Beschlussvorlage Aktenzeichen AÖE/055/2025

40. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Düsseldorf

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 7. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt beschließt die vorgelegte 40. Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Straßenreinigungssatzung) vom 13. Dezember 1991 (Ddf. Amtsblatt Nr. 51 vom 21. Dezember 1991), zuletzt geändert durch Satzung vom 21. November 2024 (https://www.duesseldorf.de/bekanntmachungen.html veröffentlicht am 07. Dezember 2024 - nachrichtlich Ddf. Amtsblatt Nr. 49 vom 07. Dezember 2024).

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Durch umbenannte und neue Straßen, sowie geänderte Bedürfnisse an die Reinigungsklassen verschiedener Straßen ist das Straßenreinigungsverzeichnis zu ändern. Entsprechend der aktuellen Gebührenkalkulation (Vorlage AÖE/054/2025) werden die Straßenreinigungsgebühren erhöht.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 7. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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AÖE/055/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: 40. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Düsseldorf Fachbereich: 19 - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz 24.11.2025 Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 01.12.2025 Vorberatung Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt die vorgelegte 40. Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Straßenreinigungssatzung) vom 13. Dezember 1991 (Ddf. Amtsblatt Nr. 51 vom 21. Dezember 1991), zuletzt geändert durch Satzung vom 21. November 2024 (https://www.duesseldorf.de/bekanntmachungen.html veröffentlicht am 07. Dezember 2024 - nachrichtlich Ddf. Amtsblatt Nr. 49 vom 07. Dezember 2024). Sachdarstellung: Durch umbenannte und neue Straßen, sowie geänderte Bedürfnisse an die Reinigungsklassen verschiedener Straßen ist das Straßenreinigungsverzeichnis zu ändern. Entsprechend der aktuellen Gebührenkalkulation (Vorlage AÖE/054/2025) werden die Straßenreinigungsgebühren erhöht. Anlagen: Anlage 1 - 40. Änderung der Straßenreinigungssatzung
Anlage 1 - 40. Änderung der Straßenreinigungssatzung als Text anzeigen
Alte Fassung Neue Fassung Erläuterung 40. Satzung zur Ände- rung der Satzung über die Reinigung der öffent- lichen Straßen in der Landeshauptstadt Düs- seldorf Der Rat der Landeshaupt- stadt Düsseldorf hat am 11. Dezember 2025 auf Grund des § 7 der Gemeindeord- nung für das Land Nord- rhein - Westfalen in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentli- cher Straßen (StrReinG NRW) vom 18. Dezember 1975 (GV NRW S. 706/SGV NRW 2061) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabenge- setzes für das Land Nord- rhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/ SGV NRW 610) fol- gende Satzung beschlos- sen: Artikel I Die Satzung über die Reini- gung der öffentlichen Stra- ßen in der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 13. Dezem- ber 1991 (Ddf. Amtsblatt Nr. 51 vom 21. Dezember 1991), zuletzt geändert durch Satzung vom 21. No- vember 2024 (https://www.duessel- dorf.de/bekanntmachun- gen.html veröffentlicht am 07. Dezember 2024 - nach- richtlich Ddf. Amtsblatt Nr. 49 vom 07. Dezember 2024), wird wie folgt geän- dert: § 6 Abs. 7 Satz 1 erhält folgende Fassung: Die jährliche Benutzungsge- bühr beträgt je Meter Grundstücksseite bei einer einmaligen wöchentli- chen Reinigung Alte Fassung Neue Fassung