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Informationsvorlage
Betrifft:
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der Fraktionen CDU und FDP vom
13.02.2004 zum Thema Maßnahmen gegen Hochwasser und Grundwasseranstieg in
Angermund
Die Grundwasserstände sind infolge der langen Trockenperiode im Sommer 2003 im
gesamten Stadtgebiet gesunken. In Angermund wurde Ende des letzten Jahres der
niedrigste Grundwasserstand seit 1998 verzeichnet. Aufgrund der periodischen Schwan-
kungen sind die Grundwasserstände seitdem wieder angestiegen, sie liegen aber zurzeit
noch deutlich niedriger als zur gleichen Jahreszeit der Vorjahre. Die Grundwasserstands-
entwicklung ist den in Anlage 1 beigefügten Ganglinien zu entnehmen.
Die Größenordnung der maßgebenden Grundwasserentnahmen ist in den letzten 4 bis 5
Jahren gleich geblieben. Das Wasserwerk Lintorf wurde bereits 1991 endgültig stillgelegt.
Die Förderung der Wasserwerke Bockum, Wittlaer u.a. beträgt in den letzten 4 bis 5
Jahren jeweils ca. 17 Mio m³ (Anlage 2). Eine vergleichbare Entwicklung ist auch für das
Wasserwerk Ratingen - Broichhofstraße gegeben.
Eine zusätzliche Anreicherung des Grundwassers durch versickerndes Angerhochwasser
in der Überangermark wurde von der Verwaltung inzwischen unterbunden und der nur im
Notfall aktive Abschlag in den Forstbusch verlegt.
Die bisher untersuchten Auswirkungen der verschiedenen Ursachenbeiträge auf die
Grundwasserstände in Angermund sind nochmals in Anlage 3 zusammengefasst.
Dies vorausgeschickt, nimmt die Verwaltung zu den Maßnahmen, die in Anlage 4 in
Tabellenform zusammengestellt sind, entsprechend des Antrages Stellung.
1.1 Ausbau der Anger
Der Bergisch-Rheinische Wasserverband (BRW) hat ein Gesamtkonzept zum
Ausbau des Angerbachs auf Düsseldorfer Stadtgebiet in drei Abschnitten vorgelegt.
Für den Ausbauabschnitt (II) in der Ortslage von Angermund wurde das wasserrecht-
liche Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Die Antragsunterlagen lagen zu jeder-
manns Einsicht aus.
Es sind 15 Einwendungen von Anwohnern und 14 Stellungnahmen von Trägern
öffentlicher Belange eingegangen. Hierin wird überwiegend die Plausibilität der
Unterlagen, insbesondere der hydraulischen Berechnungen, angemahnt, aber auch
die Besorgnis vorgetragen, die Situation könne sich durch den geplanten Ausbau
noch verschärfen.
Die Stellungnahme des BRW zu den Einwendungen und Stellungnahmen liegt
zwischenzeitlich vor. Zusätzlich wurden zwischenzeitlich der Landschaftspflegeri-
sche Begleitplan und hydraulische Berechnungen vorgelegt. Die Erörterungstermine
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für den Ausbauabschnitt in der Ortslage von Angermund sind für Sommer 2004
vorgesehen.
Die Antragsunterlagen für den Abschnitt I ab der Bahnlinie bis zur Stadtgrenze
Duisburg sollen nach Auskunft des BRW bis Mitte Mai 2004 eingereicht werden.
1.2 Abdichtung der Sohle des Angerbachs
Nach den Ergebnissen des Geobit - Gutachtens trägt der Angerbach durch die
Versickerung über die Bachsohle erheblich zur Grundwasserneubildung bei. Nach
Anhörung der Betroffenen im Planfeststellungsverfahren ist zu entscheiden, ob und
auf welchen Teilabschnitten eine Abdichtung der Sohle des Angerbachs festgesetzt
wird. Sofern eine solche Festsetzung erfolgt, wäre die Finanzierung dieser Maß-
nahmen anschließend zu klären.
1.3 Sachstand HRB-Kalkum
Mit der Fertigstellung der Antragsunterlagen ist nach Auskunft des BRW zum Som-
mer 2004 zu rechnen.
2. Beibehaltung der heutigen Förderung der Wasserwerke Bockum und Ratingen-
West
Die Verwaltung sieht keine Möglichkeit, die Wasserwerksbetreiber zur Beibehaltung
der derzeitigen Wasserförderung vertraglich zu verpflichten.
