Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 19/ 3/2005

Hochwasserschutz Angermund

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kasernenstraße 6 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 3. Januar 2005veröffentlicht

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Seite 1 von 5 Informationsvorlage Betrifft: Hochwasserschutz und hohe Grundwasserstände in Angermund Mit interfraktionellem Beschluss des Umweltausschusses vom 20. April 2004 wurde die Verwaltung beauftragt: Szu den nachfolgenden Punkten, bei denen der Bergisch-Rheinische Wasserverband (BRW) zuständig ist, eine für die Stadt Dü sseldorf kostenneutrale Lösung mit dem BRW auszuhandeln. Sbei den übrigen Punkten, die evtl. realisiert werden, die Kosten zu ermitteln, die die Stadt zu tragen hätte und umgehend dem Ausschuss vorzulegen. Die Verwaltung nimmt zu den aufgeführten Punkten entsprechend des Antrags wie folgt Stellung: 1. Ausbau des Angerbaches Aufgrund der Einwendungen der Naturschutzverbände und der Interessengemeinschaft Grundwasserschäden Hochwasserschutz in Angermund im laufenden Planfeststellungsverfahren für den Ausbauabschnitt II am Angerbach ist es erforderlich, für den gesamten geplanten Ausbau des Angerbachs von der Stadtgrenze Ratingen bis zur Stadtgrenze Duisburg eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) und eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Daher fand im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens am 08.11.2004 ein Scopingtermin für das Gesamtkonzept des geplanten Ausbaus in drei Teilabschnitten (Stadtgrenze Duisburg bis Bahnlinie, Ortslage Angermund, südlich Kellnerei bis Stadtgrenze Ratingen) statt. Die UVU wird unterschiedliche Auswirkungen auf die drei Teilabschnitte des Vorhabens haben: S Die UVU wird parallel zur Planung im Ausbauabschnitt I (Stadtgrenze Duisburg bis Bahnlinie) erstellt, so dass die Ergebnisse vor der Planfeststellung der Maßnahme vorliegen und berücksichtigt werden können. S Die Ergebnisse der UVU sind Voraussetzung für die Detailplanung im Ausbauabschnitt III (südlich Kellnerei bis Stadtgrenze Ratingen), insbesondere wegen der Nähe zum FFH-Gebiet Überangermark. S Der Ausbauabschnitt II (Ortslage Angermund) soll bereits im Frühjahr 2005 RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 5 planfestgestellt werden. Für diesen Abschnitt werden weder eine Null- Variante noch weitere Alternativen gesehen. Die Notwendigkeit und Dringlichkeit sowie der Umfang des geplanten Ausbaus in der Ortslage zur Verbesserung des Hochwasserschutzes sind unstrittig. Beim Scopingtermin wurde der Gegenstand, der Umfang und die Methoden zur Erstellung der UVU festgelegt. Im laufenden Planfeststellungsverfahren für den Ausbauabschnitt II in der Ortslage von Angermund haben im November 2004 die Erörterungstermine stattgefunden. Die Erörterungsprotokolle werden derzeit versandt. Der Bergisch-Rheinische Wasserverband (BRW) hat inzwischen zugesagt, mit dem Ausbau des Angerbachs in der Ortslage in 2005 zu beginnen, wenn der Planfeststellungsbeschluss des Umweltamtes bis März 2005 vorliegt und bestandskräftig wird. Der BRW hat in Aussicht gestellt, Teilbereiche der Angerbachsohle im Zuge des Ausbaus abzudichten. Die Stadtwerke Duisburg AG haben bisher gegen eine abschnittsweise Abdichtung keine Bedenken erhoben, sofern bei der Maßnahme die Grundwasserneubildung insgesamt auf derzeitigem Niveau erhalten bleibt. Um den Umfang der Sohlabdichtungen in der Ortslage von Angermund sowie deren Kompensation für die Wasserbilanz der Umgebung festzulegen, wird Mitte Januar 2005 ein Expertengespräch im Umweltamt unter Beteiligung der Stadtwerke Duisburg AG und des BRW stattfinden. Zusätzlich soll der erforderliche Umfang der Sohlabdichtung anhand des Grundwassermodells nochmals geprüft werden. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse werden die Auflagen zur Sohlabdichtung im Planfeststellungsbeschluss formuliert. 2. Beibehaltung der heutigen Förderung der Wasserwerke Bockum u.a. und Ratingen-West Wie in der Informationsvorlage 19/25/2004 dargelegt, sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, die Wasserwerksbetreiber zur Beibehaltung der derzeitigen Wasserförderung vertraglich zu verpflichten. Dennoch ist die Verwaltung weiterhin bestrebt, allen Beteiligten die Bedeutung der bestehenden Wasserrechte und Wasserschutzzonenverordnungen zu verdeutlichen, um die Grundwassernutzung und den Grundwasserschutz nachhaltig sicherzustellen. 