Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 172/ 164/2018

Barrierefreier Ausbau der Haltestellen der Wehrhahnlinie im Stadtbezirk 2

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Grafenberger Allee · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 14. November 2018veröffentlicht

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Title: 172 164 2018 barrierefreier Ausbau der Haltestellen der Wehrhahnlinie URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00334938.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:59:34 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: # Seite  von  Sitzung: 23.01.2019 Drucksache 172/ 164/2018 Antwort der Verwaltung zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.11.2018 > Barrierefreier Ausbau der Haltestellen der Wehrhahnlinie im Stadtbezirk 2 - Anfrage der CDU-Fraktion Frage 1: Ist es richtig , dass die Landeshauptstadt Düsseldorf bereits vereinnahmte Fördergelder von Land, Bund und EU wieder zurückzahlen muss , wenn nicht alle Haltestellen entlang der Wehrhahn-Linie innerhalb einer bestimmten Frist barrierefrei ausgebaut werden?

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Title: Vorlage 172/ 164/2018 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00330458.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 13:20:34 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: TOP Vorlage 172/ 164/2018 > Seite 1 von 1 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Dr. Uwe Wagner 13.11.2018 Barrierefreier Ausbau der Haltestellen der Wehrhahnlinie im Stadtbezirk 2 - Anfrage der CDU-Fraktion Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist es richtig, dass die Landeshauptstadt Düsseldorf bereits vereinnahmte Fördergelder von Land, Bund und EU wieder zurückzahlen muss, wenn nicht alle Haltestellen entlang der Wehrhahn-Linie innerhalb einer bestimmten Frist barrierefrei ausgebaut werden? 2. Wenn ja: a) Wann endet diese Frist? b) Wie hoch sind die ggf. zurückzuzahlenden Beträge? 3. Ist ein barrierefreier Ausbau der Haltestellen entlang der Wehrhahnlinie im Stadtbezirk 2 vorgesehen? und Wenn ja: a) Bis wann ist der barrierefreie Ausbau vorgesehen? b) Sind dafür noch Beschlüsse durch die Bezirksvertretung 2 erforderlich? gez. Achim Graf gez. Harald Neuhaus Fraktionsvorsitzender
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Title: 172 164 2018 barrierefreier Ausbau der Haltestellen der Wehrhahnlinie URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00334938.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:59:34 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: # Seite  von  TOP 18 Sitzung: 23.01.2019 Drucksache 172/ 164/2018 Antwort der Verwaltung zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.11.2018 > Barrierefreier Ausbau der Haltestellen der Wehrhahnlinie im Stadtbezirk 2 - Anfrage der CDU-Fraktion Frage 1: Ist es richtig , dass die Landeshauptstadt Düsseldorf bereits vereinnahmte Fördergelder von Land, Bund und EU wieder zurückzahlen muss , wenn nicht alle Haltestellen entlang der Wehrhahn-Linie innerhalb einer bestimmten Frist barrierefrei ausgebaut werden? > Frage 2: Wenn ja: a) Wann endet diese Frist? b) Wie hoch sind die ggf. zurückzuzahlenden Beträge? Antwort zu Fragen 1 u. 2.: > Regelungen beziehungsweise Fristen dieser Art gibt es nicht. Frage 3: Ist ein barrierefreier Ausbau der Haltestellen entlang der Wehrhahn-Linie im Stadtbezirk 2 vorgesehen und wenn ja: a) Bis wann ist der barrierefreie Ausbau vorgesehen? b) Sind dafür noch Beschlüsse durch die Bezirksvertretung 2 erforderlich? Antwort zu Frage 3.: Für die Haltestelle Schlüterstraße, die im Nahverkehrsplan als gesetzte Maßnahme gelistet ist, ist ein Baubeginn in 2020 festgesetzt. Der Umbau der Haltestelle Lindemannstraße in der Grafenberger Allee, die im Nahverkehrsplan an Position 4 gesetzt ist, ist der Ausbau für 2021/22 vorgesehen. Für die Haltestelle Engerstraße, die im Nahverkehrsplan an Position 13 gesetzt ist, ist der Ausbau frühestens ab 2022/23 realistisch. Da die Rheinbahn, die die Maßnahmen durchführt, dies unter Inanspruchnahme von Zuwendungen nach §12 ÖPNVG macht, ist der endgültige Zeitpunkt des Umbaus letztendlich vom Zuwendungsgeber, dem VRR, abhängig. Die Planungen werden der Bezirksvertretung 2, im Rahmen des Planungsbeschlusses durch den OVA, im Vorfeld zur Kenntnis gegeben.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 172/ 164/2018