Die Verwaltung ist bestrebt, allen Beteiligten die Bedeutung der bestehenden Was-
serrechte und Wasserschutzzonenverordnungen zu verdeutlichen, um die Grund-
wassernutzung und den Grundwasserschutz nachhaltig sicherzustellen.
3. Vertiefung des Rahmer Bachs in Duisburg-Rahm und Düsseldorf-Angermund
Der Rahmer Bach wird nordöstlich von Angermund mittels eines Überleitungs-
grabens zusätzlich mit Wasser aus dem Dickelsbach gespeist. Hierfür hatte die
Stadt Duisburg eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Im Rahmen der Neubeantragung des Wasserrechts hat die Stadt Duisburg zugesagt,
Messeinrichtungen zu installieren, um den Einfluss dieser Überleitung auf die Grund-
wasserstände zu ermitteln. Die Umsetzung ist bisher nicht erfolgt.
Zur Verbesserung des Abflusses im Rahmer Bach ist im ersten Schritt die Räumung
der Gewässersohle im Rahmen der Gewässerunterhaltung entgegen der Fließ-
richtung durchzuführen. Daher ist zunächst auf Duisburger Stadtgebiet zu räumen.
In 2003 wurde ein Teilbereich geräumt. In 2004 soll nach Auskunft der Stadt Duis-
burg der Abschnitt bis zur Stadtgrenze geräumt werden. Erst im Anschluss daran
kann durch eine Grundräumung auf dem Gebiet der Stadt Düsseldorf durch den
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BRW der Abfluss im Rahmer Bach verbessert werden, der BRW hat dies zugesagt.
Die Auswirkungen dieser Maßnahme auf die Grundwasserstände werden anhand
von Grundwasserstandsmessungen überwacht. Ein Ausbau des Rahmer Bachs zur
Vertiefung der Gewässersohle ist im Anschluss an den Ausbau der Anger und die
Herstellung des Hochwasserrückhaltebeckens Kalkum auf der Grundlage der Über-
wachungsergebnisse erneut zu prüfen.
4. Beseitigung von Versickerungsanlagen
4.1 Beseitigung der Versickerungsanlage Bilkrather Weg
Die Versickerungsanlage soll durch ein Regenbecken mit Einleitung in den Anger-
bach ersetzt werden. Der Entwurf der wasserrechtlichen Erlaubnis der Bezirks-
regierung vom 08.03.2004 liegt vor.
4.2 Beseitigung des zentralen Regenwasser-Versickerungsbeckens Brockenhof
Die Versickerungs-/Einleitungsanlage am Brockenhofer Graben und deren Betrieb
stehen in direktem Zusammenhang mit dem Rahmer Bach, da der Überlauf der
Anlage über den Brockenhofer Graben in den Rahmer Bach entwässert. Eine Räu-
mung des Brockenhofer Grabens ist erst nach Räumung des Rahmer Baches sinn-
voll.
Die Anlage selbst ist zu ändern, sofern sie nicht dem Stand der Technik entspricht.
Dies ist zunächst zu klären.
4.3 Beseitigung privater Versickerungsanlagen
Private Versickerungsanlagen bewirken nur eine sehr lokale, großräumig jedoch
nicht nachweisbare Erhöhung der Grundwasserstände.
In Gebieten mit minimalen Grundwasserflurabständen von weniger als 3 m ist eine
Einzelfallprüfung der kleinräumigen Auswirkungen erforderlich.
5. Überleitung vom östlichen zum westlichen Baggersee
Die Ergebnisse der Modellberechnung von Geobit zu den Auswirkungen der Überlei-
tung von Wasser aus dem östlichen in den westlichen Angermunder Baggersee sind
vom Gutachter zu überarbeiten. Zum einen sind die durch die zwischenzeitlich
installierten Seepegel verbesserten Grundlagendaten in der Modellberechnung zu
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berücksichtigen. Zum anderen sind die auf der Datengrundlage von 2000 berechne-
ten Auswirkungen auf die Grundwasserstände nicht plausibel, so dass die Berech-
nungsergebnisse im Einzelnen vom Gutachter zu begründen sind.
Die erforderliche Untersuchung der Umweltauswirkungen wird nach Klärung der
hydraulischen Auswirkungen dieser Maßnahme beauftragt.
6. Umplanung der Brunnen für die Begrenzung des Grundw asseranstiegs unter
Berücksichtigung der unterirdischen Enteisung des geförderten Grundwassers
Zur Zeit werden keine Brunnen zur Begrenzung des Grundwassers in Angermund
geplant. Hierzu besteht keine rechtliche Handlungsgrundlage.