Erläuterung 1. nur der Fahrbahn ma- schinell/manuell (Reini- Gruppe B): 5,08 Euro, 2. selbstständige Geh- wege, deren Breite 3,00 m nicht übersteigt (Reini- Gruppe G): 4,75 Euro, 3. von Straßen mit erhöh- tem Reinigungsaufwand Gruppe E): 18,01 Euro, 4. in allen übrigen Fällen Gruppe C): 11,05 Euro. 1. nur der Fahrbahn ma- schinell/manuell (Reini- Gruppe B): 5,24 Euro, 2. selbstständige Geh- wege, deren Breite 3,00 m nicht übersteigt (Reini- Gruppe G): 4,90 Euro, 3. von Straßen mit erhöh- tem Reinigungsaufwand Gruppe E): 18,57 Euro, 4. in allen übrigen Fällen Gruppe C): 11,39 Euro. Gebührensätze entspre- chend Ö-Vorlagen-Nr.: AÖE/054/2025 Artikel II Das in § 1 Abs. 3 der Sat- zung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Düssel- dorf genannte Straßenreini- gungsverzeichnis wird ge- mäß der als Anlage beige- fügten Tabelle geändert. Artikel III Diese Satzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft. Anlage zur 40. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Tabelle zur Änderung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2026 Stra- ßen- schlüs- sel Straßenbezeichnung (und Verlauf) bisherige Reini- gung (nur nachrichtlich, nicht Bestandteil der Satzung) Reinigung ab 01.01.2026 2982 Alte Heerdter Bahntrasse - D0 2089 Am Polizeipräsidium - C5 1275 Benderstr. C5 C3 2128 Edith-Fürst-Str. - C5 1945 Else-Gores-Str. - B1 1534 EUREF-Campus - privat 1668 Franz-Jürgens-Str. entfällt 1888 Helgolandstr. A1 C1 2068 Jürgensplatz C5 entfällt 2306 Lotzweg - D0 Stra- ßen- schlüs- sel Straßenbezeichnung (und Verlauf) bisherige Reini- gung (nur nachrichtlich, nicht Bestandteil der Satzung) Reinigung ab 01.01.2026 2432 Mündrathweg C1 B1 3696 Paul-Klee-Platz C7 privat 0578 Rahmer Str. (von Angermunder Str. bis Kalkweg) B1/D1 B1 0578 Rahmer Str. (von Kalkweg bis Stadtgrenze) D1 D1 Verbindungsweg (von Harry-Piel-Platz bis Münchener Str.) - G1 3016 Völklinger Str. (von Stadttor/Rheinufertunnel bis Südring) C1 C1 3016 Völklinger Str. (von östl. Ahnenweg bis westl. Neusser Str.) - C1 3110 Witzelstr. C2 C2 3110 Witzelstr. (Nebenstraße von Erna-Eckstein- Str. bis Moorenstr.) - C1 Erläuterungen: Reinigungsklasse/-verpflichteter: A = Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer und -innen der angrenzenden Grundstücke für die Fahrbahn und den Gehweg. B = Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer und -innen der angrenzenden Grundstücke für den Gehweg, maschinelle/manuelle Reinigungspflicht der Stadt für die Fahrbahn. C = in allen übrigen Fällen, z. B. maschinelle/manuelle Reinigungspflicht der Stadt für die Fahrbahn und den Gehweg/die Gehwege. D= Reinigungs- und Kostenpflicht des Wegeunterhaltungspflichtigen (Stadt) für die Fahrbahn und den Gehweg/die Gehwege. E = Abrechnungsgebiet mit erhöhtem Reinigungsaufwand. Maschinelle/manuelle Reinigungspflicht der Stadt für die Fahrbahn und den Gehweg/die Gehwege. G = Reinigungspflicht der Stadt für den selbstständigen Gehweg. SG = Reinigungspflicht der Eigentümer und -innen der angrenzenden Grundstücke für den selbstständigen Gehweg. Reinigungshäufigkeit: 0 = Bedarfsreinigung 1 = einmal wöchentlich 5 = fünfmal wöchentlich 7 = siebenmal wöchentlich 2 = zweimal wöchentlich 3 = dreimal wöchentlich 10 = zehnmal wöchentlich 12 = zwölfmal wöchentlich „privat" = benannte Straßen, welche in privatem Eigentum stehen und nicht der öffentlichen Reinigung unterliegen „ * " = n. n. gewidmet

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AÖE/055/2025