Antr. SPD: Satzung Bürgerentscheide
Aus der amtlichen Vorlage
Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen: Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, im Namen der o.g. Fraktionen bitten wir Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung für die nächste Sitzung des Rates am 08.11.2004 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf bittet die Verwaltung, für die nächste Sitzung des Rates am 15.12.2004 eine Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden auf der Grundlage der Verordnung der Landesregierung vom 10.07.2004 (Bürgerentscheid DVO) vorzulegen. Hierbei sind folgende Eckpunkte zu berücksichtigen: Zeitgleich mit der Abstimmungsbenachrichtigung werden die Stimmberechtigten über die wesentlichen Gründe des Bürgerbegehrens informiert. Richtet sich ein Bürgerbegehren gegen einen Beschluss des Rates, so hat der Oberbürgermeister von der Entscheidung des Rates zur Zurückweis ung des Bürgerbegehrens an bis zur Durchführung des Bürgerentscheids den Vollzug des angegriffenen Ratsbeschlusses auszusetzen, es sei denn, die Aussetzung des Vollzugs würde einen schweren und unabwendbaren Schaden für die Gemeinde herbeiführen. Der Bürgerentscheid findet an einem Sonntag statt. Die Abstimmungszeit dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Die Stimmabgabe erfolgt an der Abstimmungsurne und durch Brief.
Auszug aus „Antrag“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument
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Rat
Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 01/ 282/2004