7. Beratung der Betroffenen
Das Umweltamt bietet den vom Grundwasser Betroffenen Beratung und Informatio-
nen in hydrologischen Fragen an.
Mit den Stadtwerken Düsseldorf, der Verbraucherzentrale, der Maler- und Lackierer-
innung sowie dem Gesundheitsamt ist eine Aktion zu Ursachen und Wirkung von
Schimmelpilzen in Wohnungen angelaufen und ein Vor-Ort-Service eingerichtet. In
die konkrete Beratung wird das Umweltamt einbezogen, wenn Schädigungen durch
das Grundwasser nicht auszuschließen sind. Bisher ist die Resonanz gering. Ins-
gesamt haben ca. 20 Personen das Angebot angenommen.
Auch das Beratungsangebot im UIZ im September 2003 wurde in Einzelfällen in
Anspruch genommen.
Über ein darüber hinausgehendes Beratungsangebot, insbesondere auch zu bau-
technischen Fragen, wäre unter Berücksichtigung der dafür erforderlichen Ressour-
cen zu entscheiden.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Umweltschutz 20.04.04 -/-
1
1) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt GW-Ganglinien mit Übersichtsplan für Anger-
mund
2 beigefügt GW-Entnahmemengen der Wasserwerke Bo-
ckum/Wittlaer
3 beigefügt Auswirkungen versch. Maßnahmen auf die
GW-Stände
RSD AllVorlg.WPT
Nr. Ort Anlage
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4 beigefügt Tabelle Maßnahmenkatalog
Amt:
Umweltamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Nieß-Mache
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Brunnen 00355 / Bahnhofstraße
OKP 37,30 m ü NN / OKG 36,13 m ü NN
25,00
27,00
37,00
01.01.78
01.01.79
01.01.80
01.01.81
01.01.82
01.01.83
01.01.84
01.01.85
01.01.86
01.01.87
01.01.88
01.01.89
01.01.90
01.01.91
01.01.92
01.01.93
01.01.94
01.01.95
01.01.96
01.01.97
01.01.98
01.01.99
01.01.00
01.01.01
01.01.02
01.01.04
01.01.05
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Brunnen 00411D 2MBre / An den Kämpen
OKP 35,57 m ü NN / OKG 35,05 m ü NN
26,00
27,00
28,00
01.01.13
01.01.18
01.01.23
01.01.28
01.01.33
01.01.38
01.01.43
01.01.48
01.01.53
01.01.58
01.01.63
01.01.68
01.01.73
01.01.78
01.01.83
01.01.88
01.01.93
01.01.98
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Brunnen 00460D / Heiderweg
OKP 35,15 m ü NN / OKG 35,15 m ü NN
26,00
27,00
28,00
01.01.13
01.01.18
01.01.23
01.01.28
01.01.33
01.01.38
01.01.43
01.01.48
01.01.53
01.01.58
01.01.63
01.01.68
01.01.73
01.01.78
01.01.83
01.01.88
01.01.93
01.01.98
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Brunnen 01139 / Alte Gasse
OKP 36,46 m ü NN / OKG 35,49 m ü NN
28,00
01.01.00
01.07.00
01.01.01
01.07.01
01.01.02
01.07.02
01.07.03
01.01.04
01.07.04
01.01.05
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Brunnen 01161 / Am Mühlendamm
OKP 36,55 m ü NN / OKG 35,65 m ü NN
37,00
01.01.01
01.07.01
01.01.02
01.07.02
01.07.03
01.01.04
01.07.04
01.01.05
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Grundwasserentnahmemengen des Wasserwerkes
Bockum 1970 - 2003 (WR 059)
0,00
1970
1971
1972
1973
1974
1975
1976
1977
1978
1979
1980
1981
1982
1983
1984
1985
1986
1987
1988
1989
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
m³/a
Anl
ag
e 2
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Anlage 3
Auswirkungen verschiedener Maßnahmen auf die Grundwasser-
Absenkung des Grundwas-
serstandes um:
(gem. GEOBIT-Gutachten)
Bereich 1 Bereich 2 Bereich 3 Bereich 4
Abdichtung der Sohle des Angerbachs 0,4-2 m 0,4-1 m 0,4-2 m 0,4-2 m
Wasserwerke Bockum und Wittlaer, aktuelle Förderkonstellation ca. 1 m ca. 1 m ca. 1 m ca. 1 m
Wasserwerk Ratingen Broichhofstraße, aktuelle Förderkonstellation ca. 0,5 m ca. 0,5 m ca. 0,5 m ca. 0,5 m
