Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 19/ 25/2004

Hochwasserschutz/Grundwasseranstieg in Angermund

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Rheinwerft 5 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 8. April 2004veröffentlicht

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Seite 1 von 16 Informationsvorlage Betrifft: Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der Fraktionen CDU und FDP vom 13.02.2004 zum Thema Maßnahmen gegen Hochwasser und Grundwasseranstieg in Angermund Die Grundwasserstände sind infolge der langen Trockenperiode im Sommer 2003 im gesamten Stadtgebiet gesunken. In Angermund wurde Ende des letzten Jahres der niedrigste Grundwasserstand seit 1998 verzeichnet. Aufgrund der periodischen Schwan- kungen sind die Grundwasserstände seitdem wieder angestiegen, sie liegen aber zurzeit noch deutlich niedriger als zur gleichen Jahreszeit der Vorjahre. Die Grundwasserstands- entwicklung ist den in Anlage 1 beigefügten Ganglinien zu entnehmen. Die Größenordnung der maßgebenden Grundwasserentnahmen ist in den letzten 4 bis 5 Jahren gleich geblieben. Das Wasserwerk Lintorf wurde bereits 1991 endgültig stillgelegt. Die Förderung der Wasserwerke Bockum, Wittlaer u.a. beträgt in den letzten 4 bis 5 Jahren jeweils ca. 17 Mio m³ (Anlage 2). Eine vergleichbare Entwicklung ist auch für das Wasserwerk Ratingen - Broichhofstraße gegeben. Eine zusätzliche Anreicherung des Grundwassers durch versickerndes Angerhochwasser in der Überangermark wurde von der Verwaltung inzwischen unterbunden und der nur im Notfall aktive Abschlag in den Forstbusch verlegt. Die bisher untersuchten Auswirkungen der verschiedenen Ursachenbeiträge auf die Grundwasserstände in Angermund sind nochmals in Anlage 3 zusammengefasst. Dies vorausgeschickt, nimmt die Verwaltung zu den Maßnahmen, die in Anlage 4 in Tabellenform zusammengestellt sind, entsprechend des Antrages Stellung. 1.1 Ausbau der Anger Der Bergisch-Rheinische Wasserverband (BRW) hat ein Gesamtkonzept zum Ausbau des Angerbachs auf Düsseldorfer Stadtgebiet in drei Abschnitten vorgelegt. Für den Ausbauabschnitt (II) in der Ortslage von Angermund wurde das wasserrecht- liche Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Die Antragsunterlagen lagen zu jeder- manns Einsicht aus. Es sind 15 Einwendungen von Anwohnern und 14 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Hierin wird überwiegend die Plausibilität der Unterlagen, insbesondere der hydraulischen Berechnungen, angemahnt, aber auch die Besorgnis vorgetragen, die Situation könne sich durch den geplanten Ausbau noch verschärfen. Die Stellungnahme des BRW zu den Einwendungen und Stellungnahmen liegt zwischenzeitlich vor. Zusätzlich wurden zwischenzeitlich der Landschaftspflegeri- sche Begleitplan und hydraulische Berechnungen vorgelegt. Die Erörterungstermine RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 16 für den Ausbauabschnitt in der Ortslage von Angermund sind für Sommer 2004 vorgesehen. Die Antragsunterlagen für den Abschnitt I ab der Bahnlinie bis zur Stadtgrenze Duisburg sollen nach Auskunft des BRW bis Mitte Mai 2004 eingereicht werden. 1.2 Abdichtung der Sohle des Angerbachs Nach den Ergebnissen des Geobit - Gutachtens trägt der Angerbach durch die Versickerung über die Bachsohle erheblich zur Grundwasserneubildung bei. Nach Anhörung der Betroffenen im Planfeststellungsverfahren ist zu entscheiden, ob und auf welchen Teilabschnitten eine Abdichtung der Sohle des Angerbachs festgesetzt wird. Sofern eine solche Festsetzung erfolgt, wäre die Finanzierung dieser Maß- nahmen anschließend zu klären. 