Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 01/ 178/2017

Antrag der CDU: Familiennachzug der in Düsseldorf lebenden anerkannten Geflüchteten

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 4. Juli 2017veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, in der Sitzung des Rates am 21. September 2017 darzulegen, wie viele in Düsseldorf lebende anerkannte Geflüchtete einen Antrag auf Familiennachzug gestellt haben und mit wie vielen Personen zu rechnen ist, die über den Familiennachzug nach Düsseldorf kommen werden.

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Title: Vorlage 01/ 178/2017 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00297131.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 22:58:19 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: 01/ 178/2017 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich 03.07.2017 An den Vorsitzenden des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf Herrn Oberbürgermeister Thomas Geisel Sitzung des Rates am 13. Juli 2017 Antrag der CDU-Ratsfraktion: Familiennachzug der in Düsseldorf lebenden anerkannten Geflüchteten Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, im Namen unserer Fraktion bitte ich Sie, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der oben genannten Sitzung zu setzen und abstimmen zu lassen. Antrag : Die Verwaltung wird beauftragt, in der Sitzung des Rates am 21. September 2017 darzulegen, wie viele in Düsseldorf lebende anerkannte Geflüchtete einen Antrag auf Familiennachzug gestellt haben und mit wie vielen Personen zu rechnen ist, die über den Familiennachzug nach Düsseldorf kommen werden. Begründung: Asylberechtigte Schutzberechtigte, denen die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist, haben das Recht auf privilegierten Familiennachzug. Das bedeutet, dass kein Nachweis von Lebensunterhaltssicherung und ausreichendem Wohnraum als Voraussetzungen für die Einreise der Familienangehörigen notwendig ist. Dies gilt für den Nachzug der Ehegattin bzw. des Ehegatten und der minderjährigen ledigen Kinder. Für subsidiär Schutzberechtigte, deren Aufenthaltserlaubnis nach dem 17.03.2016 erteilt worden ist, gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren. In dieser Zeit kann kein Familiennachzug erfolgen. Nach dem 16. März 2018 ist ein Familiennachzug wieder erlaubt. 01/ 178/2017 Seite 2 von 2 > RSD Vorlage Insbesondere für die Planungen im Kindergarten- und Schulbereich ist es wichtig, zu wissen, mit wie vielen Kindern und Jugendlichen über den Familiennachzug zu rechnen ist. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Gutt Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Rat 13.07.2017 -/-²

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 01/ 178/2017