3. Vertiefung des Rahmer Bachs in Duisburg-Rahm und Düsseldorf-Angermund Der Rahmer Bach wird nordöstlich von Angermund mittels eines Überleitungsgrabens zusätzlich mit Wasser aus dem Dickelsbach gespeist. Hierfür war der Stadt Duisburg am 08.11.1973 eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt worden, die mittlerweile abgelaufen ist. Im Rahmen des Neuantrags der wasserrechtlichen Erlaubnis wurde die Stadt Duisburg aufgefordert, Messeinrichtungen am Überleitungsgraben zu installieren, um den Einfluß dieser Überleitung auf die Grundwasserstände zu ermitteln. Die Seite 3 von 5 Messeinrichtungen sind zwischenzeitlich errichtet. Das Umweltamt hat die Stadt Duisburg gebeten mitzuteilen, wann auswertbare Daten vorgelegt werden können. Bisher liegt keine Mitteilung der Stadt Duisburg vor, bis wann die Grundräumung des Rahmer Baches auf Duisburger Stadtgebiet abgeschlossen sein wird. Erst im Anschluss daran kann mit einer Grundräumung auf dem Gebiet der Stadt Düsseldorf durch den BRW begonnen werden. Der BRW hat zugesagt, diese Grundräumung durchzuführen, sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen. 4. Beseitigung des zentralen Regenwasser-Versickerungsbeckens Brockerhof Die Versickerungs-/Einleitungsanlage am Brockerhofer Graben und deren Betrieb stehen in direktem Zusammenhang mit dem Rahmer Bach, da der Überlauf der Anlage über den Brockerhofer Graben in den Rahmer Bach entwässert. Eine Räumung des Brockerhofer Grabens ist erst nach Räumung des Rahmer Baches sinnvoll. Der BRW hat im Rahmen der Gewässerschau 2004 zugesagt, den Graben im Anschluss an eine Räumung des Rahmer Baches zu räumen. Ob das Regenwasser-Versickerungsbecken dem Stand der Technik entspricht, wird derzeit gemeinsam mit dem Stadtentwässerungsbetrieb geprüft. 5. Überleitung vom östlichen zum westlichen Baggersee Zur Überleitung vom östlichen zum westlichen Baggersee liegen erste Berechnungen mit dem Grundwassermodell vor. Die im nächsten Schritt erforderliche Umweltverträglichkeitsuntersuchung wird in Abhängigkeit der verfügbaren Ressourcen beauftragt. Der Zeitpunkt der Beauftragung ist vom Fortschritt der vorrangig zu bearbeitenden Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Angerbachs und des Hochwasserrückhaltebeckens Kalkum abhängig. Der Kostenrahmen für die UVU wird auf mehrere tausend Euro geschätzt. 6. Umplanung der Brunnen für die Begrenzung des Grundw asseranstiegs unter Berücksichtigung der unterirdischen Enteise nung des geförderten Grundwassers Obwohl nach Auffassung der Verwaltung keine rechtliche Grundlage für die Errichtung von Brunnen zur Begrenzung des Grundwasseranstiegs in Angermund besteht, wird die vom Umweltausschuss beschlossene Vorplanung der Brunnen mit In-situ-Enteisenung als Grundlage einer aktualisierten Kostenschätzung in Abhängigkeit der verfügbaren Ressourcen beauftragt. Der Zeitpunkt der Beauftragung ist vom Fortschritt der vorrangig zu bearbeitenden Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Angerbachs und des Hochwasserrückhaltebeckens Kalkum abhängig. Der Kostenrahmen für die UVU wird auf mehrere tausend Euro geschätzt. 7. Sachstand Hochwasserrückhaltebecken (HRB)-Kalkum Der BRW geht davon aus, dass die UVU für das HRB-Kalkum im Januar 2005 vorliegt. Wichtige Erkenntnisse der Überleitung von Wasser aus dem Angerbach Seite 4 von 5 über den Anger-Entlastungsgraben in den Schwarzbach und von dort über den Schwarzbach-Entlastungsgraben in den Kittelbach konnten erst bei den jüngsten Hochwasserereignissen gewonnen werden, da in jüngerer Vergangenheit keine Überleitung von Hochwasser stattgefunden hat. Mit der Fertigstellung der Antragsunterlagen ist nach Auskunft des BRW spätestens Anfang März 2005 zu rechnen. Anschließend kann das Planfeststellungsverfahren mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit begonnen werden. 8. Beratung der Betroffenen Die bereits beschriebenen Beratungsmöglichkeiten durch die Verwaltung bleiben bestehen. Das Umweltamt bietet den vom Grundwasser Betroff enen Beratung und Informationen in hydrologischen Fragen an. Mit den Stadtwerken Düsseldorf, der Verbraucherzentrale, der Maler- und Lackiererinnung sowie dem Gesundheitsamt wird die Aktion zu Ursachen und Wirkung von Schimmelpilzen in Wohnungen wiederholt. In die konkrete Beratung wird das Umweltamt einbezogen, wenn Schädigungen durch das Grundwasser nicht auszuschließen sind. Bisher war die Resonanz gering. Über ein darüber hinausgehendes Beratungsangebot, insbesondere auch zu bautechnischen Fragen, wäre unter Berücksichtigung der dafür erforderlichen Ressourcen zu entscheiden. Bei den in der Vorlage enthaltenen Zeitangaben wird vorausgesetzt, dass die vom BRW zugesagten Fristen für die Vorlage erforderlicher Unterlagen eingehalten werden. Über den Fortgang der einzelnen Maßnahmen werden die politischen Gremien von der Verwaltung aktiv informiert. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Umweltschutz 13.01.05 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Amt: Umweltamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Nieß-Mache RSD AllVorlg.WPT Seite 5 von 5

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 19/ 3/2005