1.3 Sachstand HRB-Kalkum Mit der Fertigstellung der Antragsunterlagen ist nach Auskunft des BRW zum Som- mer 2004 zu rechnen. 2. Beibehaltung der heutigen Förderung der Wasserwerke Bockum und Ratingen- West Die Verwaltung sieht keine Möglichkeit, die Wasserwerksbetreiber zur Beibehaltung der derzeitigen Wasserförderung vertraglich zu verpflichten. Die Verwaltung ist bestrebt, allen Beteiligten die Bedeutung der bestehenden Was- serrechte und Wasserschutzzonenverordnungen zu verdeutlichen, um die Grund- wassernutzung und den Grundwasserschutz nachhaltig sicherzustellen. 3. Vertiefung des Rahmer Bachs in Duisburg-Rahm und Düsseldorf-Angermund Der Rahmer Bach wird nordöstlich von Angermund mittels eines Überleitungs- grabens zusätzlich mit Wasser aus dem Dickelsbach gespeist. Hierfür hatte die Stadt Duisburg eine wasserrechtliche Erlaubnis. Im Rahmen der Neubeantragung des Wasserrechts hat die Stadt Duisburg zugesagt, Messeinrichtungen zu installieren, um den Einfluss dieser Überleitung auf die Grund- wasserstände zu ermitteln. Die Umsetzung ist bisher nicht erfolgt. Zur Verbesserung des Abflusses im Rahmer Bach ist im ersten Schritt die Räumung der Gewässersohle im Rahmen der Gewässerunterhaltung entgegen der Fließ- richtung durchzuführen. Daher ist zunächst auf Duisburger Stadtgebiet zu räumen. In 2003 wurde ein Teilbereich geräumt. In 2004 soll nach Auskunft der Stadt Duis- burg der Abschnitt bis zur Stadtgrenze geräumt werden. Erst im Anschluss daran kann durch eine Grundräumung auf dem Gebiet der Stadt Düsseldorf durch den Seite 3 von 16 BRW der Abfluss im Rahmer Bach verbessert werden, der BRW hat dies zugesagt. Die Auswirkungen dieser Maßnahme auf die Grundwasserstände werden anhand von Grundwasserstandsmessungen überwacht. Ein Ausbau des Rahmer Bachs zur Vertiefung der Gewässersohle ist im Anschluss an den Ausbau der Anger und die Herstellung des Hochwasserrückhaltebeckens Kalkum auf der Grundlage der Über- wachungsergebnisse erneut zu prüfen. 4. Beseitigung von Versickerungsanlagen 4.1 Beseitigung der Versickerungsanlage Bilkrather Weg Die Versickerungsanlage soll durch ein Regenbecken mit Einleitung in den Anger- bach ersetzt werden. Der Entwurf der wasserrechtlichen Erlaubnis der Bezirks- regierung vom 08.03.2004 liegt vor. 4.2 Beseitigung des zentralen Regenwasser-Versickerungsbeckens Brockenhof Die Versickerungs-/Einleitungsanlage am Brockenhofer Graben und deren Betrieb stehen in direktem Zusammenhang mit dem Rahmer Bach, da der Überlauf der Anlage über den Brockenhofer Graben in den Rahmer Bach entwässert. Eine Räu- mung des Brockenhofer Grabens ist erst nach Räumung des Rahmer Baches sinn- voll. Die Anlage selbst ist zu ändern, sofern sie nicht dem Stand der Technik entspricht. Dies ist zunächst zu klären. 4.3 Beseitigung privater Versickerungsanlagen Private Versickerungsanlagen bewirken nur eine sehr lokale, großräumig jedoch nicht nachweisbare Erhöhung der Grundwasserstände. In Gebieten mit minimalen Grundwasserflurabständen von weniger als 3 m ist eine Einzelfallprüfung der kleinräumigen Auswirkungen erforderlich. 5. Überleitung vom östlichen zum westlichen Baggersee Die Ergebnisse der Modellberechnung von Geobit zu den Auswirkungen der Überlei- tung von Wasser aus dem östlichen in den westlichen Angermunder Baggersee sind vom Gutachter zu überarbeiten. Zum einen sind die durch die zwischenzeitlich installierten Seepegel verbesserten Grundlagendaten in der Modellberechnung zu Seite 4 von 16 berücksichtigen. Zum anderen sind die auf der Datengrundlage von 2000 berechne- ten Auswirkungen auf die Grundwasserstände nicht plausibel, so dass die Berech- nungsergebnisse im Einzelnen vom Gutachter zu begründen sind. Die erforderliche Untersuchung der Umweltauswirkungen wird nach Klärung der hydraulischen Auswirkungen dieser Maßnahme beauftragt. 