Antrag Bündnis 90/Die Grünen: Plan Nr. 5476/114 -
Aus der amtlichen Vorlage
Antrag Bündnis 90/Die Grünen: Plan Nr. 5476/114 - Denkmalbereichssatzung Karlstadt - Öffentliche Auslegung Sehr geehrter Herr Kamper, die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bittet Sie, folgenden Ergänzungsantrag zur Vorlage Nr. 61/32/2004 auf die Tagesordnung der Sitzung am 1. April 2004 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen: Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung als zuständiger Ausschuss gem. § 10 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz NW, den vorgelegten Satzungsentwurf mit folgenden Ergänzungen auszulegen: § 1 Anordnung der Unterschutzstellung keine Ergänzung § 2 Örtlicher Geltungsbereich Nach der Nennung der Flurstücke wird folgender Satz ergänzt: Maßgebend ist der im Plan Nr. 5476/114 dargestellte Geltungsbereich, der als Anlage 1 Bestandteil der vorliegenden Satzung ist. § 3 Sachlicher Geltungsbereich Als Absatz (2) wird wie folgt ergänzt: Ein Übersichtsplan mit der Festlegung des Geltungsbereiches sowie der Darstellung der Denkmäler, Wege, Straßen, Plätze und eingetragenen Blickverbindungen wird als Anlage 3 der Satzung ebenso beigefügt. Diese Anlagen sind Bestandteil der Satzung. Das Gutachten zum Denkmalbereich des Land- schaftsverbandes Rheinland wird der Satzung nachrichtlich beigefügt. § 4 Erlaubnispflichtige Maßnahmen Dem Paragraphen wird ein zweiter Absatz hinzugefügt: Kommt es zwischen Bauherrn und Unterer Denkmalbehörde zu Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der Bestim- mungen dieser Satzung, so wird auf Verlangen einer Seite durch die Untere Denkmal- behörde der zuständige Fachausschuss (gem. § 23 Abs. 2) angerufen. Der Beschluss des Fachausschusses wird der Unteren Denkmalbehörde (Geschäftsstelle) schriftlich mitgeteilt.
Auszug aus „Antrag“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument
Beratungsweg
Kulturausschuss
Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 41/ 24/2004