industrielle, landwirtschaftliche und private Entnahme bis zu 0,5 m bis zu 0,5 m bis zu 0,5 m bis zu 0,5 m
(aktuelle Förderkonstellation)
maximal genehmigte Entnahmemenge sowie Verlagerung des Förderschwerpunktes ca. 0,4 m ca. 0,4 m ca. 0,4 m ca. 0,4 m
im Wasserwerk Bockum/ Wittlaer - zusätzlich -
Umbau der Niederschlagsversickerungsanlage "Bilkrather Weg" 0,1-0,2 m 0,1-0,3 m 0,2-0,3 m 0,2-0,3 m
Wasserwerk Lintorf, ehemalige Förderkonstellation 0,1-0,3 m 0,1-0,3 m 0,1-0,2 m 0,1-0,2 m
Umbau der Niederschlagsversickerungsanlagen "Brockenhofer Graben" ca. 0,1 m ca. 0,1-0,2 m ca. 0,1 m 0 m
Abschalten dezentraler Niederschlagsversickerungsanlagen 0 m 0 m 0 m 0 m
Vermeidung einer hyp. erhöhter Ableitung von Hochwasser des Angerbaches 0 m 0 m 0 m 0 m
in den Forstbusch (aktueller südlicher Notabschlag E1)
Bereits um-
gesetzt:
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Vermeidung einer Ableitung von Hochwasser des Angerbaches in die ÜÜberangermark < 0,1 m 0 m < 0
(ehemaliger nöördlicher Abschlag E1 +2)
Vermeidung einer Ableitung von extremem Hochwasser des Angerbaches < 0,1 m < 0,1 m < 0
in die ÜÜberangermark (ehemaliger nöördlicher Abschlag E1+2)
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Karte zur Anlage 3
Anlage 4
Maßnahmen zur Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Verhält-
nisse in Angermund
Stand 31.03.2004
Maßnahme Ziel Umsetzung
Ausbau des Angerbachs Hochwassersicherheit für ein
HQ100, Verringerung der
Grundwasserneubildung bei
Hochwasser
Planfeststellungsverfahren
läuft; Erörterungstermine für
Sommer 2004 vorgesehen
Abdichtung des Angerbachs Reduzierung der Grundwasser-
ist im Planfeststellungsverfah-
ren für den Ausbau zu entschei-
den
Möglichkeiten zur Retention im
Oberlauf
Hochwasserschutz Prüfung durch den BRW und
die Gebietskörperschaften er-
forderlich
Ausbau HRB Kalkum incl. der
wasserbaulichen Anlagen
Hochwasserschutz Antrag wird bis zum Sommer
2004 erwartet
Grundräumung des Rahmer
Bachs
Verbesserung der
Abflussverhältnisse
Grundräumung in Duisburg zum
Teil erfolgt; Abschnitt bis
Stadtgrenze soll in 2004 ge-
räumt werden, anschließend
Räumung auf Düsseldorfer
Stadtgebiet durch BRW
Aufrechterhaltung der z.Z.
bestehenden Förderung der
Wasserwerke Bockum u.a.
Vermeidung eines weiteren
Anstiegs der Grundwasser-
Bedeutung der Grundwasser-
förderung verdeutlichen
Aufrechterhaltung der z.Z.
bestehenden Förderung der
Wasserwerke Ratingen West
Vermeidung eines weiteren
Anstiegs der Grundwasser-
Bedeutung der Grundwasser-
förderung verdeutlichen
Beseitigung der Versickerungs-
anlage Bilkrather Weg
Verbesserung der
Niederschlagswasserableitung
Maßnahme ist eingeleitet
Beseitigung der Versickerungs-
anlage Brockenhofer Graben
Verbesserung der
Niederschlagswasserableitung
im ersten Schritt ist eine
Prüfung notwendig, ob die
Anlage dem Stand der Technik
entspricht
Beseitigung privater
Versickerungsanlagen
Verbesserung der Nieder-
schlagswasserableitung
Prüfung im Einzelfall erforder-
lich
Überleitung vom östlichen in den
westlichen See
Reduzierung der
Grundwasserstände in
Angermund
Untersuchung der Umweltaus-
wirkungen wird vergeben
Installation von vier Brunnen zur
Grundwasserabsenkung
Reduzierung der
Grundwasserstände in
Angermund
hierfür gibt es keine Handlungs-
grundlage
Beratung der Betroffenen Ursachenprüfung,
Schadensprävention
erfolgt kontinuierlich
konsequente Unterhaltung der Optimierung der Aufnahme in Gewässerunter-
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betreffenden Gewässer Abflussverhältnisse haltungspläne durch BRW
erforderlich