6. Umplanung der Brunnen für die Begrenzung des Grundw asseranstiegs unter Berücksichtigung der unterirdischen Enteisung des geförderten Grundwassers Zur Zeit werden keine Brunnen zur Begrenzung des Grundwassers in Angermund geplant. Hierzu besteht keine rechtliche Handlungsgrundlage. 7. Beratung der Betroffenen Das Umweltamt bietet den vom Grundwasser Betroffenen Beratung und Informatio- nen in hydrologischen Fragen an. Mit den Stadtwerken Düsseldorf, der Verbraucherzentrale, der Maler- und Lackierer- innung sowie dem Gesundheitsamt ist eine Aktion zu Ursachen und Wirkung von Schimmelpilzen in Wohnungen angelaufen und ein Vor-Ort-Service eingerichtet. In die konkrete Beratung wird das Umweltamt einbezogen, wenn Schädigungen durch das Grundwasser nicht auszuschließen sind. Bisher ist die Resonanz gering. Ins- gesamt haben ca. 20 Personen das Angebot angenommen. Auch das Beratungsangebot im UIZ im September 2003 wurde in Einzelfällen in Anspruch genommen. Über ein darüber hinausgehendes Beratungsangebot, insbesondere auch zu bau- technischen Fragen, wäre unter Berücksichtigung der dafür erforderlichen Ressour- cen zu entscheiden. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Umweltschutz 20.04.04 -/- 1 1) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt GW-Ganglinien mit Übersichtsplan für Anger- mund 2 beigefügt GW-Entnahmemengen der Wasserwerke Bo- ckum/Wittlaer 3 beigefügt Auswirkungen versch. Maßnahmen auf die GW-Stände RSD AllVorlg.WPT Nr. Ort Anlage Seite 5 von 16 4 beigefügt Tabelle Maßnahmenkatalog Amt: Umweltamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Nieß-Mache Seite 6 von 16 Seite 7 von 16 Brunnen 00355 / Bahnhofstraße OKP 37,30 m ü NN / OKG 36,13 m ü NN 25,00 27,00 37,00 01.01.78 01.01.79 01.01.80 01.01.81 01.01.82 01.01.83 01.01.84 01.01.85 01.01.86 01.01.87 01.01.88 01.01.89 01.01.90 01.01.91 01.01.92 01.01.93 01.01.94 01.01.95 01.01.96 01.01.97 01.01.98 01.01.99 01.01.00 01.01.01 01.01.02 01.01.04 01.01.05 Seite 8 von 16 Brunnen 00411D 2MBre / An den Kämpen OKP 35,57 m ü NN / OKG 35,05 m ü NN 26,00 27,00 28,00 01.01.13 01.01.18 01.01.23 01.01.28 01.01.33 01.01.38 01.01.43 01.01.48 01.01.53 01.01.58 01.01.63 01.01.68 01.01.73 01.01.78 01.01.83 01.01.88 01.01.93 01.01.98 Seite 9 von 16 Brunnen 00460D / Heiderweg OKP 35,15 m ü NN / OKG 35,15 m ü NN 26,00 27,00 28,00 01.01.13 01.01.18 01.01.23 01.01.28 01.01.33 01.01.38 01.01.43 01.01.48 01.01.53 01.01.58 01.01.63 01.01.68 01.01.73 01.01.78 01.01.83 01.01.88 01.01.93 01.01.98 Seite 10 von 16 Brunnen 01139 / Alte Gasse OKP 36,46 m ü NN / OKG 35,49 m ü NN 28,00 01.01.00 01.07.00 01.01.01 01.07.01 01.01.02 01.07.02 01.07.03 01.01.04 01.07.04 01.01.05 Seite 11 von 16 Brunnen 01161 / Am Mühlendamm OKP 36,55 m ü NN / OKG 35,65 m ü NN 37,00 01.01.01 01.07.01 01.01.02 01.07.02 01.07.03 01.01.04 01.07.04 01.01.05 Seite 12 von 16 Grundwasserentnahmemengen des Wasserwerkes Bockum 1970 - 2003 (WR 059) 0,00 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 m³/a Anl ag e 2 Seite 13 von 16 Anlage 3 Auswirkungen verschiedener Maßnahmen auf die Grundwasser- Absenkung des Grundwas- serstandes um: (gem. GEOBIT-Gutachten) Bereich 1 Bereich 2 Bereich 3 Bereich 4 Abdichtung der Sohle des Angerbachs 0,4-2 m 0,4-1 m 0,4-2 m 0,4-2 m Wasserwerke Bockum und Wittlaer, aktuelle Förderkonstellation ca. 1 m ca. 1 m ca. 1 m ca. 1 m Wasserwerk