Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 41/ 24/2004

Antrag Bündnis 90/Die Grünen: Plan Nr. 5476/114 -

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kiefernstraße 1 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 17. März 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Antrag Bündnis 90/Die Grünen: Plan Nr. 5476/114 - Denkmalbereichssatzung Karlstadt - Öffentliche Auslegung Sehr geehrter Herr Kamper, die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bittet Sie, folgenden Ergänzungsantrag zur Vorlage Nr. 61/32/2004 auf die Tagesordnung der Sitzung am 1. April 2004 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen: Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung als zuständiger Ausschuss gem. § 10 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz NW, den vorgelegten Satzungsentwurf mit folgenden Ergänzungen auszulegen: § 1 Anordnung der Unterschutzstellung keine Ergänzung § 2 Örtlicher Geltungsbereich Nach der Nennung der Flurstücke wird folgender Satz ergänzt: Maßgebend ist der im Plan Nr. 5476/114 dargestellte Geltungsbereich, der als Anlage 1 Bestandteil der vorliegenden Satzung ist. § 3 Sachlicher Geltungsbereich Als Absatz (2) wird wie folgt ergänzt: Ein Übersichtsplan mit der Festlegung des Geltungsbereiches sowie der Darstellung der Denkmäler, Wege, Straßen, Plätze und eingetragenen Blickverbindungen wird als Anlage 3 der Satzung ebenso beigefügt. Diese Anlagen sind Bestandteil der Satzung. Das Gutachten zum Denkmalbereich des Land- schaftsverbandes Rheinland wird der Satzung nachrichtlich beigefügt. § 4 Erlaubnispflichtige Maßnahmen Dem Paragraphen wird ein zweiter Absatz hinzugefügt: Kommt es zwischen Bauherrn und Unterer Denkmalbehörde zu Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der Bestim- mungen dieser Satzung, so wird auf Verlangen einer Seite durch die Untere Denkmal- behörde der zuständige Fachausschuss (gem. § 23 Abs. 2) angerufen. Der Beschluss des Fachausschusses wird der Unteren Denkmalbehörde (Geschäftsstelle) schriftlich mitgeteilt.

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Ö Vorlagen - Nr.41/ 24/2004 Düsseldorf, den 04. März 2004 Bündnis 90/DIE GRÜNEN ° Marktplatz 3 ° 40213 Düsseldorf E-Mail: [email protected] Seite 1 von 2 An Herrn Wolfgang Kamper Vorsitzender des Kulturausschusses Antrag Antrag Bündnis 90/Die Grünen: Plan Nr. 5476/114 - Denkmalbereichssatzung Karlstadt - Öffentliche Auslegung Sehr geehrter Herr Kamper, die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bittet Sie, folgenden Ergänzungsantrag zur Vorlage Nr. 61/32/2004 auf die Tagesordnung der Sitzung am 1. April 2004 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen: Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung als zuständiger Ausschuss gem. § 10 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz NW, den vorgelegten Satzungsentwurf mit folgenden Ergänzungen auszulegen: § 1 Anordnung der Unterschutzstellung keine Ergänzung § 2 Örtlicher Geltungsbereich Nach der Nennung der Flurstücke wird folgender Satz ergänzt: Maßgebend ist der im Plan Nr. 5476/114 dargestellte Geltungsbereich, der als Anlage 1 Bestandteil der vorliegenden Satzung ist. § 3 Sachlicher Geltungsbereich Als Absatz (2) wird wie folgt ergänzt: Ein Übersichtsplan mit der Festlegung des Geltungsbereiches sowie der Darstellung der Denkmäler, Wege, Straßen, Plätze und eingetragenen Blickverbindungen wird als Anlage 3 der Satzung ebenso beigefügt. Diese Anlagen sind Bestandteil der Satzung. Das Gutachten zum Denkmalbereich des Land- schaftsverbandes Rheinland wird der Satzung nachrichtlich beigefügt. § 4 Erlaubnispflichtige Maßnahmen Dem Paragraphen wird ein zweiter Absatz hinzugefügt: Kommt es zwischen Bauherrn und Unterer Denkmalbehörde zu Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der Bestim- mungen dieser Satzung, so wird auf Verlangen einer Seite durch die Untere Denkmal- behörde der zuständige Fachausschuss (gem. § 23 Abs. 2) angerufen. Der Beschluss des Fachausschusses wird der Unteren Denkmalbehörde (Geschäftsstelle) schriftlich mitgeteilt. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr.41/ 24/2004 Düsseldorf, den 04. März 2004 Bündnis 90/DIE GRÜNEN ° Marktplatz 3 ° 40213 Düsseldorf E-Mail: [email protected] Seite 2 von 2 § 5 Begründung Der letzte Satz wird wie folgt ergänzt (Ergänzung kursiv gesetzt): Die Erhaltung des Stadtgrundrisses der Bauten und Freiflächen, der städtischen Struktur, der baulichen Substanz und der rheinseitigen Stadtsilhouette ist gleichermaßen kulturelle Verpflichtung wie städtebauliches Anliegen; ihr dient die vorliegende Satzung. § 6 Inkraftreten keine Ergänzung Sachdarstellung: Die angeführten Änderungen dienen der Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Klarheit der durch die Satzung festgelegten Regelungen, wie dies auch im Denkmal-schutzgesetz NW vorgesehen ist. Mit freundlichen Grüßen Toni Mörger

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 41/ 24/2004