleitungsgraben zu installieren, um
den Einfluß dieser Überleitung auf die Grundwasserstände zu ermitteln. Die
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Messeinrichtungen sind zwischenzeitlich errichtet. Das Umweltamt hat die Stadt
Duisburg gebeten mitzuteilen, wann auswertbare Daten vorgelegt werden können.
Bisher liegt keine Mitteilung der Stadt Duisburg vor, bis wann die Grundräumung des
Rahmer Baches auf Duisburger Stadtgebiet abgeschlossen sein wird. Erst im
Anschluss daran kann mit einer Grundräumung auf dem Gebiet der Stadt Düsseldorf
durch den BRW begonnen werden. Der BRW hat zugesagt, diese Grundräumung
durchzuführen, sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen.
4. Beseitigung des zentralen Regenwasser-Versickerungsbeckens Brockerhof
Die Versickerungs-/Einleitungsanlage am Brockerhofer Graben und deren Betrieb
stehen in direktem Zusammenhang mit dem Rahmer Bach, da der Überlauf der
Anlage über den Brockerhofer Graben in den Rahmer Bach entwässert. Eine
Räumung des Brockerhofer Grabens ist erst nach Räumung des Rahmer Baches
sinnvoll. Der BRW hat im Rahmen der Gewässerschau 2004 zugesagt, den Graben
im Anschluss an eine Räumung des Rahmer Baches zu räumen.
Ob das Regenwasser-Versickerungsbecken dem Stand der Technik entspricht, wird
derzeit gemeinsam mit dem Stadtentwässerungsbetrieb geprüft.
5. Überleitung vom östlichen zum westlichen Baggersee
Zur Überleitung vom östlichen zum westlichen Baggersee liegen erste
Berechnungen mit dem Grundwassermodell vor. Die im nächsten Schritt
erforderliche Umweltverträglichkeitsuntersuchung wird in Abhängigkeit der
verfügbaren Ressourcen beauftragt. Der Zeitpunkt der Beauftragung ist vom
Fortschritt der vorrangig zu bearbeitenden Planfeststellungsverfahren für den
Ausbau des Angerbachs und des Hochwasserrückhaltebeckens Kalkum abhängig.
Der Kostenrahmen für die UVU wird auf mehrere tausend Euro geschätzt.
6. Umplanung der Brunnen für die Begrenzung des Grundw asseranstiegs unter
Berücksichtigung der unterirdischen Enteise nung des geförderten
Grundwassers
Obwohl nach Auffassung der Verwaltung keine rechtliche Grundlage für die
Errichtung von Brunnen zur Begrenzung des Grundwasseranstiegs in Angermund
besteht, wird die vom Umweltausschuss beschlossene Vorplanung der Brunnen mit
In-situ-Enteisenung als Grundlage einer aktualisierten Kostenschätzung in
Abhängigkeit der verfügbaren Ressourcen beauftragt. Der Zeitpunkt der
Beauftragung ist vom Fortschritt der vorrangig zu bearbeitenden
Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Angerbachs und des
Hochwasserrückhaltebeckens Kalkum abhängig. Der Kostenrahmen für die UVU wird
auf mehrere tausend Euro geschätzt.
7. Sachstand Hochwasserrückhaltebecken (HRB)-Kalkum
Der BRW geht davon aus, dass die UVU für das HRB-Kalkum im Januar 2005
vorliegt. Wichtige Erkenntnisse der Überleitung von Wasser aus dem Angerbach
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über den Anger-Entlastungsgraben in den Schwarzbach und von dort über den
Schwarzbach-Entlastungsgraben in den Kittelbach konnten erst bei den jüngsten
Hochwasserereignissen gewonnen werden, da in jüngerer Vergangenheit keine
Überleitung von Hochwasser stattgefunden hat. Mit der Fertigstellung der
Antragsunterlagen ist nach Auskunft des BRW spätestens Anfang März 2005 zu
rechnen.
Anschließend kann das Planfeststellungsverfahren mit der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit begonnen werden.
8. Beratung der Betroffenen
Die bereits beschriebenen Beratungsmöglichkeiten durch die Verwaltung bleiben
bestehen.
Das Umweltamt bietet den vom Grundwasser Betroff enen Beratung und
Informationen in hydrologischen Fragen an.
Mit den Stadtwerken Düsseldorf, der Verbraucherzentrale, der Maler- und
Lackiererinnung sowie dem Gesundheitsamt wird die Aktion zu Ursachen und
Wirkung von Schimmelpilzen in Wohnungen wiederholt. In die konkrete Beratung
wird das Umweltamt einbezogen, wenn Schädigungen durch das Grundwasser nicht
auszuschließen sind. Bisher war die Resonanz gering.
Über ein darüber hinausgehendes Beratungsangebot, insbesondere auch zu
bautechnischen Fragen, wäre unter Berücksichtigung der dafür erforderlichen
Ressourcen zu entscheiden.
Bei den in der Vorlage enthaltenen Zeitangaben wird vorausgesetzt, dass die vom BRW
zugesagten Fristen für die Vorlage erforderlicher Unterlagen eingehalten werden. Über
den Fortgang der einzelnen Maßnahmen werden die politischen Gremien von der
Verwaltung aktiv informiert.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Umweltschutz 13.01.05 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Amt:
Umweltamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Nieß-Mache
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