Ratingen Broichhofstraße, aktuelle Förderkonstellation ca. 0,5 m ca. 0,5 m ca. 0,5 m ca. 0,5 m industrielle, landwirtschaftliche und private Entnahme bis zu 0,5 m bis zu 0,5 m bis zu 0,5 m bis zu 0,5 m (aktuelle Förderkonstellation) maximal genehmigte Entnahmemenge sowie Verlagerung des Förderschwerpunktes ca. 0,4 m ca. 0,4 m ca. 0,4 m ca. 0,4 m im Wasserwerk Bockum/ Wittlaer - zusätzlich - Umbau der Niederschlagsversickerungsanlage "Bilkrather Weg" 0,1-0,2 m 0,1-0,3 m 0,2-0,3 m 0,2-0,3 m Wasserwerk Lintorf, ehemalige Förderkonstellation 0,1-0,3 m 0,1-0,3 m 0,1-0,2 m 0,1-0,2 m Umbau der Niederschlagsversickerungsanlagen "Brockenhofer Graben" ca. 0,1 m ca. 0,1-0,2 m ca. 0,1 m 0 m Abschalten dezentraler Niederschlagsversickerungsanlagen 0 m 0 m 0 m 0 m Vermeidung einer hyp. erhöhter Ableitung von Hochwasser des Angerbaches 0 m 0 m 0 m 0 m in den Forstbusch (aktueller südlicher Notabschlag E1) Bereits um- gesetzt: Seite 14 von 16 Vermeidung einer Ableitung von Hochwasser des Angerbaches in die ÜÜberangermark < 0,1 m 0 m < 0 (ehemaliger nöördlicher Abschlag E1 +2) Vermeidung einer Ableitung von extremem Hochwasser des Angerbaches < 0,1 m < 0,1 m < 0 in die ÜÜberangermark (ehemaliger nöördlicher Abschlag E1+2) Seite 15 von 16 Karte zur Anlage 3 Anlage 4 Maßnahmen zur Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Verhält- nisse in Angermund Stand 31.03.2004 Maßnahme Ziel Umsetzung Ausbau des Angerbachs Hochwassersicherheit für ein HQ100, Verringerung der Grundwasserneubildung bei Hochwasser Planfeststellungsverfahren läuft; Erörterungstermine für Sommer 2004 vorgesehen Abdichtung des Angerbachs Reduzierung der Grundwasser- ist im Planfeststellungsverfah- ren für den Ausbau zu entschei- den Möglichkeiten zur Retention im Oberlauf Hochwasserschutz Prüfung durch den BRW und die Gebietskörperschaften er- forderlich Ausbau HRB Kalkum incl. der wasserbaulichen Anlagen Hochwasserschutz Antrag wird bis zum Sommer 2004 erwartet Grundräumung des Rahmer Bachs Verbesserung der Abflussverhältnisse Grundräumung in Duisburg zum Teil erfolgt; Abschnitt bis Stadtgrenze soll in 2004 ge- räumt werden, anschließend Räumung auf Düsseldorfer Stadtgebiet durch BRW Aufrechterhaltung der z.Z. bestehenden Förderung der Wasserwerke Bockum u.a. Vermeidung eines weiteren Anstiegs der Grundwasser- Bedeutung der Grundwasser- förderung verdeutlichen Aufrechterhaltung der z.Z. bestehenden Förderung der Wasserwerke Ratingen West Vermeidung eines weiteren Anstiegs der Grundwasser- Bedeutung der Grundwasser- förderung verdeutlichen Beseitigung der Versickerungs- anlage Bilkrather Weg Verbesserung der Niederschlagswasserableitung Maßnahme ist eingeleitet Beseitigung der Versickerungs- anlage Brockenhofer Graben Verbesserung der Niederschlagswasserableitung im ersten Schritt ist eine Prüfung notwendig, ob die Anlage dem Stand der Technik entspricht Beseitigung privater Versickerungsanlagen Verbesserung der Nieder- schlagswasserableitung Prüfung im Einzelfall erforder- lich Überleitung vom östlichen in den westlichen See Reduzierung der Grundwasserstände in Angermund Untersuchung der Umweltaus- wirkungen wird vergeben Installation von vier Brunnen zur Grundwasserabsenkung Reduzierung der Grundwasserstände in Angermund hierfür gibt es keine Handlungs- grundlage Beratung der Betroffenen Ursachenprüfung, Schadensprävention erfolgt kontinuierlich konsequente Unterhaltung der Optimierung der Aufnahme in Gewässerunter- Seite 16 von 16 betreffenden Gewässer Abflussverhältnisse haltungspläne durch BRW erforderlich

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 19/ 25/2004